10 U 170/10 - 20.06.2011 - Kanzlei Schertz Bergmann moechte Rechtsicherheit
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Zum Inhalt des Rechtstreits haben wir berichtet.
Im Hauptsacheverfahren wurde die Klage abgewiesen. Urteil 27 O 577/10 vom 26.10.2010.
Heute erlebten wir das Berufungsverfahren.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann
09.06.11: KG Berlin 10 U 170/10 Claudia Pechstein vs. Grit Hartmann (Sportjournalistin)
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Kammergericht: Herr Neuhaus
Richter am Kammergericht: Herr Frey
Richter am Kammergericht: Herr Schönberg
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Simon Bergmann
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reineckeaus Köln
Beklagte Grit Hartmann persönlich
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
20.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Neuhaus: Wir können feststellen, die Berufung ist rechtzeitig eingelegt und begründet worden. Anträge werden gestellt. ..... Die Anträge werden aufgenommen. Wir haben die Sache vorberaten und meinen, die Berufung würde keinen Erfolg haben. Wie meinen, weil wir es mit einer Meinungsäußerung zu tun haben. Stecken Ebenen von Tatsachen drin. Geht darum, das Gutachten bezahlen. Ist wohl zu wenig. Diese Tatsache ist irrelevant, weil es das Persönlichkeitsrecht nicht initiiert. Der private Gutachter ist beauftragt. Hat nicht die Bedeutung, wie ein gerichtliches Gutachten. Es hat keine rechtliche Bedeutung für die Qualität des Gutachtens. Privatgutachten haben nicht die Bedeutung, weil das Gutachten privat ist. Bezahlt wird … heißt, sie hat es initiiert. Kommt das Gutachten von ihr. Das Gutachten wird in Frage gestellt. Ums Bezahlen geht es nicht. Vielleicht Eindrucktatsache, was die Klägerin … . Sie hat es bezahlt, nicht wie sie es bezahlt hat, kommt zum Ergebnis, welches sie haben wollte. Das müsste eine unausweichliche Schlussfolgerung sein. Ist es so für einen durchschnittlichen Leser nicht. Das Privatgutachten bestätigt das, was der Auftraggeber beantragt hat. Sonst würde das Gutachten nicht eingereicht werden. … Wir können an Hand dieses Textes nicht sehen, dass der Wissenschaftler entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnis das Gutachten erstellt hat. Wir haben deswegen terminiert, weil rechtlich unklar ist, wie das einzuordnen ist. Aber nach mehr Nachdenken … . Jetzt sind Sie dran.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann formal: Das kann ich dogmatisch nicht nachvollziehen. Sie sagen, es ist falsch, aber nichts Persönlichkeitsrechtsverletzendes. Weshalb Eindruck, wenn Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Der Vorsitzende: Bei unwahren Tatsachen … .
Pechsteinanwalt Simon Bergmann formal: … weil der Eindruck, der zwischen Bezahlung und Auftrag kein zwingender Eindruck entsteht.
Der Vorsitzende: „Bezahlt“. Sie können da nicht klar unterscheiden „hat bezahlt“, „nicht bezahlt“. Nicht bezahlt ist ehrenrührig. Aber hat bezahlt? Was ist da ehrenrührig?
Pechsteinanwalt Simon Bergmann möchte es nicht verstehen, macht sich langsam lächerlich: Beauftragt und bezahlt sind unterschiedliche Dinge. Aber sie hat auch nicht beauftragt. Herr Weimann ist auf sie zugekommen. Er hat ihr gesagt, er hat ein neue Methode, möchte diese anwenden. Siw hat ihn nicht initiiert.
Der Vorsitzende versucht es mit Geduld: Bezahlt, initiiert, wo ist da die Verletzung des Persönlichkeitsrechts?
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Hat bezahlt … gerade n diesem Satz … konterkariert. Der Leser weiß, bei Bezahlung kommt eine Gegenleistung. Der zweite Aspekt. Herr Weimann, weil er der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen kommt. Heiß doch, dieses Ergebnis ist gekommne, weil er bezahlt wurde. Frau Hartmann wird … Diese Frau [Pechstein] hat schon genug gelitten. Ich möchte ihr jetzt helfen. Daraus wird … dann das Gegenteil. Dann die ganzen Blogeinträge, die diesem folgen, kann ich verbieten. Der Eindruck muss zwingend sein. Wir sind nicht im Gegendarstellungsverfahren. Wir sind im Unterlassungsverfahren. Da gilt Stolpe.
Der Vorsitzende: Stolpe triff nicht bei Eindruck zu.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann unterbricht den Vorsitzenden. … .
Der Vorsitzende: Bei Stolpe muss die Eindruckstatsache unausweislich kommen. In unserem Fall: Hat bezahlt, deswegen das Ergebnis. Wenn aber die Interpretation auch möglich ist. Hier liegt ein Privatgutachten vor. … Das hat nicht dass Gewicht wie ein gerichtliches Gutachten. Wir haben den Eindruck, dass keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt. Es bleibt nur „bezahlt“. Bestimmt wird das, wenn man bezahlt hat, um ein falsches Gutachten zu erhalten.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann wie verzweifelt: Das wird gerade unterstellt. Das ist Stolpe. Sie kann in Zukunft besser formulieren.
Der Vorsitzende kontert: Es ist eine anderer Vorgang als bei einem unausweislichen Eindruck.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann sieht es nicht ein: Wer, wie ist … .
Der Vorsitzende kontert: Wir suchen. Ist wegen … .
Pechsteinanwalt Simon Bergmann als Dogmatiker: Entschuldigung. Ist für mich dogmatisch nicht nachvollziehbar. Sie konterkarieren die sogenannte Stolpe-Entscheidung.
Der Vorsitzende: Weiß nicht, wie ich Ihnen das erklären soll.
Richter Frey: Was bedeutet, der hat beauftragt? Doch nur, weil er Geld bekommen hat. Sicher wird er entscheiden dürfen. Jedes Privatgutachten ist so, sonst würde man es nicht einreichen.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Das Gutachten wäre auch eingereicht worden, wenn es nicht zum Vorteil von Frau Pechstein wäre.
Richter Frey: Gleich?
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Die Presse wusste Bescheid. Wäre auch so eingereicht worden.
Richter Frey: Wir kommen nicht zu dem Ergebnis, wie die Klägerin es will. Damit ist ende der Frage.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Gut. Ich muss an dieser Stelle nur einfach feststellen, dass unwahre Berichte in der 1.Instanz im häufigeren Maße zugelassen werden. Es ist eine sehr gefährliche Tendenz. Ob die Klägerin … gewohnt ist, ist belanglos. Was wir als Anwälte feststellen ist, dass man weggeht von der wirklichen Belanglosigkeit zu immer mehr unwahren Tatsachen. Komme zum Eindruck. Weil der Satz alles sagt. Der Satz von Frau Hartmann sagt alles. … Wir haben abgemahnt, den Fall objektiver zu sehen. Frau Hartmann hat die Meinung verbreitet. Darf sie ….. Ist bezahlt heißt … .
Der Vorsitzende: Kann ich so nicht nachvollziehen. … Haben inzwischen … . Die Beklagte darf sagen, sie habe die Meinungsfreiheit zu sagen, sie hat beauftragt.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann bleibt hart: Wenn Sie keine Relevanz sehen zwischen Beauftragung und Bezahlung, dann … .
Der Vorsitzende: … käuflich.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Sie haben gesagt, das Gutachten hat keine Relevanz.
Der Vorsitzende: Habe ich nicht gesagt. Ein privates Gutachten hat keine höhere Bedeutung als der Vortrag der Beklagten selbst. Das wissen wir als Institution.
Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Darf ich? Ich teile die Meinung des Senats… Die Kosten des Privatgutachtens werden erstattet. Diese … Behauptung, dass er ihr helfen wollten, kann nicht greifen, weil er das Ergebnis nicht kannte. Frau Hartmann hat ja gesagt, Herr Weimann hat sowohl eine Rechnung gestellt als auch … . Ihre Mandantin hat BMI nicht gesagt, Herr Weimann macht das Gutachten aus Redlichkeit. Pechstein hat gesagt, wenn bezahlt werden muss, ich zahle. Wie kommt die Charite sonst darauf … zahlen. Ist doch das Ergebnis dieses Prozesses. Jemand hat die Rechnung gestellt, Bezahlt ist nicht der entscheidende Punkt.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Weshalb recherchiert Ihre Mandantin, ob bezahlt wurde oder nicht? Aber darum geht es nicht. Zahlt auch nicht der Steuerzahler. Die Rechnung ist nicht bezahlt.
Beklagte Grit Hartmann: Pechstein sagt, ich werde bezahlen. Sie behauptet, ich habe gesagt, das Gutachten wäre nicht solide, weil es bezahlt wird. … Es geht um … Ich habe mich zur neuen Meßmethode, zur wissenschaftlichen Qualität dieses Gutachtens geäußert. Habe kontaktiert … Es gibt … viel Gründe … habe einen nebensächliche Äußerung. Es ist eine Unterstellung, dass ist ein Verdacht.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Weshalb spielt „bezahlt“ eine Rolle.
Beklagte Grit Hartmann: In der Tat. Es ist kein unabhängiges Gutachten.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Antrag K3 letzte Seite. Da sehen Sie genau, um diesen Punkt setzen wir uns auseinander. [List vor.] Genau darüber geht es.
Beklagte Grit Hartmann: Punkt 2 war für mich interessant. Frau Pechstein sagte, ich trage die Kosten gegenüber BMI.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Ist ohnehin bestritten.
Der Vorsitzende: Sind Sie eigentlich zur Einigung bereit, salopp gesagt?
Richter Frey: Vielleicht nehmen wir zu Protokoll und Sie nehmen die Berufung zurück.
Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Haben darüber nachgedacht. Möchte aber eine präzise Erklärung. Glaube nicht, dass er gesagt hat, komme zum Ergebnis Frau Pechstein habe gedopt.
Richter Frey: Vorher untersagt, weil er keine Rechnung stellen … ist wohl nicht gewesen. Dann sagen sie, aus dem Forschungsetat der Charite bezahlt. Und die Kosten der Diagnose … werden wir wie üblich Frau Pechstein in Rechnung stellen. Würden nicht ins Protokoll aufnehmen, hat nie nlass … Er hat Recnung stellen wollen.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: … .
Richter Frey: In Zukunft.
Beklagte Grit Hartmann: Es ist eine Bemerkung zum Kommentar. Selbstverständlich habe ich keinen Grund, das zu wiederholen. Weshalb? Ursprünglich war ja eine Rechnung gestellt worden. Habe keine Absicht, … Weshalb soll ich das tun, Herr Bergmann?
Richter Frey: Im Augenblick diskutieren wir nicht streitig.
Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: .. schreibt Frau Hartmann nicht bezahlt. Dann stellt sich heraus, doch bezahlt. … dann ... Protokoll.
Richter Frey: … Sind Sie einverstanden, Herr Bergmann?
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung. 1. Instanz … Frau Hartmann, ich unterstelle Ihnen keine Absicht. Frau Hartmann hat … einen Tunnelblick … einfach nicht. Ist zu viel … .
Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Doch.
Richter Frey: Zukünftig. Weshalb … Es gibt kein journalistisches Interesse.
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: …. Kommt noch ein Gutachten, dann heißt es wieder, wurde bezahlt.
Richter Frey: Einen nicht strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung. Sie können Verfassungsbeschwerde einlegen. Das wäre der Weg, streitig auseinander zu gehen. Aber … .
Pechsteinanwalt Simon Bergmann: Aus der Sicht meiner Mandantin ist es vielleicht nicht so wichtig. Aber für uns als Anwälte ist es nicht nur wichtig. Wir benötigen Rechtsicherheit bei der Beratung unserer Mandanten.
Der Vorsitzende: Hatten wir vermutet. Wir werden entscheiden. Verkündung am Schluss der Sitzung.
An Schluss der Sitzung: Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
[bearbeiten] Urteil 10 U 170/10
Urteil 10 U 170/10 vom 20. Juni 2011
- Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Oktober 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 0 577/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Aus den Gründen:
- Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechend i.v.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG gegen die Beklagte nicht zu. Die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 GG nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Maßstäben (Seite 5 f. des Urteils) ergibt, dass die beanstandete Äußerung rechtmäßig ist und von der Klägerin hingenommen werden muss.
...
- Dass der Gutachter nur deshalb zu dem gefundenen Ergebnis gekommen sei, weil Zahlungen an ihn geflossen seien, ist der Äußerung nicht zu entnehmen. Der Auftraggeber eines Privatgutachtens muss dieses regelmäßig bezahlen. Wer, wie die Klägerin in der Auseinandersetzung mit ISU, ein bestimmtes Anliegen verfolgt, wird kein für ihn nachteiliges Privatgutachten vorlegen. Privatgutachten stützen daher regelmäßig die Auffassung des vorlegenden Auftraggebers. Daraus ergibt sich, dass nach dem Verständnis des Lesers eine Gleichsetzung von "Bezahlung" des Gutachtens mit "Einflussnahme auf das Ergebnis des Gutachtens" nicht gerechtfertigt ist.
[bearbeiten] Kommentar
Der Klägerin ist es egal. Die Kanzlei Schertz Bergmann braucht Rechtssicherheit, wissend, dass es im Äußerungsrecht keine Rechtsicherheit gibt. Es sind alles Einzelfälle, welche der Abwägung bedürfen. Das ist Konsens unter den Zensurrichtern und -richterinnen. Richter Buske und Mauck verkünden das offen in den Verhandlungen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.