20.06.2014 - Freitagsbericht, Harter Schlag gegen Google

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Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute in Höchstform

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

20. Juni 2014


[bearbeiten] Was war heute los?

20.06.2014






Heute gab es vier Kläger. Drei davon waren lustig, könnte man sagen.

In der Sache 324 S 10/13 wollten die Kläger nicht im virtuellem Friedhof erscheinen. Am 18.07.2014 werden wir erfahren, was die Vorsitzende Richterin dazu meint.

Richtig lustig war das Anliegen von Stefan Mross in der Sache 324 O 194/14 gegen den Heinrich Bauer Verlag, genauer gegen Bilder und Text im Das NEUE BLATT, Nr. 5 vom 22.01.2014, in dem über die Alkoholsucht des Klägers berichtet wurde. Dürfte nicht so richtig stimmen.

Mross-Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt und Beklagten-Rechtsanwalt Philipp Steinhübl, der den Bauer Verlag vertrat, verhielten sich wie alte Freunde. Sie unterhielten sich locker und lachten viel vor der Verhandlung im Gerichtsflur, aber auch während der Verhandlung. Gutes Geschäft für die Anwälte beider Seiten. Weshalb sollte man sich da nicht freuen?

In der dritten Sache 324 O 656/13 Musiker Markus Böhnert gegen Musiker und seinerzeit Musikproduzent Sören Schnabel hatte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer Schwierigkeiten, Zensur zu üben. Sie schlug einen Vergleich, zunächst sogar mit einer einfachen Unterlassungsverpflichtung vor, wobei der Kläger ¾ der Kosten zu tragen hätte. Juristisch interessant war die Frage, ob Minderjährige (16-17 Jahre) mit Musikproduzenten Verträge abschließen können, ohne dass deren Mutti dem schriftlich vorab zugestimmt hat. Wann darf der nun inzwischen Volljährige dagegen klagen? Ist die Aufforderung der Mutter, eine Rechnung für die Tonaufnahmen gestellt zu bekommen, als Zustimmung zu werten?

Die vierte Sache 324 O 656/13 Folkard Edler gegen Google Inc. war die juristisch die interessanteste und die folgenschwerste. Die einstweilige Verfügung gegen Google Inc. wurde bestätigt.

Wir werden heute nur über dieses eine Verfahren wegen des Google-Snippets markieren Folkard berichten. Das Verbotsurteil dürfte wegweisend sein.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau als Beisitzerinnen sowie Richter Dr. Thomas Linke als Beisitzer.

Der Zettel mit der Drohung eines Hausverbots seitens der Präsidentin des Landgerichts für den Fall der vorzeitigen Entfernung der Terminrollen war wieder rangeklebt. Wir fragen uns, weshalb lässt sich die Präsidentin des Landgerichts Sibylle Umlauf in diesen kindischen Quatsch der Hamburger Zensorinnen und Zensors ein? Hat die Präsidenten nichts Wichtigeres zu tun, z.B. die juristische Bekämpfung der kriminellen Korruption in Politik und Wirtschaft.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde auch heute bis auf die Sache 324 O 656/13 nicht eingehalten. Das ist inzwischen Normalzustand.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab vier Verkündungen. Etwas verspätet um 10:15, nicht wie angekündigt, um 9:55. Alle drei Richterinnen saßen stolz am Richtertisch und die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verkündete drei Aussetzungsbeschlüsse und ein Urteil. In der Sache 324 O 663/13 gewann Markus Heidemanns gegen Heinrich Bauer Verlag zum Teil. Es ging wohl um drei Photos mit der späteren Ehefrau Estafina Küster und um ein Photo mit Markus Lanz.

Die erste Verhandlung begann erst um 10:15.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer trug heute einen straffen grauen Hosenanzug. Die hässliche schwarze Richterrobe hing schlaff von ihren Schultern.

Sie spielte sicher ihre Rolle. Dem Anwalt des Vereins Friedhof Welt erklärte sie geduldig, weshalb auch Tote das Recht haben nur auf einem Friedhof begraben zu werden, den die Verwandten bestimmen. Die Erwähnung im virtuellen Friedhof bedarf der Zustimmung, allerdings nicht die der Richter_Innnen.

In der Sache des angeblich alkoholsüchtigen Stefan Mross gab sich die Vorsitzende sogar fast geschlagen und hofft nun offenbar darauf, dass die Zensoren in Gestalt von Anwälten sich einigen. Die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf darf natürlich nicht verlieren. Dann könnte ja Stefan Mross langsam zu Vernunft kommen und aufhören zu trinken und zu klagen, genauer gesagt, aufhören, diese Kanzlei mit Unterstützung der Hamburger Zensurkammer in Rausch zu finanzieren. Der Heinrich Bauer Verlagsanwalt Philipp Steinhübl wird schon den Verlag davon überzeugen können, dass nicht mehr drin war (Flasche leer). Damit würde er seinen Beitrag zur Finanzierung der Kanzlei mit dem nicht unbedeutenden Hamburger SPD-Akteur Nesselhauf tragen. Die Anwälte bekamen zwei Monate Zeit, sich in diesem wirtschaftlich-politischem Spiel zu einigen.

Auch der Beklagte Sören Schnabel, vertreten von seiner Mutter war bestimmt positiv überrascht von der netten Vorsitzenden, welche den Kläger ganz schön in die Schranken wies. Die typischen Drohungen mit Beweisverhandlungen, welchen den Anwälten nach RVG keine zusätzlichen Gebühren liefern, verbunden mit dem Risiko dieser Willkür-Kammer, halfen bei der Überzeugungsarbeit, sich zu einigen. Da ist die Übernahme des Viertels der Kosten für den Beklagten und der eigenen Vergleichsgebühren angesichts des vorangegangenen Stresses Glück. Man dürfte der Vorsitzenden sogar dankbar sein.

Anders bei Google. In der heutigen Verhandlung gab die Vorsitzende kund, dass das, was in Deutschland verboten werden kann, auch nicht im Ausland unter den vielen Google-Ländervarianten gefunden werden darf. Man kann ja von Deutschland aus ansonsten alles Verbotene finden. Ein Deutschland weit geltendes Verbot würde ins Leere laufen. Also weltweit verbieten. Deutschland, Deutschland über alles.

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12:00

[bearbeiten] Folkard Edler vs. Google Inc. 324 O 44/14

20.06.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwälte Walther Scheuerl und Dr. Christian Trieb von der Kanzlei Graf von Westphalen sowie Rechtsanwalt Jörg Wimmers von der Kanzlei Taylor Wessing.

[bearbeiten] Corpus Delicti


So funktioniert die Entfernung von Markierungen bei Facebook.

Im Artikel „HH: Finanziert Klimaskeptiker und Reeder Edler die AfD?“ bei linksunten.indymedia.org heißt es „Finanzierer von Rassismus und Wirtschaftsliberalismus markieren: ... . Google findet das schon bei Eingabe "Folkard" "markieren" mit dem folgendem Snippet gleich an erster Stelle:
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Das soll verboten werden und zwar nicht nur bei google.de, sondern auch bei google.com und wurde am Montag verboten.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Edler vs. Google

20.06.2014: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die einstweilige Verfügung, die die Kammer erlassen hat. Es werden bestimmte URLs gefunden bei Eingabe bestimmter Begriffe, wie Folkard markieren oder Elbchaussee markieren. ... rechtswidrige Daten. Von der Polizei wurde eine Mitteilung vorgelegt. Die Zuständigkeit nach § 32 ZPO für google.com würden wir bejahen. Es geht um „markieren“ „Folkard“. Die Antragsgegnerin sagt, das Sucheregebnis bzw. Snippet sei keine eigenständige Leistung. Nach 32 werden wir bejahen. Die Antragsgegnerin erstellt gezielt für die Länder unterschiedliche Angebote. ... google.com verwenden. Das hat Bezug zu Deutschland. Antragsteller wohnt und lebt in Hamburg. Er ist Unternehmer und Geschäftsführer einer Firma an der Elbchaussee 133. Wenn es in einer anderen Sprache wäre, hat das OLG gestern entschieden, dann ... Haben wir hier nicht.

Vorsitzende: Für Snippets haftet der Antragsgegner. Wir haben alte Entscheidungen. Diese gelten nicht mehr. Markieren .... Wer andere markiert, der prangert an. Täterhaftung haben wir nicht. Wie meinen, wir haben aber die Störerhaftung, auch wenn ... . Das Ergebnis taucht im Snippet auf. Das beruht auf einem Google-Algorithmus. Es gibt das massive Problem. Kann man aus „markieren“ „Folkard“ einen Inhalt entnehmen? Wir haben ein Gutachten. Es ist ein Aufruf zur Straftat an sich. .... Plakate, die an die Hauswand geklebt werden. Es ist nicht wie Textpassage markieren. Daran kann es kippen.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Kann ich der Kammer eine Frage stellen?

Vorsitzende: Ja.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Es geht um Auszüge aus den Snippets. Es geht nicht um die Seite, nicht um den Artikel?

Vorsitzende: ... .

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Der Antrag hätte dann heißen müssen markiert Folkard.

Vorsitzende: Es heißt, dass Folkard rechtswidrige Tätigkeiten begangen haben will. Elbchaussee 133, ist Geschäftsführer.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Ich kann Ihnen nicht folgen, dass das ein Aufruf zur Straftat ist.

Vorsitzende: Zur Straftat nicht, zu rechtwidrigen Handlungen.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Markiert Folkard sagt gar nichts. Wen man fragt, von wem? Weder tatsächlich noch ... . Es geht um die unschwere Erkenntnis der Rechtsverletzung. Kann Ihnen nicht folgen. Sie sagen links unten. Heißt das, es ist eine linksradikale Gruppe? Lassen Sie ihm helfen.

Vorsitzende: Das ist schön.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Wenn der Kläger an den Pranger gestellt wird, ....

Vorsitzende: Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit sind unterschiedliche ... . Wir denken in Richtung Pranger.

Diskutieren.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Man muss wirklich um die Ecke denken. Kann Ihnen nicht folgen. Markieren Folkard. ... Wenn sie das Wort „markieren“ eingeben ... Folkard Edler. Wer gab markieren und Edler ein?

Vorsitzende: Da haben Sie durchaus einen Punkt.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Zur überholten Rechtsprechung.

Vorsitzende: Wir meinen den 3. Senat (3 U 67/11 Kodsi vs. Google]) Mit der Autocomplete-Entscheidung des BGH kann man nicht sagen, ... . Die Suchmachine macht nichts anderes.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Bei Autocomplete ja. Bei den Suchergebnissen macht es die Maschine.

Vorsitzende: Denke, es gibt einen Zusammenhang.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Geben sie das Wort ein, erscheint ... .

google.de-Justiziar: Georg Dummkopf

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Autocomplete hat der BGH abgegrenzt von der Suche..

Diskutieren, Autocomplete, Suchergebnis.

Vorsitzende: Sie bestimmen, was auftaucht..

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Sein haben ein falsches Verständnis. Man kann nicht falsches Verständnis haben, und entscheiden.

Vorsitzende: Ich habe tatsächlich ein anderes Verständnis

google.de-Justiziar: Autokomplete sind Begriffe, die Dritte eingegeben haben. Diese Datenbank ist eine interne Datenbank. Suchergebnisse sind fremde Inhalte.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Deswegen lassen wir sie nicht als Täter haften. ... sondern Inhalt ... .

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Wir zeigen so an, wie es da steht.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: .... .

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Wir sprechen darüber, ob die Rechtssprechung des 3. und des 7. Senats überholt ist. Sie geben Suchwörter ein. Der BGH hat Vorschläge betrachtet. Autocomplete ist die Bewertung. Ist was ganz anderes als ein Suchergebnis.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie wollen dem Nutzer Hilfestellung geben, das was diese sich im Suchergebnis ... . Sie entscheiden, was angezeigt wird.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: ... .

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Bei Autocomplete ... ..

Diskutieren.

Vorsitzende: Es ist komplett ein anderer Fall. Man kann davon ausgehen, dass auch mit den Suchergebnissen eine Aussage getroffen werden kann.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Betrug, war das. Da denkt der Nutzer, ... . Suchergebnisse werden anders bewertet.

Vorsitzende: Es bleibt, dass Google das verbreitet. Da steckt schon die Verletzung drin als Störer.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Das hat der 3. Senat anders gesehen.

Vorsitzende: Sehe ich als veraltet..

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Das würde ich gern im Urteil lesen. Wir haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es unterschiedliche Angebote für die Länder gibt. Google.com ist auf den US-amerikanischen Markt zugeschnitten. Wenn Sie in Deutschland google.com eingeben, kommen sie auf google.de. In Hamburg leben 4.000 Amerikaner. Deswegen ist ein Link vorgehalten, dass man in Deutschland auch auf .com kommt.

Vorsitzende: Verstehe ich nicht.

Google-Anwalt Jörg Wimmers erläuter. Die Spracheinstellung ändert das Suchergebnis. Ist nicht auf den deutschen Markt gerichtet.

Richter Dr. Thomas Linke: Ist doch alles gleich. Google.com wendet sich an den deutschen Nutzer.

Diskutieren die Menüführung. Deutsche, englische Sprache. Schalten ihre i-pods ein

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Bin mit einem Link auf google.com

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Wenn ich ein bestimmtes Suchergebnis suche, finde ich es immer.

google.de-Justitziar: Dann müssten wir den Inhalt weltweit sperren.

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Haben Sie bei ggogle.com auch § 32 ZPO?

Diskutieren.

Vorsitzende: Wenn wir google.com erlauben, dann gehen alle Verbote ins Leere. Ich kriege bei google.de sogar einen Hinweis,

Aus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

dass gesperrt ist. Man sucht dann bei google.com.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Antragsteller-Anwalt Walther Scheuerl: ... eins ist klar, wenn in Deutschland auch auf google.com gegangen wird, dann muss das auch für googgel.com verboten werden. Vor allem für die, die nach diesen Begriffen suchen. Die klicken auf den google.com-Link. Die Sperrung sollte nicht mehr mitgeteilt werden. Es geht um das Hamburger Landeskriminalamt, die sich dieses Internet-Portals bedienen. Indymedia ... sollen löschen das markieren ... Elbchaussee 133. Diese Äußerung hat eine eigenständliche ASussagwe. Diese Snippet ist bei Ihnen aus dem Google-Server genommen. Folkard Edler, Elbchaussee 133. Wenn Folkard Elbchaussee eingegeben wird, ...

Google-Anwalt Jörg Wimmers: Muss nicht heißen, sowie .com steht?

Antragsteller-Anwalt Walther Scheuerl: Sie kennen die IP-Adresse und können entsprechend sperren.

Vorsitzende: Wir überlegen ns das alles, wo wir alles ändern. Vielleicht gibt es keine einstweilige Verfügung. Der Antragsteller weist darauf hin, dass nach der Suche Folkard markieren Elbchaussee ... der Hinweis erfolgt: Aus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org. Wir können auch sagen, gerichtsbekannt. Auf der Seite ersacheint der Hinweis: Aus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Antragsteller-Anwalt Walther Scheuerl: Google-Ergebnis - Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org. - von dieser Seite entfernen

Vorsitzende: Brauchen wir nicht. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Montag, den 23.06.14, 12:00, Saal B334.

23.06.14, Richterin Barbara Mittler: Die einstweilige Verfügung vom 10.03.2014 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass bei 2-6 anstelle "unter" "unterhalb" und anstelle "Suchergebnis" "Snippet" steht.

[bearbeiten] Kommentar RS

Die Vorsitzenden Richterin Simone Käfer hat ihren Wunsch durchgesetzt. Gesetze, die Rechtsprechung, geschweige denn Argumente spielen keine Rolle.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist aktiv daran beteiligt, dass der Rechtsstaat Deutschland zu einer ihren Vorstellungen entsprechenden Dikatur mutiert.

Das Ergebnis der mit Spitzfindigkeiten gefällten Urteile dieser Richterin führen dazu, dass fiese, korrupte Typen in Zukunft noch mehr das Sagen haben werden als heute schon.

Entmündigung der Bürger ist die Folge. Das erreicht die Vorsitzende Richterin Simone Käfer de facto, sollen Ihre Urteile nachhaltig Bestand haben.

Dass kann durchaus weit schlimmere verheerendere Folgen haben als die Anprangerung auf https://linksunten.indymedia.org

Das Positive ist allerding, dass Google in die Schranken gewiesen wird. Der Verlass auf Supermonopole war und ist gefährlich.

Insofern gebührt Dank dieser Vorsitzenden Richterin Simone Käfer, ihrer promovierten Beisitzerin Dr. Kerstin Gronau und ihrem promovierten Beisitzer Dr. Thomas Linke.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Google]

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