27 O 106/10 - 22.06.2010 - BVG vs. Chaos Computer Club
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Einige Hack Drops gingen von anderen über das Wiki Page raus was man alle 30mins sehen konnte, darunter der Server der Bild-Zeitung, BVG & verschiedenste radikale Webseiten wie lokale NPD Räucherbuden.
Im vorliegenden Fall geht es um die Aufforderung, eine Webseite der BVG zu hacken, und falls diese ASufforderung tatsächlich so erfolgt ist, wie dies genau zu verstehen ist.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR vs. Chaos Computer Club e.V.
22.06.10: LG Berlin 27 O 106/10
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Borkmann
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Dobmann; RA Dr. Dobmann
Beklagtenseite: Kanzlei Jäger; RA Jäger und Herr Müller-Maguhn als Beklagtenvertreter
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
22.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … auf ihrer Webseite sollen schlimme Dinge angekündigt werden …
Beklagtenanwalt Jäger: … im Detail nicht gemacht … aber ich kann dazu was sagen …
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Prüfungspflicht ist nicht verletzt worden, per se nicht brandgefährlich. Es gilt der alte Grundsatz: erst bei Erkenntnis hätte man tätig werden müssen. Aktivitäten im Rahmen des Kongresses … wären nicht verpflichtet gewesen, alle halbe Stunde zu prüfen …
Beklagtenanwalt Jäger: In der Vergangenheit ist es passiert, dass die Infrastruktur angegriffen wurde. Dann werden aber die IP-Nummern des Ziels gesperrt, und das ist dann damit nicht mehr angreifbar. Ansonsten, im Zusammenhang mit der Hackerethik – alles was dort eingeht wird auch überprüft. Es ist mitnichten eine Einladung zur Straftat. []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, das ist die Frage.
Klägeranwalt Dr. Dobmann: Es gibt eine Liste der zu hackenden Ziele. Die BVG ist da nach wie vor angegeben. Vom 08.06.2010.
Richter Dr. Borkmann: Was schließen sie daraus für unsere Sache?
Klägeranwalt Dr. Dobmann: Na, das die BVG nach wie vor in Gefahr ist.
Beklagtenvertreter Müller-Maguhn: Für uns hat der Begriff keine negative Konnotation. Wir weisen Betriebe darauf, dass ihre Daten ungeschützt sind. Also Aufruf zu Straftaten? – Nein.
Beklagtenanwalt Jäger: Kongress Wiki … zeitlicher Abstand …Ein neues Editieren ist für Externe nicht möglich.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich nehme an, wir solln entscheiden.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.