25.10.2013 - VorsRiin darf ihre rechtsbrecherischen Entscheidungen alleine treffen
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25.10.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)
Die Gerichte werden wesentliche schlimmer systembedingt von Kriminellen erfolgreich missbraucht. Auch von Prominenten. | BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
[bearbeiten] Was war heute los?
25.10.2013
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer entpuppt sich immer mehr als eine Richterin, die ihren Aufgaben nicht gewachsen zu sein scheint.
Alte Bekannte, die Klägeristen Josef Esch, Stephanie zu Guttenberg und ihr Ehegatte, Stefanie Hertel und ihr Anhang, Prinzessin von Hannover versuchten auch heute die Zensurregeln weiter zu entwickeln. Der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer gelingt das nicht so richtig. Das Leben lässt sich nicht formalisieren und in klare und eindeutige Zensurregeln pressen. Ein Mindestmaß an Bildung und Geschick gehört schon dazu, nicht offensichtlich in versteckte Fettnäppchen zu treten, sich nicht zu sehr in den Widersprüchen zu verwickeln. Diese Zensorin kann es offenbar nicht besser. Die Vorsitzende Richterin geht rationalen Argumenten aus dem Wege und entscheidet vorwiegend machtbewusst emotional. Irgendwann wird das zum Verhängnis, zu viel des Guten. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg brachte es heute auf den Punkt als er den Saal zu verlassen gedachte: Sie [Frau Käfer] können ihre rechtsbrecherischen Entscheidungen alleine treffen. | Photo: Hanno di Rosa; Der schöne Herbst |
[bearbeiten] VerkündungZur Verkündung saßen alle drei Richterinnen, Käfer, Mittler, Dr. Gronau am Richtertisch. Verkünden tat die Vorsitzende. Benaissa. L. obsiegte in der Sache 324 O 697/12 wegen einem Photo. Die Kanzlei Schertz Bergmann kann sich freuen. Auch Rechtsanwalt Johannes Eisenberg errang im Baupfusch-Prozess für Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH (Az. 324 O 642/12) einen Erfolg. Die Amitelo AG verlor dagegen im Schadensersatz-Prozess gegen den ZDF. Sie werden keine 133 Millionen erhalten. Vielleicht erleben wir die Bänker auch bei Buske (Az. 324 O 636/10). Die Amitelo-Anwälte von der Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte waren Quereinsteiger im Zensurgeschehen. Mandanten von Quereinsteigern verlieren relativ sicher auf dem Geschäftsfeld der Zensur mit den ausgesprochen nach Willkür stinkenden Verboten. Der Serienkläger Decker-Voigt muss sich noch gedulden. Das Urteil in der Sache 324 O 364/11 wird nicht vor dem 22.11.2013 verkündet. [bearbeiten] Was war heute sonst noch los?Aufgefallen ist uns Rechtsanwalt Felix Zimmermann, der heute mit seiner Kollegin Theresa Arand erschien. Er fiel uns schon in der Sache gegen DIE ZEIT auf. Wir wunderten uns, dass der versierte und sehr erfahrene Anwalt Jörg Nabert damals einen Vergleich ohne Widerruf zustimmte. Heute flippte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg gegen diesen Anwalt aus. RA Felix Zimmermann nahm alles sehr gelassen und blieb ruhig. Seine dumm-dreiste Argumentationsweise, die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Beklagten, was deren Persönlichkeitsrechte betrifft, hemmungslose überzogene Forderungen brachten uns auf die Vermutung, hier entwickelt sich ein Konkurrent zu einer der führenden, brutalsten und gefährlichsten deutschen Zensurkanzleien, der Kanzlei Schertz Bergmann. Das war ein Irrtum. Rechtsanwalt Felix Zimmermann und Rechtsanwältin Arand kommen aus der Kanzlei Schertz Bergmann. Wir wussten nicht, dass man das Auftreten derer Anwälte de facto riechen kann. [bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone KäferInzwischen wissen wir etwas mehr über die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, über ihre persönlichkeitsrechtsverletzende Verachtung und Verhaltensweise gegenüber vielen Antragsgegnern und Beklagten. Wir halten die Vorsitzende Richterin für zu tiefst befangen, wie das z.B. in dem folgenden Befangenheitsantrag zum Ausdruck kommt. Die dienstliche Stellungnahme dieser Richterin spricht Bände über den Zustand dieser Richterin. Man darf behaupten, eine Schande für die Hamburger Justiz. Denn für uns ist es immer noch ein Rätsel, aus welchen Gründen eine Vorsitzende so enthemmt offensichtlich Falsches behaupten darf. Dazu haben wir uns geäußert und testen nun die Hamburger Justiz, inwieweit die Richter und Richterinnen aufeinander eingeschworen sind und ein solch offensichtlich querulatorisches Verhalten einer Vorsitzenden Richterin decken. Wir werden dieses Thema vertiefen und dazu weiter berichten. |
10:00
[bearbeiten] Josef Esch vs. manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a. 324 O 290/13
Es war einer der vielen Zensurprozesse, die der Klägerist Josef Esch führt.
Drei Richterinnen, Simone Käfer, Barbara Mittler und Dr. Gronau werden über prozessuale Maßnahmen entscheiden, ob Rechtsanwältin Tanja Irion und Rechtsanwalt Konstantin Pistrorius auch diesmal für ihren Mandanten obsiegen werden.
Das manager magazin wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke von der Kanzlei Schultz-Süchting
Rechtsanwalt Srocke schien entsetzt zu sein, ob der Forderungen und Verhandlungsführung seitens der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.
Es ging um eine Unterlassung und eine Richtigstellung. Für ein Projekt wurden Kredite in Höhe von ca. 58 Millionen genommen, von denen ca. 32 Millionen getilgt wurden. Das „manager magazin“ berichtete um einen nicht zurückgezahlten Kredit von insgesamt noch ca.25 Millionen. Das war falsch, denn insgesamt betrug der Kredit ja ca. 58 Millionen, es verblieben nicht getilgte Kredite von 25 Millionen an Eigenkapital. Da darf man nicht schreiben, dass "insgesamt" ein Kredit von ca. 25 Millionen nicht getilgt wurde.
„Insgesamt“ war das Wort, welches der Klägerist Josef Esch verbieten möchte und bei der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer Unterstützung bei der Forderung nach einer Richtigstellung findet.
Rechstanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: Es ist keine Richtigstellung, sondern es gab andere Kredite.
Die Vorsitzende zensur- und machtbewusst: Der Leser erfährt, 2009 ist nicht getilgt worden. Tatsächlich war die Hälfte getilgt.
Rechtsanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: Es geht um den Kern der Beanstandung. Es geht nicht um das „insgesamt“. Der Kläger ist nicht selbst betroffen. Er ist nicht Kreditgeber. Hält aber irgendwie die Fäden.
....
Rechtsanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: Das ist ein ganz anderer Streitgegenstand.
Die Vorsitzende erklärt ihre rechtsbrecherliche Herangehensweise: Sie (die Klägervertreterin) stellt einen geänderten Antrag. Sie nehmen Stellung .... Es kann Beweisaufnahme erfolgen. ...
Rechtsanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke höflich, zurückhaltend: Ich verstehe es nicht. Es ist ein neuer Antrag.
Die Vorsitzende sicher:' Äußert sich kostenmäßig gar nicht.
Rechtsanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke: Generell ist das so nicht angebracht.
Richterin Barbara Mittler beschwichtigt:' Wir freuen uns auch nicht darüber, wenn in der Nacht neue Schriftsätze kommen.
Rechtsanwalt Dr. Mark-Oliver Srocke:
... .
Weiter wird das Ganze für die Öffentlichkeit geheim über prozessleitende Maßnahmen verhandelt.
28.02.14: Beweisverhandlung. Pseudoöffentlichkeit war nicht anwesend.
23.05.14, VorsRi'in Simone Käfer verkündet: Die Beklagte zu 1. hat eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Von den Kosten des Verfahrens haben die Beklagte zu 1. 70%, die Beklagte zu 2. 30 % zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
10:30
[bearbeiten] Stephanie zu Gutenberg u.a. vs. M.I.G. Innovation GmbH 324 O 295/13
Es ging um Unterlassung; Richtigstelllung; Kostenerstattung.
Die Klägerin wurde vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann mit dem Anwalt Felix Zimmermann und der Anwältin Theresa Arand. Nicht vertrauenserweckend. Diese Kanzlei ist bekannt für robustes, rabiates Geschäft mit den Persönlichkleitsrechten. Mittelalterliche Vorstellungen und Ideologien bilden die Grundlage für die Erfolge und nicht minder häufige Misserfolge dieser Kanzlei. Die Klägerin und ihr Ehemann sind schlecht beraten, diese Kanzlei zu nutzen, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Von zu Guttenbergs wünschen sich bestimmt nicht das Mittelalter herbei. Die heutigen Zensoren. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Dr. Gronau, Rechtsanwalt Felix Zimmermann, Rechtsanwältin Theresa Arand von der Kanzlei Schertz Bergmann. Seitens der Beklagten erschien Burda-Rechtanwalt Markus Herrmann. Es ging um die Veröffentlichung eines Bildes und die Behauptung der Beklagten, dass das Ehepaar zu Guttenberg endgültig aus Scham aufgeben. Scham war die treibende Kraft im Mittelalter und hielt die Gesellschaft über Jahrhunderte zusammen. Das Paar zu Guttenberg sind doch nicht Mittelalter, was schreibt da die Presse. Es muss verboten werden. Wir waren gespannt, wie Simone Käfer im Mittelalter verankert ist. |
[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung Stephanie zu Gutenberg u.a. vs. M.I.G. Innovation GmbH 324 O 295/13
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um eine Berichterstattung mit Bild und dem Text, die zu Guttenbergs hätten endgültig vor Scham aufgegeben. Eingeklagt werden Unterlassung, Richtigstellung und die Rechtsanwaltskosten. Es ist ein ganz schwieriger Fall. ... Etwas vor Scham aufgeben könnte alles Mögliche sein. Vor Scham kann eine innere Tatsache, kann aber auch eine Wertung sein. ... ehrverletzend ... . Richtigstellung wollen wir nicht geben. Wirkt sich auch auf die Kosten aus.
Rechtsanwältin Theresa Arand: Mit vor Scham endgültig aufgeben wird ein Ereignis angesprochen. Sie gab die Präsidentschaft auf im Verein. Vor Scham, stimmt von vorn und hinten nicht.
Vorsitzende: Wir haben uns überlegt, ob Unterlassung gegeben werden muss.
Rechtsanwalt Markus Hermann: Richtigstellung ist jenseits von Gut und Böse. Es ist unklar, was ist aufgegeben worden .... Wollen Sie sagen .... , dass das nicht peinlich ist?
Rechtsanwältin Theresa Arand: Sie unterstellen, dass ihr Mann ihr peinlich ist. Es bestand große Angst um ihre Tochter.
Vorsitzende: Da konnten wir uns was vorstellen. Hier haben sie was aufgegeben und vor Scham ...
Rechtsanwalt Felix Zimmermann: Richtigstellen, dass nichts aufgegeben wurde, keine Scham. [Es wird diskutiert]. Beides ist unwahr.
Rechtsanwalt Markus Hermann: Man könnte auch sagen, es sind Schlussfolgerungen. ... Der Leser kennt die Plagiataffäre. ... peinlicher Fall des Rücktritts. In den Medien .. Afghanistan. Haben sich zurückgezogen. Waren öffentlich nicht gewünscht in Bayern. Passiert nicht im Interesse der USA. Man zieht sich zurück, weil es peinlich ist. Was ist das anders als Scham?
Vorsitzende sehr klug: Endgültig heißt, kommen nie wieder. Scham kann eine innere Tatsache sein.
Rechtsanwältin Theresa Arand: Er kehrte nach Heidelberg zurück. Sie gab die Präsidentschaft auf. ... wird entwertet .... dann ....
Vorsitzende weniger klug: ... schwierig ... .
.... .
Rechtsanwalt Markus Hermann: Dann müssen Sie eine Eindrucksunterlassung fordern.
Vorsitzende möchte nichts schreiben müssen: Unser Vorschlag: Unterlassung wird abgegeben. Wir machen Kostenaufhebung.
Rechtsanwalt Markus Hermann: Ich sehe nicht einmal einen Unterlassungsanspruch. ... . Scham abzustreiten, ist lächerlich.
Rechtsanwalt Felix Zimmermann: Zwei Jahre letzte ... . Passt da, aufgegeben aus Scham?
Rechtsanwalt Markus Hermann: ... .
Richterin Barbara Mittler zu Rechtsanwalt Markus Hermann: Wenn Sie mich ausreden lassen, dann könnte ich erklären, was ....
[Diskutieren]
Rechtsanwältin Theresa Arand: Sind schon zwei Jahre in Amerika.
Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass eine Richtigstellung nicht begründet wäre. Der Unterlassungsanspruch ist zweifelhaft, weil dem Leser nicht konkret vermittelt wird, ....
Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 29.11.13, 9:55, Saal B335
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10:45
[bearbeiten] Prinzessin von Hannover vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 345/13
Wieder bestimmt die Prinzessin das Zensurgeschehen.
Die Zensoren dieser Verhandlung: Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Philip Link, Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann. Auf der Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann [bearbeiten] Corpus DelictiIn irgendeinem Burda-Blatt wurde von der Liebe nach der Scheidung spekuliert. Es ging um die angebliche Liebe mit dem Hofkommandanten, der auf die französischen Antillen versetzt wurde. [bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung in Sachen Prinzessin von Hannover vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 345/13</font>Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ... Wir meinen, die Geldentschädigung ist begründet. .... Die Höhe allerdings nicht. 5.-10.000,- würden wir geben. Es ist allgemein bekannt, dass die Ehe nicht so glücklich läuft. .... 50.000,00, Richtigstellung Streitwert 40.000,00 Rechstanwaltskosten im Verfügungsverfahren 2.976,89. .... 10.000,00. Wie wäre es, man zahlt 10.000,-? | <center> |
Rechtsanwalt Markus Hermann: Sehe Geldentschädigung nicht ... Die Klage dient nur dem, dass das Mandant kostenmäßig abgedeckt wird. Der Hof wurde gefragt. Dass eine Beziehung besteht, ist unstrittig. Er ist strafversetzt worden auf die französischen Antillen. Nicht zufällig. Dann gab es diese ... Haben unaufgefordert ein Entschuldigungsschreiben an Herrn B. gesandt. Ist bei ihr angekommen. Sie [Kanzlei] hätten sich nicht hineindrängen müssen. Wir haben sofort eine Unterlassungserklärung abgegeben. Eine Richtigstellung war nicht notwendig, ist aber veröffentlicht worden. ... Sie sind eingeschritten, nachdem die Akte abgelegt worden war. Eindruck. Sie haben 5.000,00 eingeklagt. Sollten noch ein paar Euros eingeholt werden. Diese fließen nicht nach Marroko. . .. .
Vorsitzende: Man hat überhaupt keine Anhaltspunkte.
Rechtsanwalt Markus Hermann: Wollen Sie bestreiten. Dann mache ich Beweisantritt.
Rechtsanwältin Lüssmann: Der Mann ist verheiratet, hat vier Kinder. Der Mann hat keinen Anspruch, weil er hier in Deutschland nicht bekannt ist. .... Unsere Mandantin verfolgt einen Anspruch, den sie hat.
[Es wird diskutiert].
Vorsitzende: In der Tat, keine Richtigstellung, wie das Gericht es ausurteilen wird,
Rechtsanwalt Markus Hermann: Wollen Sie nicht einen Vergleich machen, 7.500,00. Ich muss noch sprechen mit jemanden, sie müssen reden mit jemanden. Ein Vergleich wäre eine Art Zugeständnis. Können uns einigen. Würde so und so widerrufen.
Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Rechts- und Sachlage erörtert. Geldentschädigung ist begründet, aber nicht der Höhe nach. ... 10.000,00 ... . Rechtsanwaltskosten sind nur teilweise begründet. Es ist ein einheitlicher Streitgegenstand und nur 1,3 Gebühr ist angemessen. Anträge werden gestellt. Die Parteien erklären, sie werden miteinander kommunizieren.
Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 10.01.2014, 9:55, Saal B335
11:15 (Begonnen 11:30)
[bearbeiten] Haasenburg GmbH vs. Kai Schlieter (TAZ-Journalist) 324 O 355/13
[bearbeiten] Corpus Delicti
Wie finden in der gefährlichen Einrichtung (Buske), dem Internet, so einige taz-Artikel des Beklagten:
- Der Betreiber der Haasenburg GmbH geht der Rohstoff aus: Immer weniger Kinder werden in den Heimen der Skandal-Firma untergebracht
- Mit 12 Jahren kommt Jonas ins umstrittene Jugendheim der Haasenburg. Als seine Mutter ihn leiden sieht, kämpft sie um ihren Sohn
- Gegen Kinder- und Jugendheime der Haasenburg GmbH gibt es schwere Vorwürfe der Misshandlung.
- Die Jugendhilfeeinrichtung Haasenburg GmbH gerät in Bedrängnis. Jetzt unterbricht der Brandenburger Landtag sogar seine Sommerpause.
- Die Haasenburg GmbH rät also dem Jugendamt, das Kind weiter wegzusperren. Für jeden einzelnen Tag erhält die Firma einen Satz von mehr als 300 Euro. Julia bleibt danach noch zweieinhalb Jahre eingesperrt und wird zu einer lukrativen Einnahmequelle.
- Der Staat schickt Kinder und Jugendliche in Heime der Haasenburg GmbH, in denen brutaler Drill herrscht. Die Behörden wissen von den Missständen.
In der Verhandlung erfahren wir, dass schon in Berlin fleißig geklagt wurde.
Bei soviel Medienhetze muss natürlich die gefürchtete Kanzlei Schertz Bergmann Hilfe leisten. Am 31.07.2013 erging die Einstweilige Verfügung 324 O 355/13, mit der ein gutes Dutzend Äußerungen untersagt wurden.
Richter: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richterin Dr. Gronau
Klägervertreter: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Felix Zimmermann, Rechtsanwältin Theresa Arandi Beklagtenvertreter: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg [bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit in der Sache Haasenburg GmbH vs. Kai Schlieter (TAZ-Journalist) 324 O 355/13[bearbeiten] Verhandlung am 25.10.2013 Haasenburg GmbH vs. SchlieterVorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Original haben wir immer noch nicht. Wann haben Sie es verschickt? Klägeranwalt Felix Zimmermann: Montag. Vorsitzende: Der Antragsteller überreicht den Schriftsatz vom 17.10.13 für Gericht und Gegner. Der Antragsgegnervertreter überreicht den Schriftsatz vom 24.10.2013 für Gericht und Gegner. Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: Ich bin kein Umzugsunternehmen. Weiß nicht, weshalb er in Hamburg klagt. Vorsitzende: Anlagen wurden nur dem Gericht überreicht. Das Gericht gibt die per Fax eingereichten Anlagen an ... . Wir haben die einstweilige Verfügung erlassen: Jetzt verhandeln wir den Widerspruch. Uns war nicht bekannt, dass ... . Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: Mir auch nicht ... . |
Vorsitzende: Der Verfügungsgrund ... gleich zu Berlin. Dem wollen wir nicht folgen. Wir wollen diskutieren. Wir haben nicht den Fall, dass es die selben Gegner sind. Wir werden die Eilbedürftigkeit bejahen. Zumal in Berlin Befangenheit beantragt wurde. Da durfte die Klägerin nach Hamburg gehen. j ["114 Plätze gibt es insgesamt und 114 Mitarbeiter beschäftigt die Firma laut der Auskunftei Creditreform."] und l [in Bezug auf die in der Berichterstattung als S bezeichnete Heimbewohnerin: "Leibesvisitation, auch
rektal] Richtigstellung ... Der Antragsgegner hat Richtigstellung ...
Kommentar RS : Wir finden im Internet einige Richtigstellungen der taz zu Haasenbeurg. Hier einige Beispiele:
- 12.08.13 :
- Richtigstellung zu taz-Kommentar
- „Schließt die Heime endlich“
- Ich habe auf www.taz.de in dem Kommentar „Schließt die Heime endlich“ vom 10.7.2013 geschrieben, dass in der Haasenburg Kinder stundenlang auf Liegen als Bestrafung fixiert werden. Das stimmt so nicht. Die Fixierungen gab es bis 2010. Seinerzeit sind diese Fixierungen durch die zuständige Behörde ausdrücklich verboten worden. Seither gibt es diese Fixierungen nicht mehr.
- Ines Pohl
- die tageszeitung von heute
- Hier können Sie durch die aktuelle Ausgabe der Zeitung blättern:
- 21.09.2013
- Richtigstellung
- zu dem Artikel "Die Firma am Waldrand" in der taz.am wochende vom 15. 6. 2013 über die Heime der Haasenburg GmbH. Wir haben in dem Artikel geschrieben: "Für erwünschtes Verhalten kann pro Tag maximal ein Chip verdient werden."
- Wir stellen richtig: In Dokumenten der Haasenburg GmbH war die Rede davon, dass in der Regel ein Chip pro Tag verdient werden konnte. Wo Regeln sind, gibt es auch Ausnahmen: Es können also auch mehrere Chips pro Tag verdient werden.
- DIE REDAKTION
Vorsitzende: ... neuer Sachvortrag, so dass die Wiederholungsgefahr entfällt. Hätte nicht in der Richtigstellung der Name stehen müssen? Das müsste eher ein prozessuales Problem sein.
Klägeranwalt Felix Zimmermann:... .
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: Er quatscht dazwischen. Gehe ich ... . Wenn sie hier einen Weg-Unfall-Verfahren meinen, dann machen Sie diese Scheiße allein.
Vorsitzende: ... .
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg laut: Hat sie unterbringen ...
Vorsitzende dazwischen: ... .
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg schreit: Sie können ihre rechtsbrecherischen Entscheidungen allein treffen.
Klägeranwalt Felix Zimmermann laut: Sie können ... .
Vorsitzende schreit: Stopp. Sie beide. Bei j und l entfällt die Wiederholungsgefahr. Nicht auf der Titelseite. Entfallen wegen der Richtigstellung. Der Antragsteller muss prozessual ... Wiederholungsgefahr bei den anderen Ziffern ... Im Print nicht veröffentlicht. Ist uns nicht vorgelegt worden.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: Gebe dazu keine weitere Erklärung außer der, die ich schon abgegeben habe, ab.
Vorsitzende: 1d. Maximal ein Chip. Unerwünschtes Verhältnis. ... entzogen .. heißt, Kinder konnten Chips verdienen ... Nicht gewollt, dass die Öffentlichkeit was erfährt. Wir meinen, Terminprotokoll wird bewertet. ... Man hat sich an die Schweigeverpflichtung zu halten. ... Stolpe ... die Ausstattung der Räume mit nur einem Tisch und Matratze [Das erinnert frappierend an die Jugendwerkhöfe in der DDR.] ... freier Träger der Jugendhilfe ... andere Ziffern werden wir so sehen, wie in Berlin gesehen wurde.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg schweigt.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Es kommt nicht darauf an, was ich weiß, sondern, was der Leser weiß. ... Was intern passiert ist, spielt keine Rolle. ... Der Verletzer muss sich ernsthaft distanzieren. Hier war es nur die Redaktion.
Vorsitzende: ... ernsthaftes Bemühen.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. ... er jammert so viel ...
Vorsitzende: Ja.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. Machen sie weiter. Wundere mich ein bisschen.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: ....
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. ... Scheiße.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Jedenfalls entscheiden.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. ....
Vorsitzende: Herr Zimmermann ist noch dran.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. Ich kann ja keinen Antrag stellen, wenn er keinen stellt. Möchte Antrag stellen. Lassen Sie doch die Anträge stellen.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Wusste nichts von der Richtigstellung..
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. Wollen Sie nicht Anträge stellen!
Vorsitzende: Wir wollen erst erörtern. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. Sie machen Ihre Prozedur. Habe keine Lust, Frau Vorsitzende, mich vorführen zu lassen. Machen Sie das mit diesem Anwalt immer so?
Vorsitzende: Haben per Fax ...
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. Haben nicht.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Möchte den Antrag mit der Kollegin beraten.
Vorsitzende: Das Gericht weist darauf hin, .... . Der Kläger sagt, in Hinblick auf den neuen Sachvortrag bitte ich um eine Pause, um beraten zu können, welche Anträge ich stellen werde.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. In Berlin wurde am 08.08.2013 über die Ansprüche diskutiert. Es war die Sache 27 O 393/13. Der hiesige Antragsgegner war zur Verhandlung in Berlin gekommen. Saß im Saal. Auch dieser Klägeranwalt war gekommen. Der Anwalt war überfordert. Kutter, Schlieter plus meine Wenigkeit. Wenn er behauptet, er wisse das erst seit heute Morgen, ... .
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Erst jetzt aus dem Schriftsatz.
Vorsitzende: Aber neu. Der Antragsgegner erklärt, im Verfahren vor dem Landgericht Berlin am 08.08.13 wurde die Richtigstellung erörtert.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg. Im Beisein von Schlieter.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Das Zustandekommen ist nicht erörtert worden. Das versichere ich anwaltlich.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: Wie der Schertz, der nicht weiß ... Sie sind solch eine Figur. Hat da auch gejammert. Habe geschrieben, weil die Wiederholungsgefahr entfallen ist.
Vorsitzende diktiert: Eisenberg versichert anwaltlich, wie die Richtigstellung zu Stande gekommen ist. Ich (Klägeranwalt) versichere anwaltlich, dass das Mitwirken des Antragsgegners an der Richtigstellung nicht erörtert wurde.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Zu Logik ...
Vorsitzende: Egal, sie haben die Protokolle.
Die Klägervertreter verlassen den Gerichtssaal.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg geht und sagt im Gehen: Sie nehmen von mir keine Anträge entgegen.
Vorsitzende: Dann machen wir VU.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: Sie wissen, im Verfügungsverfahren gibt es keine VU. Ich gehe jetzt, weil mir keine Gelegenheit gegeben wird, Anträge zu stellen.
Vorsitzende: Stellen Sie jetzt Anträge.
Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg, 11:56: Zu spät. Sie wussten es vorher.
[Eisenberg verlässt den Gerichtssaal.]
Vorsitzende diktiert, während Eisenberg den Gerichtssaal verlässt: Antragsgegner-Vertreter erklärt, Ich gehe jetzt, weil mir keine Gelegenheit gegeben wird, Anträge zu stellen
Die Richter verlassen den Gerichtssaal.
Nach Wiedereintritt der Richter geht Felix Zimmermann zur Tür und schaut, ob Eisenberg da ist: Nicht da.
Vorsitzende diktiert: Der Antragsgegner ist auch nach Wiedereintritt weder im Gerichtssaal noch im Gerichtsgang zu sehen.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Haben Sie beraten?
Vorsitzende: Wir neigen dazu, dass die Wiederholungsgefahr entfällt.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Da ich das gern wissen würde, ...
[Die anwaltliche Versicherung wird diskutiert.]
Richter Dr. Philip Link: Nur der Zeitpunkt.
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Das Zustandekommen.
Vorsitzende: Für Kosten ... Terminsgebühr, Verfahrensgebühr, weil Sie es nicht wüssten. Wir können auch durchentscheiden. ... Wir würden dann die einstweilige Verfügung aufheben. Bei Rücknahme würden Sie die Kosten sparen.
Richter Dr. Philip Link: Wenn ... Beim OLG bekommen Sie das geklärt.
Vorsitzende: Es ist eine rechtliche Entscheidung.
[Diskutiert die internen Kosten].
Klägeranwalt Felix Zimmermann: Nehme zurück.
Vorsitzende diktiert: l wird zurückgenommen – rektale Untersuchung. Der Antragsteller erklärt, ich verzichte auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung, Ziffer I.l. und nehme insowiet den Antrag zurück und beantrage, dem Antragsgegner insoweit die Kosten gemäß § 269 ZPO aufzuerlegen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt, die einstweilige Verfügung vom 31.07.2013 zu bestätigen.
[Richter beraten, wann die Entscheidung verkündet werden soll.]
Vorsitzende um 12:07: Verkündung einer Entscheidung erfolgt um 14:00 in der Geschäftsstalle, Raum B334.
14:00, Vorsitzende: Es ergeht ein Beschluss. Die Verhandlung wird wiedereröffnet am 15.11.13, 12:30
06.11.2013: SPON Misshandlungsvorwürfe: Umstrittene Haasenburg-Heime werden geschlossen.
[bearbeiten] Verhandlung am 15.11.2013 Haasenburg GmbH vs. Schlieter
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg erscheint nicht zur Verhandlung.
Haasenbuerg-Anwalt Felix Zimmermann von der Kanzlei Schertz Bergmann sitzt triumphierend reinschauend auf seinem Zensorenstuhl.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg war bei der ersten Verhandlung entschwunden, weil er die "rechtbrecherlichen Entscheidungen" der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer am Freitag, den 25.10.13, der Vorsitzenden allein überlassen wollte.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Für die Antragsgegnerin ist trotz ordnungsggemäßer Ladung zum Termin niemand erschienen. Der Antragsteller-Vertreter erhält den Schriftsatz des Antragsgegners von 15.11.13, in dem dieser mitteilt, dass er zum heutigen termin nicht erscheinen wird. Antragsteller-Vertreter übereicht den Schriftsatz vom 14.11.2013.
Es gibt ein Urteil des HansOLG von 1998, dass im Falle, wenn keine Originalsvollmacht vorliegt, die Verfügung nicht bestätigt werden kann. Wir würden anders entscheiden, wenn diese Rüge überraschend in der Verhandlung vorgebracht wäre.
Haasenburg-Anwalt Felix Zimmermann: Habe den Geschäftsführer ... .
Vorsitzende: Das Original muss vorgelegt sein. Wir werden einen neuen Termin auf Anruf einer der Parteien beschließen. Wir gehen vom Original aus.
Die Vorsitzende lächelt.
Haasenburg-Anwalt Felix Zimmermann etwas hilflos: ... .
Richterin Barbara Mittler: Wenn die Rüge in der Verhandlung kommt, würden wir anders entscheiden.
Vorsitzende: Die Antragsvollmacht benötigen wir im Original. Es gibt die Entscheidung des HansOLG. Steht im AfP 1999, S. 486 (?). Dies mag anders zu beurteilen sein, wenn erst in der mündlichen Verhandlung die Rüge erhoben wird.
Haasenburg-Anwalt Felix Zimmermann macht einen etwas blöden Eindruck: Das Schreiben vom 06.11.13 ist am 12.11.13 eingegangen. Eine Vollmacht haben wir per Fax erhalten. Das Original sei auf dem Postwege.
Vorsitzende: Eine Entscheidung wird heute nicht möglich sein. Beschlossen und verkündet: Neuer Termin wird anberaumt auf Anregung einer Seite.
Die Vorsitzende lächelt. Richterin Mittler und Richter Dr. Link lachen laut.
Vorsitzende lachend und stolz einherguckend: Prozessual haben wir jetzt alles richtig gemacht. Wenn Sie die Vollmacht gehabt hätten, gebe es eine Entscheidung.
In Internet finden wir am 14.12.2013 die folgende Medlung: In den Haasenburg-Heimen sollen Kinder gequält worden sein, die eigentlich hätten therapiert werden sollen. Jetzt werden die Heime geschlossen.
Wir haben diese auf Richtigekeit nicht geprüft und ein Laien-Privleg würden wir bei der VorsRiin Simone Käfer bestimnmt nicht erhalten. Also erklären wir ohne Wenn und Aber. Diese Springer-Meldung ist eine infame Lüge.
[bearbeiten] Sven Kurth vs. Axel Springer AG u.a. 324 O 672/11
[bearbeiten] Corpus Delicti
Für die Pseudoöffentlichkeit ergibt sich das folgende Bild des Klägers aus einem früheren Verfahren ohne irgendwelcher Garantie für die Richtigkeit:
Es gab eine alte Sache. Dazu gibt es im Internet noch einige alte Artikel zum Kläger und seiner damaligen Freundin Djamila Rove, auch von manchen Promiluder genannt.
So finden wir in der B.Z vom 09.10,.2004
- Boulevard Berlin
- Damila Rowe und ihr Freund Sven Kurth
- 09. Oktober 2004 00:00 Uhr | Aktualisiert 06:41 Liebes- Aus per SMS!
- Der Traum von der Hochzeit - geplatzt. Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind - geplatzt. Ex-Botschaftsluder Djamila Rowe, 37, wurde urplötzlich von ihrem Verlobten, dem Unternehmer Sven Kurth, 46, verlassen (nach 15 Monaten). Djamila zur B.Z.: "Mittwoch hatte er Geburtstag und kam von einer Geschäftsreise aus München zurück. Ich hatte ihm tolle Geschenke gemacht: Manschettenknöpfe, ein Eau de Toilette und eine Zigarre. Aber Sven ärgerte sich, daß keine Rose und kein Kuchen auf dem Tisch standen." Dann gab's Riesen-Streit. Klar, der Abend war gelaufen. Beide verbrachten die Nacht in getrennten Betten. "Und Donnerstag morgen hat er dann per SMS Schluß gemacht. Ich bin so traurig." Rowe: "Sven will jetzt alle Geschenke zurück, die er mir gemacht hat. Sogar die Dessous und den Verlobungsring von Cartier."
- Gestern lag Djamila fix und fertig weinend in ihrem Bett in ihrer Charlottenburger Altbau-Wohnung - sie kann das plötzliche Aus nicht begreifen. Ganz hat sie Sven aber noch nicht aufgegeben: "Hoffentlich versöhnen wir uns wieder."
Auch ein Bild der beiden gibt es wohl noch im Netz, falls sich die Pseudoöffentlichkeit nicht irrt.
Der Kläger klagte schon 2007 gegen Springer (Az. 324 O 646/06) und erhielt am 12.12.08 ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 3.000,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Auch in der Sache gegen Seven One Intermedia GmbH (Az. 324 O 315/07) erging am 12.12.2008 ein fast gleichlautendes Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 3.000,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Der Kläger und Djamila Simone Rowe traten am 26.09.2008 als Zeugen auf. Die wegen einer angeblich falschen eidesstattliche Versicherung schon bekannte Djamila Rowe wurde von Buske vereidigt als sie aussagte, mit dem Kläger verlobt zu sein.
Die Medien wurden damals vertreten von den lustigen Selbstdarstellern, dem Rechtsanwalt Jörg Thomas und Dr. Stephan Engels.
Die heute behandelte Sache 324 O 672/11 wurde erstmalig verhandelt am 03.08.2012. Es geht um Geldentschädigung gegenüber Bild Online. Gestritten wird, ob BILD auch bei Bild Online Ansprüche erzeugt. Irgendwie hat das Ganze auch mit einer Weinwerbung zu tun. In den früheren Prozessen wurden dem Kläger 2 x 3.000,- Euro zugesprochen. Wohl er oder auch seine Anwälte sind damit auf den Geschmack gekommen
Richter: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Linke
Klägervertreter: Kanzlei Hennig, Nieber, Stechow; Rechtsanwältin Anita Grimme Beklagtenvertreter: Kanzlei Damm & Mann; Rechtanwalt Dr. Holger Nieland [bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Sven Kurth vs. Axel Springer AG u.a. 324 O 672/11Vorsitzende Richterin Simone Käfer, 14:10: Leider fangen wir später an, weil wir Verkündung hatten. Dann wurde es still mit der Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Die Verhandlungsführung übernahm Richter Dr. Linke, der den Zeugen Daniel Böckling zunächst belehrte: Daniel Böcking: Bin Journalist, 36 Jahre alt, wohne in Berlin, stellvertretender Chefredakteur der BILD. Richter Dr. Linke: Es geht um Bild Online. Haben Sie Erinnerung. Daniel Böcking: Nein.
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Richter Dr. Linke: Sie wissen aber, dass es um den Ludertisch geht.
Daniel Böcking: An die damalige Berichterstattung erinnere ich mich nicht. habe nur Ludertisch gesehen. War damals in der Chefredaktion tätig.
Richter Dr. Linke: Wird Bild Online abgenommen oder sind die eigenständig?
Daniel Böcking: Es werden Texte und Bilder übernommen. Es gibt aber auch nur Texte und Bilder bei Bild Online
Richter Dr. Linke: Gibt es Absprachen?
Daniel Böcking: Absprachen würde ich es nicht nennen. Man sitzt am selben Tisch. Es gibt Kontakte. Um 17:00 ist bei bild.de Sitzung. Da wird entscheiden, ob und was übvernommen wird.
Richter Dr. Linke: Ist jemand von Print dabei?
Daniel Böcking: Nein. Es kommt genauso vor, dass große Themen von Online nicht übernommen werden. Es geht darum, dass kein Inhalt verschenkt wird.
Richter Dr. Linke: Hier ging es um spezielle Sachen. Wenn es um die Unterstützung geht, wird das besprochen?
Daniel Böcking: Kenne keine Fälle.
Richter Dr. Linke: Großer Tisch?.
Daniel Böcking: Habe keine vergleichbaren Fall. Muss jemand denken, tolle Bilder, nehme ich. Wir machen keine Geschichte zur Unterstützung einer Weinmarke. Es gibt diesen, eher ungewöhnlichen Fall, dass bild.de einen solchen Fall übernimmt.
Kurth-Anwältin Anita Grimme: Gab es PR für Bild Ludertisch?
Vorsitzende: Ob es bei der Weinaktion eine Absprache mit dem Weinhersteller gab?
Richter Dr. Linke: Gibt es generelle Anweisungen?
Vorsitzende: Gibt es für Musik ....... Danke
Daniel Böcking: Es gibt keine generelle Anweisungen, was bild.de übernehmen soll.
Vorsitzende: Wenn man übernimmt, wird das mitgeteilt?
Daniel Böcking: Um 17:00 gibt es eine Absprache.
Vorsitzende: Wen entscheiden wird, wir übernehmen, erfahren sie, dass man übernommen hat?
Daniel Böcking: Bei Interviews, wenn diese lang sind für Print, dann geht er eventuelle zum Kollegen und sagt, was lang ist, ist gut. Dann sagt er ja oder nein. Er bespricht, das heißt nicht, dass Anweisung gegeben wird. Das geht auch vor 17:00.
Vorsitzende wackelt mit dem Kopf.
Kurth-Anwältin Anita Grimme: ... einigen sich. War das nicht untypisch, wenn es nicht übernommen worden wäre?
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Hätte, wäre, wenn ist unzulässig.
Kurth-Anwältin Anita Grimme: ... Sie müssten ja Platz freihalten.
Daniel Böcking: Bild.de sieht sich nicht als Werk von BILD. Bild.de hat eine andere Zielgruppe als die Zeitung. Es gibt nicht irgendwelche Platzhalter. Die Berichterstattung erfolgt nachts online.
Kurth-Anwältin Anita Grimme: Wie ist es mit den Bildrechten? Sprechen Sie das ab mit den Bildrechten?
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Das ist nicht Beweisthema.
Alle lachen.
Richter Dr. Linke: Noch Fragen? Laut diktiert und genehmigt. Vielleicht ein Vergleich?
Kurth-Anwältin Anita Grimme: Nein.
Richter Dr. Linke: Anträge sind gestellt in der ersten Sitzung.
Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 15.11.13, 9:55, Saal B335
29.11.13, Verkündung: Der Beklagte zu 2 hat an den Kläger € 1.500,- zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
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Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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