27.04.2018 - Alice Weidel und RA Johannes Steinhöfel für Totalkontrolle über Facebook
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Alice Weidel meint, Sie habe das richtige Rechtsbewusstsein!
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[bearbeiten] Alice Weidel vs. Facebook Ireland Limited 324 O 51/18
Verfügungsverfahren.
Ein seltener Fall für die Zensurkammer in Hamburg, dass vor Erlass der Verfügung verhandelt wird.
Es ist nicht das erste Verfügungsverfahren von Alice Weidel in Hamburg. Beim ersten Verfügungsverfahren Az. 324 O 217/17 ging es um den Begriff "Nazi-Schlampe" in einer Satirte-Sendung. Alice Weidel, verteretn vom Rechstanwalt Prof. Ralf Höcker, hat die beantragte Verfügung nicht erhalten: Beschluss. Bericht von Jörg Reinholz.
[bearbeiten] Corpus Delicti
Auf Facebook postete der Facebook-Nutzer Sando Gamlo
"Sando Gamlo ja und Frau W. hat ihre Fotze eingepackt und ist abgehauen so viel zum Thema das sie eine Politikerin ist diese Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei der AFD gegen lesben sein hahahahh das past ja hahahahhhahah“
Wir finden dazu Details seitens des Facebook-Anwalts Joachim Steinhöfel: https://facebook-sperre.steinhoefel.de/illegal-content-2295/ unter der Überschrift: “Fotze, Nazi, lesbich, Drecksau” gegen Alice Weidel bleibt online – Unangemessener Inhalt vom 10.09.2017
Von Joachim Nikolaus Steinhöfel • Am 14. September 2017 • In Allgemein
"Sando Gamlo ja und Frau W. hat ihre Fotze eingepackt und ist abgehauen so viel zum Thema das sie eine Politikerin ist diese Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei der AFD gegen lesben sein hahahahh das past ja hahahahhhahah,
D.h. die Betroffene muss selbst Facebook ihrer Persönlichkeitsrechtsverletzung melden, ansonsten sieht Facebook keinen Anlass zum Löschen.
Alice Weidel erfuhr davon Anfang 2018. Wie, von wem, können wir nur vermuten. Für Rechtsanwalt Johannes Steinhöfel allerdings ein gefundenes Fressen, um noch bekannter zu werden mit seinen fragwürdigen Anliegen im deutsche Rechtssumpf.
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richter: Dr. Thomas Linke
Richter: Johannes Kersting
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Steinhöfel; Rechtsanwalt Johannes Steinhöfel, Rechtsanwalt Reinhard Höbelt
Beklagtenseite: Kanzlei White & Case LLP; Rechtsanwalt Martin Munz, Rechtsanwältin Dr. Antonia Kapahnke
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
27.04.2018: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Vorsitzender Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegnervertreter übergibt den Schriftsatz vom 26.04.2108 für Gericht und Gegner. Der Antragstellervertreter übergibt den Schriftsatz vom 27.04.2018 für Gericht und Gegner. Wir unterbrechen die Verhandlung, damit Gericht und der Antragsgegner den Schriftsatz lesen können.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer blättert schnell, die Anlagen werden nicht angesehen.: Können wir?
Facebook-Anwalt Martin Munz: Ja.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer: Es geht um den Kommentar eines Nutzers. Finde es umfassender zum Mail der Antragstellerin. … habe das Mail gar nicht geschrieben. Es heißt im Kommentar, Fotze, … ist abgehauen, …, Nazi Drecksau … .- Eine Leserin hat Facebook darauf aufmerksam gemacht. Facebook hat versichert, dass der Text nicht unserem Standard widerspricht. Später hat es Facebook gelöscht. Man kann das nur in Deutschland über eine Proxy-Server sichbar machen.
Kommentar RS: Finden wir aber auch immer noch ohne Proxy auf der Web-Site des Facebook-Anwalts Joachim Steinhöfel.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer: Wir verhandeln vor Erlass der einstweiligen Verfügung mündlich ausnahmsweise. Der Antragsgegner sagt, nach § 32 ZPO wären wir nicht zuständig.
Facebook-Anwalt Martin Munz: Wir sagen nicht, nicht zuständig. Wir sagen, die Rechte der Antragstellering sind nicht so betroffen, dass ein Verfügungsgrund besteht.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Wir haben keine Recht auf weltweite Restriktion, sondern nur auf Deutschland. Dass es keine proaktive Prüfpflicht gab, bejahen wir. Es ist kein erkennbare Rechtsverletzung. In der Widerspruchsbegründung wurde vorgetragen, auch über VPN nicht erreichbar. D.h. , Sie bestreiten, dass über einen Proxy-Server erreichbar?
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Bis zum 28. März habe ich das noch gesehen.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Bestreite das nicht. Aber jetzt ist das nicht mehr erreichbar.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer diktiert:: … auch über ausländische Proxy-Server sind die umstrittenen Äußerungen nicht mehr auffindbar. Zum Rechtlichen: Facebook haftet nur als Störer. Man kann die Frage stellen, ob der Hinweis der Nutzerin ausreicht. Wir finden das zweifelghaft, der Betroffene muss abmahnen. Der Posting ist nicht nur geschmacklos. Der BGH sagt, dass bei Schmähung, wenn es um eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung geht, untersagt werden muss. Wir sehen nicht, dass die Antragstellerin das hinnehmen muss. Es geht um das Mail der Antragstellerin, darum. Ob es das Mail gib.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: … .
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Ist aber streitig, ob das Mail von ihr ist, ob es dieses Mail wirklich gibt.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: War unmittelbar … . Rechtsanwalt Höcker aus Köln hat das Verfahren geführt.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Müssen prozessual von der Nichtexistenz dieser Mail ausgehen. Es heißt, habe sich gegen die Heirat von homosexuellen ausgesprochen.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Die KaNzlerin auch.
Facebook-Anwalt Martin Munz: Möchte das nicht verteidigen. Es ist geschmacklos. Es geht darum, ob die Beklagte entscheiden soll, ob das zulässig ist oder nicht. Der … führt ein anderes Verfahren. Sie können von niemanden verlangen, der nicht Richter ist, zu entscheiden. Wir haben das Urteil „braune Brut“ und das vom BVerfG „Obergauleiter“ (1 BvR 2973/14 vom 08. Februar 2017).
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Können wir nachvollziehen. Wenn das Gericht aber verbietet … Nur ein Gericht kann erkennen, ob erlabt oder nicht.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Wir sprechen von Graubereich. Man kann total unterschiedlicher Meinung sein.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Wer soll dann entscheiden? Gericht darf nicht entscheiden? Für Facebook ist es ein Graubereich. Wir haben entscheiden. Das heißt, Facebook stellt sich gegen den BGH. Es reicht nicht, dass Facebook sagt, konnte nicht erkenne. Facebook hätte erkennen können. Wir sagen, ja.
Kommentar RS: Diese „Logik“ der Vorsitzenden Richterin als Sprachaufseherin widerspricht der ständigen Behauptung von Buske&Käfer, alle Verfahren seien ein Einzelfall.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Facebook hat das in Deutschland nicht mehr erreichbar gemacht.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Tatsächlich? Deswegen die mündliche Verhandlung. Wenn man erkennt, sagt der BGH, muss Facebook als Störer alles unternehmen. Facebook hat für Deutschland gelöscht.-Kann das Facebook beeinflussen? Das ist heute gelöscht. Sie (Facebook-Vertreter) haben heute gesagt, Facebook kann das.
Kommentar RS: Herrlich, wie die Vorsitzende einer Pressekammer, die Worde der Antragsgegner-Anwalts verdreht!
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Wir sagen China, eine Diktatur, kann das bei Facebook.
Kommentar RS Interessant, wieso das China technisch kann. Vielleicht sind in China die VPN-Zugänge unter staatlicher Kontrolle, nicht so erlaubt, wie in Deutschland. Rechtsanwalt Johannes Steinhöfel erklärte nach der Verhandlung der Presse, es sei nicht sein Problem, Facebook beim Geschäft in China zu unterstützen. Das Thema, wohin das ganze führt, möglicherweise in die Diktatur, wurde nicht diskutiert. Wir wissen heute, dass zu viel Freiheit, die Demokratie gefährdet.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Habe ich verstanden, haben weltweit gelöscht..
Richter Dr. Thomas Linke:: Wissen Sie das?
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel ist neugierig, benötigt Beweise für seine Behauptung, Facebook könne das:: Was hat Ihr Mandant dazu gesagt?
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Meine Mandantin hat gesagt, ist nicht erreichbar, weiß nicht warum.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Ihre Mandantin sagt, kann eine Stecknadel finden. Sie hat 10.000 Patente, auch Sprachpatente. Es gibt so viele Möglichkeiten, zu bestimme woher gepostet wird.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Wir haben das so verstanden, dass wenn jemand in Deutschland über Proxy reingeht, dann kann Facebook das auch erkennen.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Nein. Es braucht nicht Facebook eine. Aber … es kann der F Facebook-Nutzer sein.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer diktiert:: Der Antragsgegner-Vertreter sagt, weiß nicht … . Wenn ich auch über einen ausländischen Proxy-Server aufrufen kann … Möglicherweise hat mein Mandant weltweit gelöscht oder der Nutzer hat den Post entfernt.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Facebook kann nicht erkennen, ob es aus Deutschland kommt, wenn der Aufruf über eine Proxy-Server erfolgt.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Doch.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Das ist in einer Diktatur möglich. Facebook kann nicht erkennen, wenn ein VPN-Zugang in Deutschland benutzt wird. Facebook weiß nicht, ob der Zugang über VPN direkt aus Deutschland oder aus dem Ausland erfolgt.
Richter Dr. Thomas Linke:: Facebook kann den Standort nicht erkennen?
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Bei VPN geht das nicht.
Richter Dr. Thomas Linke:: Die Lokalisation erfolgt nur über die IP-Adresse? Stimmt das??
Facebook-Anwalt Martin Munz:: … .
Richter Dr. Thomas Linke:: Ihr Vortrag beschränkt sich …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:: … Thomas ... . Unser Problem, VPN vermittelt nur. Kann dann Facebook nicht erkennen, dass der Nutzer in Deutschland sitzt?
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Nein, kann nicht. Deswegen in China verboten. Das bedeutet Facebook muss weltweit löschen, wie das China, die Türkei … .
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Das ist unser Problem. Erkennen nicht, nur über die IP-Adresse. Haben aber die GEO-Daten.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Verstehe nicht.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Kann Richter Dr. Linke erklären.
Richter Dr. Thomas Linke: VPN postet lokale Position des Nutzers. Damit kann Facebook lokalisieren. Muss das nicht über die IP-Adresse tun.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer diktiert:: Mir (Facebook-Anwalt) ist nicht bekannt, dass meine Mandantin auf anderen Wege erkenne kann, wo der Nutzer sich befindet, wenn er Facebook über VPN aufruft. Habe verstanden, was Facebook kann. Es stellt sich die weitere Frage, hat man alles Zumutbare unternommen? Ist vielleicht machbar, man macht es aber nicht. O.k. Facebook weiß, dass ein großer Teil der Nutzer über einen ausländischen Proxy-Server geht. Frage: Wenn das Problem schon länger vorliegt, was macht Facebook?
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Ausspionieren?
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Macht Facebook doch.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Personenbezogene Daten … ..
Richter Dr. Thomas Linke:: Macht doch Facebook
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Musste, weiß nicht, benötigt aber Zustimmung.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Man kann die IP erkennen. Ich war vor Kurzem in Afrika, bin über VPN gegangen. Habe Mitteilung erhalten. Oh, das geht. Sky über VPN geht nicht. Jetzt so tun, man wisse nicht, wo der Nutzer sich aufhält, … . Dieses Problem ist nicht neu., …
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Das kann auch die chinesische Diktatur erkennen.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Es geht über das Erkennen. Machen nichts, sperren IP und legen die Hand in den Schoß.
Facebook-Anwältin Antonia Kapahnke:: Sky hat erkannt, dass Sie über VPN reingehen, aber nicht, dass das aus Deutschland erfolgt.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel:: Sie müssen als Vertreter von Facebook sachlich Bescheid wissen.
Vorsitzender Richterin Simone Käfer:: Die Schärfe nehme ich raus.
Weidel-Anwalt Johannes Steinhöfel: Wollte das Gleichgewicht herstellen.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Wie der Antrag gestellt ist … . Wenn das wieder von jemand anderen wo anders hochgeladen wird …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:: Wir werden in Deutschland Sando Gamlo verbieten. Das andere ist im Ordnungsmittel-Verfahren zu klären.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: Der Zusammenhang kann ein anderer sein.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:: Sie haben recht. Wenn es einen Bericht über dieses Verfahren gibt, dann klären wir das im Ordnungsmittel-Verfahren. Das ist typisch für Täter. Der BGH sagt, ist im Ordnungsmittel-Verfahren zu klären.
Facebook-Anwalt Martin Munz:: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:: Die den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsteller-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 01.02.2018 zusätzlich mit der Maßgabe, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.. Dann „nicht öffentlich zugänglich machen“ ..eingestellt von Sando Gamlo am 10.0ß89.2017. Nicht „nicht öffentlich zugänglich machen“ sondern „verbreiten“
Beschlossen und verkündet:
Eine Entscheidung erfolgt am Montag im Tenor – wollen uns das durch den Kopf gehen lassen - Montag, en 30.04.2018, 12:00, Saal B334.
[bearbeiten] 30.04.2018, Verkündung
Es ergeht ein Urteil.
1. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzende Ordnungsgeldes und für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)
in Bezug auf die Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
- “ja und Frau Weidel hat ihre Fotze eingepackt und ist angehauen so viel zum Thema das sie eine Politikerin ist dieses Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei der AfD gegen lesben sein hahahhah das passt ja hahahahhhahah“,
eingestellt von Sando Gabo auf www.facebook.com, verbreitet von der Antragsgegnerin am 10.09.2017.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
und beschließt: Der Streitwert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.