10 U 99/10 - 09.06.2011 - Unwahre Tatsachenbehauptungen fuehren nicht immer zum Verbot

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Was bedeutet in der deutschen Sprache das Wörtchen "eben"?

Der Hintergrund dieser Klage des führenden deutschen Managers, des Herrn Prof. Dr. h.c. Piëch ist ein sehr enfacher:

Zum Zeitpunkt der Äußerung des Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz, Herr Deumeland - ehemaliger Büroleiter von Ex-VW-Chef Pischetsrieder - habe eine Strafanzeige gegen Herrn Piech „eben“ gestellt, lief diese Anzeige noch, da Deumeland gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft und der BaFin Beschwerde eingelegt hatte. Das wurde von Herrn Deumeland gegenüber Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz seinerzeit ausdrücklich bestätigt, sagt Herr Prof. Dr. Ing. Selenz.

Die streitgegenständliche Äußerung „ebne“ via N24 fiel am 9. Mai 2009.

Um die Wahrheit zu bestätigen, bedurfte es lediglich der Aussage des Herrn Deumeland bzw. der Beiziehung der Justiz-Unterlagen, was Prof. Dr. Ing. Selenz im Hauptsachverfahren bei Richter Mauck nicht gelang.

Das Hauptsacheverfahren beim Landgericht Berlin 27 O 1165/09 am 25.03.2010 ging für Prof. Selenz verloren. Wir berichteten.

Vorab gab es eine einstweilige Verfügung Verfügungsverfahren, bestätigt am am 01.09.2009. Az. 27 O 602/09.

Nach wie vor geht es um die Deutungshoheit der deutschen Sprache durch die deutschen Zensoren, unterstützt von Herrn Stolpe - Stolpe-Entscheidung -, einem DDR-Kirchen-Akteur, welcher regelmäßige Stasikontakte hatte, jedoch keinesfalls als Stasi-IM bezeichnet werden darf.

Prof. Selenz ging in Berufung. Wir waren dabei.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] Prof. Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

09.06.11: KG Berlin 10 U 99/10 Prof. Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Kammergericht: Herr Neuhaus
Richter am Kammergericht: Herr Frey
Richter am Kammergericht: Herr Schönberg

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt Engelschall; Rechstanwalt Prof. Prinz
Beklagtenseite: Kanzlei Dipl. Jur. Schnerwitzki; RA Dipl. Jur. Schnerwitzki und der Beklagte in Person

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Neuhaus: .Es geht um die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts 27 O 1165/09 vom 25.03.2010.

Die Anträge werden diskutiert.

Vorsitzender Richter Herr Neuhaus: Nach der Vorberatung würde die Berufung Erfolg haben. Der erste Punkt mit dem Eindruck, dass die Bearbeitung der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft noch nicht eingestellt ist. Ist ja in solch einem Fall unsicher, was der Beklagte meinte, weil wir das nicht akustisch vor uns haben. Wir haben nicht die Meinung, dass der Eindruck sich ergibt.

Beklagter Prof. Selenz: Habe die DVD dabei.

Der Vorsitzende: Wir haben das Protokoll. Das Wort [eben] wird verschieden gebraucht. Auf alle Fälle wie „ist eben so“. Es gibt das ähnliche Wort „ebend“. Das ist anders. „Eben“ ist nichts anderes als vorgebracht. Deswegen als Eindruckstatsache ungeeignet. Das es eben eine Anzeige gibt ist nicht Persönlichkeitsrecht verletzend. Inwieweit ist das als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen? Anzeigeerstattung ist nicht Persönlichkeitsrecht verletzend. Die Ehre von Herrn Piëch wird nicht berührt. Eine Anzeuge wird ja in der Regel eingestellt. Inwieweit die Mitteilung Persönlichkeitsrecht verletzend ist, … . Wird von der Rechtsprechung bejaht. Urteil einfach … .Wir sind die 2. Instanz. Dann ist das ein Interview … unabhängig, spontan auf die Frage nach der Strafanzeige gefragt, die nicht abschließend aufgearbeitet ist. Es konnte eine verdeckte Äußerung sein, dass das bei der Staatsanwaltschaft noch nicht abschließend bearbeitet sei. Wir haben den Zeugen Deumeland geladen. Wir haben die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. … Es kommt aber nicht darauf an. Persönlichkeitsrecht. Inwieweit ist es Persönlichkeitsrecht verletzend, ob die Staatsanwaltschaft de Sache bearbeitet hat oder nicht? Es ist ja auch nur ein verdacht. Es ist je nicht ein Verdacht, der nicht getätigt werden darf.

Richter Frey: … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Der Tenor.

Richter Frey: Im Tenor steht, den Eindruck zu erwecken. … oder … nicht abschließend bearbeitet. Wir meinen .. , so kann das keinesfalls bestehen. Die Ermittlungsakte ist ja eröffnet worden, ist dann eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat gesagt, es besteht kein hinreichender Tatverdacht.. Auf all das kommt es aber nicht an.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Was der Senat sagt, dass ist keine Persönlichkeitsrechtsverletzung, das kann nicht sein. Es gibt die Rechtsprechung, wozu die rechte … .

Der Vorsitzende: Es gibt den Anonymitätsschutz. Wenn aber gesagt wird, dass es ein Ermittlungsverfahren gab, dann darf gesagt werden, … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Wenn es genau auseinander sortiert wird, … . dass die … nicht zulässig ist. …. Dass es eine Persönlichkeitsrechtverletzung ist.

Der Vorsitzende: Nur wehren Sie sich nicht dagegen, dass über das Ermittlungsverfahren berichtet wird. Damit darf der verdacht genannt werden. Die Staatsanwaltschaft kann nicht eine Anzeige ablehnen. Wenn gegen mich eine Anzeige erstattet wird, dann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Wenn die Bild-Zeitung darüber schreibt, … gut, bei Richtern ist das erlaubt, da darf sie das. Aber wenn hinterher über einen verdacht berichtet worden ist, dann ist es ein Vorgang, der … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Deswegen haben wir die Rechtsprechung, wenn über die Einstellung berichtet wird. …. Muss Beeinträchtigung sein.

Der Vorsitzende: Ja.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Die Persönlichkeitsrechtsverletzung muss sein. Es gibt den Artikel 5 des Grundgesetzes. Herr Selenz ist nicht die Presse.

Der Vorsitzende: Gilt auch für Personen.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Es gab kein Ermittlungsverfahren zu diesem Zeitpunkt.

Der Vorsitzende: Wenn Sie schreiben, ich bin heute mit dem Auto zum Gericht gefahren, was ich in der Regel tue, aber heut tatsächlich jedoch mit der U-Bahn gefahren bin, dann ist die falsche Mitteilung nicht Persönlichkeitsrecht verletzend.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: … .

Der Vorsitzende: Haben gerade erfahren, dass wegen Rechtsbeugung gegen mich ermittelt wird. …

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Sie haben kein Unterlassungsanspruch.

Der Vorsitzende: Vorwurf der Rechtsbeugung ist ohnehin nicht so, dass es zusätzlich abträglich ist.

Richter Frey: Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Hat eingestellt oder nicht, man wird darüber berichten dürfen. Wie meinen, wie über den Insiderhandel. Es läuft en Strafantrag oder nicht.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Wenn es eingestellt ist, kann man berichten, weil kein hinreichender Tatbestand vorhanden war. Wo ist aber die Berechtigung zu berichten, dass das Ermittlungsverfahren noch läuft. Es ist eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Der Vorsitzende: Es gibt unwahre Tatsachenbehauptungen, die nicht verbietbar sind.

Richter Frey: … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz lacht: Im ersten Teil sind abstruse, verworrene Meinungsäußerungen.

Richter Frey: Abstruse Meinungsäußerungen sind hinzunehmen.

Selenz-Anwalt Schnerwitzki: … Herr Deumeland steht als Zeuge zur Verfügung.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Habe noch nicht angesprochen: Stolpe.

Der Vorsitzende: Stolpe ist nicht auf Eindruck anzuwenden.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: … .

Der Vorsitzende: Wir verstehen es in der Tat nicht so.

Richter Frey: Die Stolpe-Rechtsprechung ist nicht die Eindruck-Rechtsprechung anzuwenden. Stolpe verklangt unabwendbar.

Selenz-Anwalt Schnerwitzki: Es ist alles im Zusammenhang zu sehen. Es war ein interview.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: … Bísher wurde ermittelt… Selenz sagt, eben. Wie kann man das anders verstehen.

Der Vorsitzende: Die Antwort ist sehr schwammig. Man würde es anders ausdrücken, wenn es anders gemeint war.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Wir wissen, dass zu diesem Moment gab es ein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. … Sagt nein, Herr Deumeland … .

Selenz-Anwalt Schnerwitzki: … .

Der Vorsitzende: Ist aus unserer Sicht nicht Entscheidungserheblich. … Wann Herr Deumeland … heute morgen, genau, eben oder vor einem Monat … . Worüber man nachdenken kann, ist dass ermittelt wurde, noch nicht eingestellt.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Woher sehen Sie, dass man es hinnehmen muss?

Der Vorsitzende: Weil Sie es nicht beantragt haben.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: … .

Der Vorsitzende: … wie Sie sagen, abstrus. Mag ja so sein. Wir brauchen es nicht zu bewerten.

Richter Frey: Wenn Sie sagen, es war abstrus, dann .. bleibt nur noch, dass jemand einen Strafantrag gestellt hat. Das ist nicht Persönlichkeitsrecht verletzend. Wenn man nicht sagt, weswegen … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Normaler Bürger … Nachdem Sie über viele Rechtsbeugungsanzeigen abgehärtet sind … Aber ein normaler Bürger.

Der Vorsitzende: Es ist eine Frage der Rechtsstaatsentscheidung. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn angezeigt wird. Wenn Sie sagen ,die zehn Zeilen stimmen, sind … , dann ist es nicht ehrenrührig.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Kann keine zusammenhängende Tatsachen … bekommen.

Der Vorsitzende: Herr Piëch ist eine bekannte Person. Er hat keinen Immunitätsschutz.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Es ist eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Der Vorsitzende: Wir brauchen die Anspruchsgrundlage. Wenn jemand sagt, wir machen Urlaub in Spanien, tatsächlich aber in Portugal, dann ist das nicht Persönlichkeitsrecht verletzend.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Wenn gegen jemand erstmal ermittelt wird …

Richter Schonberg: Hier heißt es …. Das ist ermittelt worden. Das ist irrelevant. Bein Nachbar … Was muss der denken, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Wenn unwahre Tatsachebehauptungen genannt werden … Mit welchem Recht? Das ist schwerste Persönlichkeitsrechtverletzung.

Der Vorsitzende: Müssen auch sagen. Muss er hinnehmen.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Bin paff.

Richter Schonberg: Hier ist es ja so, dass es eine Anzeige gab.

Selenz-Anwalt Schnerwitzki: Es gab viele Strafanzeigen.

Beklagter Prof. Selenz: Es gibt den Krimanalitätsfall Porsche-Volkswagen. Halbes Jahr nach meiner Äußerung stand das in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Habe mit keinem Wort gesagt, gerade eben. 2008 hat Herr Deumeland … und danach sind entsprechende Untersuchungen angestellt worden. Im August 2011 wird wegen Insider-Handel …

Richter Fray: Aber nicht gegen Piëch.

Beklagter Prof. Selenz: In BILD hat er sich geäußert. ' Piëch-Porsche ziehen an einem Strang. Piëch ist Gesellschafter von Porsche und Volkswagen. … Haben damals … zu entscheiden, dann Strafanzeigen gestellt.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Bin dankbar für den Einwurf von Herrn Selenz. Herr Selenz behauptet, es … So eben behauptet er, es wird ermittelt.

Richter Fray: Das ist eine Äußerung im verfahren. Er hat gesagt, dass es Strafanzeigen gab und es läuft weiter.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: .. ist zulässig, kann nicht sein.

Richter Frey: In dieser Konstellation doch. Die Verdachtsäußerung wird nicht angegriffen. … Wenn man das weiter äußern darf, dann … . Unwahre Tatsachenbehauptungen können nur verboten werden, wenn sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Der Vorsitzende: … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Bisher gab es nicht solche Fälle, dass unwahre Tatsachenbehauptungen zulässig wären. Aber Ermittlungsverfahren … .

Richter Frey: … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz wiederholt sich.

Der Vorsitzende: Wir müssen es im Gesamtzusammenhang sehen.

Richter Frey: Es ist nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: … .

Der Vorsitzende: Standard ist aus der Anonymität herausgenommen.

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Es wird gesagt, es ist möglich, er hat sich strafbar gemacht.

Richter Frey: Wenn man sagt, es läuft ein Ermittlungsverfahren … darüber hinaus … .

Piëch-Anwalt Prof. Prinz: Für mich steht die Kernfrage .. Ermittlungsverfahren. Bitte Revision zuzulassen. Es ist ein starkes Stück.

Der Vorsitzende: Darüber brauchen wir jetzt nicht zu entscheiden.

Richter Frey: Müssen wir Entscheiden? Vielleicht Verfassungsbeschwerde.

Selenz-Anwalt Schnerwitzki: Entscheiden.

Beklagter Prof. Selenz: Es war eine Fernsehsendung.

Der Vorsitzende: Wenn die Gegenseite mitmacht, weil Sie sagen, das habe ich nicht sagen wollen.

Selenz-Anwalt Schnerwitzki: Es war protokolliert.

Der Vorsitzende: Und der Kläger die Klage zurücknimmt. Der Zeuge Deumeland wird entlassen. Der Zeuge verzichtet auf Entschädigung.

Herr Prof. Selenz und Anwalt Schnerwitzki ziehen sich zur Beratung zurück.

Selenz-Anwalt Schnerwitzki nach Wiedereintritt: Klagerücknahme. Herr Selenz erklärt, ist nicht so gemeint worden. Wenn es so zu verstehen war, sit nicht so gemeint gewesen.

Der Vorsitzende diktiert: Ich habe im Interview in N24 am 07.05.2009 nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass eine Anzeige von Herrn Deumeland im Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Ich werde eine solche Äußerung auch in Zukunft nicht aufstellen

Es entsteht einen Diskussion zur Formulierung.

Der Vorsitzende: Habe das Gefühl, es wird gestritten um Nichts. … Im Hinblick darauf erklärt der Klägervertreter, ich nehme die Klage zurück. Der Beklagten-Vertreter erklärt, stimme dieser Klagerücknahme zu. Und stelle Kostenantrag. Vorgelesen und genehmigt. Danke. Schöne Heimreise.

[bearbeiten] Kommentar

Eine wichtige Verhandlung. Unwahre Tatsachenbehauptungen führen nicht immer zum Verbot.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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