11.10.2016 - HansOLG - Kenneth Glöckler gewinnt
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[bearbeiten] Was war heute los?
Nicht viel. Nur eine Verkündung und nur eine Verhandlung.
Auf der Klägerseite stand die Kanzlei Nesselhauf, vertreten von Rechtsanwalt Henning Lorenzen, und bekannt für das Einreichen falscher eidesstattlicher Versicherungen ihre Mandanten sowie als Vertreter des Hamburger Osmani-Clans neben ex-Bundeskanzler Gerhard Schöder.
Wieso sich Kenneth Glöckler gerade diese Kanzlei aussichte, wissen wir nicht. Allerdings ist diese Kanzlei in Hamburg recht erfolgreich und stinkt offenbar eben genau so wenig, wie Geld.
11.10.2016
[bearbeiten] Kenneth Glöckler vs. Celebrity News AG 7 U 60/1512.10.2016: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike [bearbeiten] Corpus DelictiIn der Verhandlung der 1.Instanz 324 O 814/14 war die Pseudoöffenlichkeit verhindert. Sie saß auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger und des Kriminellen Ullrich Marseille lieber drei Tage im Knast, anstelle 1.500,00 € Ordnungsmittelstrafe an den Staat für ein Käfer-Fehlurteil zu zahlen. In diesem Drohung? Artikel „Bushido richtet Kay One in Musik-Clip hin“ vom 23. November 2013 oder einem anderen hat sich die Beklagte eine Falschbehauptung verbreitet und nach Meinung des Gerichts zu eigen gemacht. Soweit wir es verstanden habenging es um die Behauptung, der Kläger wäre ein Tragssexueller. [bearbeiten] Notizen zu Kenneth Glöckler vs. Celebrity News AGVorsitzender Richter Andreas Buske:Ja. Die … der Beklagte …Überraschungsentscheidung. Stellen auf den Wahrheitsgehalt ab. Stehen auf Ihrer Seite. Der Sphärenschnitt auf Klägerseite. Nicht möglich….Ist untersagt. Privatsphärenschutz. Auf Grund der Sendung. Haben uns z.T. angeguckt. Songs, Lieder, wie sie heißen, sind nicht von Traurigkeit. Juristisch … Wiedermit der Wahrheit. Auf die kommt es vielleicht an. Die spekulative Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Nun trägt der Kläger vor, dass …. Transsexuell war…. Gespielt ….spielt mit Feuer. Wahr wird die Berichterstattung damit nicht….Meinungsäußerung … auch nicht annehmbar. Dann haben Sie … die Saarbrücker Zeitung …. Bushido … über den Kläger,.. 06.10.2014 …. Es sind weitere Jahre ins Land gegangen. Da hilft der Beitrag in der Zeitung nicht weiter….. Bei der Kostenentscheidung werden wir das nicht so machen, kann man aber auch so machen. Wir haben noch die Anschlussberufung. Bild .. man kann dem Gedanken näher treten. Dr. Koreng, Sie haben geschrieben, das Urteil wäre ein Überraschungsurteil. … Bei Wahrheit werde anders entschieden. Dann haben Sie vom Vergleich gemurmelt. … Vergleichen kann man sich auch bei uns. Beklagtenanwalt Dr. Ansgar Koreng: Was Lorio L….gesagt haben soll … Habe mich versprochen. Vorsitzender Richter Andreas Buske: Jochmann Beklagtenanwalt Dr. Ansgar Koreng: Jochmann, was unter Pkt.3 im Urteil steht. Klägeranwalt Henning Lorenzen: Habe mir nicht notiert. Vorsitzender Richter Andreas Buske: Verboten ist das, was unterstrichen ist…. Jochmann …. Transsexuell … Beklagtenanwalt Dr. Ansgar Koreng: … . Klägeranwalt Henning Lorenzen: Das nicht unterstrichene Teilbezieht sich auf die Sendung. Kann mir nicht vorstellen, dass er besonders konkret war. Vorsitzender Richter Andreas Buske: Berufung, Anschlussberufung. Beklagtenanwalt Dr. Ansgar Koreng: … . |
Vorsitzender Richter Andreas Buske: In Hinsicht darauf, nehme ich die Berufung zurück. Die Anschlussberufung ist damit weg…. Das Gericht weist darauf hin, dass es die Berufung nicht für aussichtsreich hält….. Nicht, weil er sich auch den Intim-und Privatsphärenschutz berufen könnte, sondern auf Grund der Sendung sowie einigen Passagen dieser Lieder.
Die Richter lachen, Richter Zink recht laut, Buske mäßig, Dr. Weyhe lächelt nur.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: … hat er sich im Rahmen der Berichterstattung nicht mit Erfolg auf den Sphärenschutz berufen. Allerdings ….die Unwahrheit der angegriffenen Äußerung verhilft zum Erfolg. Es ist nicht dargelegt, … Der Beklagtenvertreter erklärt, mit Rücksicht auf diesen Hinweis nehme ich die Berufung zurück.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Beklagte wird des Berufungsrechts für verlustig erklärt
- 2.Der Beklagte trägt die Kosten es Berufungsverfahrens.
- 3.Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 30.000,00 €.
Wir bedanken uns.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.