25.04.2014 - Käfer-Nesselhauf-Krüger-Tag
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Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Krebs durch atomare Niedrigstrahlung aus Atomkraftwerken |
[bearbeiten] Was war heute los?
25.04.2014
Süddeutsche.de, 08.08.2013
Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, wehrt sich juristisch gegen Vorwürfe, er habe in der Schweiz weit höhere Summen versteckt als bislang bekannt ist und möglicherweise Konten bei unterschiedlichen Geldhäusern in der Schweiz unterhalten. "Mehr Millionen, mehr Konten?" hatte das Magazin Stern getitelt und sich dabei auf einen anonymen Informanten berufen, der sich über einen Ombudsmann bei der Staatsanwaltschaft München II gemeldet hatte. Hoeneß sprach am Donnerstag am Rande des Charity-Golfcups des FC Bayern von "ungeheuerlichen Unterstellungen", die er sich "nicht mehr bieten lassen" wolle. Er habe seinen Hamburger Anwalt Michael Nesselhauf beauftragt, "gegen diesen Wahnsinn vorzugehen" und eine Klage vorzubereiten. Nesselhauf und Hoeneß machten zu den Details keine Angaben. Auch eine Stern-Sprecherin wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. Ullrich ließ sich jetzt nicht mehr von Matthias Prinz vertreten. Er hatte den Anwalt gewechselt. Er war Mandant bei der Kanzlei Schwenn & Krüger, das sind Leute für die schweren Fälle. Die Kanzlei hat Jörg Kachelmann zum Freispruch verholfen. Sie zog jetzt mit Jan Ullrich in sein letztes Manöver. Nach drei Stunden und 50 Minuten schließt die Richterin die Verhandlung, sie dankt dem Zeugen D'hont für seine Aussagen, Krüger nimmt seinen Mantel und läuft davon. Fünf Wochen später schickt er dem Gericht einen Brief, er ist nur drei Seiten lang. Es ist eine Erklärung im Namen des Antragstellers, also Jan Ullrichs. "In der Sache Jan Ullrich gegen den Spiegel-Verlag hat der Zeuge D'hont unehrlich und mit deutlich erkennbarem Belastungseifer ausgesagt ... Es war nicht die Aussage eines ehrlichen, aufrichtigen Mannes, dem es um die Wahrheit oder um den Sport ging ... Was der Termin zur Beweisaufnahme am 19. April 2013 indes gezeigt hat, ist, mit welcher Beharrlichkeit und Energie die Antragsgegnerin es daran setzt, ihre Hatz auf den Antragsteller fortzusetzen und sich an ihm abzuarbeiten. Der Antragsteller hingegen will um die streitgegenständlichen Umstände aus dem vorigen Jahrhundert keinen weiteren Streit führen. Er will, endlich, seine Ruhe. Deshalb wird hiermit, ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, auf die Rechte der einstweiligen Verfügung aus dem Verfahren 324 O 236/99 vom 18.06.1999 ebenso wie auf die Rechte aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß in jenem Verfahren vom 28.01.2000 verzichtet." Mit weniger Worten: Der SPIEGEL hatte recht. | Zwei Ausschnitte aus der Presse, um sich ein Bild zu der Ernsthaftigkeit der beiden Kanzleien zu machen, welche heute aus dem Dunst der organisierten Justizkriminalität sich zusammen mit der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer der Pseudoöffentlichkeit präsentierten.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf drohte schon vor Jahren den Buskeismsu-Berichterstatter: Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger rief im Richterblatt dazu auf, den Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verleitete die Präsidentin des Landgerichts ebenfalls mit Hausverbot zu drohen, ohne allerdings den Namen des Buskeismus-Forschers zu nennen. Dafür erlässt diese Richterin in inniger Eintracht mit dem Vorsitzendem OLG-Richter Andreas Buske und sich der Unterstützung dieses Richters bewusst, haarsträubende einstweilige Verfügungen gegen den Buskeismus-Betreiber auf Antrag straftätig gewordener Wirtschaftskrimineller bzw. anderer schillernder Gestalten. Über die Art und Weise der Tätigkeit dieser Form der organisierten Justizkriminalität haben wir bis jetzt nur in Andeutungen berichtet. Wir rechnen nun mit erheblichen Gegenschlägen, sind aber fest entschlossen und zuversichtlich, dieser Justizkriminalität Grenzen aufzuzeigen. Die Auseinandersetzung mit dem Sumpf, der Mafia ist nicht, so wie das allgemein von den Mainstream-Medien dargestellt und den Menschen verkauft wird. Sumpf und Mafia haben auch angenehme Gesichter, sind juristisch abgesichert. Die Akteure halten sich im Wesentlichen an die Gesetze und die Rechtsprechung, allerdings dank ihrer Netzwerke, Privilegien, staatlich geschützten Sonderrechten. Sie schaffen sich ihre Gesetze und unterfüttern diese mit ihrer Rechtssprechung. Die öffentlich bekannt gegebene Mafia ist verschmolzen mit den rechtsstaatlich geschützten Strukturen und Entscheidungsträgern. Heute klagte (Az. 324 O 524/13) die GbR Hegestraße 44-48, eine Hamburger Investor-Gruppe, welche Häuser sanieren bzw. abreißen möchte. Dazu müssen die Häuser aber entmietet werden. So etwas funktioniert nicht ohne Widersprüche, ohne Auseinandersetzungen zwischen Menschen mit den verschiedensten Interessen. Die heutige verhandelte Klage – die Klägerin wurde vertreten von Dr. Saven Krüger – diente der Einschüchterung der Bürgerinitiative mit den feinsten Zensurregeln. Eine Anzeige der Bürgerinitiative wurde ins Netz gestellt. Hopp, da war der Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zu Stelle und fand das Persönlichkeitsrecht verletzende Passagen, erreiche einen strafbewehrten Unterlassungsvertrag und konnte bei der Vorsitzende Richterin alle Register des Äußerungsrechts ziehen, um Bürger zu zwingen, der Hamburger Investor-Gruppe nachzugeben. Es gab in dieser Sache nicht nur einen Kläger, Beklagte gab es drei. Ein lohnendes Geschäft für Dr. Sven Krüger, auch wenn die Kläger verlieren. Zahlen tun das die künftigen Wohnungsbesitzer, die zukünftigen Mieter. In der zweiten Krüger-Sache 324 O 421/13 beobachteten wir eine Auseinadersetzung innerhalb der Wirtschaftskriminalität. Ulrich Marseille war der Beklagte. Der Kläger, Thomas Klaue, war mal Finanzchef der Marseille Kliniken AG. Zank war damit vorausehbar. Sah heute für den Mandanten von Dr. Sven Krüger nicht gut aus. Um so besser hatte es die Kanzlei Nesselhauf mit seiner Mandantin, der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, einer Firma, die mit Radioaktivität Geschäfte betreibt. Der NDR hat am 28.10.2013 in der Sendung „Angst vor Strahlung – Anwohner in Sorge“ falsch berichtet. Die zulässigen Grenzwerte waren nicht überschritten, denn für ein Industriegebiet gelten andere Grenzwerte als für bewohnbare Gebiete. Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, der die Kanzlei Nesselhauf vertrat, kann sich freuen, dass mehr Strahlungsbelastung im Boden zurückbleiben kann, als es den betroffenen Menschen genehm ist. Das Geschäft hat heute für diese Kanzlei funktioniert. Dank der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer kann diese Kanzlei mit ihrem Mafia-Anwalt Michael Nesselhauf an der Spitze mit weiteren zahlungsfähigen Mandanten rechnen. Für Dr. Sven Krüger sah es allerdings nicht ganz so gut aus. Er bewegt sich offenbar nicht ganz in den richtigen Kreisen. Über die Gründe und Zusammenhänge können wir nur raten. Vielleicht versucht es Dr. Sven Krüger zu sehr mit Argumenten. Es quatscht und quatscht in den Verhandlungen. Irgendwann wird es vielleicht auch der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer zu viel, zu kompliziert. Da sind die Anwalte und die Anwältin der Kanzlei Nesselhauf unübersehbar besser. Sie sprechen nur kurt, leiste als ob sie Befehle erteilen. Vielleicht sollte nicht nur Dr. Nikolaus Klehr, ein anrüchiger Mandant von Dr. Sven Krüger, seinen Anwalt wechseln, sondern auch Ulrich Marseille, der eigentlich auch wissen dürfte, wie in der Politik mitgemischt wird. Die Stärke von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger scheint die Politik nicht zu sein. |
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.
Der Geschäftsverteilungsplan wurde, wie so immer, großzügig ausgelegt, so daß durchaus behauptet werden darf, auch heute verhandelten nicht die gesetzlich vorgesehen Richter. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bleibt auch heute ihrer Gutsherrinen-Art dabei treu. [bearbeiten] VerkündungEs gab fünf Verkündungen. Davon bei vier Aussetzungsbeschlüsse. In der Sache (Az. 324 O 632/13) forsa Gesellschaft für Sozialforschung und staatliche Analysen mbH, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf pp. Rechtsanwalt Till Dunckel musste die TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, vertreten von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, eine Niederlage einstecken. Es ging um Wahlprognosen auf Twitter. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil. Unterlassung bestimmter Äußerungen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der streitgegenständliche taz-Artikel scheint aus dem Netz verschwunden zu sein. Ob der großschnäuzige Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für die taz in Berufung geht, weil die verbotene Behauptung doch wahr wäre, dass wüssten die BGH- und BVerfG-Richter (Eisenberg in der Verhandlung), werden wir vielleicht irgendwann erfahren. [bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone KäferHeute nichts Auffälliges. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer lachte viel, war selbstsicher, wie sich das bei ihrer Gutsherrinnen Art gehört. Der Beisitzer Dr. Thomas Linke und die Beisitzerin Dr. Kerstin Gronau schwiegen die ganze Zeit. Die Vorsitzende brauchte keine verbale Unterstützung. Es lief alles wie auf Butter. |
[bearbeiten] Verhandlungen
10:00
[bearbeiten] GbR Hegestraße 44-48 u.a vs. Dr. Reinhard Barth; Götz von Grone; Valentin Espagne 324 O 524/13
25.04.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.
Das Corpus Delicti kann annähernd dem Verhandlungsprotokoll der Kanzlei Eckoldt & coll entnommen werden: Im Internet veröffentlichte Anzeige vom 06.06.2013 gegen die GbR Hegestraße 44-48 wegen Leerstehenlassen, Zerstören und unterlassener Instandsetzung von Wohnraum in Bezug auf die Häuser Hegestraße 46, 44 und 48.
An solchen Vermietern dürfte es für RA Dr. Sven Krüger als Mandanten kein Mangel geben | Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben einen Einigungsvorschlag.
Rechtsanwalt Thomas Weber: Habe Informationen. Ist nicht ... . Am .... rausgegangen. Am 22.03.14 an das Gericht auch per Fax. Am 24.04.14 ... . Das vom 14.04.14 fehlt. Die Vorsitzende: Im Schreiben vom 19.04.14 müssen wir nur, ... .glaube, es sind nur Rechtsausführungen. Rechtsanwalt Thomas Weber: Kann das glauben. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger großzügig: Ich schicke das direkt an die Anwälte. Die Vorsitzende: Wollen wir das ins Protokoll aufnehmen oder formal.. Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Klägervertreter hat das Schreiben vom 09.04.14 nicht erhalten. Der Beklagtenvertreter hat das Schreiben vom 14.04.14 nicht erhalten. Kläger- und Beklagtenvertreter erklären, die Schreiben direkt einander zukommen zu lassen. |
Die Vorsitzende legt ihre Sucht der Dinge dar: Streitgegenstand ist .... Wir sind Eppendorf ... Bürgerinitiative ... Bauvorhaben .... Umbauten ... neue Wohnungen, weil die alten Wohnungen .... . Die Bürgerinitiative hat eine Anzeige wegen Entmietung gestellt. Unklar ist, wer hat die Anzeige ins Netz gestellt. Der Beklagte zu 3 (Espagne) ist Domaininhaber. Es geht um eine Vertragsstrafe, diem Kosten der Abmahnung und Widerruf. Es wurde geäußert, dass die Putzfrauen angewiesen wurden, wasser ins Haus zu gießen, damit das haus verrottet. .... Wir haben den Antrag zur Parteivernehmung des Beklagten zu 3. Dagegen ist richt widersprochen worden. Es geht für den Beweis beim Widerruf, wer ist verantwortlich für das Einstellen ins Internet. Danach sehen wir, ob der Widerruf rechtens ist. Die Klage ist nicht stimmig. Beweis durch Hausmeister Bode. Frau Dost ... Soll beweisen, dass das Haus wöchentlich gereinigt wurde. Das ist nicht strittig. Strittig ist, ob Wasser ausgekippt wurde, damit die Wohnungen verrotten.
Rechtsanwalt Bernd Vetter : Der Hausmeister hat sich erklärt. Es ist nur die letzte Woche ... . Die Vorgänge spielten sich in den Jahren 2011, 2012, 2013 ab. Der Hausmeister war damals nicht da. Er ist als zeuge nicht geeignet.
Die Vorsitzende: Hegestraße ... .
Rechtsanwalt Bernd Vetter: In der Erklärung sagt der Hausmeister, in den letzten Wochen.
Die Vorsitzende: ... haben kontrolliert, war ordnungsgemäß. Es geht um die Anweisung.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Ich bin besser informiert als Herr Günnemann, weil ich das begleite, auch politisch.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Dass der Hausmeister nur zu der letzten Woche was sagen kann, schließen Sie aus den Worten „in der letzten Woche“?
Die Vorsitzende: Der Beklagte zu 3 ist Domain-Inhaber. Die Ausführungen reichen uns nicht aus. Wenn er sagt, hat das anderen überlassen. ... Gegenwärtig würden wir die Passivlegitimation zu 3 bejahen. Herrn Kache ... Aktivlegitimation des Klägers zu 2 würden wir bejahen. Das zu dem Widerruf.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Beklagter zu 1, Herr Dr. Barth und zu 3 sind nicht Mitglieder der ... . Ist anders als bei Herrn Götz von Grone.
Vorsitzende: Deswegen Parteivernehmung.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger pöbelt: Es ist ein nebioser Vortrag, dass ohne seines Wissens ... .
Rechtsanwalt Thomas Weber: .....
Vorsitzende: Ist streitig.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger kann es nicht begreifen: Sie behaupten, st nicht in der Bürgerinitiative. Dass es auf die web-Seite kommt, ohne ihn zu fragen.
Vorsitzende kennt sich im Internet schon aus und kann bis Drei rechnen: Es ist eine lockere Seite. Unterlassung. Beklagter zu 3 haftet nur als Täter. Als Störer haben wir uns überlegt. Dem würden wir nicht zustimmen. Die Abmahnung war am 26.08.2013. War ein Donnerstag. ... drei Tage. Wir sind von Montag ausgegangen. Am 28.08.2013 ist unstreitig gelöscht worden. Wenn er Störer ist, musste er sich erkundigen, ob er rausnehmen muss. Die Zeit, in der er rausgenommen hat, würde uns reichen. Wir haben Abmahnkosten von 3.000,-.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger spitzfindig: Wenn er den web-Auftritt Dritten überlassen hat und damit als Täter ausscheidet, dann kommen die Abmahnkosten nicht in Frage. Dann stell sich die Frage, ob die nicht Wissensvertreter sind. Als admin, als web-Master, ob das nicht seine Vertreter sind.
Vorsitzende: Hätten wir bejaht..
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sehr klug: Wie ein Redakteur bei der Zeitung..
Die Vorsitzende: Abmahnkosten, wenn die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu recht gefordert wurde. Beklagte zu 1 und 2 stehen nicht dahinter. Artus GmbH ist diejenige, die gegenüber den Mietern auftritt. Es heißt Spekulationsgewinn von zwei Millionen. Es geht um die Art und Weise der Gewinnerzielung. Es ist ehrverletzend. Spekulation.
Ziffer 3. Vorsätzlich Wasser gekippt, damit die Bausubstanz verrottet. Dass zu viel Wasser gekippt wurde, ist nicht ... , aber dass das auf Anweisung gemacht wurde.
Ziffer 4. würden wir verneinen, anderer Eindruck. Man kann sagen, dass dieser Eindruck entsteht Ist so. Soll ja entkernt werden. Aber, dass das geschieht, weil man die Mieter veranlassen will, die Wohnungen zu verlassen. Für diese Äußerung würden wie keine Abmahnkosten geben. .... Fußboden, Sanitär .... Versorgungsleitungen, um .... Das ist der Eindruck ... unvermeidbar, unbenommen. Kann Meinungsäußerung sein.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Wir haben ...
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger voll als Zensor: Es steht systematisch entmieten.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Da sind 36 Wohnungen.
Vorsitzende: Dass dieser Eindruck entsteht, ... .
Rechtsanwalt Thomas Weber: Entmietung ist Fakt.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Wir haben nicht gesagt, die Wohnungen .... haben in der Anzeige die Wohnungen konkret genannt. Haben dien Mieter zusammengebracht. Man kann das durch Fenster sehen. Das Gebäude ist entmietet.
Vorsitzende rechtsirrig: Für diese Änderung wollten wir vorläufig keine Abmahnkosten geben. Vertragstrafe wollten wir geben. Am 23.08.2014 wird Vertragsstrafe vereinbart. 28.08.2014 war die Löschung. Frage, schuldhaft oder nicht. Wollen bejahen. Haben sich nicht gekümmert. Waren auf Versammlungen, ist im Umlauf. Sonst hätten sie keinen Vertrag treffen sollen. Anders sehen wir es mit der Höhe. Den Hilfsantrag halten wir für unbegründet. Auskunft, die man den Beklagten mitgeteilt hat, wird schon richtig ... .
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ohne eigene Prüfung weiter geben?
Vorsitzende: Nicht im Prozess gesagt. Haben nicht mehr vorgetragen.
Rechtsanwältin von Götz von Krone: das sie erfahren haben, dass der Beklagtre zu 3 die Seite erstellt hat.
Vorsitzende: Was heißt, haben erfahren.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Muss ich das sagen?
Die Vorsitzende: Ja, Sie sagen das.
Es wird diskutiert. RA Dr. Sven Krüger liest etwas vor: ... Betreiber ... Espagne .... Hilfsantrag, wenn die Passivlegitimation zurückgewiesen wird. ... Betreiber, Domaininhaber.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wo steht verpachtet? Ihre Argumentation habe ich verstanden. Die Argumente des Gerichts nicht. Verpachtet ist entgeltlich. Herr von Espagne ... Bestreite mit Nichtwissen. Hatte keine Kenntnis von der Betreibereigenschaft von Herrn Espagne. Hier wird ein Versteckspiel gespielt. Bürgerinitiative ...lügt. Steht nicht hinter ... .
Die Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an. Selbst, wenn sie vorher gewusst hätten, dass er Domaininhaber ist: Sie haben die richtige Auskunft erteilt. Er ist Domaininhaber.
Es wird diskutiert, wer haftet für was.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Herr Krüger sagt, die Bürgerinitiative steht geschlossen da. Ist nicht so. Es ist rechtens keine durchorganisierte Gruppe. Herr Espagne har seine Fähigkeit zur Verfügung gestellt, weil er das gut findet. Dr. Barth ist auch nicht ... WEohnt in einer anderen Straße, nicht in Eppendorf.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Muss nicht derjenige ... Warum verstecken sich einige?
Die Vorsitzende: Wir würden weiter machen mit Parteivernehmung. Haben eingangs gesagt, kann man sich nicht einigen. Es gab eine Anzeuge ans Bezirksamt. Aus der Anzeuge ist nichts geworden.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Es ist nicht erfolgt. Kein Zwischenbescheid des Bezirksamts. Dienstaufsichtsbeschwerde.
Rechtsanwältin von Götz von Krone: Der gesamte Komplex ist nicht entschieden. Zu einem Vergleich kommt es nur, wenn dieser Rechtsstreit erledigt ist. Die Kläger sollen auf alle hier gemachten Ansprüche verzichten. Wir haben gesagt, man kann sich einigen. ... Da sind wir am Anfang
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Kollegin .... ist in Urlaub.
Rechtsanwalt Thomas Weber: Bevor wir ...
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Lassen Sie mich anfangen. ... Wenn die Streitigkeiten, die mit der Kündigung ... Nur hier, dort nicht. .... .
Rechtsanwältin von Götz von Krone: Zur Ruhe, wenn alles ... . Haben fünf Räumungsklagen vor dem Amtsgericht.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: In Säumnis ... gegen den Kläger. Richterin in ... hatte die Räumungsklage zurückgewiesen. Die Räumungsklagen werden zurückgewiesen. ... . .... Berufungskläger. Wir haben mit Kollegen Krüger versucht in Diesem verfahren ... Sind heute erschienen. Haben uns nicht in Säumnis geflüchtet. Wenn Einigung, dann wird die Klage zurückgenommen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wenn man mal hier die Chance hat zu gewinnen, dann zurücknehmen?
'Die Vorsitzende lacht: Was?
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Wenn, dann einen weiträumigen Termin. Dann haben wir unsere Pflicht getan, Sie auch.
Die Vorsitzende: Fünf Monate?
Rechtsanwältin von Götz von Krone: Kann sein, dass ganz schnell. Kann auch scheitern.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ist dort nicht so. Deswegen hier ein Nebenschauplatz. Zweckentfremdungsgenehmigung. Was nicht bearbeitet wird, sind die Anträge.
Rechtsanwalt Bernd Vetter: Der Herr im Bezirksamt wartet auf die Wahlen.
Die Vorsitzende: Anträge werden gestellt unter der Maßgabe ...
Beschlossen und verkündet:
- 1. Beklagtenvertrter des Beklagten zu 3 kann Stellung beziehen bis zum 13.06.2014.
- 2. Prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
Rechtsanwältin von Götz von Krone: Könnten wir erfahren, welchen Vergleich das Gericht vorschlägt?
Die Vorsitzende: Reicht dem Bezirksamt nicht, so wie es uns auch nicht ausreicht.
Rechtsanwältin von Götz von Krone: Bin Anwältin der beiden Initiativen.
[bearbeiten] Kommentar RS
Katz- und Mausspiel der Juristen mit den Bürgern.
Mit Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger haben die Kläger den richtige Anwalt gefunden, um finanziellen Druck zur Durchstzung der eigenen Interessen aufzubauen. Es dürfte sich für die Klägerseite rechnen, auch bei Klagrücknahme und Übernahme aller Kosten dieses Zensurverfahrens.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit ins Boot zu nehmen, ist ebenfalls gut durchdacht, kein Risiko.
Niemals vergessen, wir leben in einer Marktwirtschaft, wo der finanziell Stärkere und charakterilich fiesere vor Gericht die besseren Karten besitzt.
10:30
[bearbeiten] Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH vs. Norddeutscher Rundfunk (NDR) 324 O 160/14
25.04.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.
Zum Corpus Delicti lesen wir im Internet:
- 2014-04-14 DasHamburger Landgericht droht 250.000 EUR Ordnungsgeld an und verlangt vom NDR Gegendarstellung „ohne Einschaltungen und Weglassungen“ Behörden und Betreiber haben im Zusammenhang mit den nuklearmedizinischen Betrieben in Braunschweig Thune immer nachgewiesen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Es bestehe keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung. Der NDR hatte anderslautende Behauptungen von Herrn Thomas Huk (BISS, Braunschweig) in seiner Sendung „Niedersachsen 18.00“ verbreitet und sich zu eigen gemacht. Dem hat das Landgericht in Hamburg jetzt einen Riegel vorgeschoben.
- NDR musste einen "Angstmacherbeitrag" bereits im November des letzten Jahres abändern
- Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) musste seinen umstrittenen "Angstmacherbeitrag" vom 28.10.2013 „Angst vor Strahlung – Anwohner in Sorge“ abändern und diverse Anwalts- und Gerichtskosten tragen, die sich mit einer bereits am 13.11.2013 abgegebenen Unterlassungserklärung verbinden. Die Unterlassungserklärung wurde durch einen Beschluss des Landgerichts Hamburg bestätigt, der die Wiederholung einiger Teile des Beitrags bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000 untersagt.
- In einem Beitrag des Regionalmagazins „Markt“ vom 28. Oktober 2013 hatte der NDR die Sicherheit eines Gewerbestandorts in Braunschweig thematisiert, an dem unter anderem die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (schwach) radioaktive Medikamente herstellt und vertreibt. Die außergewöhnlich manipulative und tendenziöse Darstellung dieses Beitrags hatte vielfältig Befremden ausgelöst.
- „Die Auslieferung von radioaktiven Medikamenten mit Castor-Transporten zu vergleichen, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, sagte dazu Karolin Riehle, Sprecherin des Pharmazieunternehmens. „Alexa Höber, die zuständige Redakteurin, spielt in ihrem Beitrag unbekümmert mit den Ängsten von Anwohnern und der Versorgungssicherheit von Patienten. Zudem werden Eltern von ihr grundlos in Aufregung versetzt. Selbstverständlich geht vom Betrieb der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und der Auslieferung von Medikamenten weder für Anwohner noch für Mitarbeiter eine Gefahr aus. Im Gegenteil, sie helfen zu heilen“.
- Keine Überschreitung von Strahlengrenzwerten in Braunschweig Thune
- Eckert & Ziegler äußert die Hoffnung, dass die Verunsicherung der Bevölkerung wider besseres Wissen und aus durchsichtigen publizistischen Motiven einer unverantwortlichen Sensationsberichterstattung nun aufhöre.
- Das Landgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 09.04.2014 dem Norddeutschen Rundfunk (NDR, Redaktion „Niedersachsen 18.00“) untersagt, eine Äußerung von Herrn Thomas Huk (BISS, Braunschweig) zu verbreiten, nach der angeblich an der Betriebsgrenze der Firma Eckert & Ziegler in Braunschweig Thune der Grenzwert für die Strahlenbelastung überschritten werde. Das Gericht hat für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR bzw. eine Ordnungshaft angedroht.
- Das gleiche Gericht hat in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 den Norddeutschen Rundfunk (NDR, Redaktion „Niedersachsen 18.00“) aufgefordert „ohne Einschaltungen und Weglassungen“ eine Gegendarstellung zu verbreiten, in der klargestellt wird: „Die Strahlung liegt nicht über dem Grenzwert.“ Eine vorsorgliche Schutzschrift des Intendanten des NDR Lutz Marmor lag durch dessen Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Hamburg, dem Gericht vor. Trotzdem erging die Entscheidung. Gegen beide Entscheidungen kann der NDR noch Rechtsmittel einlegen.
- Eventuelle Strafzahlungen des NDR aus der Unterlassungserklärung wird Eckert & Ziegler einer Initiative zur frühkindlichen naturwissenschaftlichen Bildung spenden.
- Über Eckert & Ziegler: Die Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG (ISIN DE0005659700), gehört mit knapp 700 Mitarbeitern zu den weltweit größten Anbietern von isotopentechnischen Komponenten für Strahlentherapie und Nuklearmedizin.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller erhält das Schreiben der Antragsgegnerin vom 24.04.2014. Es geht um eine Gegendarstellung. ... Braunschweig ... radioaktive Abfälle ... . Streitgegenständliche Äußerung einer Bürgerinitiative. ... Strahlung ... Bleiben 3 und 4 ... . Haben nicht gesagt, dass die Strahlung vom Industriegebiet ausgeht, sondern vom Abfall. Es sind Messpunkte. Es geht um die Äußerung eines Dritten. Haben uns dagegen entscheiden, dass man den Namen nennt. Dann Meinungsäußerung. Wenn es keine Dauerstrahlung ist. Wir haben nun entscheiden, dass es eine Tatsachenbehauptung ist. Man kann sehen, was das OLG sagt. Es ist grenzwertig. Behörde ... . Leute sind nicht ständig da.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Mal sehen. Wen man erlassen hat, ist es schwer davon abzugehen. Die Vorsitzende: Wir haben die Verfügung erlassen. NDR-Anwalt Michael Fricke: Er tritt als Kritiker auf, nicht als Sachverständiger. Man kann das so sehen oder anders. Die Vorsitzende: Es wird behauptet, die Grenzwerte werden faktisch überschritten.. NDR-Anwalt Michael Fricke: Aber die Behörde sagt, Menschen halten sich da nicht ständig auf. |
Die Vorsitzende: Wir werden bestätigen.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Dachte nur, wann.
Alle lachen.
Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung im Raum B334
Verkündung: Die einstweilige Verfügung vom 08.04.2014 wird bestätigt.
[bearbeiten] Kommentar RS zu 324 O 160/14
Der Klägeranwalt Dr. Till Dunkel von der Kanzlei Nesselhauf brauchte nichts zu sagen. Die Wünsche dieser Kanzlei werden von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer meist befriedigt. Diese Kanzlei klagt für ihre Mandanten sehr oft in Hamburg. Ein gutes Geschäft für diese Kanzlei und ausgezeichnete Arbeitsplatzsicherung für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer als Sprachaufseherin für mimosenhafte Prominente, sogar für den Papst. Was kann sich diese Frau Vorsitzende mehr wünschen? Sie hat die Macht und kann diese genießen.
Da hat es Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schwieriger. Zu grenzwertig seine Klagen. Oft zu schwierig für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, in allen Fällen ihr Gesicht zu wahren und der primitiven Logik der Zensurregeln Gestalt zu geben.
Rechtsanwalt Michael Fricke schafft es nicht, für den NDR das Maximale zu erreichen. Leider.
22.07.14: Berufungsverfahren 7 U : Auf Anraten des Senats nimmt die Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird au € 10.000,- festgesetzt
11:00
[bearbeiten] Thomas Klaue vs. Marseille Kliniken AG 324 O 421/13
25.04.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke. Andere Richter als in der ersten Verhandlung am 06.12.13. Wir berichteten. Richterin Barbara Mittler wurde von Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt. Richter Dr. Thomas Linke dufte weiter in dieser Sache richten, obwohl er abgestellt ist zu Großen Strafkammer 24 und ersetzt werden sollte durch Richterin Gabriele Ellerbrock, soweit sie in der Zivilkammer 8 abkömlich ist.
Zum Corpus Delicti wiederholen wir das, was wir damals schrieben:
Wir können uns diesen denken, wenn in der Presseerklärung der Beklagten steht: Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Vorstände (Herzberg und Klaue) hoffnungslos mit den Aufgaben überfordert waren.
Aus der heutigen Verhandlung entnahmen wir, dass dem Kläger vorgeworfen wird, er habe Interna an die Presse weiter gegeben. Diese Behauptung möchte der Kläger untersagen.
Nun wissen wir, dass die Marseille-Kliniken AG bzw. deren Unternehmen sehr gute Karten bei der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer haben, wenn es um Verbote geht. Der Beklagtenanwalt kann stolz darauf sein, was er alles bei Käfer erreicht hat, obwohl auch mal jämmerlich für Ulrich Marseille verloren.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter überreicht Schriftsatz vom 23.03.14 für Gericht und Gegner. Bei der Bestätigung Klägerantrages der Klägerseite würden wir bleiben. Wir haben uns nochmals beraten, ob die Unterlassungsverpflichtungserklärung ausreichend ist der nicht. Wir sagen, nein Scheitert an der Ernsthaftigkeit. Kann man auch anders sehen. Zur Widerklage. Die Beklagtenseite hat sich in die Öffentlichkeit begeben. Aber nach dem neuen Vortrag stellt sich die Frage, wer hat die Beweislast und das Recht auf Gegenschlag. Da kommt es auf die Wahrheit nicht an. .... Der Vortrag der Beklagtenseite muss reichen. Vorschlag Parteivernehmung und des Sicherheitsunternehmers. Würden Widerklage zurückweisen,.
Marseille Kliniken-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... derjenige, der den Auftrag ausgefphgrt hat. Die Vorsitzende: Hat das gemacht, was der Kläger ... . Bespitzelung. Marseille Kliniken-Anwalt Dr. Sven Krüger: .Bespitzelung. Aufsichtsrat. Wenn, dann war es außerhalb. Sie sehen es anders. ... Nicht hinreichend. Beweisvortrag. |
Die Vorsitzende: Steht im Protokoll. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass die Beklagtenseite zur streitgegenständlichen Äußerung weiter vortragen muss. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Beklagtenvertreter kann zu den heutigen Erörterungen Stellung bis zum 16.05.2014 nehmen.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 20.06.2014, 9:55, Saal B335
[bearbeiten] Kommentar RS zu 324 O 421/13
Sieht nicht gut aus für den Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.
Vielleicht sollte sich Ulrich Marseille tatsächlich Gedanken darüber machen, ob er seinen Anwalt nicht wechselt.
Wir hatten das schon einem anderen Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger empfohlen, dem Arzt Dr. Nikolaus Klehr.
[bearbeiten] Urteil 324 O 421/13
19.09.14, Verkündung des Tenors durch Richter Dr. Thomas Linke:
1. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt, folgende Äußerugnen nicvht zu verbtreiten etc.
- a. ... bestätigte Aussage ... Dr. ... und Klaue hätten interne Unterlagen .... öffentlich zugänglich gemacht. Es handle sich um ... weitere Unterlagen, die mit ...
- b. ... Ablauf der Geschichte .. dringender Verdacht ... an die Redaktion ... Wowereit ... gegeben zu haben.
- c. Der Antragsteller sei ein Denunziant ....
2. Die Widerklage wird abgewiesen
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
4. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
Streitwertentscheidung
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.