27 O 143/11 - 19.04.2011 - Wieder Mal zu viel des Guten

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Fotos, die Frau Neubauer bei einem Spaziergang in Begleitung zeigen und in einem Artikel zum Ausführen und Illustrieren von Vermutungen dienten.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Christine Neubauer vs. Burda Senator Verlag GmbH

19.04.11: LG Berlin 27 O 143/11 Christine Neubauer vs. Burda Senator Verlag GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Schertz
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; RAin Claaszen


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: So, welche Schriftsätze haben wir? Vom 18.04.11 zwei Stück.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Noch einer von mir?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, auch die Ergänzung.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Sie sehen, es ist schwierig.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Antragstellerin wehrt sich gegen Fotos, die sie beim Spaziergang mit José im Jahr 2010 zeigen. Ich möchte ja nicht wissen, wie viele Fotos es mit ihr gibt, auf Spaziergängen mit Leuten vom Set … Nun kommen sie an und sagen, genau dieses Foto belegt die Untreue.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Ja, ausgerechnet da wird gesagt, aufgrund der Fotos sei sie „erwischt“ worden. Schweizer steht für schwere CSU, Bayern, eine andere Vorstellungswelt …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Claaszen: Nun, ich habe doch selbst ausreichend lange Jahre in Hamburg gelebt, da brauchen sie nicht denken, dass ich da anders vorbelastet bin. In den Interviews sagt sie ganz ausdrücklich, sie hätte sich den Horizont erweitert. Zweitens sind die Fotos auf einem belebten Trödelmarkt gemacht worden, nicht in Wohnhausnähe.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Das ist seit 2003 alles vorbei.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie hat sicher viele Bekannte und Freunde. Das ist nicht hinreichend.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Claaszen: Aber genau zu der Zeit, binnen sechs Tagen, da noch ein Interview …

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Kein Interview – das hat Frau Rieke da ejakuliert.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Claaszen: Sie äußert sich da.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Ich würde sagen, das soll das Kammergericht entscheiden.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Claaszen: Lassen sie doch diesen Richter hier.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Ok.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut, dann werden wir mal die Anträge aufnehmen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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