24.08.2018 - Kanzlei Nesselhauf verliert für Franz Beckenbauer
Aus Buskeismus
BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
Weiß Franz Beckenbauer, dass er gegen der Bauer Verlag klagt?
| 14 Monate nach Eingriff: 2. Herz-OP für Franz Beckenbauer |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Franz Beckenbauer: Einsam und verlassen! Traurige Fotos aufgetaucht |
[bearbeiten] Franz Beckenbauer vs. Heinrich Bauer Verlag KG 324 O 23/18
[bearbeiten] Corpus Delicti
Bericht darüber, dass Franz Beckenbauer sich in der REHA Bad Wiessee befindet.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Rechtsanwältin Dr. Catherina von Basewitz
[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Franz Beckenbauer vs. Bauer Verlag
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragstellervertreter erhält den Schriftsatz der Gegenseite vom 22.08.2018. Streitgegenständlich ist nur eine Äußerung, der Bericht über REHA-Klinik in Bad Wiessee, Bericht über die Krankheit. Die Kammer hatte eine einstweilige Verfügung erlassen. Sie, Frau von Basewitz, machen geltend, er (Franz Beckenbauer) habe sich geöffnet bezüglich seine Krankheit, er hat mitgeteilt¸ wo es stattgefunden hat. Es sind fünf REHA-Kliniken in Bad Wiessee. Tourismus kann nicht greifen. Es ist auch nicht mehr aktuell. Höneß hatte berichtet über die zweite Bypass-Operation. Ja, wir sind ein bisschen hin- und hergerissen mit der Entscheidung. Es war bei m Erlass nicht bekannt. Was für die Aufhebung der Verfügung spricht, ist die weiter Öffnung des Antragstellers. Er hat damals bei der ersten OP mitgeteilt, wo die REHA stattfindet. Wo, ist eine weitere Öffnung. … Es haben alle gleichzeitig berichtet, es gibt keine Vorbekanntheit. Das muss mit berücksichtigt werden. Es geht gegen die Verbreitung. .. Das Argument finden wir nicht, wie stark. Wir haben fünf Dinge. Ferntourismus ist auf Zukunft gerichtet. Dass es wieder eine OP geben wird, ist eine theoretische Möglichkeit, diese ist gegeben. Haben wir bei Tegernsee verneint. Bleibt aber eine theoretische Möglichkeit. Es gibt fünf Kliniken, wer geht da hin in alle fünf Kliniken? Es muss ein Interesse sein, beim dortigen Besuch, ihn zu besuchen. Gehen die wirklich alle fünf Kliniken ab? Das ist zweifelhaft, Herr Lorenzen. Beim Erlass sind wir davon ausgegangen, dass es nur eine Klinik in Bad Wiessee gibt. Wir haben die Neigung, die Verfügung aufzuheben.
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Ob man während der REHA sich nur in der Klinik befindet, ist … . Man läuft über die Promenade und wird angetroffen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Äußert sich selbst. Nur bei dieser OP ist er nicht in die Öffentlichkeit gegangen.
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Reha ist länger, liegt die meiste Zeit nicht im Krankenbett.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: …. .
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Gibt es ein besonderes Informationsinteresse?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben den BGH: Höneß hat sich öffentlich geäußert.
Bauer Verlag-Rechtsanwältin von Basewitz: Zu Ferntourismus., Es ist einmal berichtet worden im Print, sonst nicht. Ist aber im Internet seitens der anderen Presse. Der Antragsteller kann sich aussuchen, gegen wen er klagt, aber … . Man hat nicht alles angefragt, ist rechtsmissbräuchlich. Es gibt keine Eingriffsintensität. Plus die anderen Argumente.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Titelseite … ist isoliert nicht dagegen vorgegangen.
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Man kann sich nicht nur auf Ferntourismus berufen. Ziehe den Antrag nicht zurück. Sehe aber, es wird berichtet. Dieses Gefühl .. der Ort .. hat nichts mit der Gefahr zu tun, von Fans aufgesucht zu werden. Bei der nächsten Reha muss er damit rechnen, dass wieder berichtet wird.
Bauer Verlag-Rechtsanwältin von Basewitz: Es waren nicht Paparazzis, seine Freunde haben das herausposaunt. Es ist eine ganz andere Situation. Wenn Höneß sagt, wir gehem hier um die Ecke Essen, dann … .
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Ändert nichts an der Sache.
Bauer Verlag-Rechtsanwältin von Basewitz: … .
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Dass es ein Freund ausgeplaudert hat, gibt nicht das Recht ..,. .
Bauer Verlag-Rechtsanwältin von Basewitz: Der ganze Bayern-Klüngel trifft sich dort. Ich weiß ein bisschen Bescheid, meine Mutter … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es sind 5.000 (Streitwert). Wollen sie telefonieren?
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Nein. Entscheiden Sie. Kann ihn nicht erreichen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Die Antragsgegnerin stellt den Antrag, die einstweilige Verfügung vom 31.01.20ß18 aufzuheben soweit dem Antrag stattgegeben wurde. Welchen Antrag wollen Sie, Herr Lorenzen, stellen? Wollen Sie zurücknehmen?
Beckenbauer-Anwalt Lorenzen: Im Umfang der erlassenen einstweiligen Verfügung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet:
- Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Saal B334.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer am Schluss der Sitzung im Raum B334:
- Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 31.01.2018 wird in den Punkten 1 und 2 aufgehoben, die Anträge werden zurückgewiesen.
- Der Antragsteller hat die Kosten des Erlass- und des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
- Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
- Der Streitwert des Widerspruchsverfahrens wird auf 5.000,- € festgelegt.
[bearbeiten] Kommentar von RS zum Beckenbauer-Verfahren
Es war kein Aufsehen erhebendes Verfahren. Für mich als jahrelanger Prozessbeobachter allerdings eine sichtbarer Beweis dafür, dass bei der Pressekammer die Persönlichkeitsrechte der Kläger nur dem Geschäft der Rechtsanwälte dienen.
Gewinner in diesem Verfahren sind nur die Rechtsanwälte. Die verhandelten Feinheiten sind so eine Art von Betriebsgeheimnis für das Vorgehen gegen wenig erfahrene Gegner.
Interessant ist auch, dass die Kanzlei Nesselhauf für ihren Mandanten verloren hat. Diese Kanzlei – des Eindrucks kann ich mich nicht erwehren – ist eine Art Befehlsgeberin für die Pressekammer und den Pressesenat in Hamburg, die Pressesachen dienen offenbar der Finanzierung anderer Geschäfte des Hamburger politischen Sumpfes. Primitive Fahler, wie in diesem Verfahren, sind nichts Seltenes, unterlaufen der Kanzlei oft.
Es ist schwer vorstellber, dass Franz Beckenbauer tatsächlich den Auftrag erteilte zu klagen.
[bearbeiten] Harald Hampel vs. Cornelia Stolze 324 O 158/18
[bearbeiten] Corpus Delicti
Seit nun fast 20 Jahren streitet sich die Beklagte mit dem Kläger.
Um was es sich im konkreten Fall handelte, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren, denn zum Inhalt wurde nichts gesagt.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Bergmann
Erschien niemand
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Sebastian Ott
Beklagte erschien persönlich.
[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Harald Hampel vs. Cornelia Stolze 24.08.2018
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben das Fax bekommen am 23.08.18. Der Klägervertreter wird Termin nicht wahrnehmen, bat um Verschiebung. Übergeben Ihnen zu Ansicht. Es bleibt freigestellt, Versäumnisurteil zu beantragen. Ja. Das Fax wird zurückgegeben. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen und Erlass eines Versäumnisurteils. Wir müssen uns keine Gedanken machen, ob es eine Aussicht auf Erfolg gibt.
Beschlossen und verkündet:
- Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Saal B334.
Beklagtenanwalt Ott: Dann sehen wir uns nochmals.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer am Schluss der Sitzung im Raum B334:
- Es ergeht ein Versäumnisurteil. Die Klage wird abgewiesen.
[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Harald Hampel vs. Cornelia Stolze, 01.02.2019
Diesmal erscheinen alle. Hier etwas zu Harald Hampel von Cornelia Stolze
Für den Kläger Rechtsanwalt Simon Bergmann
Prof. Harald Hampel
| Rechtsanwalt Simon Bergmann
| Naturwissenschaftlerin und Journalistin Cornelia Stolze
|
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schön, dass Sie da sind, Frau Stolze, Sie waren schon das letzte Mal da. Klägervertreter erhält Schriftsatz vom 20.10.2018. Wegen Verspätung werden wir nicht zurückweisen. Sie erhalten Schriftsatznachlass. Streitig ist, wie in Frankfurt das Dienstverhältnis beendet wurde. "Harald+Hampel" Sie sind Wissenschaftler für Alzheimer, schrieben viele Bücher. Nicht jede Vergesslichkeit ist krankhaft … Im Internet … Sie (Frau Stolze) haben reagiert, haben den Kläger erwähnt mit seinen Äußerungen. Er sei als Schwindler entlarvt. Professorentitel sei aberkannt. An habe ihn wieder als Schwindler enttarnt. Der Kläger sagt, ihm sei der Professorentitel nicht aberkannt worden. Nur, wenn man den Lehrstuhl abgibt, dann verliert man automatisch den Professorentitel. Es gab ein Versäumnisurteil …
Hampel-Anwalt Simon Bergmann: Es ist jetzt neuer Termin wg. Einspruch
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beklagtenvertreter erklärt, gegen den Gerichtsstand gemäß §32 ZPO habe ich nichts einzuwenden. Zur ersten Äußerung „Als Schwindler enttarnt“. Sie sagen … . Kläger bestreitet mit Nichtwissen. Sie verweisen auf B5. Mit biologischen Marker kann man Demenzerkrankungen voraussagen. Kläger habe gesagt, habe keine finanziellen Zuwendungen von der Pharmaindustrie erhalten. Sie sagen, stimmt nicht, damit ist er Schwindler. Man muss klar sagen, was man unter Schwindler versteht, Im Wissen um die Unwahrheit muss die Unwahrheit verbreitet werden. Der Kläger wird wiedergegeben. Weir brauchen das Interview. Wir können aus der Anfrage, das nicht erkennen.
Stolze-Anwalt Ott: Das Interview wird Ihnen vorgelegt werden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man brauch den Marker, die Krankheit kann man voraussagen. Sie sagen, nein. Das ist eine Meinung. Meinungen kann man nicht untersagen.
Stolze-Anwalt Ott: Schwindel ist …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er ist dieser Ansicht. …. Schwindler setzet voraus, dass vorsätzlich die Unwahrheit gesagt wird.
Cornelia Stolze: … Es gibt Interviews, Tonaufzeichnungen. Kann ich vorlegen. Habe das der Kanzlei Schertz Bergmann vorgelegt. Hampel kann keine Anknüpfungspunkte vorlegen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hampel kann safgen, hat Stolze nicht geantwortet, weil er nicht wollte..
Stolze-Anwalt Ott: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben eine OLG-Entscheidung zu Lügner. Beinhaltet, dass vorsätzlich die Unwahrheit gesagt wird. .
Hampel-Anwalt Simon Bergmann zitiert: ... mit falschen Informationen öffentlich … geführt. Es wird behauptet, Hampel hat falsche Tatsachen vorgebracht, wäre ein Schwindler, Scharlatan… .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Thema war, inwieweit stützt ihn die Pharmaindustrie, Hochschule … Das BVerfG sagt … . Ihnen ist das rechtliche Gehör nicht abgeschnitten, Sie kriegen Gelegenheit.
Hampel-Anwalt Simon Bergmann zitiert: Wir wissen nicht, worauf der Schwindel beruht.
Stolze-Anwalt Ott: Ihr Schriftsatz lag eine Woche vor dem Termin vor.
Cornelia Stolze: Herr Hampel erinnert sich an das Interview.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Kläger streutet nicht ab, jemals mit Ihnen gesprochen zu haben.
Cornelia Stolze: … Der Anwalt hat sich damit beschäftigt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … Sagt nur, diese Äußerung hat er nicht gesagt. Wir haben zwei Aussagen. „Musste nach Erscheinen meines Buches den Posten räumen.“ Dieser Kausalität wollen wir nicht folgen. Aber bei dem Leser erzeugt das den zwingenden Eindruck.
Stolze-Anwalt Ott: Behauptet keine Kausalität.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … . Hinweis. Kausalität ist unstrittig nicht vorhanden. Der dritte Fall, ihm wurde der Professorentitel aberkannt. Genauso.
Stolze-Anwalt Ott: Wir werden das besprechen..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir würden bei dem jetzigen Stand der Dinge, die Klage zurückweisen. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet: Wir
- 1. Der Beklagtenvertreter kann auf die Hinweise des Gerichts bis zum 30.11.18 Stellung nehmen.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.12.20,18, 09:45, Saal B334.
01.02.2019, Vorsitzente Richterin Simone Käfer: Es ergeht das Urteil. Die Beklagte wird unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verurteilt, nicht zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, nicht zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
- als Schwindler entlarvt
- musste seinen Posten räumen
- … .
- Die Beklagte hat an den Kläger 1.171,67 € nebst Zinsen zu zahlen
- Die Kosten der Versäumnis hat der Kläger, die übrigen Kosten hat die Beklagte zu tragen.
- Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Schertz]