27 O 265/11 - 18.10.2011 - Die BÜRGER IN WUT verlieren in Berlin
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Zu dem Corpus Delicti gibt es eine Pressemitteilung des Klägers vom 18.04.2011:
- BÜRGER IN WUT verklagen linksradikalen Autor
- Alexander Häusler verfälscht Programmaussagen der BIW
- BÜRGER IN WUT verklagen linksradikalen Autor
- Alexander Häusler verfälscht Programmaussagen der BIW
- Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat Klage gegen den Sozialwissenschaftler Alexander Häusler von der FH Düsseldorf eingereicht. Häusler hatte in einem Aufsatz eine Passage aus dem Programm der BIW falsch zitiert, um der Wählervereinigung „rassistische Forderungen“ unterstellen zu können.
- Alexander Häusler ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der „Arbeitsstelle Neonazismus“ an der Fachhochschule Düsseldorf. In seinem 2008 erschienenen Buch „Rechtspopulismus als „’Bürgerbewegung’“ heißt es an einer Stelle zu BÜRGER IN WUT:
- „Diese im Jahr 2004 gegründete Wählvereinigung trat ebenfalls mit rassistischen Forderungen in Erscheinung – so etwa mit der Forderung nach `Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer abkömmlich deutscher Staatsangehöriger ist`.“
- Laut Fußnote will Häusler diesen Satz wörtlich dem Programm der BÜRGER IN WUT entnommen haben. Diese Behauptung ist aber unrichtig. Tatsächlich hieß es in der damals gültigen Version des BIW-Bundesprogramms:
- „Rückkehr zum Abstammungsprinzip, wonach Deutscher nur sein kann, wer Abkömmling deutscher Staatsangehöriger ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Integration erworben hat.“
- Den letzten Teil der BIW-Forderung hat Häusler weggelassen, um seinen absurden Rassismusvorwurf unterfüttern zu können.
- Der Springer Fachmedien Verlag, in dem das Buch erschienen ist, hat sich mittlerweile in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die Falschbehauptung in zukünftigen Veröffentlichungen nicht zu mehr zu verbreiten. Alexander Häusler hat eine Erklärung gleichen Inhalts trotz mehrfacher Aufforderung bislang verweigert. Deshalb haben die BIW jetzt Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.
- Jan Timke, Bundesvorsitzender der BÜRGER IN WUT, kommentiert den Vorgang:
- „Der ultralinken Szene ist offenbar jedes Mittel recht, um die BIW politisch zu diffamieren. Weil sich in den Verlautbarungen unserer Wählervereinigung keine Belege finden lassen, die den Vorwurf des Rechtsradikalismus’ stützen, bastelt sich Herr Häusler die eben selbst zusammen. Das ist extrem linke Propaganda im intellektuellen Gewand, die mit seriöser Wissenschaft nichts zu tun hat.“
- Die BÜRGER IN WUT fordern den Präsidenten der FH Düsseldorf dazu auf, disziplinarisch gegen Alexander Häusler vorzugehen. Häusler hat nicht nur das Gebot der Zitattreue mißachtet und damit das Selbstbestimmungsrecht der BIW als Herausgeber des Programms verletzt, sondern hält trotz Unterlassungsaufforderung weiter an seiner Falschbehauptung fest. Häusler mißbraucht damit seine Stellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter der „Arbeitsstelle Neonazismus“ und bringt den guten Ruf der Fachhochschule in Misskredit.
- „Gerade erst wurde in Deutschland die Causa zu Guttenberg diskutiert. Der frühere Verteidigungsminister hatte seine Dissertation unter Verstoß gegen fundamentale Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens erstellt. Zu Guttenberg verlor seinen Doktortitel, weil die zuständige Universität Bayreuth schnell und konsequent handelte. Diesem Beispiel sollte das Präsidium der Fachhochschule Düsseldorf folgen und Herrn Häusler spürbar sanktionieren. Häusler beschädigt mit seinem Verhalten nicht nur die Reputation der FH, sondern auch das Ansehen der deutschen Wissenschaft“ ,
- begründet Jan Timke die Forderung der BÜRGER IN WUT an die Adresse der Hochschulleitung.
Nachtrag: Das Geschäftszeichen beim Landgericht Berlin lautet: 27 O 265/11
Pressemitteilung 09/2011
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Wählervereinigung Bürger in Wut BIW vs. Alexander Häusler
18.10.11: LG Berlin 27 O 265/11 Wählervereinigung Bürger in Wut BIW vs. Alexander Häusler
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei BDHSW Rechtsanwälte; RA N.N. und ein Vertreter des Klägers
Beklagtenseite: Kanzlei Hoffmann; RA N.N.
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
18.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Dass er sich vorbehalten will, außerhalb des Buches damit wieder hausieren zu gehen, sehen wir nicht. [] Er verpflichtet sich allgemein und für die zweite Auflage des Buches. Deswegen meinen wir, die Unterlassungserklärung, die Verpflichtung …
Beklagtenanwalt N.N.: Er will aber auch ausschließen, dass Restbestände der ersten Auflage verbreitet werden.
Vorsitzender Richter Mauck: Es wird klar, er will unterlassen. Nur … .
Klägervertreter: Er kann sich doch dann im Internet jederzeit auf die erste Auflage berufen.
Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wenn sie das so sehen. Dann werden wir das entscheiden. Dann steht noch im Raum der Vorwurf mit dem Rechtsextremismus. []
Klägeranwalt N.N.: Könne wir uns kurz beraten?
Vorsitzender Richter Mauck: Ja.
Die Klägerseite verlässt den Saal.
In der Zwischenzeit Frage aus dem Saalpublikum: Wäre es möglich zu sagen, wie hoch denn die Auflage des Buches gewesen ist?
Vorsitzender Richter Mauck: Keine Ahnung. [Zum Beklagtenanwalt]: Wissen sie das?
Beklagtenanwalt N.N.: Nee.
Es wird weiter verhandelt.
Klägeranwalt N.N.: Wir haben herausgearbeitet, dass das Zitat in mehrerer Hinsicht falsch ist. Nicht nur Persönlichkeitsrechtsaspekte, sondern auch Aspekte des Urheberrechts sind dabei berührt. Daher würden wir an unserem Anspruch festhalten.
Vorsitzender Richter Mauck: Dann müssen wir´s entscheiden.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Videos
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.