27 O 185/11 - 23.06.2011 - Sandy Pocher moechte Geldentschaedigung
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung zum Zustandekommen von Oliver Pochers Ehe.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Alessandra (Sandy) Pocher vs. B.Z. Ullstein GmbH
23.06.11: LG Berlin 27 O 185/11
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Schmitt
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RAin Dr. Müller und RA Schapiro
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
23.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Es geht um eine Geldentschädigung für einen Artikel in der B.Z. Dort wird erörtert, warum Pocher die Klägerin geheiratet haben mag. Man könnte natürlich sagen. Lass dich mit Boris Becker ein und du bist selber schuld. Wenn sie denn ausgerechnet den Mann heiratet, der vorher über sie hergezogen ist. Es gibt ja einige ähnliche Fälle [].Aber es ist die Frage, ob man das in solcher Konstellation hinnehmen muss. [] Es ist bösartig, was die B.Z. da gemacht. Ist aber trotzdem eine Güte möglich?
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Also erst mal die Trennung von Boris Becker … Dann hetzt Oliver Pocher in bösartigster Weise gegen sie, und nach ca. einem Monat sind die beiden zusammen, und sie ist dann auch noch gleich schwanger. Vielleicht ist das auch nicht Häme, sondern eher Satire. Also wenn [Güte], dann nicht T€ 20,- sondern allenfalls T€ 5,- und nur auf Widerruf.
Vorsitzender Richter Mauck: Es wird keine Tatsache behauptet, es kommt ironisch daher.
Klägeranwältin Schmitt: Kern der Satire ist: Oliver Pocher habe sie nicht aus Liebe geheiratet. Der Artikel verletzt die Klägerin in der Intimsphäre.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Na ja, wenn sie den heiratet, der sie so sehr verletzt.
Klägeranwältin Schmitt: Da ist aber keine Kongruenz zu den Fällen bei Anderen. Sicher, wenn andere Fälle da sind, das war dann auch eine andere Höhe der Geldentschädigung.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Es ist doch das Recht der Presse, darauf abzuheben.
Klägeranwältin Schmitt: Sie sieht aus wie eine Gummipuppe – das geht nicht!
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Oliver Pocher selbst bezeichnete sie als doofes Blondchen.
Vorsitzender Richter Mauck: Es wird als Aufhänger wiedergegeben, was Pocher selbst gesagt hat. Frage ist, ob das beleidigend ist.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Bei dem Hintergrund muss die Frage berechtigt sein. Mit Boris Becker auseinander via SMS, der hat ´ne Neue, die ist schon schwanger, hier auch [Pocher und Pocher/Ex-Boris-Becker-Freundin].
Vorsitzender Richter Mauck: Es steht auf der Kippe. Vielleicht auf Widerruf.
Klägeranwältin Schmitt: Kosten 50:50.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Nein. 25:75, so wie die Aufteilung ist.
Vorsitzender Richter Mauck: Vielleicht Kostenaufhebung? – [Zur BA-Anwältin] Sie sind doch die mit dem Geld.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Na, Herr Pocher wird doch wohl bestimmt in der Lage sein, seine Frau zu unterstützen.
Klägeranwältin Schmitt: Vielleicht T€ 5,- mit Kostenaufhebung einschließlich des Vergleichs und auf Widerruf.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Na gut, weil sie´s sind.
Vorsitzender Richter Mauck: Ja, das ist das richtige Wort.
[bearbeiten] Kommentar
RAin Frau Dr. Müller zeigte sich bei allem launig-kollegialem Ton der Verhandlungen dieses Tages in einem kurzen Nachgespräch verständlicherweise verbittert über die saloppe Bemerkung des Vorsitzenden Richters „…Sie sind doch die mit dem Geld. …“ und äußerte hierzu, dass Bemerkungen solcher Art durchaus eine Überlegung auf Befangenheitsantrag wert wären. Allerdings war sie sich im selben Atemzug darüber klar, dass ein solcher Antrag wohl kaum Aussichten auf Erfolg haben würde.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.