13.06.2014 - Journalismus-Professor, Fashion week, eBay-Bewertung
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[bearbeiten] Was war heute los?
13.06.2014
Heute gab es drei Kläger. Alle drei kann man getrost zu den Klägeristen zählen. Es sind zwar weniger bekannte Zensoren, der gesellschaftliche Schaden, den diese durch ihre Klagen in Hamburg anrichten, ist allerdings nicht unerheblich.
Der Journalistik-Professor Dr. phil. Horst Pöttker ist der Pseudoöffentlichkeit aus mehreren Prozessen bekannt. Es war sogar einmal persönlich anwesend. Es dürfte immer um die gleiche Sache gehen, die in seiner Richtigstellung genannt wird. Sophie Marie Mühe, Tochter von Ulrich Mühe und Susanne Lothar, klagte wegen Bildveröffentlichung. Vertreten wurde sie von der gefürchteten Zensurkanzlei Schertz & Bergmann. Wir haben dieses Klägerin zwar noch nicht bei den Zensurkammern erlebt, aber wir definieren mal alle Mandanten der Kanzlei Schertz & Bergmann als Klägeristen. H&S Computer GbR mit Ihrer Kanzlei Schulenberg & Schenk sind als aktive Abmahner gut bekannt. 2010 klagte diese Klägerin auch bei Mauck vom Landgericht Berlin auf Zensur. |
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Barbara Mittler als Vorsitzende, Richterin Dr. Kerstin Gronau als Beisitzerin und Richter Dr. Thomas Linke als Beisitzer
Der Zettel mit der Drohung eines Hausverbots seitens der Präsidentin des Landgerichts für den Fall der vorzeitigen Entfernung der Terminrollen fehlte heute, wie schon am letzten Freitag. Ist endlich die Lächerlichkeit des Ansinnes den hohen Hamburger Justizbeamten bewußt geworden? Wir dürfen das nur ahnen. Der Geschäftsverteilungsplan wurde auch heute nicht eingehalten. Das ist inzwischen Normalzustand. [bearbeiten] VerkündungEs gab drei Verkündungen. Alle drei Aussetzungsbeschlüsse. 9:55, Richterin Barbara Mittler betritt ohne Robe mit den Akten unter dem Arm aus dem Richterzimmer kommend den Gerichtssaal. Am PC sitzt die Protokollführerin. Die Richterin grüßt die Protokollführerin. Im Gerichtssaal sitzt nur die Pseudoöffentlichkeit unsichtbar und Luft für diese Wärterin der Persönlichkeitsrechte und Verquererin der Menschenwürde: In der Sache 324 O 35/14 ergeht ein Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.2014. Richterin Barbara Mittler füllte einen Formbogen aus, unterschreibt, legt diesen zur Seite und verkündet in der nächsten Sache: In der Sache 324 O 285/13 ergeht ein Aussetzungsbeschluss auf den 27.06.2014. Die Theaterszene wiederholt sich in der letzten, dritten Verkündungssache: In der Sache 324 O 661/13 ergeht ein Aussetzungsbeschluss auf den 20.06.2014. Richterin Barbara Mittler entschwindet in das Richterzimmer. Die erste Verhandlung beginnt erst um 10:30. Schön wäre zu wissen, würde diese Richterin so theatralisch verkünden, wenn es im Gerichtssaal überhaupt keine Öffentlichkeit gebe? Fühlt sich Richterin Barbara Mittler nicht der Lächerlichkeit preisgegeben? Zu welchen entwürdigenden Kompromissen ist diese Richterin wegen ihrer Dogmatik noch bereit? |
[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht im Gerichtssaal.
Dafür waren die Richterinnen Barbara Mittler und Dr. Kerstin Gronau sowie Richter Dr. Thomas Linke heute relativ locker, lachten viel und gaben kund, dass sie aus Wenzel ihre Schlauheiten schöpfen. Zumindest, was die Beweislast und deren Umkehr betrifft.
Tolle Wissenschaft die Rechtsprechung, bei der Wissenschaftler wie die Doktorin Gronau und der Doktor Linke ihre Weisheiten aus Wenzel schöpfen, der seinerseits aus der Rechtsprechung dieser Zensoren und Zensorinnen seine wissenschaftlichen Erkenntn isse und Forschungsergebnisse auf den Markt wirft.
Immerhin gaukelt Wenzel nicht wie Löffler oder Soehring ein Presserecht vor, was wissenschaftlich gesehen, Zensurrecht ist und so auch genannt werden müsste. Wenzel nennt seine rechtswissenschaftliche Sammlung „Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung“ und genügt damit Stolpe, denn das Recht erlaubt und verbietet zugleich.
10:30
[bearbeiten] Prof. Dr. phil. Horst Pöttker vs. ZEIT Online GmbH 324 O 44/14
13.06.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Erstmals möchte ich was verteilen. Der Beklagten-Vertreter erhält den Schriftsatz des Klägers vom 11.06.14. Wir hatten schon telefonisch gesprochen. Wir sind im Hauptsacheverfahren. Es gibt keinen Grund schnell zu sein, schnell zu entscheiden. Wir kennen das einstweilige Verfügungsverfahren. ... Überschrift ... bleibe dabei ... Hier geht es um die Beweisaufnahme. Marc Jan Eumann ... ja. Bei Prof. Dr. Ulrich Pätzold ist nicht ausreichend substantiiert vorgetragen, was er beweisen soll. Hinzu kommt, dass die einstweilige Verfügungsakte beim OLG liegt. Wäre toll, wenn wir die eidesstattliche Versicherung in Kopie erhalten würden.
ZEIT-Anwalt Nabert: Ich wollte nicht, dass der Vorwurf kommt, wir hätten eine eidesstattliche Versicherung in das Hauptverfahren eingeführt.. Richterin Barbara Mittler: Sie haben das Recht, daraus zu zitieren, zu formulieren. Richterin Dr. Kerstin Gronau: Frau ... Treffen .... Pöttker-Anwalt: .... Dr. .... Ja, alles klar. Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die Stelle bei Wenzel bezieht sich auf unwahre Behauptungen. Hier hat der Kläger die Beweislast. Bei einer ehrenrührige Behauptung der Beklagte. ... Das ist die Stelle, die Sie (Nabert) bei Wenzel zitieren. |
ZEIT-Anwalt Nabert: Bei nicht Ehrenrührendes ... . Wahr kann nicht ehrenrührig sein. Ehrenrührig gibt es nur bei Meinungsäußerung. Das war Meinungsäußerung, keine Schmähkritik.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Ich gehe nur auf die Stelle bei Wenzel ein.
ZEIT-Anwalt Nabert: Schaue mir das nochmals an.
Richterin Barbara Mittler: Oh. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass nicht ausreichend substantiiert dargelegt wurde ... . Beim Zeugen Prof. Pätzold fehlt ... . Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Dem Beklagtenvertreter wird nachgelassen auf die Schriftsätze vom 06.06.14 und 11.06.14 sowie die heute erteilten Hinweise bis zum 04.07.14 vorzutragen.
- 2. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
Vielen Dank.
ZEIT-Anwalt Nabert: Vielen Dank.
11:00
[bearbeiten] Sophie Marie Mühe vs. Axel Springer SE 324 O 12/14
Die Zensoren bei dieser Veranstaltung: Richterin am Landgericht Hamburg Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Hamburg Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Hamburg Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Kerstin Schmitt von der Kanzlei Schertz & Bergmann, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland von der Kanzlei Damm & Mann zusammen mir Dr.Jan Schlüter von Justiziariat des Springer Konzens.
Es ging um die Weiterentwicklung der Zensurregeln bei der Text- und Bildberichterstattung
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die Hamburger Zensoren und die Berliner Kollegin waren heute einfach Klasse. Es wurde tunlichst vermieden der Pseudoöffentlichkeit verständlich zu machen, um was es ging.
Insofern garantieren wir Fehler im diesem Abschnitt „Corpus Delicti“. Möglicherweise steht dahinter die Absicht der Zensoren, die Geheimhaltung ihrer Zensurrechtsprechung und deren Weiterentwicklung unter den Bedingungen der „Öffentlichkeit“ zu gewährleisten, verbunden mit der Möglichkeit, gegebenenfalls mit deren verquerten Schutz von Persönlichkeitsrechten und querulatorischer Menschenwürde gegen den Berichterstatter juristisch vorgehen zu können und diesen als unseriös abzustempeln. Was haben wir mitbekommen. Die Klägerin, eine halbwegs bekannte Person, war dabei beim Berliner Fashion week. Welches, blieb der Pseudoöffentlichkeit verschlossen. Die Klägern scheint des öfteren Fashion weeks zu besuchen. Wie immer sind bei solchen Fashion weeks Fotografen dabei, die Bilder schießen und an den Boulevard zu verkaufen versuchen. Bei dieser streitgegenständlichen Fashion week gab es wohl einen Fotoautomaten, an dem der Fotograf die Leute, auch die Klägerin, abfing, ansprach und Bilder schoss. Die Beklagte hatte diese veröffentlicht. Toll für die Zensoren: Weitere Feinheiten zu konkludente Einwilligung, Bild und Text sowie zum zeitgeschichtliches Ereignis, um die Macht fieser Typen zu sichern und Unwissende rechtsstaatlich auflaufen zu lassen. |
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
13.06.2014: Zitate aus der Verhandlung, Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Es geht um die Berichterstattung, zu der es schon eine einstweilige Verfügung gab. Die Klägerin wendet sich gegen drei Aufnahmen von ihr. Es ist unstreitig, dass die Aufnahmen im Rahmen eines Angebots eines Sponsors erfolgten.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Ist nicht unstreitig. Berliner Fashion week. Ein Fotoautomat stand vielleicht da. Der Fotograf ist ein Fotograf einer Presseagentur, nicht des Sponsors.
Richter Dr. Thomas Linke: Aber es sind keine Aufnahmen auf dem roten Teppich.
Richterin Barbara Mittler: Der Fotograf hatte nichts mit dem Fotoautomaten zu tun.
Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: Wird bestritten. Der Fotograf hat Leute angesprochen, vor allem die, die den Fotoautomaten bedienten.
Richterin Barbara Mittler: .... konkludente Einwilligung ist sehr eng auszulegen. Es ist kein Photo auf dem roten Teppich.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Der rote Teppich ist es nicht.
Richter Dr. Thomas Linke: Sie fragte nur einen Fotografen.
Richterin Barbara Mittler wendet sich zum Richter Dr. Thomas Linke: So fein differenziert haben wir uns das nicht angesehen. Man muss sehen ... .Wir würde nicht über §21 KUG gehen. .. Der Text ist ganz klein.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Es gibt andere Momente außer der Fashion week. Fürsorgeorganisation
Richterin Barbara Mittler: Die Klägerin war damals nicht volljährig.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Die Thematik war schon in der Öffentlichkeit.
Die Zensoren verhandelten weiter über eine halbe Stunde.
Richterin Barbara Mittler beendete die Verhandlung mit:
Beschlossen und verkündet: .
- 1. Mit Zustimmung der Parteivertreter wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
- 2. Die Klägervertreterin kann zu den heute erteilten Hinweisen und des übergebenen Schriftsatzes vom 11.06.14 bis zum 30. Juli 2104 vortragen.
- 3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 22. August 2014.
29.08.14, Verkündung Richter Dr. Linke: Der Beklagten wird untersagt, fünf Bilder wieder zu veröffentlichen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar RS
Ich würde mal behaupten, man kann nicht mit eigener innerer Zustimmung etwas anordnen. Einer Anordnung kann man zustimmen. Man kann zustimmen, dass eine Anordnung erfolgt. Aber zu behaupten, es ist etwas mit Zustimmung angeordnet worden, zeugt von mangelnder Kenntnis, geschweige denn Beherrschung der deutschen Sprache.
Zur Befriedigung der Machtgelüste der Hamburger richterlichen Zensoren brauchen sich diese nicht mit der deutschen Sprache zu beschäftigen. Sie sind sich der Kriecherei und Unterwerfung seitens der Medienanwälte großer Verlagshäuser sicher. Zeitungsverlagen sind auch in Diktaturen große Geschäfte sicher. Die deutsche Sprache darf dabei missbraucht werden und auf den Hund kommen.
11:15
[bearbeiten] H&S Computer GbR vs. Fleck, T. 324 O 614/13
Die Zensoren bei dieser Veranstaltung: Richterin am Landgericht Hamburg Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Hamburg Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Hamburg Dr. Thomas Linke, Kanzlei Schulenberg & Schenk mit dem Rechtsanwalt Immo Terborg.
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Kläger ist bekannt als Abmahner in Wettbewerbsfragen und als Verkäufer von gebrauchten defekten Computern und Zubehörteilen, Schrott sozusagen. Der Verkauf erfolgt über das Internet, die web-Site lanexperten.de, aber auch über eBay.
Der Beklagte brauchte Akkus für einen Notebook und meinte, beim Kauf von vier angebotenen defekten Akkus dürfe einer dabei sein, der noch irgendwie – außer als Platzhalter – zu gebrauchen wäre. Pustekuchen, alle vier gekauften Akkus wurde nicht mal als Akkus vom Computer erkannt. Der Kläger war enttäuscht und bewertete den Verkäufer bei eBay wahrheitsgerecht, es sei Schrott, was er da bei diesem Verkäufer gekauft hätte. Das wurde über eine einstweilige Verfügung von den Zensoren verboten, denn der Beklagte wusste, dass er Schrott kauft und darf deswegen Schrott nicht als Schrott bezeichnen. Richterin Barbara Mittler begründet das Verbot so: Diese eine Bewertung - habe Schrott gekauft - ist abträglich. Es kommt nicht rüber, wollte Schrott kaufen und habe Schrott gekauft. Was kommt rüber? Habe nicht das erhalten, was ich dachte zu erhalten. Kommentar RS: Ein interessante juristische in sich widersprüchliche Dogmatik dieser Dame. Wird Richterin Barbara Mittler nicht verstehen, deswegen anders sehen und entsprechend ihre Macht missbrauchen. |
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
13.06.2014: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit, Rolf Schälike
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Die Kammer hat eine einstweiIige Verfügung erlassen. Sie haben Widerspruch eingelegt.
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Ich möchte einen PKH-Antrag stellen. Es geht um einen Streit der Parteien zur Bewertung beim eBay-Kauf.
Richterin Barbara Mittler: Sie haben sich geärgert und deswegen schlecht bewertet. Wir haben zwei mal Hinweise gegeben. Bei einer Meinungsäußerung muß es Anhaltspunkte geben. ... Wir haben vom Antragsteller erfahren, dass die Akkus als defekte Akkus angeboten wurden. Wir haben auch den Hinweis erhalten, dass es Sinn hat, defekte Akkus anzubieten. Da können Sie nicht hingehen und von Schrott sprechen.
Antragsgegner Herr Fleck: Die hatten nicht geschrieben, dass alle Akkus kaputt sind. Aber auf allen Akkus waren Kreuze, d.h. alle waren geprüft und kaputt.
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Die Akkus wurden als Ersatzteile gekauft. Herr Fleck ist nicht davon ausgegangen, dass die Akkus Neuwert haben. Kann auch einer mal nicht funktionieren. Wenn es aber darum geht .... . Man kann das Gerät auch ohne Akku betrieben.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Der Akku kann verloren gegangen sein, nicht funktionieren oder ...
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Das ist eine der Möglichkeiten.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie haben vier Stück gekauft, die gleichen Akkus. Bei jedem Angebot stand, dieses Stück kann defekt sein.
Antragsgegner Herr Fleck: Stand nicht drin, dass die gar nicht funktionieren.
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: ... .
Richterin Barbara Mittler: steht das im Angebot oder nicht? In der Produktbeschreibung steht, defekt.
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Aber nicht vollständig funktionsunfähig und nur noch als Platzhalter zu nutzen.
Es wird diskutiert.
Antragsgegner Herr Fleck: Wenn ich reinschaue, steht ungeprüft. Was mich aufregte, waren die Kreuze. Das ist defekt, aber nicht ungeprüft.
Richter Dr. Thomas Linke: Dann haben Sie es so verstanden, dass defekt ungeprüft bedeutet.
Antragsgegner Herr Fleck: Die werden im Computer nicht erkannt, können auch nicht in Reihe geschaltet werden.
Klägeranwalt Immo Terborg: ... muss uns das Gericht ... .
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Nein. Das Gerät arbeitet auch ohne Akku durch Anschluss direkt ans Netz.
Richterin Barbara Mittler: ... .
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Ist der Verkauf nur eines Platzhalters zugelassen? Erzeugt das Angebot nicht den falschen Eindruck?
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie haben nur gehofft .. .
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Hoffnungen sind gemacht worden.
Richter Dr. Thomas Linke: Sie haben vier Kaufverträge. Sie haben vier Artikel gekauft. Jeder Artikel konnte kaputt gewesen sein.
Richterin Barbara Mittler: Es ist eine Bewertung. Trägt das nicht.
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Schrott ist die richtige Bezeichnung.
Richter Dr. Thomas Linke lächelt: Wenn ich die Bewertungszahlen sehe, dann ist nur mit 0,3 Prozent schlecht bewertet worden.
Klägeranwalt Immo Terborg: Um so schlimmer.
Richterin Barbara Mittler: Diese eine Bewertung ist abträglich. Es kommt nicht rüber, wollte Schrott kaufen und habe Schrott gekauft. Was kommt rüber? Habe nicht das erhalten, was ich dachte zu erhalten.
Es wird diskutiert.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Nach der Leistungsbeschreibung mussten Sie wissen, ....
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Von den vier Akkus hat keiner funktioniert.
Antragsgegner Herr Fleck: Darf ich was sagen? Wenn H&S Computer keine negativen Bewertungen hat, .... Warum haben sie dann nicht bei eBay angefragt? Wenn man googelt, sieht man, dass die Kanzlei und die Klägerin viel abmahnen. Man kann bei eBay die Bewertung ändern. Weshalb die Kosten?
Richterin Barbara Mittler: Sie sind abgemahnt worden. Sie hätten die Bewertung rausnehmen können.
Antragsgegner Herr Fleck: Man hätte mich vorher fragen können.
Richterin Barbara Mittler: Es ist nun Ihre Aufgabe den Beitrag rauszunehmen, wenn es auch anders geht.
Antragsgegner-Anwältin Zimmermann: Weshalb 1.000,- € bezahlen. Es ist nicht die schlechteste Wertung.
Klägeranwalt Immo Terborg: Frage, weshalb soll ein Rechtsverstoß ...
Richter Dr. Thomas Linke beten die bekannte Laier runter: Sie sind abgemahnt worden.
Richterin Dr. Kerstin Gronau beweist, dass sie es auch weiß: Spätestens mit der Abmahnung hätten Sie rausnehmen müssen.
Antragsgegner Herr Fleck: Verstehe nicht. Da beißt keine Maus den Faden durch. Ich habe eine normale Aussage getroffen. Tut mir leid. Das passt nicht zusammen.
Richterin Barbara Mittler überheblich: Ich befürchte, es ist so. Soll das entschieden werden?
Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer gibt bekannt, dass sie an ihren Hinweisen vom 14.02.2014 bleiben wird. Die Antragsgegner-Vertreterin überreicht den PKH-Antrag und beantragt die einstweilige Verfügung vom 26.11.2013 aufzuheben und den dieser zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Antragssteller-Vertreter beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
[bearbeiten] Kommentar RS
Bekommen die richterlichen Zensoren nicht mit, wie willkürlich sie ihre Zensur begründen?
Verbote erfolgen nach der Bewertung einer Äußerung durch den dummen deutschen Michel, in den sich die Zensoren angeblich hineindenken und damit dem deutschen Michel entwürdigen, indem sie ihm Dummheit unterstellen.
Bei Produktbeschreibungen denkt der dumme deutsche Michel, dass man auch mit defekten Akkus etwas anfangen kann. Nur die hoch gebildeten Richter wissen, dass defekte Akkus mit Schrott gleichzusetzen sind. Die Zensurrichter setzen sich bei diesem Verbot über das Verständnis des durchschnittlichen Rezipienten hinweg und entscheiden als Fachleute, was Beschiss und nicht Beschiss ist.
Entspricht voll und ganz unserer Wirklichkeit. Beschiss hat Hochkonjunktur und man darf sich auf die Hamburger Zensoren verlassen, rechtsstaatlich als Bescheißer Schutz zu finden.
[bearbeiten] Weshalb das Widerspruchsverfahren und nicht gleich das Hauptsacheverfahren
Wir empfehlen allen Antragsgegnern, auf das Widerspruchsverfahren gegen eine einstweilige Verfügung zu verzichten.
Das Widerspruchsverfahren ist ein Schnellverfahren, bei dem keinesfalls alle Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpt werden können. Im Falle des non liquet - des formalen juristischen Gleichstandes - obsiegt der Antragsteller, der Zensor.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt in der Regel keine Beschwerden gegen eintweilige Verbote an, weil der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist, und es keinen eiligen Grund gibt, ein Verbot aufzuheben.
Im Hauptsacheverfahren urteilen die gleichen Richter und Richterinnen, die im Widerspruchsverfahren das Verbot bestätigt haben. Es wird damit wesentlich schwieriger, diese Zensoren von ihrer Fehlentschidung im Widerspruchsverfahren überzeugen.
Die einstweilige Verfügung kann und muss aufgehoben werden, wenn man im Hauptsacheverfahren als Beklagter obsiegt.
Widerspruchsverfahren dienen nur den Anwälten und Anwältinnen Geld in die Kasse zu bekommen und führen zur schnellen Ermüdung (Aufgabe) der Antragsgegner, der Äußernden. Die Richter und Richterinnen sparen sich ebenfalls Arbeit.
Sehr geehrte Frau Zimmermann!
Haben Sie das Ihrem Mandanten so erklärt? Weshalb haben Sie Ihren Mandanten ins Messer laufen lassen?
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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