20.12.13 - Einträgliches Weihnachtsgeschäft für Kanzlei Nesselhauf bei Riin Simone Käfer
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20.12.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)
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[bearbeiten] Was war heute los?
20.12.2013
Es war wieder mal ein fast reiner Nesselhauf-Mandanten-Tag. Fünf Verhandlungen an einem Tag sind einträglich für das Geschäft dieser Kanzlei.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war in ihrem Element. Sie lachte viel, deutete die Gesetze und die Rechtsprechung auf ihre Gutsherinnenart. Die Beisitzer hatten wenig zu sagen. Dafür durften sie sich der nach den anstrengenden Verhandlungen mit dem OLG-Vorsitzenden Andreas Buske und den OLG-Richtern Dr. Philipp Weyhe und Joachim Zink im Trattoria Cento Lire, einem Italiener gegenüber dem Oberlandesgericht zum Mittagstisch treffen. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt sprach wie immer sehr leise, ließ sich allerdings zum Schlagaustausch mit Marcus Herrmann hinreißen, als dieser ihrer Kanzlei den Vorwurf machte, verantwortlich für die Leiden deren Mandanten Mike Hesche zu sein, weil die Medien vor zwei Jahren irrig darüber berichtet hatten, dass dieser Gitarrist mit Stefanie Hertel ein Techtelmechtel gehabt haben solle. Ein gefundenes Fressen für Richterin Simone Käfer, Geldentschädigung – nicht der Kanzlei – sondern den Medien aufzuerlegen. So wurde schon Springer im August dieses Jahres zur Zahlung von € 9.000,- verurteilt. |
Einstand gaben heute zwei Architekten, die sich im Internet bekriegten und meinten, das Gericht wolle und könne entscheiden, wer recht hat. Pustekuchen. Es kam zu einem Vergleich, mit Kostenaufhebung, einschließlich des Vergleichs. Die Meinung des Gerichts bekamen die Herren – beide waren anwesend – nicht zu hören. Dafür konnten deren Anwälte und die Justizkasse von jedem Mandanten an die € 2.000,- kassieren. Teure, dafür wertlose Informationen, haben die beiden Herren eingekauft.
Die Terminrollen waren, wie immer noch, ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Nun kennen wir Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt und Rechtsanwalt Marcus Herrmann aus vielen Verfahren. Die Geheimhaltung am Hamburger Landgericht lief an diesem Tage im Wesentlichen wieder ins Leere. Die beiden Anwälte, die von ihren Mandanten mehr als € 1.000 für Null Informationen kassierten, bleiben, wie auch deren Kanzleien, unbekannt. Deren Namen werden der Protokollführerin genannt. Die Pseudoöffentlickeit versteht nur die Hälfte. Die Kanzlei bleibt unbekannt. Unbekannt bleiben diese Anwälte, die ihren Mandanten schwache Leistung boten.
[bearbeiten] VerkündungEs gab zwei Verkündungen. Tobias Kiwitt muss bis zum 10.Januar 2014 warten, um zu erfahren, wie zu seinem Antrag gegen Google entschieden wird. Stephanie zu Gutenberg muss weiter um ihr Zensurrecht kämpfen. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Die Parteien erhielten Gelegenheit, zu den Hinweisen des Gerichts Stellung zu beziehen. Weitere Maßnahmen werden auf Amtswegen ergehen. [bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone KäferDie Vorsitzende trug heute unter der Robe ihren lilafarbigen Hosenanzug. Mit diesem saß sie dann nach 13:00 zusammen mit OLG-Richter Andreas Buske beim Italiener gegenüber dem OLG. Angekommen war diese Richterin mit einen Fahrrad und fuhr mit diesem auch wieder weg. Gelacht hat diese Vorsitzende an diesem Freitag ebenfalls viel. Nachdenken brauchte sie offenbar nicht besonders tief. War ja alles klar und abgesichert. Wir schauten uns heute auch die Besetzung der Kammer an, ob diese dem geltenden Geschäftsverteilungsplan vom 01.04.2013 entsprach. Nein, wieder saßen am Tisch nicht alle gesetzlichen Richter. Bei einer Sache mit den Endziffer „6“ – entspricht der verhandelten Sache 324 O 476/13 - hätte es die Besetzung „B“ – Käfer, Mittler, Dr. Linke - sein müssen. Am Richtertisch saßen aber Käfer, Mittler, Dr. Gronau, obwohl Dr. Linke am heutigen Tage auch als Beisitzer in einer anderen Sache fungierte. Wieder Mal nicht die gesetzlichen Richter. Was interessieren die Vorsitzende Richterin Simone Käfer die Gesetze? Die Gesetze macht diese Sprachaufseherin für sich, allein, selbstbewusst, lachend. Ungefährlich. Hat ja Unterstützung von Buske. |
[bearbeiten] Verhandlungen
10:00
[bearbeiten] Roman Olszowka vs. A. Schrader 324 O 476/13
Die Vorsitzende gut gelaunt: Das sind die gleichen Äußerungen. Ich zeige es Ihnen.
Die Vorsitzende reicht dem Beklagtenanwalt die Verfügung: Die Gerichtskosten werden geteilt. Ist aber mäßig.
Kommentar RS: Im Verfügungsverfahren sind es € 226,50, im Hauptsacheverfahren wegen dem Vergleich nur € 151,-. Gespart wurden damit € 302,-. Dafür erhalten die Anwälte eine € 375,- Einigungsgebühr. Der Staat erhält € 302,- weniger. Die Richter sparen sich die Arbeit. Die Anwälte erhalten zusammen € 750,- mehr. Davon gehen allerdings € 119,74 MwSt. an den Staat. Zahlen die Anwälte 30 % Steuern, dann hat der Staat nichts verloren. Den Richtern kann man nichts vorwerfen. So sieht die indirekte Besteuerung aus. Zank wird besteuert. Gießen die Anwälte Öl ins zänkische Feuer, dann gewinnen nur die Anwälte und der Staat. Der Rechtsfrieden wird nicht hergestellt. Das ist eine Form des Geldverdienens über Kriege, initiiert durch Anwälte, fixiert durch Richter.
Beklagtenanwalt: O.k
Die Vorsitzende macht einen glücklichen Eindruck: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Zur Erledigung des Rechtsstreits schließen die Parteien den folgenden Vergleich:
- 1. Der Beklagte erkennt die einstweilige Verfügung der Kammer vom 14.05.2013 im Verfahren 324 O 225/13 unter Verzicht auf die Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO als endgültige Regelung an.
- 2. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Ich habe gar nichts gemacht.
Die Vorsitzende: Sie haben gar nichts zu machen.
Beschlossen und verkündet:
- Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf € 7.000,- festgesetzt. Die Kosten des Verfügungsverfahrens übersteigen die Kosten der Hauptsache nicht.
Vielen Dank. Frohe Weihnachten.
Nach 15 Minuten war alles erledigt. Die Vorsitzende Richterin erklärte inzwischen im Gerichtsflur jungen Leuten etwas, was die Pseudoöffentlichkeit nicht hören sollte. Die saß ja im Gerichtssaal.
Kurz vor 10:30 füllte sich der Gerichtssaal mit jungen Leuten und einem jüngeren Herrn, der ihnen alles zu erklären versuchte.
10:30:
[bearbeiten] Carina Fatma Walz vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 506/13
Am Richtertisch Wechsel: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler. Richter Dr. Thomas Linke. Das war die gesetzlich richtige Besetzung.
20.12.2013: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Die Vorsitzende: Wir fangen mit 324 O 506/13 an. Parallel dazu ist die Sache 324 O 507/13. Streitig ist ein Bild, was von der Beklagten veröffentlicht wurde. Es gab ein paralleles Verfahren. Die Beklagte gab eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) ab. Die Beklagte nimmt Bezug auf das BVerfG und es stellt sich die Frage, ob ein Anspruch besteht. Es gilt, wenn eine UVE abgegeben wird, ein neuer Verstoß. Hier nicht, weil die Veröffentlichung am gleichen Tag erfolgte. Das ist kein neuer Verstoß. In der UVE heißt es „wie geschehen in“. Hier ist es ein anderer Fall, den sie nicht kennen. Es sind schon genügend Entscheidungen dazu getroffen worden. Betrafen aber spätere Veröffentlichungen. Hier, Herr Herrmann haben wir nicht diese Konstellation. Die Frage, ob ein neues Kind geplant wird, wo es schon gilt, acht Kinder zu erziehen, war die UVE. In dem streitgegenständlichen Fall wird noch über die Hochzeit geschrieben. Bei Bildveröffentlichungen, wofür die UVE gilt, kommt es auf den Kontext an. Hier haben wir eine andere Veröffentlichung. Diese ist ebenfalls rechtswidrig. Wir würden die Unterlassung zusprechen, aber beide Verlage vereinigen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Es ist ein rechtliches Ereignis. Sie würden die Photos verbieten. Wir haben eine UVE abgegeben. Wir reden über die Wiederholungsgefahr. Bild. Bohlen und Walz in Erwartung eines neuen Kindes. Machen Urlaub auf Mallorca.
Vorsitzende entschlossen: So haben wir entschieden
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Hier ist es so. In Exclusiv ist der Artikel doppelt so lang. Es wird die Frage gestellt, nach der Blitzhochzeit. Der BGH sagt nicht, wenn wiederholt wird, sondern, wenn teilweise wiederholt wird. Das ist hier genau der Fall, was der BGH sagt. Die Fachgerichte entscheiden, ob es kerngleich oder nicht ist. Sie (Käfer) können es anders sehen. Hätte Ordnungsgeld zugesprochen werden können?
Die Vorsitzende: Nein. Dazu kommen wir nicht. Burdaanwalt Marcus Herrmann: O.k. Es ist hochproblematisch. BGH sagt „wie geschehen in“. Für die Vorsitzende alles sehr einfach: Es ist nicht problematisch. Bei Photos ist ein allgemeines Verbot nicht möglich. Deswegen „wie geschehen in“. Bedeutet Kerngleichheit. Dann beschreibt das Verbot, ... . Richterin Barbara Mittler darf auch was sagen: Streitidentisch ... . jedes ... vielleicht .... andere ... . Walzanwältin Dr. Stephanie Vendt: ... . Richterin Barbara Mittler hat’s begriffen: Genau. |
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Ist inhaltlich gleich.
Die Vorsitzende möchte der Kanzlei Nesselhauf helfen: Sehe das nicht so. Im anderen Artikel wird nicht von der Hochzeit geredet. Das Bild ist gleich. Gebe Ihnen recht. In beiden Artikeln wird von der Familienplanung gesprochen. Aber hier geht es darum, ob die Bildberichterstattung zulässig ist, weil ein anderer Text.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Die Redaktion will ja nicht wortgleiche Artikel veröffentlichen. Die einzige Abweichung ist die Frage nach der Hochzeit. Überschrift, ja. Die Abweichung macht aber nur fünf bis zehn Prozent aus. Es reicht doch, da das da mit enthalten ist.
Vorsitzende: BGH sagt, ganz oder teilweise „wie geschehen in“. Hier liegen die Texte ganz weit auseinander. OLG sagt „Wie geschehen in“. Das ist Ordnungsgeld.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Gibt auch Sicherheit für die Presse. Muss einen anderen Beitrag bringen. Man kann auch die Bilder weglassen. Kann drei Gerichtsurteile bringen, dass die Texte gleich sind.
Die Vorsitzende konsequent und machtbewusst mit verquerter Logik: Kann auch sein, dass man bei Wort die Unterlassung als gleich sieht. Aber wenn noch ein Bild dazukommt, dann muss man den Kontext sehen.
... .
Burdaanwalt Marcus Herrmann: ... bei weiteren .. prüfen, ob ... zusammenfällt
Vorsitzende: Haben wir hier nicht. Bild und Text. Dann, die lassen sich scheiden. Wäre das wahr, könnte das Bild zulässig sein.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Habe viele Fälle. Bettina Wulff, Beyern Unternehmen ... . Schertz kriegt eine Unterlassung. Die zweite ist abgedeckt. Voll unstrittig.
Walzanwältin Dr. Stephanie Vendt fragt dümmlich: Und sie zahlen keine Vertragsstrafe?
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Nein, weil gleichzeitig veröffentlicht wurde. Rückruf geht nicht mehr.
Vorsitzende diktiert: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass trotz strafbewehrter UVE der Anspruch begründet sein werde, wel der Schwerpunkt des Artikels ein anderer ist. Die Sachen 324 O 506/13 und 324 O 307/13 werden miteinander verbunden. Bei der Rüge der Adresse der Klägerin in der Sache 324 O 506/13 dachten wir, dass das OLG entscheidet. Sie haben sich aber verglichen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wir haben was aus Koblenz vorgelegt. Wir wehrten uns. Sie wissen, dass wir anders entscheiden.
Vorsitzende diktiert: Klägervertreterin stellt den Antrag aus der Klageschrift. Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.
Beschlossen und verkündet:
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.01.2014, 9:55, Saal B335
[bearbeiten] Dieter Bohlen u.a. vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 507/13
Am Richtertisch blieben alle sitzen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler. Richter Dr. Thomas Linke.
Es wurde ein zur Sache 324 O 506/13 analoges Protokoll diktiert.
Beschlossen und verkündet:
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.01.2014, 9:55, Saal B335
[bearbeiten] Hansi Hinterseer vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 513/13
Am Richtertisch blieben sitzen: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler. Richter Dr. Thomas Linke. Das war wieder einmal nicht die gesetzlich vorgesehene Besetzung. Der Geschäftsverteilungsplan vom 01.04.2013 sieht bei der Endziffer „3“ die Besetzung C vor: Käfer, Dr. Link, Dr. Linke. Auch der Geschäftsverteilungsplan vom 27.03.2013 sieht bei der Endziffer „3“ die Besetzung D vor: Käfer, Dr. Link, Mittler.
Macht nichts. Bei der VorsRiin Simone Käfer ist Willkür abgesagt. Als neue Vorsitzende der Gesellschaft Hamburger Juristen wird sie dafür sogar mehr Rückendeckung finden.
[bearbeiten] Corpus Delicti
In „Meine Freizeit“: “Familiengeheimnis gelüftet”? “Drama um seine leibliche Mutter”? “ , “Seine leibliche Mutter ist Brasilianerin.” Ein Verwandter informiert.
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Vorsitzende: Die Klägervertreterin übergibt den Schriftsatz vom 20.12.2013. Es geht um eine Berichterstattung auf der Titelseite, um die Krankheit der Mutter, Mutter ist in der Klinik. Bild vom Kläger. Daneben Bild von der Mutter. Die Berichterstattung beschäftigt sich mit der Krankheit der Mutter. Es stellt sich die Frage, ob beim Kläger Betroffenheit zu bejahen ist, weil es im Artikel um die Mutter geht. Dass die Mutter in Brasilien lebt, wollen wir bejahen. Es heißt, seine Mutter. Er wird gerade bemüht, um bei der Berichterstattung Aufmerksamkeit zu erreichen. Seine Betroffenheit ist zu bejahen und wir kommen zur Verurteilung.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Ja. Sie stehen unter Untersagungsdruck. Aber ...
Hinterseer-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Entscheidung
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wir haben Weihnachten. Viele Mandanten .... Wenn man über Mutters Krankheiten schreibt, ... . Hinterseer hat alles Mögliche, teilweise aggressiv.
Vorsitzende lacht: Haben Sie keine Ideen. Drei Jahre. Die Klägervertreterin stellt den Antrag mit der Maßgabe, dass zu I.w die Passage „Freunde der alten Dame sind in großer Sorge“ gestrichen werden solle. Das kann man in der Tat anders sehen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Beantrage für die Teilrücknahme der Klage Kostenentscheidung. Vom fünf Sätzen ist einer zurückgenommen worden. Das sind 20 Prozent.
Vorsitzende freudig: Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.01.2014, 9.55, Sal B335.
31.01.14, Verkündung: Es ergeht ein Urteil. Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] 25.11.2014, Berufung: Az. 7 U 15/14.
25.11.2014, Berufungsverhandlung: Az. 7 U 15/14.
Rechtsanwälrin Dr. Stephanie Vendt nahm für ihren Mandanten die Klage zurück. Ein Berufungsverhandkng fand nicht statt.
[bearbeiten] Stefanie Hertel u.a vs.M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 201/13
Am Richtertisch blieben sitzen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler. Als Richter notierten wir Dr. Link. Das wäre eine falsche Besetzung. Kann aber auch sein, dass wir in den Notizen das „e“ bei Dr. Linke vergessen haben. Dann wäre die Besetzung richtig.
Macht nichts. Burda wird es egal sein.
Vorsitzende: Da sagten Sie, Herr Herrmann, Sie können sich eine Einigung vorstellen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wir hatten Dienstag beim Senat Verhandlung. Haben alle Fälle für erledigt erklärt. Wollten ... .
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt: Wollten auch ausstreiten.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Der Senat hat gesagt, das Interview ist Begehung .. .
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt: Nein.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Fragen Sie Herrn Schälike.
Vorsitzende: Wir können uns nicht darauf verlassen.
Kommentar RS: Die Vorsitzende hat recht. Um so verständlicher das heutige Treffen beim Italiener mit dem Vorsitzenden OLG-Richter Andreas Buske. Auf den ist Verlass.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: ... das greift ein in die Privatsphäre. Verletzt aber nicht ... .Da ich nicht drauf ankommen lassen und nicht wissen wollte, gab es eine Erledigungserklärung und Kostenaufteilung..
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt: ... .
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Entscheiden lassen.
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt: Schmetterlinge im Bauch, ja oder nein? Hier ist es anders.
Vorsitzende: Wir hatten ... Hier sind es zwei Äußerungen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Es sind innere Tatsachen. Haben Sie nicht bestritten
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt: Ist nicht nötig..
Vorsitzende: Wir können uns vorstellen, dass bei „b“ „verlässt bald die Bühne“ es heißt: trennt sich. Über „Schmetterlinge im Bauch gespürt“ kann man nachdenken. Frau Hertel wird gefragt, ob sie Mross heiratet. Sagt ... steht nicht ... . Hat nun Mross geheiratet. Ob sie nun weniger Schmetterlinge im Bauch spürt ... . Hat aber erst nach Jahren geheiratet.
Burdaanwalt Mars Herrmann: Sie können nicht sagen, es gibt keine Anhaltspunkte. Welche Anhaltspunkte hätten wir nennen sollen im Interview?
Vorsitzende: Man darf das letztendlich, was im Interview steht sagen. Aber nicht fragen, sind sie glücklich.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wenn glücklich bestritten wird, darf ich da nicht fragen, ist das wirklich so?
Vorsitzende lebenserfahren: Da brauchen Sie Anknüpfungspunkte. Ziffer „a“ UVE, wie meinen es auch, Ziffer „b“ zurücknehmen. Dann Kostenaufhebung.
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt sehr leise: .... UVE ... erklären.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Aber was, Frau Dr. Vendt. Meine Mandantin verprügelt mich, wenn ich sage, ihr dürft nicht mehr fragen.
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt sehr leise: .... .
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Das ist Erledigung mit Kostenaufhebung. Das können Sie .... . Ist nicht verbündelt. Wenn Sie was vom Verlag brauchen.
Hertelanwältin Dr. Stephanie Vendt: Danke. Dann die Hauptsache.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wir verpflichten uns, das Hauptsache-Verfahren genau so zu erledigen.
'Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, I.a .... II.b begründet sein dürfte. Der Beklagtenvertreter erklärt, ich nehme diese Rechtsansicht des Gerichts zu Kenntnis. Die Parteien schliessen sodann zu Erledigung dieses Verfahrens sowie des Rechtsstreits 324 O 297/13 / 7 U 90/13 folgenden Vergleich:
- 1. Die beiden Rechtsstreitigkeiten werden für erledigt erklärt.
- 2. Die Kosten des jeweiligen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Vorgelesen und genehmigt.
Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird endgültig für die Sache 324 O 201/13 auf € 20.000,- festgesetzt.
[bearbeiten] Mike Hesche vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 536/13
Am Richtertisch blieben sitzen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler. Als Richter notierten wir Dr. Link. Das wäre eine falsche Besetzung. Kann aber auch sein, dass wir das „e“ bei Dr. Linke in den Notizen weggelassen hatten. Dann wäre die Besetzung richtig.
Macht nichts. Burda wird es egal sein.
Es wurde auf Rechtsanwalt Lorenzen der Kanzlei Nesselhauf gewartet. Zu schnell war der Bazarhandel beendet. Nach 10 Minuten erklärte sich Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, auch in diesem Verfahren den Kläger zu vertreten.
11:10 Es wird auf Rechtsanwalt Lorenzen gewartet
Vorsitzende: Wir können die Pause nutzen, um über die Summe zu sprechen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Da wird das ... Masche ... Dann die falsche Behauptung des Herzinfarkts.
Vorsitzende: Wir dürfen uns über das Verfahren nicht unterhalten.
Die Richter verlassen den Gerichtssaal. Burdaanwalt Marcus Herrmann verlässt ebenfalls den Gerichtssaal
Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt betritt den Gerichtssaal und setzt sich auf die Klägerseite.
Die Richter betreten den Gerichtssaal. Die Vorsitzende: Geltend gemacht wird Geldentschädigung und Abmahnkosten. Es geht um die Berichterstattung und unverpixeltes Bild. „Seit Monaten ... „ Es war ein Tatsachenbericht, eine Verwechslung. Es war ja Lanner. War auch in der Bildzeitung. Dort war das Bild gepixelt. Der Kläger hat keine Richtigstellung verlangt. Irrtum hätte ... wird kommen. Richtigstellung hätte kommen müssen. Wir meinen, es ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Kläger ist verheiratet. Hinzu kommt unverpixelt. Das heißt, nicht nur bei Freunden erkennbar, sondern auch da, wo er einkauft. Zu berücksichtigen ist, dass er nicht namentlich genannt wurde. Auch, dass der Anspruch erst zwei Jahre später geltend gemacht wird. Wirkt sich allerdings nur mäßigend auf die Summe aus. Hätte in der UVE deutlicher sein können. Aber die Beklagte hätte auch fragen können. Das Verschulden ist zu bejahen. Das Bild reicht aus. Bei den Rechtsanwaltskosten haben wir aber den Wert 1,3. 1,5 wollen wir nicht geben.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wenn ich Kläger wäre, würde ich meinen Prozessbevollmächtigten in Haftung nehmen.
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt funkt dazwischen:
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Darf ich aussprechen?
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt resolut: Nein.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Weshalb lassen Sie mich reinrennen?
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt: Es ist Quatsch.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: ... .
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt: Entschuldigung!
Vorsitzende: Die Beklagte hat bis jetzt keine Richtigstellung veröffentlicht.
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt triumphierend: Hätten sie freiwillig machen können. Sie haben nicht das Photo der BILD-Zeitung genommen. Sie haben selbst recherchiert, anschließend ein Photo genommen.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Der klassischer Weg wäre Abmahnung, Richtigstellung. Nicht nach zwei Jahen Geldentschädigung.
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt unterbricht ständig, quatscht Unverständliches:
Vorsitzende: Selbst, wenn es ein Irrtum ist, ändert dass nichts am Anspruch auf Geldentschädigung.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Sie sagen, bei Irrtum folgt immer Geldentschädigung?
Vorsitzende: Nein.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Folgt.
Vorsitzende: Diese werden nicht bejaht..
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Sie sagen, die Kumpels schauen ihn schief an, hat Herzinfarkt. Sie (Vendt) haben keine Richtigstellung beantragt.
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt: Quatsch
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Die Kausalität müssen Sie nachweisen.
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt: Bei Geldentschädigung nicht.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Zehn Personen haben das gelesen.
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt: Arbeitet in einer kleinen Musikschule.
Vorsitzende: Gehen Sie auch davon aus, ... .
Burdaanwalt Marcus Herrmann:
Hescheanwältin Dr. Stephanie Vendt: Quatsch.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: In der Klageschrift steht Ehebrecher. Würde gar nicht geschrieben, dass er verheiratet ist.
Richterin Barbara Mittler versucht auch ihre Meinung darzulegen: Es ist nicht schön, wenn über einen verheirateten Mann, .... .
Vorsitzende unterbricht die Berichterstatterin: Geldentschädigung muss gezahlt werden. OLG wird es auch so sehen.
Kommentar RS: Weiß das die Vorsitzende Richterin von ihren Treffen beim Italiener mit dem Vorsitzenden OLG-Richter Andreas Buske?
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Mich empört, ...
Vorsitzende unterbricht: Dem Grunde nach hat er Anspruch auf Geldentschädigung. Geliebter von Hertel.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Berichtigung.
Vorsitzende: Sie haben nicht berichtigt. Sie hätten berichtigen können.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Wenn ich falsch berichte, ....
Vorsitzende: Das führt zur Minderung, aber nicht auf Null.
Vorsitzende diktiert: Das Gericht weist darauf hin, dass Geldentschädigung begründet ist, in der Höhe aber übersetzt. Die Abmahngebühren fallen mit 1,3 an. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.01.14, 9:55, Saal B335.
Vorsitzende lacht laut: Das nächste Mal liefern wir Kekse an.
Burdaanwalt Marcus Herrmann: Im Januar haben wir die nächsten ähnliche Fälle. Jeder hat es gebracht.
11:30: Schluss des heutigen absurden Theaters.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.