17.04.2010 - NDR unterwirft sich wegen Sendung ueber Postbank-Abzocke
Aus Buskeismus
17.04.2012 OLG Hamburg, 7.Zivilsenat. NDR unterwirft wegen einer Sendung über die Postbank-Gebaren bei der Investment-Abzocke
| BUSKEISMUS DIENSTAGSBERICHT |
[bearbeiten] Was war heute los?
10:00
[bearbeiten] Niels Brügmann vs. Norddeutscher Rundfunk 7 U 91/11
Die heutigen Zensoren: Richter Claus Meyer, Richterin Karin Lemcke, Richter Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Beckmann, Rechtsanwalt Michael Fricke, Justiziar Hans Siekmann
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die Pleite am Kap NDR 28.02.2011
- Nach Recherchen von NDR Info müssen mindestens 150 Postbank-Kunden ihr Geld abschreiben, das sie in einen Immobilienfonds gesteckt hatten. Insgesamt geht es nach Postbank-Angaben um mehrere Millionen Euro. Die Postbank selbst kassierte beim Verkauf ordentlich ab, weigert sich jetzt aber, den Großteil der betroffenen Kunden zu entschädigen. Die Bank argumentiert, die Anleger hätten über das Risiko der Anlage Bescheid gewusst. Ein NDR Info vorliegender Mitschnitt, deren Echtheit ein Sprecher am Montag bestätigte, zeigt, wie trickreich die Berater vorgehen sollten.
- Von Jürgen Webermann und Peter Hornung, NDR Info
- Es war ein Junitag im Jahr 2009, als sich im fünften Stock des Postbank-Komplexes im Hamburger Büroviertel City Nord eine Gruppe von Finanzberatern aus ganz Norddeutschland traf, um gemeinsam das Verkaufen zu üben. Im "Raum Nordsee" ging es laut Tagesordnung um "professionelle Vorsorgeberatung", "Wertpapierverkauf am Telefon" und die "erfolgreiche Zukunft für Vermögensberater in der Postbank". Bevor man zu "Riesen Magnum Champagner und China Finger Food" übergehen konnte, stand die Praxis auf dem Programm: ein "Workshop Trainingscamp Reloaded" ("Was waren die erfolgreichsten Vertriebsansätze?") und "Live-Gespräche", in denen der Postbank-Vertriebsdirektor Knut Holzmann (Name geändert) vorführte, wie man Fonds richtig an den Mann bringt.
Der Vortrag des Postbank Finanzberatung AG – Vermögensberaters Niels Brügmann bei einer Musterberatungsveranstaltung 2009 in Lüneburg wurde mitgeschnitten und im Radio gesendet. Kein Bild, kein Name. An der Stimme jedoch erkennbar.
Das Persönlichkeitsrecht muss her, um diese internen Ratschläge der breiten Öffentlichkeit vorzuenthalten.
In der ersten Instanz - 325 O 129/09 - hatte der Kläger verloren.
[bearbeiten] Verhandlung
Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Wenn Sie mögen, können Sie Platz nehmen.
Die anwaltlichen Zensoren zogen es vor zu stehen. Justiziar Klaus Siekmann Ist ein solch schöner Raum. Richter Claus Meyer: Eine schwierige Frage. Unter welchen Voraussetzungen muss geduldet werden, dass eine Tonbandaufzeichnung gesendet wird. Es war eine Schulungsveranstaltung der Postbank für Berater. Das Landgericht geht davon aus, dass die Aufzeichnung ohne Kenntnis des Antragstellers erfolgte. Dazu gibt es zwei eidesstattliche Versicherungen. In der einen heißt es, die Musterberatung 2009 in Lüneburg wurde ausschließlich für die Postbankberater aufgenommen. In der zweite eidesstattlichen Erklärung heißt es, die Musterberatung wurden ohne meiner Genehmigung aufgenommen, war nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Das ist ein kleiner Widerspruch:; aufgenommen für internen Gebrauch oder Mitschnitt nicht mit Wissen des Antragstellers. Was ist nun wahr? Klägeranwalt Beckmann: Soweit mir bekannt, ist es für die interne Nutzung aufgenommen worden. Richter Claus Meyer diktiert: Der Antragstellervertreter erklärt, soweit mir bekannt ist, wurde der Mitschnitt für den internen Kreis gemacht. |
Richter Claus Meyer setzt fort: Der Wir verhandeln nicht das, was im Radio kam, sondern das was online gestellt wurde. Was wir gehört haben, da wird mit keinem Wort der Name des Klägers genannt. In der eidesstattlichen Versicherung des Klägers heißt es, meine Ehefrau wird angesprochen von ihrer Bekannten. Wo gehört?
Klägeranwalt Beckmann: Die Stimme wurde erkannt
Richter Claus Meyer: Wo, im Radio oder im Internet?
Klägeranwalt Beckmann: Kann ich konkret nicht sagen.
Richter Claus Meyer: Mit der Ehefrau haben Sie nicht gesprochen?
Klägeranwalt Beckmann: Nein, nur mit dem Mandanten. Kann dazu nichts sagen.
Richter Claus Meyer diktiert : Der Klägervertreter erklärt: Zu der eidesstattlichen Erklärung vom 29.04.2011 kann ich nicht sagen, ob im Radio oder Internet gehört.
Richter Claus Meyer setzt fort: Wir kommen zur Abwägung, welche Interessen höher zu bewerten sind. Das Selbstbestimmungsrecht oder das öffentliche Interesse für solch eine Musterberatung, für solch einen Fond mit Risiko, wo die Anleger geschädigt werden. Die Anleger werden mit keinem Wort erwähnt. Das ganze stellt sich weniger als Musterberatung, sondern als Verkaufsberatung dar. So besteht gewisses Interesse.
Klägeranwalt Beckmann: Habe dazu in den Schriftsätzen geschrieben.
Richter Claus Meyer: Man darf auch ... in der Öffentlichkeit. Kommt schon auf …. An. Ich habe noch nie Radio im Internet gehört. Das geht darum, dass sich das nur der anhört, der sich für den Fond interessiert. Es ist nicht der allgemeine Hörer.
Klägeranwalt Beckmann: Der Kundenstamm.
Richter Claus Meyer: Es kommen Leute zur Postbank, die ihren Mandanten nicht kennen.
Klägeranwalt Beckmann: Das Thema war Immobilienfonds. Sals Anleger guckt man schon. Geschädigt wurde der Kundenstamm meines Mandanten.
Richter Claus Meyer: Besteht Interesse beim NDR an der Weiterveröffentlichung?
NDR-Anwalt Michael Fricke: …. .
Richter Claus Meyer: Habe eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung im Sinn, dass nicht mehr im Internet. Man einigt sich dann auf der Kostenebene.
Klägeranwalt Beckmann: Wäre abgehackt.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Müssen wir besprechen.
NDR-Anwalt Michael Fricke und Justiziar Klaus Siekmann verlassen der Gerichtssaal.
Justiziar Klaus Siekmann nach Wiedereintritt: Wir wollen der Anregung des Gerichts folgen.
Richter Claus Meyer: Wie?
Justiziar Klaus Siekmann: Eine einfache UVE, Kostenaufhebung.
Richter Claus Meyer: Sehr entgegenkommend. Wie, über einen Vergleich oder Rücknahme?
Auf Anregung des Senats treffen die Parteien den folgenden Vergleich:
- 1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, den Mitschnitt des Vorberatungsgespräches der Postbank-Vertriebsdirektion vom Juni 2009 „Die Pleite Am Kap“ … Fonds … Sendung vom 28.02.2011 nicht mehr im Internet vorzuhalten.
- 2. Der Antragsteller nimmt die Verpflichtung an.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Beschlossen und verkündet:
- Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 12.500 € festgesetzt.
[bearbeiten] Kommentar
Neben der Unterwerfung hat der NDR etwas an Gerichtskosten gespart, allerdings seinem Anwalt Michael Fricke eine zusätzliche Gerichtsgebühr beschwert.
Wahrscheinlich unerheblich, weil wir uns nicht wundern würden, wenn den Zensor Michael Fricke weit über RVG vom NDR bezahlt wird.
11:00
[bearbeiten] Thomas Schroeter vs. N. Kück 7 U 129/09
Die heutigen Zensoren: Richter Andreas Buske, Richterin Karin Lemcke, Richter Claus Meyer, Rechsanwalt Hochhaus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Über den Kläger findet man allerhand im Internet.
Angeblich auch Texte des Beklagten.
Das muss verboten werden. Der Beklagte bestreitet, die stzreiutgegenständlichen Texte geschrieben und ins Internet gestellt zu haben.
Ein Indizienprozess ist angesagt.
In der ersten Instanz - 325 O 129/09 – wurde die Klage zurückgewiesen.
[bearbeiten] Verhandlung
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja. Wir haben die Sache gestern sehr intensiv beraten. Begleitet uns schon eine Weile. Es geht um die Passivlegitimation. Sie, Herr Hochhaus haben vieles vorgetragen: Telefonat, Vampier, mafia.de (Bemerkung RS: Bei Denic ist für diese Domain als administrativer Ansprechpartner Bernhard Syndikus eingetragen) , vergleichbare Seite. Das wird nicht viel tragen. Dann wird Sachverständigengutachten beantragt. Jeder Computernutzer hinterlässt Spuren. So kann man … . Wir haben uns zu fragen, ob das nicht auf einen Ausforschungsbeweis hinausläuft. Habe gestern nach unserer Beratung gesagt, es ist kein ausreichender Beweis für die Passivlegitimation. Nehmen wir an, die Passivlegitimation ist gegeben. Dann „Gauner“ ohne Anknüpfungspunkte kann verboten werden. Bei Abzocker-Szene sind wir, wenn es nur den Anschein gibt, nicht weit von der Meinungsäußerung.
Klägeranwalt Hochhaus: Robin Crusoe bei Arkor. Es sollen Seiten des Beklagten sein. Der Kläger hat keine Möglichkeit, Einblick zu erhalten. Der Vorsitzende: … . Klägeranwalt Hochhaus: Man bekommt Rückschuss auf den Klarnamen. |
Richter Claus Meyer: Das ist kein Sachverständigenbeweis. Er soll bei Arkor Auskunft erhalten, wo Sie keine erhalten.
Klägeranwalt Hochhaus: Wie soll man Passivlegitimation beweisen, wenn … ?
Richter Claus Meyer: In der zweiten Instanz ist das nicht möglich. Sie hätten Arkor als zeugen beantragen können.
Beklagtenanwalt Dr. Alexander Schneehain: Auch bei Arkor gibt es keinen sicheren Nachweis. Ihr Mandant hat 2006-.2009 das verfahren geführt. Ist auch nicht gelungen. Da war es möglich, Beweis zu führen. Es gibt Strafbehörden. Die haben es gemacht.
Klägeranwalt Hochhaus: …. War schon unabhängig.
Der Vorsitzende: Können Sie ein bisschen entgegenkommen?
Klägeranwalt Hochhaus: In keinem Fall. … Möchte mich nicht vergleichen im Umfeld mit dieser Person. Men Mandant hat Angst, ist bedroht worden. Auch die Kosten, die hier im Raum stehen. Er sitzt am Computer in seinem Räumlichkeiten.
Der Vorsitzende: Ist ja nicht so viel verlangt. Vielleicht nehmen wir zu Protokoll.
Beklagtenanwalt Dr. Alexander Schneehain: Er hat nichts gemacht. Gebe das gern zu Protokoll. Wird auch in Zukunft nichts machen, was ich hiermit zu Protokoll gebe.
Der Vorsitzende: Vielleicht nimmt Herr Hochhaus die Berufung zurück?
Beklagtenanwalt Dr. Alexander Schneehain: Ha, ha. Hat je die Versicherung. Er soll der Gerichtskasse das Geld nicht zurückhalten. Er hat schon überwiesen.
Klägeranwalt Hochhaus: Meinem Mandanten wird vorgeworfen, dass er nicht die Wahrheit sagt, dass er mafia.de betrieben hat. Es sind gleiche Teile in beiden Domains. Es sind Indizien, die sich verdichten.
Beklagtenanwalt Dr. Alexander Schneehain: Klar, der ist verurteilt. Er war verantwortlich für die Abzocke im Internet. Aus dem Bauchgefühl, weshalb man, wenn man als Straftäter verurteilt ist, nicht .. .
Klägeranwalt Hochhaus: Man kann sagen, die Presse ist berechtigt. Im Internet ist es anonym. Er ist kein Prominenter.
Beklagtenanwalt Dr. Alexander Schneehain: Sehe keinen Unterscheid zum Internet, bei solchen Portalen.
Der Vorsitzende: Würde Ihnen eine solche Erklärung helfen? Wollen Sie das verfahren durchführen? Wollen Sie telefonieren?
Klägeranwalt Hochhaus: Ja, ich möchte telefonieren.
Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert …
Klägeranwalt Hochhaus verlässt den Gerichtssaal.
Der Vorsitzende: Würde Ihnen eine solche Erklärung helfen? Wollen Sie das verfahren durchführen? Wollen Sie telefonieren?
Klägeranwalt Hochhaus nach Wiedereintritt: Mein Mandant habe ich lange nicht erreicht, dann doch. Er möchte ein Urteil.
Der Vorsitzende: Die Kammer (Buske meinte Senat) weist daraufhin, dass die Berufung nicht Erfolg haben wird. Der Klägervertreter möchte trotzdem ein Urteil. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet. Sie wollten zum Streitwert etwas sagen?
Beklagtenanwalt Dr. Alexander Schneehain: Aus den wenig bekannten Fällen dürfte der Streitwert höher sein.
Der Vorsitzende: Der Berufugsbeklagte regt an, den Streitwert zu überprüfen. Ein höherer wäre angemessen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.