15.12.2017 - Vors. Ri'in Simone Käfer kann und will es offenbar nicht begreifen
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VorsRi‘in Simone Käfer regt zum Lügen an.
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BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | ALLE sollten LÜGEN lernen - Rede von Hagen Grell auf der Montagsdemo Leipzig, 16.06.2014 |
[bearbeiten] Was war diese Woche los?
So einiges. Auf dem Terminaushang waren die Richter/Innen-Namen nicht gelöscht. Verhandeln sollten laut Aushang auch Richterinnen Dr. Gronau und Mittler, welche schon längst dieser Kammer entflogen sind. Verhandelten auch nicht. Ein solches Nachhinken in der Presse bzw. bei Bloggern im Internet bestrafen die Zensoren dieser Kammer genüsslich, ohne selbst in der Lage – möglicherweise auch gewillt - zu sein, bei sich in der Kammer die von anderen geforderte Genauigkeit vorbildlich zu präsentieren.
Von den fünf heute verhandelten Sachen waren neben dem unten detailliert wiedergegebenen, zum Lügen animierenden Theater, das MLPD-Theater beobachtungswert.
Weshalb diese, den realen Kapitalismus zu überwinden wollende Partei, die zentrale kapitalistische Zensurkammer nutzt, um Recht zu bekommen – siehe 324 O 430/17, 324 O 434/17, 324 O 504/17 – bleibt für mich ein grundsätzlicher Widerspruch.
Weshalb sich diese Partei vom LG Essen hat bestätigen lassen, dass sich inzwischen kein massiver, an die Vorbilder Stalin und Mao gemahnender Personenkult um den Vorsitzenden entwickelt, dass es keine ständigen Säuberungen, sowie keine periodischen Säuberungs- und Ausschlusskampagnen in der Partei gibt (4 O 246/12), bleibt ein Widerspruch, was die Einschätzung des Rechtssystems in Deutschland betrifft und der Ziele der MLPD. Es lohnt sich darüber nachzudenken, ob die Zensur in Deutschland der Vergangenheit angehören wird, wenn die MLPD-Ideologen an Macht gewinnen. Oder werden diese Überbleibsel des Mittelalters mit übernommen?
Jetzt der Bericht über den zum Lügen auffordernden Prozess 10:00
[bearbeiten] Burkhard Kalisch vs. Google Inc. 324 O 63/17
[bearbeiten] Corpus Delicti
Auf dem Google-Gaststätten-Bewertungsprortal wurde dem Gasthaus Hahns Mühle ohne Begründung nur ein Stern (*) vergeben.
Dagegen musste natürlich geklagt werden? Wo? In Hamburg bei Ri’in Simone Käfer. Sie richtet aus dem Bauch heraus, verkauft das als zwingende Logik. Hauptsache verbieten, falls gewünscht und irgendwie begründet.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Pia Böert
Richter: Johannes Kersting
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Dr. Ralf Graef; Rechtsanwalt Gunnar Kant
Beklagtenseite: Kanzlei Tylor Wessing; Rechtsanwältin Miriam Mundhenk
Instruierte Vertreterin von Google Germany Wahrendorf
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 63/17
15.12.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir fangen an mit dem Austausch von Schriftsätzen. … Dann ändert sich das Passivrubrum dahingehend, dass bei Google LLC heißt es, vertreten von CEO Sander Fischer, heißt. Der Beklagten-Vertreter rügt die örtliche Zuständigkeit. Es geht um die Bewertung eines Gasthofes in Berlin. Es erfolgte eine Bewertung nur mit einem Stern „*“ von xxx. Der Kläger kennt ihn gar nicht, ist nicht Kunde. Es liegt kein Kundenkontakt vor. Der Kläger beruft sich auf das Jameda-BGH-Urteil (BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15). Der Kläger hat in seiner Datenbank geprüft, nicht gefunden. Es ist eine Meinungsäußerung ohne Tatsachenhintergrund.
Kommentar RS: Richtig hätte es heißen sollen, „ohne dem Gericht bekannten Tatsachenhintergrund.“
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beklagtenvertreter rügt die örtliche Zuständigkeit. Der Gasthof liegt in Berlin. Hier ist Hamburg. Die Beklagte legt eine Entscheidung vor, bestreitet, dass xxxx keine Kundin war. Das Verständnis, ein Gasthof von außen zu bewerten, ist nicht so … . Der Klageantrag ist falsch. Die Jameda-Entscheidung ist nicht anwendbar. …. Arbeitete in Berlin, ist dort zur Schule gegangen. Die örtliche Zuständigkeit bejahen wir. Hamburg ist auch für Berlin interessant. Hochzeiten, z.B. Es gibt genug Personen aus Hamburg, die in Berlin arbeiten. Die Antragsfassung ist in Ordnung, nur etwas anders. Jameda 2 findet Anwendung, es sind allgemeine BGH-Ausführungen. Die Frage ist, was ist das Verständnis. Jameda konkretisiert, der Arzt hatte Kontakt. Hier eigentlich auch. Bei der Beklagten …, es sind eigene Erfahrungen. Die Beklagte meint, es ist eine Meinungsäußerung, man muss die Grundlage nicht schildern. … Versteht man, dass man tatsächlich im Gasthausgesessen ha, oder, man geht vorbei und findet alles unaufgeräumt? Frage, wer hat die Darlegungspflicht, dass es eine Grundlage gibt. Die Darlegungspflicht liegt bei der Beklagten. Der Kläger kann nicht wissen, …. Die Beklagte hat die Fragenach der Begründung des nur einen Sterns („*“) nicht weiter geleitet. Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen. Wir würden der Klage stattgeben. Die Beklagte ist der Pflicht nicht nachgekommen, auch nicht im Laufe des Prozesses. Das sind unsere Überlegungen.
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: … ist mit der Jameda-Entscheidung nicht vergleichbar.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Habe nicht gesagt, sind vergleichbar.
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Es gibt erhebliche Unterschiede. Bei Jameda geht es um die Bewertung seitens eines Patienten. Wenn es aber irgendeinem Grund gibt, dann ist die Bewertung mit einem Stern gegeben. Warum haben wir den Nachweis nicht angefordert? Weil es unklar ist, was eine Weiterleitung bringen soll. Indem ich bewerte, habe ich eine Meinung.
Kommentar RS: Zu hoch, zu abstrakt für das Denkvermögen der Hamburger Zensorin. Irgendeine Begründung muss her, eine gelogene.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Rechtsprechung ist eine andere. Wenn ich auf Unterlassung beansprucht werde, dann muss begründet werden. Wenn die beklagte sagt, dort stand ein Porsche und der Kläger sagt, stand nicht, dann gibt es die Beweiserhebung.
Kommentar RS: Versteht es die Vorsitzende Richterin, dass sie mir ihrer Logik dazu auffordert schau zu lügen. Es genügt zu begründen „Die Inneneinrichtung ist mir zu kitschig.“ Wozu eigentlich? Möchte die Vorsitzende streiten, was als Begründung gelten darf und was nicht?
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Es kann nicht sein, dass wenn jemand sagt, finde nicht gut, der Nutzer angeschrieben werden muss, warum finden sie das nicht gut. Der Nutzer sagt einfach, finde es nicht gut. Die Kammer sollte überlegen, ob eine solche substanzarme Bewertung wie „gefällt mir nicht“ begründet werden muss. Ist das berechtigt?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist ständige Rechtsprechung, dass man sich um die Meinung streiten muss.
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Bei Meinungsäußerungen, die einen Tatsachenhintergrund hatten, wie, z.B. Vorwurf von Straftaten in Form einer Meinngsäußerung. Bei solchen schweren Vorwürfen, bei einer gewissen Schwere, einer nicht unerheblichen Schwere …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier haben wir nur einen Stern. Schwerer kann es nicht sein.
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Wenn ich meine, jemand hat Steuern hinterzogen oder ein Polizist hat nicht gehandelt, dann muss das begründet sein. Der Gasthof muss sich verteidigen.
Es wird diskutiert. Google-Vertreterin: Hier geht es um einen Stern. Bei Jameda ging es um einen Patientenkontakt. War klar …. Kenne die Darlegungspflicht. Das fehlt hier komplett.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was soll er (der Kläger) machen?
Google-Vertreterin: Kann nichts machen. Wir haben das Kölner Urteil.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir schauen schon hin.
Google-Vertreterin: Anforderungen an die Bewertungsportale .. 80 Prozent der Bewertungen fallen raus. Hier ist eine schlechte Bewertung. Bei einem Stern wird es nicht geben.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man muss zuleiten an den, der bewertet hat. Die Fragestellung ist, was geschieht bei Beanstandung einer Bewertung? BGH saht, muss weiter geleitet werden. Sie haben gar nicht weiter geleitet.
Google-Vertreterin: Man kann das Verfahren nicht zerlegen in Einzelheiten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann es machen. Weiß nicht, weshalb nur ein Stern?
Google-Verterterin: Was wäre der nächste Schritt? Franzbrötchen, Beleg fordern?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bei 92/15 haben wir beschlossen.
Google-Vertreterin: Weitere Belege? Es gibt Schranken an die Anforderungen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Habe nicht verstanden, diesen Prozess führen zu müssen.
Google-Vertreterin: Was passiert, wenn man die Anforderungen so niedrig setzt?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auch für seine Meinung, müssen für ihre Meinung stehen. Das ist der Grund. Wenn Sie aber sagen, ein Stern ist als Meinung immer zulässig, dann nist das eine Bewertung, Sie müssen den Grund nennen-
Google-Vertreterin: Mit dem einen Stern wird keine Tatsachenbehauptung vorgebracht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der BGH sagt, jeder darf seine Meinung äußern, die Meinungsafreiheit ist geschützt. Aber, wenn es überhaupt keine Grundlage gibt?
Kommentar RS: Wie kommt die Vorsitzende Richterin Simone Käfer darauf, dass ein Stern überhaupt keine Grundlage hat? Es gibt immer Gründe, ansonsten würde der eine Stern nicht gesetzt werden. Wahrscheinlich meint die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, die Grundlagen müssen sie überzeugen und wenn sie keine kennt, dann gibt es eben keine Gründe, mein diese vermeidlich schlaue Oberzensorin aus Hamburg.
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Eine Woche Zeit.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann erinnern.
Es wird diskutiert.
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Eine Tatsache, ist dreckig zu 80 Prozent. Es wäre dann ein klarzustellender Punkt. Mal gucken, wo es hinführt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es treibt uns um, welches Argument?
Kommentar RS: Weshalb hat Google nicht einfach mitgeteilt bzw. dem Nutzer nicht empfohlen schlau zu antworten, „mir hat der Name des Gashauses nicht gefallen“? Wie würde die Vorsitzendes Richterin Simone Käfer dann entscheiden?
Google-Anwältin Miriam Mundhenk: Der Kläger hat nicht überprüft, einfach mit Nichtwissen bestritten. Wir haben hier im Prozess in Berlin gefunden, haben dem Kläger Fotos vorgelegt. Der Kläger hat sich dazu nicht erklärt. Wenn dann später … . Der Kläger hat dazu keine Stellung bezogen. Hat den Mitarbeitern nicht vorgelegt und gefragt, kenn jemand diese Frau. Er hat im Prozess ... . Wir haben vorgelegt.
Klägeranwalt Gunnar Kant: Google hat sich ja die Bewertung nicht zu eigen gemacht. Hätte die Anfrage weiter leiten müssen. Der Nutzer hätte sagen können, steht ein Porsche auf dem Parkplatz, Porsche kann ich nicht leiden.
Google-Vertreterin: Es steht frei, wie sich die Partei äußert. Wir haben alles gesagt. Andere Gerichte entscheiden anders. Es muss entscheiden werden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit der Parteien wird die Rechts- und Sachlage erörtert. Anträge werden gestellt. Kläger mit der Maßgabe.
Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.01.2018, 9:45, Saal B334
[bearbeiten] Kommentar RS
Na, da sind wir mal gespannt, ob die Vorsitzende Richterin Simone Käfer lernfähig ist oder weiter verblendet urteilt. Wir werde es im neuen Jahr am 12.01.2018 erfahren.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.