27 O 305/11 - 13.09.2011 - Warum nicht klagen, vielleicht klappt es
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um eine Abbildung einer Frau im Internet. Die Beklagte sagt, das Bild stamme von einer Person aus Nordamerika, die Klägerin, in Deutschland ansässig, ist der Meinung, dass sie abgebildet wurde.
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[bearbeiten] Brückmann vs. Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
13.09.11: LG Berlin 27 O 305/11 Brückmann vs. Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei BMH Bräutigam & Partner; RA Bräutigam und die Klägerin
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche Sigle; RA Fricke
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
13.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Ihr Bild soll gezeigt worden sein. Das kann eigentlich jede Frau sein. Das wissen wir nicht. Es ist retuschiert worden. Da fragt man sich, wer soll so was machen? Ob sie das wirklich sind? Sie sind da zufällig reingeraten.
Klägeranwalt Bräutigam: Sie ist darauf angesprochen worden.
Vorsitzender Richter Mauck: Ja, aber …
Klägeranwalt Bräutigam: Das Foto ist von 2008.
Vorsitzender Richter Mauck: Dass man sich vom NDR einfach Sachen aus dem Netz greift …
Beklagtenanwalt Fricke: Das Foto ist doch aber wenigstens von einem anderen Kontinent, Nordamerika. Das ist eine Risikominimierung, wenn man so ein Format durchhalten will. Heutzutage kann man so sehr manipulieren. [] Wer soll das tun, Pixel für Pixel nachzumontieren? Es sieht nicht so aus, dass da eine Bearbeitung stattgefunden haben könnte. Ein Gutachten würde uns da sicher unterstützen.
Klägeranwalt Bräutigam: Der Meinung sind wir für uns auch.
Vorsitzender Richter Mauck: Es ist und bleibt ein Risiko, wenn man sich Bilder aus dem Netz greift. Eine Güte scheidet hier wohl aus.
Beklagtenanwalt Fricke: Es geht ja wohl nur ums Geld.
Klägeranwalt Bräutigam: Können wir das zumachen?
Beklagtenanwalt Fricke: Ich kann nur einen Vorschlag mitnehmen.
Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden nachdenken.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.