27 O 324/11 - 09.06.2011 - Aerzte werden noch haeufiger klagen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung zu angeblich in einer Arztpraxis abgewiesene Patientin, weil diese Mitglied in der seinerzeit mit dem Bankrott ringenden City-BKK gewesen sei.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Dr. Herrmann vs. Berliner Verlag GmbH
09.06.11: LG Berlin 27 O 324/10
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg Dr. König Dr. Schork; RA Eisenberg und die Antragstellerin
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Moser & Bezzenebrger; RAin Dr. Kleinke und Justitiarin Müller
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
09.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: So, diesmal haben wir eine Gegendarstellungssache. [Austausch von Schriftsätzen] Von der Sache her haben wir keine Bedenken. Es ist keine offenbare Unwahrheit.
Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Das Wort „Behandlung“ insinuiert ja eine akute Erkrankung bei der Tochter. Es ging aber um eine medizinische Untersuchung, keine Behandlung. Ihr wurde gesagt, die Befunde sind in Ordnung, sie brauchen die Medizin gar nicht. Der Leser denkt. Die kriegt Medikamente, die ist krank. Es wäre also besser, wenn dann dieser Satz entfällt. Das würde ich hilfsweise beantragen.
Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Der Satz ist natürlich die Haupteinwendung, weil darauf … Mitgliedschaft in der City-BKK. Aus der Gegendarstellung wird nicht klar, wer welche Patienten nicht behandelt.
Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Wenn man das weglässt, dann …
Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Der Grund war, dass sie Patientin [Versicherte bei] der City-BKK ist.
Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Das muss man klären. Der Grund des Wegschickens … weil sie City-BKK-Mitglied ist oder was ist da gesagt worden? []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Mal ´ne Frage. Wenn auf der Titelseite die Ankündigung etwas kleiner wird, kann man sich dann einigen?
Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Wir hätten jede andere Gegendarstellung gewonnen. Im Grunde will meine Mandantin ihre Ruhe haben. Sie wäre mit einer Kostenübernahme zufrieden, und wenn die Sache etwas kleiner … Aber, noch – es ist doch klar, dass sie von „wir“ spricht. Sie hat Mitarbeiter. []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Statt „wir“ „die Ärztin“ [zu schreiben] tut nicht weh.
Es folgt eine Verhandlungsunterbrechung zwecks Beratung und Rücksprache auf der Beklagtenseite.
Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Aber es wird hier nicht zu einer Einigung kommen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut, dann nehmen wir die Anträge auf.
Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Wenn sie das so sehen, Herr Vorsitzender, dann schreiben wir „ich“ statt „wir“, aber …
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine einstweilige Verfügung auf den zweiten Hilfsantrag wurde erlassen.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.