27 O 443/11 - 31.01.2012 - Kohlenmonoxyd aus Gasthermen kann toeten

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob eine unwahre Gegendarstellung veröffentlicht werden muss. Das Unwahre ist in diesem Fall jedoch zudem streitig.

Es geht wohl um die folgende Gegendarstellung:

Gegendarstellung
15. August 2011 22.17 Uhr
Gegendarstellung zu B.Z. vom 27.7.11 „Todes-Therme Vermieter: Familie war verantwortlich“
Sie schrieben unter www.bz-berlin.de am 27.7.2011 unter der Überschrift „Todes-Therme, Vermieter: Familie war verantwortlich“
dass ich als Manager der Tower Group und Vermieter der Wohnung an der Puchanstraße gesagt hätte: „Es ist Aufgabe der Mieter, die Gastherme warten zu lassen.“
Hierzu stelle ich fest: Ich habe mich weder wörtlich noch sinngemäß so geäußert.
Berlin, den 28.7.2011, Friedrich Thiele

Hintergrund war der Bericht über eine nicht funktionstüchtige Gastherme in der Wohnung an der Köpenicker Puchanstraße. Diese war offenbar die Ursache für die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung einer sechsköpfigen Familie. Die Anlage stammte noch aus DDR-Zeiten und hätte so nicht in Berieb genommen werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Friedrich Thiele vs. B.Z. Ullstein GmbH

31.01.12: LG Berlin 27 O 443/11 Friedrich Thiele vs. B.Z. Ullstein GmbH


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

31.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Eine Gegendarstellung ist längst veröffentlicht. Es geht hier nur noch um die Frage, ob die Gegendarstellung offenbar unwahr ist. Das können wir aber beim besten Willen nicht feststellen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist wenig überraschend. Ich hätte nur gern dafür ein erstes Urteil. Jetzt kommt es wohl häufiger vor, dass wir Gegendarstellungen drucken müssen, die nachweislich nicht stimmen.

Klägeranwalt Reich: Wobei ich natürlich widerspreche, dass das unwahr sei.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ja, mal das außen vorgelassen, aber dass der Redakteur da sitzt, mitschreibt und in seinen Notizen absichtlich voll falsch niederschreibt – nein!

Klägeranwalt Reich: Da sind wir bei der Öffentlichkeit. Aber der Redakteur als Volontär steht doch unter Druck.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es gibt intern eine ziemliche Gelassenheit. Das stimmt so nicht, wie sie es sagen. Kurz und gut, ich hätte hierzu gern ein erstinstanzliches Urteil.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass das Verfahren für in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge