27 O 467/10 - 10.01.2012 - Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall auf neuen Wegen

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Veröffentlichung eines Einkaufsbummels für Werbezwecke. Der Kläger besann sich später.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Axtmann vs. Axel Springer AG

10.01.12: LG Berlin 27 O 467/10 Axtmann vs. Axel Springer AG


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Dr. Nina Lüssmann
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Dr. Amelung


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Die Beweisaufnahme hat wohl ergeben, dass unser Kläger keine positive Kenntnis davon hatte, dass er mit seiner Verlobten Werbung lief.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: [] Mitgespielt hat er schon. Hätte der Journalist von Springer da wirklich noch nachfragen müssen? [-nein.] Was soll die Presse noch machen? Es ist ja auch nichts ehrenrühriges, wenn er seiner Freundin ein teures Geschenk macht.

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Problematisch an der Beweisaufnahme ist, dass der Zeuge Janns nicht von einer seriösen Agentur ist, nicht von der dpa. Hier ist es eine unwahre Tatsachenbehauptung. Eine Uhr für € 3.500,- ist ja auch schon in gewisser Weise Verschwendungssucht. Es war der Versuch, ihn als Playboy darzustellen, mit einer gewissen Zügellosigkeit. Haben sie das Geld? Würden sie das ausgeben?

Vorsitzender Richter Mauck: Ich habe kein nötiges Kleingeld dafür.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Wir haben Zeugenaussagen. Allen war klar, das sollte eine romantische Geschichte über einen Einkaufsbummel werden. Herr Beck hat das auch so geschildert. Natürlich hatte der Kläger kein Problem, € 3.500,- auszugeben. Nur auf einmal las sich diese Geschichte nicht mehr so gut, wenn im Betrieb Maßnahmen gegen Arbeitnehmer vorgenommen werden mussten. Erst durch diese Konstellation …

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Der Deal war: Geschenk der Boutique, damit Werbung gemacht wird. Die Fotos waren nur im Interesse der Boutique.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Jeder der Anwesenden wusste doch aber …

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Das ist doch logisch.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Gefragt wurde, ob es eine 60:40 Aufteilung geben würde.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut. Wir werden wohl beraten, denn jetzt ist es für eine Gütliche Einigung zu spät.

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Für eine Unterlassungserklärung ist es zu spät.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Wir meinen, die Beklagte hat alles für eine seriöse Recherche getan.

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: … [nein] …

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Das muss ich zurückweisen. Das ist eine hochseriöse Fotoagentur.

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Er hat es ja eben nicht bestätigt.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: []

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Die Info hat ja wohl ganz offensichtlich Frau Bsirski gegeben.

Vorsitzender Richter Mauck: Ok.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Ich muss doch ganz offiziell Verspätung rügen.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Die Kanzlei Prinz Neidhardt Ebgelschall macht den gesellschaftlichen Trend mit. Der Adel und die Königshäuser aus Deutschlands, Monaco, Schweden und anderswo können wohl nicht mehr genügend in die Kanzleikasse fließen lassen. Das gemeine Abmahngeschäft verspricht mehr.

Es stellt sich allerdings die Frage, kann diese Prominenten-Kanzlei mithalten mit den Ganoven aus der Abmahnindustrie.

Haben die Abzockanwälte eine Zukunft.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge