27 O 316/11 - 11.08.2011 - Das geht bis zum BGH
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Berichterstattung im Ärzteumfeld.
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[bearbeiten] Prof. Dr. Steinkamp vs. Axel Springer AG
11.08.11: LG Berlin 27 O 316/11 Prof. Dr. Steinkamp vs. Axel Springer AG
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Schmitt
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
11.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: … ich weiß, dass die Sache noch zum BGH muss …
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist eine typische Abwägungsgeschichte.
Vorsitzender Richter Mauck: Trotz Balkens noch identifizierbar …
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: … wir bezweifeln, ob sie da mit ihrer Abbildung richtig liegen. Mal sehen, was der 10. Senat daraus macht.
Vorsitzender Richter Mauck: Weiß man denn …
Klägeranwältin Schmidt: Unser Kläger steht gar nicht mehr im Zentrum der Ermittlungen.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Nach meiner Kenntnis ist das eine sehr charmante Darstellung des Sachverhalts. Nicht die 70 Assistenzärzte haben das organisiert.
Klägeranwältin Schmitt: Er ist im Ranking wahnsinnig nach hinten gerutscht.
Vorsitzender Richter Mauck: Also es ist alles kompliziert. Das ist auch unserem furchtbaren Ärztevergütungssystem geschuldet. Wir werden´s entscheiden.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.