27.06.2014 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer nimmt Tötung in Kauf

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27.06.2014 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

26. Januar 2014



[bearbeiten] Was war heute los?

26.06.2014

Es war auch heute ein verlogener Klehr-Krüger Tag.

Zwei Klehr-Verfahren. Das eine gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike, das andere gegen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

In dem Verfahren gegen Rolf Schälike - Az. 324 O 559/12 - ging es, abweichend von dem ursprünglichen Klageantrag, nur um einen durch einen Zeugenaufruf erzeugten Verdacht, der zu verbieten sei.

In der ursprünglichen Klage vom 19.12.2012 wurde noch beantragt, den Zeugenaufruf als Ganzes zu verbieten. Dem ging nämlich eine einstweilige Verfügung voraus, welche am 20.08.2012 auf Grundlage einer falschen eidesstattlichen Versicherung des Dr. Nikolaus Klehr erlassen wurde.

Nach der ersten Verhandlung am 25.01.2014 und den Hinweisen des Gerichts, wurde der Antrag auf den Verdacht beschränkt.

Beantragt wurde das Verbot

durch Behaupten, Verbreiten und/oder Behaupten oder Verbreiten lassen der folgenden Berichterstattung (RS: Zeugenaufruf) den Verdacht zu erwecken,
der Kläger habe vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst, der Kläger habe Warnungen vor möglichem Galavitbetrug von sich gewiesen und/oder der Kläger habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus eine Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen.

Tatsache ist allerdings, dass Dr. Nikolaus Klehr

am Galavit-Betrug beteiligt war,
für Galavit warb
Warnungen über möglichen Betrug von sich wies
aus der Klinik von Dr. Nikolaus Klehr auch nach der Trennung von Dr. Elke Rauchfuß Patienten zur Behandlung an Dr. Rauchfuß weiter geleitet wurden.

In dem zweiten Klehr-Krüger-Verfahren - Az. 324 O 584/13 - gegen den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der offenbar an seine Mitglieder seine Zweifel an der Klehr-Krebs-Therapie äußerte und die Erstattungsfähigkeit der Kosten anzweifelte, ging es darum, ob das abgezapfte Blut nach der Bearbeitung nach der Klehr-Methode wieder reinjeziert wird. Nach Meinung von Dr. Nikolaus Klehr und seines Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger ist das falsch, weil nicht das Blut nach der Behandlung injeziert wird, sondern ein Präparat, erzeugt aus dem abgezapften Blut. Da muss das Wort „reinjeziert“ verboten werden. Reinjezieren kann man nur etwas, was auch abgezapft war.

Dazu finden wir im Internet den Post von Yvonne Wussow, einer Patienten von Dr. Nikolaus Klehr:

YvonneWussow
DMF-Mitglied
Anmeldungsdatum:
03.10.2004
Beiträge: 62
Verfasst am: 03.10.04, 14:44 Titel: Re: Alternative
Therapien
OK, welche Auskünfte hätten Sie denn gern?
Ich mache eine Immuntherapie, auf der Basis von Eigenblutzytokinen. Blut wird abgenommen, im Labor aufbereitet und reinjiziert. Der Arzt, bei dem ich dies mache, hat 20jährige Erfahrung. Auf dieser Linie arbeiten inzwischen auch andere, auch Kliniken.
Schönen Tag noch
P.S. Welcher Spiegel? Laufende Woche? Letzter Montag? Oder morgen?
Yvonne

Absurdes, wir würden sagen, kriminelles Theater wurde heute unter Regie der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer gespielt.

[bearbeiten] Was war heute sonst noch los?

20.06.2014

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Richter und der Kanzleien.

Wir haben allerdings weder an der Verkündung noch an den beiden ersten Verhandlungen teilgenommen. Eigene Gerichtstermine haben das nicht zugelassen.

Bestimmt verhandelten auch heute nicht in allen Verfahren die gesetzlichen Richterinnen und Richter. Das ist inzwischen Standard.

In der Sache 324 O 559/12 verhandelten vor mehr als anderthalb Jahren, am 25.01.2013 Käfer, Mittler, Dr. Link. Heute Käfer, Dr. Gronau, Dr. Linke. Das dürfte dem willkürliochen Geschäftsverteilungsplan der Vositzenden Richterin SXimone Käöfer entsprechen. Die einstweilige Verfügung erließen, Käfer, Mittler, Ellerbrock. Weswegen heute Richterin Mittler, welche die Verfügung erließ und an der eistedn Hauptsache-Verhandlung teilnahmen, nicht richten konnte oder nicht richten durfte, bleibt das Geheinnis der Zensoren. Das mit dem gesetzlichen Richter kann man vergessen. So trten die Zensoren die Rechte derer, denen die gleichen Zensoren die Persönlcihkeitsrechte und die Menschenwürde nehmen.

Dem Buskeismus-Betreiber stellten sich damit alle zur Verfügung stehenden Hamburger Zensoren der Pressekammer - Käfer, Mittler, Ellerbrock (jetzt in der ZK8), Dr.Link (jetzt in der ZK16), Dr. Gronau, Dr. Linke – als geballte kriminell anmutende Macht entgegen. Diese Zensoren unterstützen den Betrüger Dr. Nikolaus Klehr samt seinem betrügerischen Anwalt Dr. Sven Krüger, abwer auch nicht wenige hoch kriminelle Kläger. Das hetige Klehr-Verfahren kann nicht mehr sportlich gesehen werden, zumal es um Leben oder Tod geht. Der Kläger spielt Gott und läst sich das himmlisch honorieren. Auch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verdient bestimmt nicht schlecht an den Machenschaften seines Mandanten Dr. Nikolaus Klehr und an dem Tod Krebskranker.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer führte die Verhandlung scheinbar souverän, bat sogar den pöbelnden Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger aufzuhören, sich wie in einem Kindergarten zu benehmen und Rechtsanwalt Eberhard Reinicke nicht zu beleidigen.

Auch den empörten Richter Dr. Thomas Linke beruhigte die Vorsitzende Richterin als dieser auf seinen dumm-dreisten Vorschlag von Buskeismus-Betreiber einiges zu hören bekam, und offenbar nicht gerade klug reagieren wollte.

Richterin Simone Käfer ließ den Beklagten Zeit zum Vortrag, obwohl offensichtlich darum bemüht, sich nicht alles Notwendige anhören zu müssen und auf die Möglichkeit der schriftlichen Eingabe verwies.

Die Vorsitzende diktierte sogar ins Protokoll das, was ihr als neu und wichtig erscheinen sollte, obwohl schon längst bekannt und schriftlich vorgetragen.

Offenbar las die Vorsitzende die Schriftsätze nicht. Sie gab keine Hinweise an die Beklagtenseite, was diese noch vorzutragen hat und weshalb das schon Vorgetragene dieser Richterin nicht genügt.

Schwer zu begreifen. Wahrscheinlich haben wir es mit einer verlogenen Richterin zu tun, welcher nach außen bemüht ist, ihre Verlogenheit zu verbergen. Offenbar kennt sie nicht die Schriftsätze.

Was aussichtslos unter diesem Umständen einen Kriminellen samt seinem Anwalt in die gesetzlichen Schranken zu weisen, zumal sich die Vorsitzende ihres Freundes beim OLG, des Vorsitzenden Richters Andreas Buske sicher zu sein scheint.


______________

11:30

[bearbeiten] Dr. Nikolaus Klehr vs. Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike 324 O 559/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

In der Privatklinik Bad Heilbrunn des umstrittenen Arztes Dr. Nikolaus Klehr wurde vor Jahren mit dem russischen angeblichen Krebsmittel Galavit betrügerisch behandelt. Dr. Eike Rauchfuß, damaliger Mitarbeiter und leitender Onkologe in der Privatklinik des Klägers, sowie Thomas Petersen, der aus den Räumen der Privatklinik des Klägers, bezahlt von der Mission Pharma die finanziellen Fragen mit den Patienten des Klägers regelte, wurden zusammen mit noch drei anderen Betrügern vom Landgericht Kassel als Mitglieder einer betrügerischen Bande verurteilt (Strafsache 8860 Js 18960/02). Der Kopf dieser Bande, Felix Dahms war dem Kläger, Dr. Nikolaus Klehr, bekannt. Der Kläger spritzte Galavit seinen Patienten auch selbst, war bestimmend an der Entscheidung, ob mit Galavit behandelt wurde, brachte das Galavit in einem Koffer in seine Privatklinik, hielt es unter Verschluss, gab es an die Schwestern und Ärzte weiter und ließ sich die leeren Ampullen zurückgeben. Gegen den Kläger wurde im Februar 2000 ein Strafverfahren wegen Galavit u.a. Sachen eröffnet (Az. 66 Js 20793/00). Am 15.09.2003 erging vom Amtsgericht Wolfratshausen (Az. 2 Cs 66 Js 20793/00 AD) ein Urteil. Dr.Klehr ging nur wegen der Höhe der Strafe in Berufung. Das Landgericht München II (Az. 7 NS 66 Js 20973/00) verurteilte Dr. Nikolaus Klehr am 07.07.2004 rechtskräftig zu 70 Tagessätzen zu je € 100,- wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 96 Nr.4 AMG, weil er versucht hatte, 500 Galavit-Ampullen einzuführen. Nun behauptet Dr. Klehr als Kläger, er wusste nichts vom Galavit-Betrug und dass Galavit in seiner Klinik als Kebsmittel eingesetzt wurde.

[bearbeiten] Klageanlass: Zeugenaufruf für die Sache 36a C 557/11

Am 02.11.2011 wurde der Buskeismus-Betreiber von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im Auftrag von Dr. med. Nikolaus Klehr mit den folgenden Worten abgemahnt:

Sehr geehrter Herr Schälike,
Herr Dr. med. Nikolaus Klehr musste mich bitten, Ihnen zu schreiben:
Auf Ihrer Website der Domain http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_650/10_-_14.10.2011_-_Dr._med._Nikolaus_Klehr_sollte_seinen_Anwalt_wechseln halten Sie einen Prozessbericht mit dem Titel "324 O 650/10 - 14.10.2011 - Dr. med. Nikolaus Klehr sollte seinen Anwalt wechseln" zum Aufruf bereit.
Im Anschluss an diesen Bericht wird auf Ihrer Webseite das Folgende mitgeteilt:
ZUR ERINNERUNG (Der Text ist eigefügt)
Ihre Behauptung, mein Mandant sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschunbg über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist unwahr. Mein Mandant hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist mein Mandant, anders als Sie Ihre Leser glauben machen, auch nie verurteilt worden.

Der Buskeismus-Betreiber wollte einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen und hat entgegen seinem Wissen die folgende Richtigstellung ins Netz gestellt:

02.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck
Die Behauptung, Dr. Nikolaus Klehr war an dem Galavit-Betrug beteilig ist falsch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, Dr. Nikolaus Klehr hat willentlich und wissentlich am Galavit-Betrug mitgemacht und diesen gefördert, und er sei dafür auch verurteilt worden.

Der Kläger war mit der verlogenen Richtigstellung zufrieden, klagte aber am 28.11.2011 seine Abmahnkosten in Höhe von € 1.034,11 ein. Az. 36a C 557/11

Der Buskeismus-Betreiber war damit gezwungen worden, nach justiziablen Beweisen zu recherchieren. Mitte Juli 2012 veröffentlichte der Buskleismus-Betreiber auf seiner Homepage einen Zeugenaufruf mit Belohnung.

Noch vor der ersten Güteverhandlung in Sache Az. 36a C 557/11, welche am 29.08.2012 stattfand, erwirkte der Kläger mit Unterstützung seines Anwalts Dr. Sven Krüger eine einstweilige Verfügung, welche den Zeugenaufruf als Ganzes untersagte.

[bearbeiten] Der heutige Sachstand

Im Rahmen des gewonnenen Verfahrens 36a C 557/11 erhielten wir die Klehr-Strafakte 66 Js 20793/00 zur Einsicht.

Aus dieser Akte ergibt sich eindeutig:

  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat Kenntnis vom Galavitbetrug in der Zeit der Anwendung von Galavit in seiner Privatklinik Bad Heilbrunn gehabt;
  • Dr.med. Nikolaus Klehr hat sich persönlich die Anwendung von Galavit in Russland erklären lassen und war deswegen in Russland;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat mit Galavit selbst behandelt (gespritzt);
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat Galavit als Krebsmittel vermarktet;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat für Galavit als Krebsmittel geworben;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat an der Galavitbehandlung verdient;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hatte persönlichen Kontakt zu dem verurteilten Hauptbetrüger Felix Dahm;
  • Aus der Privatklinik des Dr. med. Nikolaus Klehr in Bad Heilbrunn wurden nach Trennung von Dr. Rauchfuß Patienten an Dr. Rauchfuß (inzwischen im Carolinum tätig) weiter geleitet;
  • Das Galavit-Betrugsystem wurde in der Privatklinik von Dr. med. Nikolaus Klehr entwickelt, getestet und genutzt.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer versucht mit allen ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln, die Aufklärung der Machenschaften von Dr. med. Nikolaus Klehr, welche für manchen Patienten mit einem früheren Tod enden konnten, zu unterbinden.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Vorsitzender Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, Arzt Dr. Nikolaus Klehr

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung 324 O 559/12 am 27.06.14


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben einen neuen Antrag. Es ist der Antrag, wie auf Anregung des Gerichts. Es wird das Verbot von drei Verdachtsäußerungen beantragt:
  • der Kläger habe vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst,
  • der Kläger habe Warnungen vor möglichem Galavitbetrug von sich gewiesen,
  • der Kläger habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus eine Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen,

Wir haben zu prüfen, sind die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung eingehalten: ,

  • keine Stellungnahme von Kläger eingeholt, keine Rückfrage beim Betroffenen,
  • entlastende Momente sind weggelassen,
  • keine entlastenden Aspekte vorgetragen, es fehlt an Ausgewogenheit,
  • es sind keine konkreten Anknüpfungstatsachen benannt worden, dass der Kläger vom Galavit-Betrug Kenntnis hatte,
  • es ist nicht offen gelassen worden.

Was ist aber, wenn der Verdacht wahr ist? Dazu wurde vorgetragen. Hätte vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß gewusst. Dass der Kläger Dr. Rauchfuß weiter empfohlen hätte, dafür haben wir nichts. Dazu, dass der Kläger vom strafrechtlichen Betrug des Dr. Rauchfuß wusste, haben wir nichts. Es geht um den Abrechnungsbetrug. Wenn anderer Betrug, wie versteht man das? Galavit gibt der Kläger zur Stärkung des Immunsystems wegen den Nebeneffekten, damit ... . Betrug soll darin bestehen, dass das Mittel als Krebsmittel verabreicht wurde. Neigen dazu, dass man das nicht so versteht. Sie (Beklagtenseite) sind dran.

Buskeismus-Anwalt Eberhard Reinecke: Ich würde darum bitten, dass mein Mandant zunächst vorträgt.

Vorsitzende: Gut.

Rolf Schälike: Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, möchte ich Ihnen das Konvolut meiner seinerzeitigen Website www.galavitum.de übergeben (Anlagen B6 bis B9 aus dem verfahrewn 36a C 557/11).. Diese Website gibt es immer noch als Spiegelung im Internet. Ich selber bin krebskrank und 2000 auf Galavit gestoßen. Das war März 2000 als ich vom Galavit erfuhr. Es hat mich sehr interessiert, denn ich selbst war wegen Krebs operiert worden, aber dieser verblieb noch in meinem Körper. Als Naturwissensachaftler, der auch auf dem Gebiet der Medizin in einem medizinischen Institut der DDR gearbeitet hat, war ich interessiert vom „Wundermittel“ mehr zu erfahren. Für Galavit wurde zu diesem Zeitkunkt u.a. auch aus der Klinik des Kläger geworben.

Nach einigen Recherchen – so war ich z.B. in Moskau beim Ministerium für das Gesundheitswesen und habe dort mit dem Verantwortlichen für Galavit gesprochen. Nichts von zwei Patenten, nichts von Geheimnissen aus der Raumforschung. Galavit ist kein Krebsmittel, wurde mir gesagt – war mir klar geworden, dass hier in Deutschland mit den Krebskranken, was Galavit betrifft, Schindluder getrieben wird.

Ich habe daraufhin im Juli 2000 die Website www.galavitum.de ins Leben gerufen. Ich habe den russischen Beipackzettel übersetzt, die Prospekte ebenfalls, und habe diese ins Netz mit den Originaldokumenten gestellt. Mediziner und Journalisten haben sich an mich gewandt und Informationen erhalten. Ich habe mit meiner Website Galavit vom deutschen Markt gefegt.

Der Kriminalst, der den Kasseler Prozess vorbereitete, erhielt von mir Schreiben mit der Unterschrift von Dr. Rauchfuß, weil es so gut wie keine Schreiben mit der Unterschrift von Rauchfuß gab. Die Betrüger verschickten Unterlagen und Rechnungen ohne Unterschrift. Die Mediziner und die polizeilichen Ermittlungsorgane haben mich genutzt, aber nicht mit mir zusammengearbeitet, weil ich keine Mediziner und kein Beamter bin. Genau so wie die Anwälte heute. Die bewegen sich nur unter sich, haben eigene Geschäftsfelder, sind untereinander Konkurrenten.

In diesem Zusammenhang bin ich auch auf Dr. Nikolauis Klehr gestoßen. Heute wissen wir, dass im Juni 2000 – als ich meine Website ins Netz stellte – Dr. Rauchfuß nicht mehr bei dem Kläger arbeitete. Der Kläger versuchte im Juni 2000 Galavit direkt vom Hersteller „Medicor“ zu erhalten, was ihm nicht gelang. Im September 2000 gab der Kläger auf und hatte alle Mitarbeiter entlassen.

Insofern hatte ich weniger Material zu dem Kläger als zu den Aktivitäten aus dem Corolinum und wusste auch nicht, dass ich das wenige Material zum Dr. Nikolaus Klehr 14 Jahre später als Beweis bei Ihnen benötige.

Ich hatte damals Informationen, dass hinter dem Galavit-Betrug möglicherweise die russische Mafia steckt. Es gab ein Patent in der Schweiz von einem russischen Mafiosi. Ich hatte mir ausgerechnet, dass ca. 10-20 Millionen DM im Spiel drin sein dürften und überlegte, ob die russischen Mafiosis versuchen werden, meine Aufklärung zu unterbinden. Ich kam zum Ergebnis, dass die mich in Ruhe lassen werden, weil die russische Mafiosis anders als die hiesigen, Leute, die Wahres berichten, selbst nicht korrupt sind, und die Mafiosis nicht betrügen, in Ruhe lassen. Es gibt gewisse Mafia-Verhaltensregel, die geben mehr Sicherheit als die Reaktion hier in Deutschland auf meine Berichterstattung.

Jetzt zu den einzelnen Punkten. Galavit wurde von der Klinik des Klägers als Immunmodulator propagiert. Das stimmt. Es wurde im Gegensatz zu anderen Immunmodulatoren allerdings behauptet, nach Behandlung mit Galavit, erkennt das gestärkte Immunsystem die Krebszellen und vernichtet diese. Das ist aber falsch. Galavit tut das nicht. Galavit wurde damit ohnde Wenn und Aber als Krebsmittel propagiert.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wo steht das? Das ist eine neue Behauptung

Rolf Schälike: Das steht in dem Material des Arbeitskreises „Krebs-Immun-Therapie“, im welches von der Privatklinik des Kläger für Galasvit warb und in welcher der Kläger damals Mitglied war.

Buskeismus-Anwalt Eberhard Reinecke: Das habe ich auch in meinem Schriftsatz vorgetragen. .... .

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger funkt dazwischen, beleidig Rechtsanwalt Reinecke und Schälike.

Vorsitzende: Wir nehmen erst Mal auf.

Beklagtenvertreter überreicht Anlage B6 bis B9 für das Gericht aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen 36a C 557/11.
Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.
Beklagtenvertreter angehört erlärt:
Ein Verein, der Räume in der Klnik des Klägers hatte, hatten den Patienten vermittelt, dass der Gebrauch von Galavit dazu führe, dass das Immunsystem nach der Behandlung mit Galavitt in die Lage versetzt wird, Krebszellen zu erkennen, was ansonsten dem Immunsystem entsagt ist.
Ich gehe davon aus, dass es dem Kläger bekannt ist bzw. dass ich das Recht habe, diesen Verdacht zu äußern.


Kommentar RS Hintergrund dieser Aussage ist u.a. das Material des Arbeitskreises „Krebs-Immun-Therapie“ vom Februar 2000, dessen Mitglied damals auch der Kläger, Dr.med. Nikolaus Klehr war.

So heißt es in einen Werbeblatt dieses Arbeitskreises, herausgegeben im Februar 2000 und aus der Klinik des Kläger an die Patienten geschickt:

Einzig und allein die spezifische Immuntherapie versetzt das Immunsystem in die Lage, normalerweise vor der Enttarnung geschützten Tumorzellen aufzuspüren, nachfolgend zu zerstören und zu eliminieren.
1. Spezifische Immuntherapie
Ziel ist die extrakorpuiläre „Enttarnung“ der Krebszellen (d.h. im labor) und Aktivierung der Abwehrzellen gegen den spezifischen Tumor bzw. die Metastasen des jeweiligen Patienten, der Wachstumsstopp des Primärtumors und die Verhinderung der Neubildung von Metastasen. Hierzu werden Eigenblutzykotine, klassische und kombinierte Tumorvakzinen, dendritische Zellenund der russische Immunmodulator „Galavit“ verwendet.
3. Regenerative Immunmodulation

Ziel ist die allgemeine Stärkung des Immunsystems (vor allem nach Chemo- und Strahlentherapie), eine Stimulation der zelluläre Immunantwort gegen die Neubildung von Krebs sowie eine Regeneration des erkrankten Gewebes. Eingesetzt wird hierzu vor allem der russische Immunmodulator „Galavit“. Quelle: Klehr-Strafakte Blatt 18

Wieder Pöbeleien seitens des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger. Rechtsanwalt Reinecke versucht zu erläutern, wird aber daran gehindert. Es geht auch um die Falschaussage in der Abmahnung von 2008 gegen Herrn Deckers.

Vorsitzende: Meine Herren, wir sind hier nicht im Kindergarten. Wir haben heute Zeit, können bis 17:00 verhandeln.

Rolf Schälike: Ich habe noch mehr vorzutragen. So wird vom Kläger behauptet, Galavit wurde nicht als Krebsmitttel verwendet.

In der Klinik des Kläger wurde

  • entweder mit Galavit und anschließend nach Eigenblut-Therapie
  • oder nur mit Galavit
  • oder nur nach der Eigenbluttherapie, aber wesentlich seltener als nur mit Galvit

behandelt.

Das ergibt sich eindeutig aus der Strafakte 66 Js 20793/00. Als Beispiel die Zeugenaussage auf Blatt 634 der Klehr-Srafakte, letzter Absatz:

Es gab Patienten, die nur Galavit bekamen, es gab Patienten, die nur Zykotine bekamen und es gab Patienten, die beides bekamen.

In der Klinik wurden austherapierte Krebspatienten behandelt. Es wird kaum Fälle gegeben haben, bei denen Patienten nach der Galavitbehandlung beim Kläger außerhalb weiter klassisch – Chemotherapie, Bestrahlung – behandelt wurden. Galavit kann bei schwer Kranken nach einer Chemotherapie auch den Todesstoß bedeuten.

Vorsitzende möchte offenbar nichts mehr hören, spielt Sachlichkeit vor: Ist es noch viel, was Sie vortragen möchten?

Rolf Schälike: Fünf-zehn Minuten.

Richter Dr. Thomas Linke wird mit seinem tödlichen Begehren deutlicher: Weshalb wollen Sie hier vortragen. Sie können alles schriftlich einreichen.

Rolf Schälike: Sie sind ein komischer Vogel. Ich weiß doch nicht, was die Kammer überzeugt.

Richter Dr. Thomas Linke sagt wisssentlch nd willentlich die Unwahrheit: Ihr Anwalt weiß es.

Rolf Schälike: Er weiß es auch nicht. Ich möchte vortragen und beobachten, wie die Vorsitzende und auch Sie reagieren. Ich weiß, Sie hassen mich, ich halte auch nicht viel von Ihnen. Die Spannung kann nur abgebaut werden, wenn man sich unterhält, einander kennen lernt. Ich möchte erkennen, wie Sie ticken. Sie können erkennen, wie ich ticke. Das geben die Schriftsätze nicht her.

Richter Dr. Thomas Linke ist empört. Die Vorsitzende bremst diesen unbeherrschten Richter.

Vorsitzende: Wir haben jetzt gleich eine andere Verhandlung. Entweder wir nehmen jetzt die Anträge auf oder verhandeln weiter danach.

Rolf Schälike: Danach.

Die Verhandlung wird um ca. eine halbe Stunde unterbrochen.

Vorsitzende nach Wiedereröffnung: Wie viel Minuten brauchen Sie. Wie geben maximal 10 Minuten.

Rolf Schälike: Fünf bis zehn Minuten.

Vorsitzende: Gut. Wir schauen auf die Uhr.

Rolf Schälike legt seine Armbanduhr auf den Tisch: Es gibt die Zeugenaussage von Dr. Rauchfuß in dem Klehr-Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft, vorgelegt von seinem damaligen Anwalt Ludger Müller:

Die Verantwortung meines Mandanten (Dr. Rauchfuß) bezog sich ausdrücklich lediglich auf die medizinische Betreuung und nicht auf Verwaltungsaufgaben, Finanzfragen, Krankenversicherung, Dienstpläne und dergleichen. (Quelle Bl.737 der Klehr-Strafrakte)
Mein Mandant stellte Rezepte aus. Diese wurden Dr. Klehr gegeben, der „Galavit“ besorgte und „Galavit“ für den jeweiligen Patienten übergab. Unbekannt ist meinem Mandanten, auf welchem Weg Dr. Klehr „Galavit“ beschaffte. (Quelle Bl. 738 der Klehr-Strafakte)

Das oblag alles dem Kläger. Diese Aussagen sind vom Kläger unwidersprochen geblieben.

Zum Betrug. In Kassel wurde mit Urteil vom 15.07.2008 als Betrug der finanzielle Betrug und der medizinische Täuschungsbetrug, speziell bei Dr. Rauchfuß gesehen. Erst der BGH hat mit Beschluss 2 StR 91/09 vom 29.07.2009 gemeint, das der Täuschungsbetrug entfällt, weil sich viele Patienten täuschen lassen wollten. Trotzdem gab es viele medizinisch getäuschte Patienten, die sich nicht hätten behandeln lassen, wären sie richtig aufgeklärt worden.

Dass das ganze finanzielle und medizinische Galavit-Betrugssystem in der Klinik des Klägers entwickelt wurde, steht gerichtlich fest. In allen drei Kasseler Urteilen gibt es das Kapitel Einsatz in Bad Heilbrunn, der Privatklinik des Klägers, mit dem gleich lautenden Text Einsatz in Bad Heilbrunn. Im Text heißt es:

Der Angeklagte Dr. Rauchfuß war als Arzt für den klinischen Einsatz des Galavits verantwortlich, in Bad Heilbrunn im Zusammenwirken mit oder unter dem Klinikleiter Dr. Klehr.
Insofern kristallisierten sich bereits die verschiedenen Tatbeiträge der fünf Angeklagten heraus, die sie dann im Wesentlichen auch im Carolinum erbrachten, teilweise wurden diese Aktivitäten fortgesetzt oder zumindest darauf aufgebaut.

Zur Abmahnung des Herrn Deckers aus dem Jahre 2008. Da waren sich der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter Dr. Sven Krüger sicher, dass Herr Deckers keine Beweise hat und behaupteten damals wissentlich und willentlich falsch:

Mein Mandant hat das Mittel (Galavit) gerade nicht angewandt.

Jetzt wird getrickst, unterschieden inzwischen „Galavit“ und „Galavit als Krebsmittel“. In der Klehr-Deckers-Abmahnung kommt das Wort „Krebs“ überhaupt nicht vor. Herr Deckers ist mit seinen kritischen web-Sites auch nicht auf Krebs ausgerichtet.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich erinnere mich jetzt an diesen Herrn Deckers. Seine gesamte web-Site betraf Krebs.

Kommentar RS: Hier der 2008 mit der falschen Klehr-Krüger-ehauptung "mein Mandant hat das Mittel (Galavit) gerade nicht angewandt,." abgemahnte Beitrag vom 15.11.2000:

Roland Ziegler schrieb am Nov 15, 2000: [1]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Hoster und Autor des Online-Lexikons Paramedizin wurde ich auf die Galavit-Problematik bei INKA aufmerksam gemacht. Zugegebenermaßen habe ich aus Zeitgründen (ich hoste meine Web-Site alleine) noch keine Infos zu Galavit online stellen können. Bei Galavit handelt es sich um eine Phthalhydroidsalz, welches am 31.7.1997 vom russ. Ministerium für Gesundheitswesen registriert wurde. Diese Registrierung ist KEIN Wirksamkeitsnachweis, sondern ein rein formaler Mitteilungsakt. Weder in der BRD noch in der Schweiz ist das Mittel zugelassen (es wäre ein Wirksamkeitsnachweis erforderlich). Ursprünglich wurde Galavit in der BRD durch die Ärzte Dr. Klehr und Dr. Rauchfuß in einer Art Multi-Level-Marketing-Aktion eingeführt. "Spuren" des Galativ-Marketing finden sich u.a. in www.medizin-forum.de und im Usenet. Angeblich soll das Mittel in der russ. Weltraumforschung eingesetzt worden sein (bei 300 Kosmonauten). Beweise für diese Marketingphrase gibt es aber nicht. Klehr, der bereits mehrfach wegen fragwürdiger und überteuerter alternativer Verfahren mit den bayerischen Gesundheitsbehörden gerichtlich kollidierte, wendete das Mittel im Rahmen einer 3-wöchigen stationären und nachfolgend 3 monatigen ambulanten Therapie für den "netten" Preis von DM 16.500 an. Nach Angaben des Stern ist seine Klinik behördlicherseits vor kurzer Zeit geschlossen worden. Rauchfuß und Klehr haben sich meines Informationsstandes nach "unfriedlich" getrennt. Rauchfuß agiert derzeit in Hessen. Medizinische Studien zu Galavit sind bisher nie (!) veröffentlicht worden. Der Focus (Nr.44/2000) berichtete über die tatsächlichen Preise pro Ampulle in Russland (DM 20/Dosis), also nur ein Bruchteil derin der BRD verlangten Summe. Eine Patientin (XXXX), die im Focus ihre Leidensgeschichte darlegte, unterzog sich einer Galavitbehandlung, zahlte DM 16.800 und danach nochmals DM 22.800 und dies OHNE jeden Erfolg. Ich halte GALAVIT für ein unwirksames Placebo, dem lediglich anbieterseitig eine Wirkungslegende angedichtet wird. Offenbar ziehen auch durch dieses Forum werbende Damen und Herren aus der Szene, um hier Patienten zu werben und dabei zu helfen, diesen knallhart das letzte Hemd auszuziehen. Die Taktik ist dabei stets die gleiche:
a) Forum mit Patienten outen, die (berechtigterweise) Angst vor ihrer Krankheit haben
b) ein "Wundermittel" per unauffälligem Smalltalk lancieren
c) eine Legende des Mittels generieren (meist mit erlogenen Stories von Wunderheilungen, die sich der Nachprüfung regelhaft entziehen)
d) Angebot von privaten e-mail-Kontakten, um das potentielle Opfer einzubinden und leichter abzocken zu können.
Ich empfehle, Galavit NICHT zukaufen und von "Therapien" mit Galavit Abstand zu nehmen. Wer trotzdem dieses Mittel einnimmt bzw. sich applizieren läßt, sollte keinesfalls (egal, wasder entsprechende "Therapeut" auch verzapft), eine konventionelle Therapie während dieser Zeit unterbrechen. Jene Patienten, die Galavit einnahmen und darüber enttäuscht sind, mögen sich bitte an mich wenden, wenn Sie Interesse verspüren, in anonymer Form ihren Fall an die Öffentlichkeit zu bringen oder versuchen wollen, von den entsprechenden Ärzten das Geld herauszuklagen. Wichtig sind dabei Verträge oder sonstige Behandlungsunterlagen, die vom Patienten mit den Verfechtern der Methode abgeschlossen wurden bzw. angefertigt wurden.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf ein ayurvedisches Mittel, dem ich derzeit nachgehe, hinweisen. Es heißt LIV.52, wird nur in der Schweiz verkauft und wird u.a. als Begleitmedikation in der Rekonvaleszenzphase und einer Chemotherapie angepriesen. Das Mittel besteht aus einem 7-Pflanzengemisch mit einer kräftigen Prise 3-wertigem Eisen. Angeblich ist die einzige Nebenwirkung nur moderater Durchfall. Dies ist aber falsch, da in der Fachliteratur massive Schockreaktionen (sog. Lyell-Syndrom) berichtet wurden. Ein Inhaltsstoff (Solanum nigrum = Schwarzer Nachtschatten) führt im Tierversuch zu Leberschäden und kann das Ösophaguskarzinom-Risiko um das 2,5fache (wie auch Zigaretten) erhöhen. Das Mittel ist - im Gegensatz zu Galavit - ausgesprochen billig (ca. DM 30 für 100 Tabl.), aber eben auch ggf. toxisch. Hier kann man sich also in gutem Glauben auch mit einem preisgünstigen Mittel die Gesundheit ruinieren. Einen englischen Fachartikel zu diesem Thema Liv.52 finden Sie unter http://www.vrzverlag.com/esoterik/skak_2000.pdf.
Beste Gruesse, Roland.Ziegler@vrzverlag.com

Rolf Schälike: Das war`s.

Vorsitzende: Das waren ja nur drei Minuten. Die Sacht- und Rechtslage wurde erörtert. Im Einverständnis mit den Parteien wird in das schriftliche Verfahren angeordnet. Schriftsatznachlass. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, der auch das Ende der mündlichen Verhandlung bedeutet, 29.08.14, 9:55, Saal B335.

[bearbeiten] Kommentar RS

Das Verfahren offenbart, wie der Kläger Dr. med. Nikolaus Klehr agiert und wie dieser Scharlatan zusammen mit seinem Anwalt Dr. Sven Krüger Gerichte hinters Licht führt. Es stellt sich die Frage, weshalb die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sich hinters Licht führen lässt und in Kauf nimmt, dass Krebskranke und deren Angehörige straflos betrogen wurden, weiter straflos betrogen werden dürfen und einer Todesgefahr zusätzlich durch Behandlung mit Galavit ausgesetzt waren und werden dürfen.

Dr. med. Nikolaus Klehr verteidigt das russische Medikament Galavit nach wie vor. Wir haben bis heute nichts gefunden, wo dieser Arzt sich kritisch mit Galavit auseindersetzt und sich von den medizinischen Betrügereien mit Galavit distanziert.

Es stellt sich die Frage: Weshalb nutzt Dr. med. Nikolaus Klehr heute nicht mehr Galavit, wenn dieses das Immunsystem stärkt und damit Krebspatienten helfen kann?

Die Sache wirft allerhand juristische und verhandlungsmethodische Fragen auf:

  • Im Zeugenaufruf wird Galavit nicht als Krebsmittel bezeichnet. Weshalb erging dann eine Verfügung, deren Grundlage eine eidesstattliche Versicherung bildet, in der der Antragsteller erklärt, er habe Galavit als Krebsmittel nicht verabreicht.
  • Mit dem ersten Satz im Zeugenaufruf "In der Privatklinik Bad Heilbrunn von Dr. Nikolaus Klehr hatte seinerzeit Dr. Rauchfuß Krebskranke mit Galavit betrügerisch behandelt." wird "betrügerisch" nicht auf das Finanzielle beschränkt. Weshalb beschränkte sich die Vorsitzende Richterin nur auf den finaziellen Betrug? Sind ihr die medizinisch betrogenen Krebspatieten egal?

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer beschränkt diesen Satz auf die strafrechtliche Verurteilung von Dr. Rauchfuß durch das Landgericht Kassel, die nach dem BGH-Beschluss auf den finanziellen Betrug beschränkt wurde.

Der medizinische Betrug blieb auch in dem Ksseler Verfahren juristisch bestehen, führte aber nicht zu einer stafrechtlichen Verurteilung lediglich aus prozessualen Gründen. Es ließ sich formal juristisch nicht klären bzw. fwar ür die Richter zu aufwedndig, festzustellen, welche Patienten stafrechtlich gesehen medizinisch betrogen wurden und welche bereit waren, sich betrügen zu lassen. Lässt man sich nämlich bewusst betrügen, dann darf der Betrüger nicht strafrechtlich verurteilt werden.

Dieses Verfahren des Scharlatans Dr.med. Nikolaus Klehr zusammen mit seinem Anwalt Dr. Sven Krüger gegen den Buskelismus-Betreiber offenbart das kriminelle Verhalten der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer, obwohl strafrechtlich nicht verfolgbar.

Die Richter und Richterinnen in Deutschland Heute dürfen kriminell sein, ohne dafür bestraft, geschweige denn strafrechtlich verfolgt zu werden.

[bearbeiten] Urteil 324 O 559/12

26.09.14, Verkündung durch Richterin Simone Käfer: 26.09.14: Es ergeht ein Urteil.

Urteil 324 O 559/12 vom 26.09.2014

Tenor

Verboten wird die Verbreitung des Verdachts,

- der Kläger (Dr. med. Nikolaus Klehr) habe vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst,

- der Kläger (Dr. med. Nikolaus Klehr) habe Warnungen vom möglichen Galavitbetrug von sich gewiesen

und/oder

- der Kläger (Dr. med. Nikolaus Klehr) habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus eine Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen,

wie geschehen auf der Webseite www.buskeismus.de.

Dass der Kläger ebenfalls für Galavit warb, darf geäußert werden.

Deswegen hat der Kläger (Dr. med. Nikolaus Klehr) von den Kosten des Verfahrens 1/4 zu tragen.

Der Beklagte hat 3/4 von den Kosten des Verfahrens zu tragen.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Juristisches

I

Der Zeugenaufruf hat sich nach Erhalt der Strafakten gegen Dr. med. Nikolaus Klehr wegen unzulässiger Einfuhr von Galavit erledigt.

Aus den Strafakten, d.h. den Urteilen, den Zeugenaussagen, den Schriftsätzen, Erklärungen des Klägeranwalts etc. und weiteren Dokumenten ergibt sich sehr ausführlich und jursitisch nachweisbar, wie Dr.med. Nikolaus Klehr Krebskranke selbst mit Galvirtt behandelte und diese an Dr. Rauchfuß verwies. Es iost auch unstrittig, dass nach der Trennung vom Dr. Rauchfuss der Kkläger (Dr. med Nikolaus Klehr) versuchte, Krebskranke weiter mit Galavit zu behandeln. Allerdibngs gelang ihm die Beschaffung nicht.

Damit entfällt die Wiederholungsgefahr.

II.

Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind berücksichtigt worden.

Das Urteil der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer und des Beisitzers Dr. Thomas Linke ist ein Willkürurteil. Elementare Grundsätze der Prozessführung wurden missachtet: Beweise wurden nicht berücksichtigt, in den Verhandlungen wurde zum Sachstand nicht verhandelt, beantragte Zeugen wurden nicht befragt, beantragte Strafakten wurden nicht herangezogen. Willkür eben.

Die kriminellen Strukturen in der Hamburger Justiz werden es offenbar kaum erlauben, diese Richterin und diesen Richter juristisch wegen deren kriminellen Rechtssprechung zur Rechenschaft zu ziehen.

Inwieweit das OLG, der BGH, das BVerfG diese kriminelle Richterin und diesen kriminellen Richter in die Grenzen weist bzw. unterstützt, werden wir erleben.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Reinecke]

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