06.06.2014 - LG HH, Zensurfreitag mal ohne Simone Käfer
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[bearbeiten] Was war heute los?
06.06.2014
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Barbara Mittler als Vorsitzende, Richterinnen Dr. Kerstin Gronau, Gabriele Ellerbrock als Beisitzerinnen.
Der Zettel mit der Drohung eines Hausverbots seitens der Präsidenten des Landgerichts für den Fall der vorzeitigen Entfernung der Terminrollen fehlte heute allerdings. Was bedeutet das? Darf man den Rasen nun wieder betreten? Was sagen Stolpe und seine Stasi-Partner dazu? Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute nicht eingehalten. Das ist inzwischen Normalzustand. Der Geschäftsverteilungsplan ist eigentlioch auch nicht einhaltbar, weil in sich widersprüchlich, unlogisch, eben ein Produkt der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer. [bearbeiten] VerkündungEs gab drei Verkündungen. Davon zwei Aussetzungsbeschlüsse. Der Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag (Az. 324 O 620/13) muss wegen der Veröffentlichung von Bildern mit Enkelin und Schwiegertochter € 50.000,- an Prinzessin Caroline von Hannover und einiges mehr hinblättern. Die Kanzlei Prinz • Neidhardt • Engelschall kann sich freuen. Das meiste von diesem Betrag bleibt bei den hihen Stundensätzen dieser Kanzlei ja so und so in Hamburg hängen. [bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone KäferDie Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht im Gerichtssaal. Die Pseudoöffentlichkeit empfand deswegen heute auch kein Ekel, wie sonst an den vielen vorangegangenen Freitagen. Es kostete heute, wie seit langem nicht mehr, auch keine Überwindung, über das absurde Theaterstück noch am gleichen Tag zu berichten. Besonderer Dank gebührt deswegen der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer, dass Sie heute nicht verhandelte. Auch Richterin Gabriele Ellerbrock konnte mit ihrem stabilen traurig-leidenden Blick die freudige Stimmung nicht trüben. Richterin am Landgericht Gabriele Ellerbrock dürfte eigentlich keinen Grund dafür haben, immer einen solchen traurigen - allerdings keinen zwingenden - Eindruck zu erwecken. Als Richterin bei der Urheberechtkammer 8 und der Pressekammer 24 zugleich steht dieser Richterin bestimmt eine aussichtsreiche Karriere bevor. Sie ist damit im Vorteil gegenüber den anderen Richterinnen der Hamburger Pressekammer. |
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10:00
[bearbeiten] Majaši prvi d.o.o. vs. ZEIT Online GmbH 324 O 38/14
06.06.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es scheint der ZEIT-Artikel vom 25. Oktober 2013 zu sein.
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- Inzwischen hat mit der Firma Mejaši prvi d.o.o. ein neuer Investor das Ruder übernommen, die Bank wartet hingegen weiterhin auf den Großteil ihres Geldes. Dabei sitzt der Haupteigentümer dieser Nachfolgefirma in Österreich direkt vor ihrer Nase, was aber in Klagenfurt keiner wissen dürfte, da die Salzburger Mejaši Holding GmbH ihre kroatische Beteiligung in ihren Bilanzen verschweigt. Die Geheimniskrämerei ist rechtlich gedeckt. Die ansonsten verpflichtende Angabe von Beteiligungen von über 20 Prozent darf unterbleiben, sollte sie entweder für die Darstellung der Vermögenslage von untergeordneter Bedeutung sein oder dem Unternehmen einen "erheblichen Nachteil" zufügen.
- Da das Finanzanlagevermögen der Mejaši in Split immerhin einen Bilanz-Buchwert von 38 Millionen Euro aufweist – was zufällig auch in etwa dem noch ausständigen Kredit bei der Hypo entspricht – wird sich der Gründer und langjährige Geschäftsführer der österreichischen Holding, der Rechtsanwalt Malte Berlin, wohl dafür entscheiden müssen, "erheblichen Nachteil" als Grund für die Diskretion ins Treffen zu führen. Sein Bruder, der Investor Tilo Berlin, war wenige Monate vor der Gründung der Mejaši Holding noch Vorstandsvorsitzender der Klagenfurter Skandalbank. Später platzte der Kärntner Milliardenskandal.
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Da die Sache mit dem Firmengeflecht so einfach ist, so denke ich, ... . Wir haben den Schriftsatz vom04.06.14 erhalten. Hat sich bei uns nicht großartig geändert. Wir können nur feststellen, dass weiter geschrieben wurde. Es geht um Bauprojekte in Kroatien, Nachfolger einer Gesellschaft. Kredite von Hypo ... . ... Unternehmen ... Frage, wie hoch auf die ... .
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Ist unstreitig. Richterin Barbara Mittler: Unstreitig ist, dass 24 Millionen Kredite ausgezahlt wurden und das die Klägerin an dieser Entwicklung beteiligt war. Es geht um die 50 Millionen. Ist nicht richtig, ist unwahr, wieder zurückgezahlt. Der erste Antrag hängt danach davon ab, was ist mit den 50 Millionen. Frage, ob man alles unterstreicht oder nur die 50 Millionen.. Sie haben einen Hilfsantrag. Wir hatten gesagt, zu den 50 Millionen wurde nicht substantiiert vorgetragen. Mit dem Schriftsatz ... . Das weitere sind Meinungsäußerungen, es ist eine Bewertung, die davon abhängt, ob die 50 Millionen Kredit waren und zurückgezahlt wurden. ... ist zulässig, wenn bei 50 Millionen 24 Millionen .... . Klägerin nist Rechtsnachfolgerin, damit Schuldnerin. Schwierigkeit mit der Betroffenheit haben wir beim Antrag 1.2. Dort geht es um ein Konsorzium mehrerer Gesellschaften, die unterschiedliche Wege gegangen sind. ... ist hiervon nicht betroffen. ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: Schließe mich an, was Sie gesagt haben. Der Vortrag der Klägerin ist falsch. Es gab das Arial bis 2011. .... Es gab einen Investor. Es gab nur einen Kreditnehmer. Kreditnehmer das Konsotium Majaši prvi d.o.o. 50 Millionen, 26 Milliuonen ausgezahlt. |
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Der Kredit wurde geschlossen zwischen Hypo ... oder ... .
ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: .... Das spielt von meiner Sucht aus jetzt keine Rolle.
Richterin Barbara Mittler: ... Kredit heiß und verbundene Unternehmen.
ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: Ja, das war mein Fehler. ... ... die .... Bank ... existiert nicht mehr, heißt jetzt Alkimos, ist Schwester von .... Die baut ein Hotel in Castello Kroatien. Auf der Geldseite gab es keinen Kreditnehmer als Konsotium, nur Majaši. Dann gab es Investoren. Daraufhin ... Masch 1, Wohnhaus Masch 2 und Masch 3. Moris Bild hat nicht mehr ... zu tun.
Richterin Barbara Mittler: Es ist eine mehrdeutige Äußerung. Da sind wir noch ganz unentschieden. Verschweigen in den Bilanzen. ... Eindruck. Frage ob zwingend. Da sind wir noch in einer Diskussion, haben noch nicht entschieden. Wir überlegen, ob das ein verdacht ist. Es ist noch offen, noch nicht in Stein gemeißelt. Außerdem gibt es die Gefahr der zweiten Instanz. Frage, ob man sich in zwei Punkten vergleicht und das andere stehen läßt.
ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: Gut ... aber .. Hier istr ein massiver Schaden entstanden (bei der Klägerin). Dieser Beitrag ist in Kroatien an die Beamten geschickt worden. Der Kredit ist gestoppt worden. Später gab es wieder Kredit. Zinsschaden ist in Millionenhöhe entstanden. ... Dann wäre die Beklagte zum Schadensersatz verpflichtet.
Richterin Barbara Mittler: In Deutschland muss die Kausalität nachgewiesen werden, ob diese rechtswidrige Äußerung Schaden angerichtet hat. Das Recht kann in Kroatien ein anderes sein.
ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: Für uns interessant. Es gibt deutsche Investoren. Hat eine Menge Schaden angerichtet.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wie wäre es, wenn an sich über die erste Ziffer einigt?
ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: Meine Mandantin ..
Richterin Gabriele Ellerbrock: Schadensersatzfeststellung wollen Sie in allen Punkten. .... könnte Ihren Mandanten angreefen, profitieren. Frage, ob Ihnen damit gedient ist.
ZEIT-Anwalt Dr. Roger Mann: Unterlassungsverpflichtung ja, aber Vergleich?
Richterin Barbara Mittler: Kroatien. Konsortium. Was ... in Kroatien ist. Das es eine Formulierung gibt im Jahrsabschluss. ... Na ja, die kreditgebende Bank ...
Es wird diskutiert.
Richterin Barbara Mittler: Das wäre solch eine Idee. Kleiner Ausschnitt. Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass zu Ziff 1.1. die Beweislast über die Höhe des Kredits ... 50 Millionen ... bei der Beklagten liegt. Hiervon hängt es ab, ob die weiteren Äußerungen als Meinungsäußerungen zulässig sind. Bei Ziffer 1.2 ist die Kammer der vorläufigen Meinung, dass die Klägerin nicht betroffen ist. Bei Ziffer 1,.3 könnte die Äußerung nach Stolpe unzulässig sein. Hinsichtlich Ziffer 2 ist fraglich, ob der Eindruck zwingend ist.
Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Die Kläger-Vertreterin kann auf den Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2014 bis zum .... vortragen.
- 2. Weitere Maßnahmen von Amts wegen.
[bearbeiten] Kommentar RS
Wieder typisch für die Verquerung der Rechtssprechung. Die Zensur erreicht die Falschen. Niemand ist ein Engel. Auch die Journalisten sind keine Engel. Trotzdem sind diese nicht die schlimmsten Persönlichgkeitsrechtsverletrzer und entwürdigen Menschen wesentlich schwächer als Akteure in der Witschaft, Verwaltung, Justiz und Politik.
Äußert sich jemand falsch, mehrdeutig, ungenau, so wird der Äußernde zum Schadensersatz verpflichtet.
Weshalb nicht derjenige, der auf die falsche, mehrdeutige, ungenaue Äußerung reingefallen ist und Entscheidungen getroffen hat, die einen Schaden angerichtet haben.
Wer hat mehr Möglichkeiten die Wahrheit zu ergründen, genau zu verstehen (zu formulieren), der Äußernde oder der Empfänger einer Äußerung, der daraufhin fehlerhafte Entscheidungen gegenüber seinen Partnern trifftt?
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.