27 O 3/11 - 19.04.2011 - Springer zahlt Geldentschaedigung
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um als sehr zudringlich empfundene Journalistenrecherche, die auch am Krankenbett eines Unglücksopfers nicht ausreichend Halt gemacht habe.
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[bearbeiten] Lamprecht vs. Axel Springer AG
19.04.11: LG Berlin 27 O 3/11 Lamprecht vs. Axel Springer AG
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Neumann u.a.; RA Neumann
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
19.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Geldentschädigungsforderung der Kläger, die einen tragischen Unglücksfall in der Familie hatten. Es gab da so eine Überschrift in der Art „unheimlicher Fluch auf der Familie?“ Dass das Verhalten des Redakteurs, der da unmittelbar im Krankenhaus besuchte, daneben ist, das brauchen wir nicht erörtern.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Hm.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wurden Entschuldigungen erörtert?
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ja. Aber so ganz folge ich ihnen nicht, dass er [der Patient -> Familienvater im Krankenhaus, nach seinem Unfall] vollkommen unansprechbar war. Um es kurz zu machen: in der Redaktion ist man der Auffassung, alles richtig gemacht zu haben. Ich würde mich aber einem Widerrufsvergleich nicht sperren.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Na ja. Einen Tag nach einem Unfall, dann noch der zweite Schicksalsschlag. Er hat unter Schock gestanden.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Beim zweiten Besuch … da hat er doch immerhin nachgefragt, da müsste man Zeugen hören.
Klägeranwalt Neumann: Ich sehe das genauso wie die Kammer.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Jedenfalls grundsätzlich würden sie einem Vergleich nähertreten? – Klagepunkt zwei – eine Entschuldigung gibt es nicht. Das Problem: Sie haben € 10.000,- für beide geltend gemacht. Vielleicht die Hälfte an beide.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: 3.500,- bei Kostenaufhebung. Der zweite Antrag geht sicher nicht durch.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nein.
Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Da würden wir die Kosten dann noch … Dafür hätte ich den Justitiar im Rücken.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: []
Klägeranwalt Neumann: Ja, das können wir versuchen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Auf dringendes Anraten des Gerichts und zur Vermeidung einer sonst möglicherweise erforderlichen Beweisaufnahme schließen die Parteien folgenden Vergleich: Die Beklagte als Gesamtschuldner € 3.500,- … Damit sind sämtliche Ansprüche des Klägers aus der streitgegenständlichen Berichterstattung erledigt. Die Kosten des Gerichtsstreits einschließlich der des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben Widerrufsfrist bis zum 03.05.2011
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.