27 O 364/11 - 04.10.2011 - Oh, die Nasen - Zensur muss her

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Publikation im Internet bei fraglicher Indikation, bei Operation im Kindesalter, mit dem Vorwurf des exzessiven, unsachlichen Operierens. Resultat im konkreten Fall soll ein Pseudohöcker und / oder eine Sattelnase sein.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Prof. Dr. med. Hans Behrbohm, Park-Klinik Weißensee GmbH & Co. Betriebs KG vs. Ziaukiene

04.10.11: LG Berlin 27 O 364/11 Prof. Dr. med. Hans Behrbohm, Park-Klinik Weißensee GmbH & Co. Betriebs KG vs. Ziaukiene

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei STENNER Rechtsanwälte; RAin Katharina Bischoff
Beklagtenseite: Kanzlei Jahnke & Partner; RA Fabian und Beklagte

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht es um eine Veröffentlichung auf einer Webseite. Experten deutscher Nasenchirurgen. Da ist etwas zu lesen, womit der Kläger nicht einverstanden ist. Das ist ja mehr ein Hilferuf einer Mutter, deren Kind da unglücklich operiert wurde. Vielleicht, wenn man schreibt, dass man diese Äußerungen nicht mehr tätigt, die Behauptung nicht weiter aufrechterhält.

Beklagtenanwalt Fabian: Der Interneteintrag ist ja im Mai gelöscht worden. Wir haben ja vorprozessual schon einiges getan, vorgefühlt und angeboten.

Vorsitzender Richter Mauck: Sie machen den Widerruf geltend, also haben sie kein Interesse daran.

Klägeranwältin Bischoff: []

Beklagtenanwalt Fabian: Es geht jetzt hier um die Frage, ob ein Anspruch auf Unterlassung besteht oder nicht. Sie hat den Interneteintrag gelöscht und will das auch nicht wieder posten. Alles wurde reduziert auf den heutigen Unterlassungsanspruch.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, vielleicht nur um zu sehen, ob es eine Güte gibt, denn die Sache ist es nicht wert, sie durch die Instanzen zu jagen. Vielleicht geht eine Unterlassungserklärung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht …

Beklagtenanwalt Fabian: Ich habe darüber auch schon nachgedacht. Das sei auch völlig akzeptiert, die Frage ist nur wie. Und dann auch noch die Frage zum Antragspunkt zwei. Sie hat gar nicht das behauptet, was ihr im Antrag zugeschrieben wird. Wenn wir das erledigen können, heute, dann könnten wir heute hier die Sache lösen.

Klägeranwältin Bischoff: Was heißt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht? []

Beklagtenanwalt Fabian: Wie gesagt, es besteht kein Interesse, das zu posten.

Vorsitzender Richter Mauck: Ohne Strafbewehrung würde der Kläger das sicher nicht akzeptieren.

Klägeranwältin Bischoff: Ja.

Beklagtenanwalt Fabian: Was soll das genau bedeuten?

Vorsitzender Richter Mauck: Das die Beklagte das nicht weiter öffentlich behaupten wird. Für einen solchen Fall werden die Kosten niedriger, als wenn es durch die Instanzen geht.

Beklagtenanwalt Fabian: Also noch mal. 1. Die Erklärung abgeben, wie jetzt besprochen. 2. Schadensersatzerklärung abgeben. 3. Die Kosten gegeneinander aufheben. Das wäre das Maximum.

Vorsitzender Richter Mauck: Wollen sie versuchen auf Widerruf?

Klägeranwältin Bischoff: Ja.

Beklagtenanwalt Fabian: Ja.

Vorsitzender Richter Mauck: Auf dringendes Anraten des Gerichts wird auf Widerruf mit einer Frist bis zum 18.10.2011 …

Beklagtenanwalt Fabian: Mit dieser Formulierung wären wir dann aber einverstanden, das ist ja dann ein neuer Antrag.

Vorsitzender Richter Mauck: Oder wenn wir doch ein Anerkenntnisurteil machen, da vergeben sie sich nichts.

Beklagtenanwalt Fabian: Na ja, nein, dann lassen wir es jetzt erst mal so mit dem Vergleich.

[bearbeiten] Kommentar

Beide beteiligten Anwälte waren offensichtlich keine Profis im Presserecht etc., was der Sache aber keinen Abbruch tat. Das Gericht musste zwar ein kleines bisschen „nachschulen“, aber die Verhandlungsatmosphäre war angenehm unverdorben von den üblichen Geriebenheiten, was letztlich dem Finden eines für beide Seiten tragbaren Rechtsfriedens nur zuträglich sein konnte.

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge