07.10.2016 - RA Johannes Eisenberg spuckt Grundsatzfragen in die Arena des absurden Theaters

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlte. Richterin Barbara Mittler übernahm das Kommando.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg wirft auf seine Art Grundsatzfragten zur Wiederholungsgefahr auf

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

07. Oktober 2016


ZEITraffer #32 - die Prenzlschwäbin liest DIE ZEIT

[bearbeiten] Was war heute los?

Die vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlte. Damit waren die Verhandlungen lockerer. Die Richterinnen Barbara Mittler als den Vorsitz spielende Richterin so und so und Richterin Dr. Kerstin Gronau sowie Richter Dr. Thomas Linke kamen wesentlich häufiger zu Wort als dies unter dem Vorsitz der Richterin Simone Käfer der Fall ist.

Außer der Standardveranstaltung mit Charlene von Monaco als Klägerin waren die beiden anderen Fälle – zwei Mal Bülent Ciftlik vs. DIE ZEIT in Print und Online sowie Res Publica Verlags GmbH für die Zeitschrift Cicero gegen TAZ – mehr als interessant. Was verspricht sich der ehemalige Politiker Bülent Ciftnik als Kläger von seinen Prozessen blieb offen. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg warf die Frage auf, muss denn immer gegen den Verlag und den Journalisten geklagt werden. Reicht es nicht aus, wenn der Verlag sich unterwirft. Ist damit die Wiederholungsgefahr bei Journalisten nicht beseitigt? Die Zensoren in Robe diskutierten das ernsthaft, Richter Dr. Thomas Linke offenbarte seine Beschränktheit, was die Persönlichkeitsrechte Beklagter betrifft. Näheres dazu weiter unten.

Verkündet wurde nur ein Aussetzungsbeschluss auf den 09. Dezember 2016. Die Verhandlung in der Sache 324 O 454/14 fand vor nun fast zwei Jahren am 09. Januar 2015 statt. Die Richterinnen können und wollen sich offenbar nicht zu dem Befangenheitsantrag vom Oktober 2015 äußern, schieben das vor sich her. Eigentlich ein Verstoß gegen § 310 ZPO – „Termin der Urteilsverkündung“. Scheint Methode unter den Aktivisten der Hamburger organisierten Justizkriminalitätzu sein.

07.10.2016

DIE HEUTIGEN KLÄGER


Hamburger Ex-SPD-Sprecher Bülent Ciftlik muss ins Gefängnis



Prince Albert Princess Charlene of Monaco Jacques the traditional Monaco's picnic



Cicero (Zeitschrift)
Hatespeech und Zensur

Angesichts des sich durch die Medien und das Internet verbreiteten Hasses hat das Innenministerium (BMI) eine Internetseite online gestellt mit ihrer Sicht der Dinge.

Es ist offensichtlich, dass die Politiker kein Gespür, kein Gefühl dafür besitzen, was äußerungsrechtlich bei den deutschen Zivil-und Strafgerichten passiert.

Für die bei den Zensurkammern geschäftlich tätigen Medienanwälte entwickeln sich dank Hatesspeech naturgemäß neue unendliche Geschäftsfelder. Die Zensur-Medienanwälte dürften sich glücklich fühlen, interessiert an dem ewigen Gezänke sein. Bringt Geld in die Kassen.

Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker scheint das erkannt zu haben und erweitert sein Tätigkeitsfeld über den Wetterfrosch Kachelmann hinaus auf den Schutz der AfD-Populisten.

Rechtsanwalt Prof. Christian Schertz geht sogar so weit, dass er die beleidigends Satire von Böhmermann verteidigt, wohl wissend, dass er sich in einer Weihnachtsgeschichte als Zensurguru zu erkennen glaubte und im Endergebnis vom Buskeismusbetreiber 6.000,00 € Schmerzensgeld erstritt.

Waren es früher viele Stasi-Prozesse bei der Pressekammer Hamburg, so verschiebt sich der Schwerpunkt inzwischen auf die aktuellen politischen Fragen, auf Beleidigung eines ausländischen Präsidenten, auf Vorwürfe des Antisemitismus, Nazinähe etc.

Heute erlebten wir einen ehemaligen Hamburger Politiker, Bülent Ciftlik, der wohl immer noch hofft, politischen Einfluss nehmen zu können, jedoch bei Gericht lächerlich scheitert, auch wenn es nach einem Sieg für ihn aussieht. Bülent Ciftlik outete sich als äußerungsrechtlich naiver Politiker, dem es offenbar mehr um das eigene Ego als um politische Entscheidungen und püolitischen Einfluss ging.

Charlene von Monaco ist zwar keine Politikerin im Sinne eines demokratisch gewählten Volksvertreters, aber immerhin vertritt sie dank ihrer Bekanntheit und der Kanzlei des Prof. Matthias Prinz geschickt den Schutz der Privatsphäre und eröffnet Wege fürkriminelle Politiker und Wirtschaftsbosse mit Zensurbegehren ihren politischen Gegnern und Kritikern materiell erheblich zu schaden, falls nicht gar diese auszuschalten. Für die Zenuranwälte ein einträgliches Geschäft.

Am interessantesten ist die Sache 324 O 431/16 gewesen.

Rechtsanwalt Henning Lorenzen von der Kanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte vertrat die Zeitschrift "Cicero" gegen die TAZ. Ein Wort fehlte im Zitat, das Zensurbegehren hatte in Hamburg Erfolg. Inhaltlich ging es der TAZ darum, dass seit Beginn der Flüchtlingsdebatte sich Texte des „Cicero“ dem rechten Rand nähern. Das wird nicht verboten auch keien Verbot verlangt, nach Peanuts wird gesucht und durch Verklagen des Verlages plus Journalist die Kritik finanziell hart bestraft. Für Rechtsanwalt Johannes Eisenberg nichts Neues. Heute wetrete dieserRechtsawnalt dagegen auf seine recht gut bekannte Art. Die Richterinnen und der Richter diskutierten das Formale, die möglicherwise fehlende Wiederholungsgefahrbewi der Journalistin.

Dass Verbote wegen Peunuts und kleinlichsten Fehlern die Persönölichkeitsrecht der Äußwernden vilemehr verletzen als die vermeintloiche negbative Betrioffenheiot der Antzragstellerund Kkäger,war nicht Thema. Zwiashcne der Juristen in Robe sacheint Einigekit darüber zu bestehen, dass Strafen, finanzielles kaputt Klagen, die einziee Möglichkeit ist, den Rechtsstaat Deutschland zu verteidigen, vor dem Verfall zu retten.

Auf den Gedanken, dass das Gegenteil eintreten kann, kommen und wollen diese untetrgebildetetn Juristen in Robe aus Hmaburg und Berlin nicht kommen.

Traurig. "Cisero" darf weiter abrutschen in Richtung Kriegshetze, Hass und Chaos mit der KLanzlei Neselhauf an der Spitze.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg darf sich weiter als Anwalt des Ausgleichs produzieren, ohne tatsächlich Ausgleich zu schaffen, Zank und Willkür im Namen der angeblich in der ganzen Welt am besten funktionierden deutschen Justiz zu instrumentalisieren.


Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt

[bearbeiten] Die heutigen Termine

terminrolle_161007_Vk.jpg

Aus Versehen ausgehangene Terminrolle

terminrolle_161007_Vh.jpg
Aus Versehen ausgehangene Terminrolle

terminrolle_161007_Vh_neu.jpg
Endgültige Terminrolle

Auf den Terminrollen dieser Kammer wieder keine Angaben der Kanzleien.

Das es anders geht, zumindest, was die Namen der Richtrer betrifft, beweist die Ternminrole, wie diese bis 9:30 ausahing. Wurde aber ausgetauscht. Es war ein Fehler, die Öffentlichkleit von der geplanten Richterbesetzung zu informieren. Die Willkür darf nicht ofennsichtlich werden, scheint die Meinung der kriminellen Richter der Hamburger Justiz zu sein.


So wird in Hamburg bei allen Zivilgerichten staatliche Zensur demonstriert. Interessiert keinen Anwalt, keinen Richter. Zumindest ist der Pseudoöffentlichkeit nichts Gegenteiliges bekannt.

[bearbeiten] Verkündung

Verkünden tat die Richterin Dr. Kerstin Gronau in der Geschäftsstelle.

Verkündet wurde in der Sache Wilhelm Mittrich vs. Rolf Schälike (Buskeismusbetreiber) ein Aussetzungsbeschluss auf den 09.12.2016.

Die Richterinnen Simone Käfer und Barbara Mittler benötigen offenbar mehr als ein Jahr um die beantragte richterliche Stellungnahme, welche es bis heute nicht gibt, zu dem Befangenheitsantrag vom 17.10.2015 abzugeben.

Diese Zensurrichterinnen verlangen von den Beklagten Handlungen, zu denen sie selber nicht fähig, nicht in der Lage bzw. nicht bereit sind.

Die Richterinnen Simone Käfer und Barbara Mittler beherrschen die deutsche Sprache nur mäßig, sprechen ungenau, nichg selten fehlerhaft. Als staatlich eigesetzte Zensoren spielen sich diese beide Richterinnen auf, erwarten und genießen Unterwerfung anderer unter deren niedirgen Bildungs-und Kenntnisstand der deutschen Sprache. Im Befangenheitsanntrag wird das beispielhaft an Hand der Worte "Saal" anstelle "Raum", "Partei" anstelle" "Parteivertreter", "Vorsitzende" anstelle "den Vorsitz führende" thematisiert.

Es war heute nicht zu erfahren, weshalb der letzte Befangenheitsantrag vom Oktober 2015 nun schon nach einem Jahr immer noch nicht bearbeitet ist.

Offensichtlicher Verstoß gegen § 310 ZPO – „Termin der Urteilsverkündung“.

(1) Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser wird nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern.

Scheint Methode unter den Aktivisten der Hamburger organisierten Justizkriminalität zu sein. Welche wichtigen Gründe bzw. Schwierigkeiten sehen diese selbstherrischen Richterinnen? Sind diese vom Staat bezahlten Zensorinnen nicht in der Lage, zu ihren geistigen Grenzen und willkürlichen Handlungen zu stehen? Erbärmlich.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht anwesend.

[bearbeiten] Richterin Barbara Mittler

Den Vorsitz im absurden Theater spielte heute die Richterin Barbara Mittler.

Diese Richterin lachte heute in Maßen, bestens gelaunt schien diese wie eine niedliche Puppe wirkende Richterin aber zu sein.

[bearbeiten] Richter Dr. Thomas Linke

Dieser komische Vogel wollte heute vom Rechtsanwalt Johannes Eisenberg erklärt bekommen, was in seiner, des Richters, verquerten Vorstellung von Recht und Ordnung wohl nicht stimme.

Es wurde relativ ausführlich gestritten. Richter Dr. Thomas Linke offenbarte sich als verbissener wenig gebildeter Zensor, dem etwas zu erklären, offenbar sinnlos ist.

Johannes Eisenberg konnte diesen Richter auch nicht überzeugen.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Bülent Ciftlik vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co.K, Elke Spanner 324 O 698/15

07.10.2016: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren in Robe: Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Cord Würmann, Rechtsanwalt Jörg Nabert

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es dürfte sich um einen Artikel vom 12.10.2015 handeln. Im Internet nicht mehr auffindbar, auch wenn man nach Artikeln der angeklagten Autorin Elke Spanner sucht.

[bearbeiten] Bülent Ciftlik vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co.K, Elke Spanner

07.10.2016: Notizen von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Wir streiten hier um die Berichterstattung in DIE ZEIT. Online war identische Berichterstattung. Berichtet wurde über das Strafverfahren, den Beginn. Zwei Punkte werden angegriffen. Erstens, dass Sie (Ciftlik) nicht aufgestanden sind, als die Kammer nach Wiedereintritt erschienen ist. Auf Hinweis des Richters wurde gelacht. Später wurde geklärt, dass nur beim ersten Eintritt des Gericht aufzustehen ist, nicht bei Wiedereintritt. Zwitens,…

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Darf ich unterbrechen. Dass man zu Beginn nicht aufstehen muss, haben wir vorgetragen

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Zum späteren Zeitpunkt.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Später. Zu Übereinkunft gekommen, dass man bei dem ersten Eintritt aufstehen muss.

Richterin Barbara Mittler: Zum zweiten Punkt. Der Kläger habe die Ex-Freundin über eine Kontaktanzeige kennengelernt. …. Frau Schwanger …

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Die Aussagen, wie hier angegriffen, sind von Frau Schwanger formuliert worden

Richterin Barbara Mittler: Hinsichtlich der Äußerungen zu 1.bhat die Beklagte zu 2 (Elke Spanner) mitgeteilt, dass die Passage nicht von ihr stammt, sondern von der Redaktion e9ingebaut wurde.

Gerichtberichterstatterin Elke Spanner: Habe nicht ich geschrieben.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Gut. Muss mir Gedanken machen.

Richterin Barbara Mittler: Wir kommen heute nicht zur Verhandlung. Könnte man sich nicht vergleichen? Das sind die beiden Äußerungen, zu denen wir die Einstweilige Verfügung erlassen haben. 1.a. Erhebt sich nicht nach der Verhandlungspause. Der Artikel ist eher abträglich, ist Missachtung des…, ist Übung … Ciftlik ist nicht unbekannt. Die Beweislast liegt bei Ihnen. 1.b. Es ist egal, ob Sie Verfasserin sind oder nicht. Der Verlag ist beteiligt. Hier ist es schwerer, ob wir in die Beweisaufnahme gehen. Für den Leser ist es nicht klar, ob das so … Beide beieinander. Im Gesamtkontext abträglich. Behauptungen … angeblich. Kommen auch hier zur Beweisaufnahme, und hören die Zeugen. Eine ungewöhnliche Frage: Sie haben keine Anschrift der Zeugin gemacht.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Ich brauche das Geburtsdatum oder den Wohnsitzt.

Richterin Barbara Mittler: Zur Beiziehung der Strafakte.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Mir ging es um die Klage.

Richterin Barbara Mittler: Gut, den Akten-und die Auskunftsgesuch. Das wird unterschieden. Vielleicht habe ich mich versprochen. … Vorsitzender Richter Grabe…

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Habe mir Gedanken gemacht. Sogar, wenn es richtig wäre, dann die Frage, hat das im Artikel was zu suchen?

Richterin Barbara Mittler: Privatsphäre?

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Ja. Privatsphäre? Es geht um die Gerichtberichterstattung. Der Tatvorwurf ist Privatsphäre. Mein Verteidiger hat nicht widersprochen. … Es geht um die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Richterin Barbara Mittler: Haben wir verstanden, dass wegen der Privatsphäre aus dem privaten Leben berichtet wird. Aus der ersten Einschätzung des Strafverfahrens, … Hauptverhandlung, auch die Vorwürfe, um die es geht. …. Scheinehe … Auf Grund Ihrer Bekanntheit… die Sie auch noch haben… finden wir es schwierig, dass Privatsphäre greift.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Frau Spanner war nicht nur einen Tag in der Verhandlung.

Richterin Barbara Mittler: Ich habe früher auf der anderen Seite gesessen. Ich weiß, dass die Journalisten nicht den ganzen Tag dabei sind,… Auch die Verteidiger widersprechen nicht ganz. … prozessual…den Streit so hängen lassen.

Elke Spanner: … es ist sehr viel zum Verfahren gesagt worden.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Die Zeugin sagt aus, ist so gewesen und mein Mandant hat eine schwierige Lage.

Richterin Barbara Mittler: Es kommt darauf an, ob diese Zeugin was sagt, dann der Eindruck, der Inhalt, was die Zeugin sagt. Dann die Sachverhaltsaufklärung, wer hat den Kontaktanzeige aufgegeben…. Kann man aufklären. Wir wissen nicht, was die Zeugin sagt.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Ich halte es für irrelevant, was die Zeugin sagt.

Richterin Barbara Mittler: … Wir müssen hier die Tatsachen klären.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Es ist unzulässig, privat.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wir haben sehr viel Berichte über Kachelmann. Man kann Berichterstattung nicht verbieten.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Das ist das Gerichtberichterstattung. Gehört dann das nicht zur Sogfaltspflicht. Was Frau Spannen dargelegt hat, finde ich fahrlässig.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Es ist unstreitig, dass die Zeugin sich so geäußert hat. Es geht darum, ist es wahr oder unwahr.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Wir sind in der Gerichtberichterstattung. Dann kann es … ist es legitim? Sie sagen,esist egal,woher die Informationen kommen.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wenn es nicht die Privatsphäre ist.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Sie meinen, es ist legitim, zu Herrn Ciftlik Privates zu bringen?.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben Zeugen… denkt sich nicht aus.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Zunächst, ist es Privatsphäre oder nicht? Dann die Umstände, was … . Die Zeugen hat sehr ausführlich …. . Dann wahr oder unwahr. Ihre Kontaktanzeige war öffentlich, neigt sehr zum Sozialem, sehr nahe. Wenn ich das nicht … und es entsteht der Verdacht … und habe dann eine ausstehende Zeugin … .

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Herr Kollege …. Hat nur Sinn, wenn meine Mandant die Anzeige aufgegeben hat. Hat er nicht gemacht…. Ist immer noch nicht geklärt. Mein Mandant muss vor der Vorverurteilung geschützt werden.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Es sind drei Verfahren.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Alle nicht abgeschlossen. Berichten Sie, dass die Zeugin … .

Richterin Barbara Mittler: …. Ins schriftliche Verfahren zu gehen, hat keinen Sinn. Kläger-Vertreter ist der Ansicht, dass 1.b wegen Privatsphärenschutz zu untersagen ist. Die Kammer weist darauf hin, dass hinsichtlich beider Anträge Beweisaufnahme erforderlich ist. Der kläger-Vertreter hat die ladungsfähige Adresse der Zeugin einzureichen.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Ist ihre Entscheidung.

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Gegen Frau Spanner nehmen wir vielleicht zurück.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: … .

Ciftlik-Anwalt Cord Würmann: Muss der Kollege jetzt?

Richterin Barbara Mittler:

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagten-Seite kann auf die heutigen gegebenen Hinweise bis zum 04.11.16 Stellung beziehen.
2. Weitere Maßnahmen von Amts wegen

[bearbeiten] Bülent Ciftlik vs. ZEIT ONLINE GmbH 324 O 698/15

07.10.2016: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler zu Protokollführerin: Das Protokollwie im vorangegengenen Verfahren,aber keine Beklagte zu 2. Hier werden allerdings Anträge gestellt. Der Klägervertreter stellt Antrag aus der Klage, der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1.Die Beklagten-Seite hat auf die heutigen gegebenen Hinweise bis zum 04.11.16 Stellung zu beziehen.

10:30

[bearbeiten] Charlene von Monaco vs. FUNKE Women Group GmbH 324 O 258/16

Die heutigen Zensoren Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann von der Kanzlei Prof. Prinz

[bearbeiten] Corpus Delicti

In der Zeitschrift der Beklagten stand „süßes Geheimnis“. Das kann nur eine Schwangerschaft sein, meinen die Zensoren und verbieten das schon allein deswegen, weil es eine falsche Tatsache ist.

[bearbeiten] Charlene von Monaco vs. FUNKE Women Group GmbH

07.10.2016: Notizen von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Ja. Wir streiten um Berichterstattung auf der Titelseite, Klägerin erwartet Baby. Sie (Bullerkottte) sagen, Vieldeutigkeit. Babygeheimnis, hat Zwillinge, ist den Lesern bekannt. Wir halten an der Meinung der einstweiligen Verfügung fest. Der durchschnittliche Leser meint, die Klägerin sei schwanger. Dass das die Information über Schumacher übertrifft … . Unwahr oist das.

Beklagtenanwältin Britta Bullerkotte: Zum zwingenden Eindruck. “Süßes Geheimnis“ ist nicht zwingend Schwangerschaft. Es kann es auch Essen sein. Baby, Muttermilch, Film, Schokoladen … Ist so vieldeutig.

Justiziarin der Beklagten: Dass die Zeitschrift so schreibt, ist …. Bei Schumacher weiß man, die Wahnsinnstory sind nicht die. Wäre sie schwanger, wäre das auf der Titelseite plakativer. Es muss von der Zeitschrift so übertrieben werden, wenn nichts da ist.

Richterin Barbara Mittler: In Bezug auf die Frau war das das große Thema. Diese Klägerin ist mit diesem Thema immer wieder verwurstet. Da ist es naheliegend, dass zwingend.

Justiziarin der Beklagten: …..

Richterin Barbara Mittler: Ist klar, Titelseite. Die Aufmerksamkeit muss gewonnen werden.

Justiziarin der Beklagten: Wir geben Unterlassungserklärungen ab, weil wir das auch so sehen. Aber man kann nicht immer … .

Richterin Barbara Mittler: Wir gucken.

Justiziarin der Beklagten: Immer isoliert-…Es muss auch irgendwelche Grenze geben. Das muss nicht alles untersagt werden. Da können wir gleich … ..

Charlene-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Dreizehn Monate plus drei Wochen nach der Geburt. Wir mahnen nicht alles ab. Wir haben unsere Grenze anders gezogen als Sie.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Da muss sich das OLG damit beschäftigen.

Richterin Barbara Mittler: Wir wollten entscheiden. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.11.2016, 9:45, Saal B 334.

11.11.16, Ri.Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Dee Beklagten wird nach dem Hamburger Brauch verboten, durch ...süßes Baby ... einen falschen Eindruck zu erwecken.

Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsstreits.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Im MEEDIA

[bearbeiten] Berufung 7 U 199/16, 19.03.2019

19.03.19: Berufungsverhandlung mit Buske, Meier, Zink

Der Senat möchte sich an das LG-Urteil halten.

Termin zur Verkündungn einer Entscheidung wird anberaumt auf den 16.04.19, 9:55

Streitwert; Verfügungsverfahren 10.000,-- €; Berufungsverfahren 15.000,-- €


11:00

[bearbeiten] res publica Verlags GmbH u.a. vs.TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, Anne Fromm (Journalistin) 324 O 431/16

Die heutigen Zensoren Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Henning Lorenzen von der Kanzlei Nesselhauf, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht offenbar um den TAZ-Artikel vom 02.07.2016 “Rechtsruck beim Magazin „Cicero“
Ein neuer Ton
Seit Beginn der Flüchtlingsdebatte nähern sich Texte des „Cicero“ dem rechten Rand. Was ist passiert mit dem Debatten-Magazin?“

Wir finden an Ende des Artikels:

Richtigstellung:

In einer früheren Version war die Rede davon, dass in Cicero von „Invasoren“ geschrieben wurde. Tatsächlich wurde im Zusammenhang mit Flüchtlingen von der „Invasion der Machtlosen“ geschrieben. In einer früheren Version war die Rede davon, dass Schwennicke meine, dass auch abseitige Standpunkte zu drucken seien. Das hat er nicht gesagt, sondern von „abweichenden Standpunkten“ gesprochen. Es hat auch durchaus kritische Betrachtungen von Gewalt gegen Flüchtlinge in Clausnitz gegeben, und es sind auch schon mal Artikel erschienen, die andere Thesen als Sloterdijk vertraten.

Die wesentlichen Aussagen, Zitate und Tatsachen werden allerdings nicht angegriffen.

[bearbeiten] res publica Verlags GmbH u.a. vs.TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH, Anne Fromm (Journalistin)

07.10.2016: Notizen der Pseudoöffentlichkeit von Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler: Herr Eisenberg, guten Morgen. Da starten wir mal mit der 431. RA Lorenzen für die Antragsteller, RA Eisenberg für …. Antragsgegner zu 2). Der Antragsgegner übergibt den Schriftsatz vom 05.10.16 für Gericht und Gegner. Die einstweilige Verfügung erging wegen einem Zitat, welches nicht vollständig ist. Sie, Herr Eisenberg, tragen Vollziehungsrüge vor. Der Verlag hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie führen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ein. Eine Wiederholungsgefahr für die Beklagte zu 2.) besteht nicht.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: In Online ist das Wort hinzugefügt worden bevor der Anwalt kam. Bei der Vollziehung …

Richterin Barbara Mittler: Verstehe nicht, was …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir haben geschrieben. Die Monatsfrist ist überschritten.

Richterin Barbara Mittler: Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir erhalten. Konnten noch nicht beraten.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn gegen Verlag und Autor geklagt wird … Nur, woher das eilige Rechtschutzbedürfnis? Wenn die Autorin selbst mit dem Antragsteller in Kontakt tritt und sagt, ich füge das Wort ein. Geht nicht, dass in Hamburg gesagt wird, sie ist Störerin. In Berlin gilt das nur mit Begründung, in Düsseldorf … . Muss begründen, weshalb der Autor auch … eilig … .Habe keine Genehmigung, muss OLG entscheiden. Kann nicht sein, in Hamburg so, in Düsseldorf anders.

Richter Dr. Thomas Linke beginnt sich zu interessieren: Der Verlag hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Bei Frau Kubi (?) war es so, ist rechtradikale Polizistin

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Machen auch das bei Festangestellten.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es geht darum, ob der Autor Verboten gegen einen Verlag, selbst woanders verstößt. Sie binden de Verlag.

Richter Dr. Thomas Linke formal juristisch: Müssen geradewissen ….

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: ….

Richter Dr. Thomas Linke kann nur formal: Wenn man dann staffelt, zunächst den Autor, dann den Verlag.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann gibt es die Gefahr, dass gegen Autor aufgehoben wird.

Richter Dr. Thomas Linke stutzt angesichts dieser Schwierigkeiten: Ist interessant, ist …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sind Mittag …Frage, ob der eine oder der andere kann.

Richter Dr. Thomas Linke kann es nicht verstehen: Können beide erfüllen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es gibt Fälle. Interview, Verlag…. Da gilt das nicht. Sind alles Angestellte. Anspruchsvoraussetzung ….

Richter Dr. Thomas Linke denkt: Spricht das nicht gegen die Wiederholungsgefahr..

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Zwei Elemente. Sie stellen das fehlende Wort Online hinzu. Sie wusste von der Richtigstellung in Print. ONLINE war anders. Ist aber korrigiert worden vordem, als der Anwalt kam.

Richter Dr. Thomas Link: Zunächst ohne das Wort “absehbar“ veröffentlicht. Hat geändert. Dann kam das Abmahnschreiben. Haben Richtigstellung in ONLINE anders, weil schon seit Tagen geändert.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wird von der Autorin einfach zurückgenommen.

Richter Barbara Mittler: Wenn es nur um solche Punkte ginge, dann kann man sich einigen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Die machen schlechte Stimmung mit Millionen Flüchtlingen. Was ist der Unterscheid zu mit „absehbar“ Millionen Flüchtlingen. Wieso ist mit „absehbar“ es anders? Die juristische Frage ist interessant, nicht nur Einer hat recht.

Richter Dr. Thomas Linke sagt mal was Richtiges: Wie so oft.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es ist eine Gebührenschneiderei…. Hatten mal mit Kai Dieckmann zwei Tage … Verlag … geht nicht. Geht nicht aus irgendwelchen willkürlichen Überlegungen, zunächst Autor, dann Verlag.

Richter Dr. Thomas Linke weiß Bescheid: Man kann verschiedene Orte -….

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Hatten wir. Da guckt man sich die Eilbedürftigkeit an.

Richterin Barbara Mittler Sie haben sich lange geäußert. Wollen Sie (Lorenzen) was sagen?

Antragstelleranwalt Henning Lorenzen verteidigt das Nesselhauf-Geschäftsmodell: Es geht um die logische Sekunde in die Zukunft. Der Antrag war gleichzeitig gestellt. Wenn man staffelt, dann ergeben sich viele Prozesse. OLG Düsseldorf …

Richterin Barbara Mittler: …Dringlichkeit. Gut. Dann werden wir das entscheiden. Anträge werden gestellt. Wir würden Beratungszeit benötigen. Montag, Dienstag.

Beschlossen und verkündet:

Im Einvernehmen mit der Parteivertretern wird eine Entscheidung im Tenor verkündet am Dienstag, den 11.10.16, 12:00, Saal B334

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir hatte die Revisionsbegründung, tauesend Blatt. Wir hatten nicht die Möglichkeit, das Fax zu senden. Es ging keiner ran. Weiß nicht, wie wir ein Fax schicken können.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Ist ja erst gestern …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Waren nur Rechtshinweise.

12.10.2016,11:30, Geschäftstellenmitarbeiter: Eine Verkündung findet heute nicht statt. Bei uns im Computer finden wir nichts.

Ein Terminaushang weit bund breit nicht sichtbar.

11.10.2016, Verkündung fand nicht statt

14.10.2016, Ri'in Barbara Mittler auf Nachfrage: Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge