05.03.2019 - Käfer, Buske und Krüger kriminell anmutende Juristen in Robe
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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat
| Hitlers Blutrichter Roland Freisler - Volksgerichtshof (Dokumentation/Deutsch) |
BUSKEISMUS DIENSTAGSBERICHT | DDR-Schauprozessrichterin Hilde Benjamin stirbt (1989) |
[bearbeiten] Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike (Buskeimus-Betreiber) 7 U 47/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die folgende Pressemitteilugn auf der Home-Page von www.buskeismus.de
Beanstandet und verboten wurde zusammenhangslos der Satz: „Der Prozessbevollmächtigte von Dr. Nikolaus Klehr, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gab für seinen Mandanten eine falsche eidesstattliche Versicherung vom 14.08.2012 ab.“ bezogen auf diese eidesstattliche Versicherung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser streitgegenständlicher Satz keinesfalls zum Ausdruck bringen sollte, dass Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger eine eigene falsche eidesstattliche Versicherung abgab. Insofern ist dieser Satz falsch. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gab keine falsche eidesstattliche Versicherung im eigenen Namen ab, er gab überhaupt keine eidesstattliche Versicherung im eigenen Namen ab.
Daraufhin wurde die einstweilige Verfügung 324 O 58/13 am 06.03.2013 erlassen. Zwei Jahre später erging in der Hauptsache das Urteil 324 O 146/13.
Dem Senat lag das folgende Schreiben vom Buskeismus-Betreiber vor der Verhandlung vor. In diesem Schreiben wird die Sache von Rolf Schälike zur Sach- und Rechtsfrage dargelegt.
Zwecks Vorbereitung zur Verhandlung nahm der Buskeismus-Betreiber Verbindung zu Spachwissenschaftlern auf, um zu erfahren, wie unabhängige Wissenschaftler den streitgegenständlichen Satz verstehen. Hier das Ergebnis.
Was macht der kriminell anmutende Vorsitzender OLG-Richter Andreas Buske daraus?
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Rolf Schälike
[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung RA Dr. Sven Krüger vs. Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Andreas Buske zynisch: Das Landgericht hat sich die Mühe gemacht, verschiedene Deutungen gesehen, überdacht. Die Äußerung ist eindeutig. Beim Lesen kommt es auf den Rezipienten an. Der liest nur: Rechtsanwalt Dr. Krüger hat eine eigene eidesstattliche Versicherung zu Gunsten seines Mandanten abgegeben. Eindeutig. Ein anderes Verständnis ist fernliegend. Der Beklagte erlebt das, was zu Protokoll erklärt wird. Deswegen hat er ein anderes Bild vor Augen. Dieses Bild hat nicht der Leser.
Wenn das nicht so wäre, sondern wie es das Langgericht sieht, eine mehrdeutige Äußerung, dann müsste eine .... nicht ... . Nach alledem halten wir die Berufung des Beklagten für nicht aussichtsreich.
Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: Wir möchten uns beraten
Die Verhandlung wird unterbrochen. Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.
Rechtswalt Eberhard Reinecke nach Wiedereintritt: Wir werden keinen Antrag stellen
Vorsitzender Richter Andreas Buske wieder lügend: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage besprochen.
Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert weiter: Der Beklagtenvbertreter stellt keinen Antrag. Der Klägervertreter stellt den Antrag, die Berufung zurückzuweisen und der Erlass eines Versäumnisurteils.
Beschlossen und verkündet:
- Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 10.000,-- € festgesetzt.
- Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Es erging ein Versäumnisurteil. Einspruch wurde eingelegt.
Neuer Verhandlungstermin: 04.06.2019, 12:30, Saal 210, OLG Hamburg, Sievekingplatz 2 Bericht
[bearbeiten] Kommentar RS
[bearbeiten] Juristisches
Der Kern des Verbotes gegenüber dem Buskeismus-Betreiber seitens des Landgerichts;
- Zumindest eine - nicht fernliegende - Deutungsmöglichkeit der streitgegenständlichen Behauptung rechtswidrig ist und keine ausreichende Klarstellung erfolgte, ist die Behauptung nach der sogenannten „Stolpe"-Rechtsprechung zu untersagen
In der Pressemitteilung -siehe oben - heißt es:
Thema: Beteiligung des Klägers an der Krebsbehandlung mit GALAVIT im Jahr 1999/2000.
Wie kann Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger eine eidestattliche Erklärung zu diesem Thema abgeben? Undenkbar, welchen Inhalts.
Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen ist Teil der kriminellen Machenschaften des Zensur-Doppel-Quartetts Käfer&Buske
[bearbeiten] Buske der Zyniker
Heute gab es zwei Verhandlungen gegen den Buskeismsu-Betreiter. Über die erste habe ich schon berichtet.
Dieser kriminell anmutende Richter, verbunden mit dem Zensurtrio Käfer-Buske-Krüger, sein Zensur-Quartetts im Pressesenat des Oberlandesgerichts Hamburg zur Befriedigung seiner Gelüste. E weiß, dass er das recht hat selbst zu entscheiden, was ein Satz aussagt. So ist die Rechtsprechung. Auch das Bundesverfassungsgericht wird ihm dieses Recht nicht nehmen, wenn dieser Typ nur die zulässigen juristischen Floskeln nutzt. Er entschied „eindeutig“ und meinte damit seinesgleichen, was zynisch, weil verlogen sein dürfte.
Wenn dieses Oberzensor sagt „eindeutig“, dann heißt es auch, dass alle drei OLFG-Richter Claus Meiern und Dr. Lothar Weyhe das so sahen. Sonst wäre es ja nicht eindeutig. Vielleich aber doch, denn zwei Esel genügen, die Muhen, um zu verbieten zu behaupten alle Esel schreien, schreien, iahen. Nein was schreibe ich. Richtig müsste es heißen, wenn zwei OLG-Richter aus den OLG-Zensur-Quartett meinen es gibt Esels, die Muhen, dann darf verboten werden, zu schreiben, dass alle Esel schreien, iahen. Da hilft auch kein Duden, kein Biologe, kein Tierlautforscher. Allein die Zensurrichter in Hamburg entscheiden in Deutschland Heute, was gesagt werden darf und was nicht. Das ist die Rechtssperechung.
Interessant ist noch die Verquerung. Buske weiß aus den Schriftsätzen, dass ich den LG-Richterinnen und LG–Richtern den Vorwurf mache, dass diese so durch das Wort “abgeben“ im Hirn programmiert sind, dass bei denen zunächst im Hirn die Wahrnehmung des Satzes als eindeutig entsteht. Nach Erlass einer einer einstweiligen Verfügung ist es mehr als verständlich, dass das LG-Zensorenquartett nicht eingestehen kann, ihrem fest einprogrammierten Hirn unterlegen gewesen sein. Mir ist eine gewisse Umprogrammierung durch die Schriftsätze in den Befangenheitsanträgen und den Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes im Urteil den Satz hineinzubekommen „Es ist nicht erkennbar, dass die Webseite des Beklagten nur von einem juristisch interessierten Publikum besucht wird, das als Fachpublikum bezeichnet werden kann, über die entsprechenden Kenntnisse verfügt und mit der gebotenen Sorgfalt die Berichterstattung mehrfach liest und hierbei „jedes Wort auf die Goldwaage" legt.“
Das ist Buske härter, lässt sich nicht umprogrammieren, versucht es aber mit mir, wenn er in der Verhandlung sagt:
„Der Beklagte erlebt das, was zu Protokoll erklärt wird. Deswegen hat er ein anderes Bild vor Augen. Dieses Bild hat nicht der Leser.“
Wir kennen diese Methode bei den professionellen Dieben, welche erwischt weglaufen mit den ganz laut Rufen „Haltet den Dieb!“
[bearbeiten] DDR-Verbot von Bücherverbreitung, Äußerungsverbote bei Buske
In der DDR wurde ich 1984 zu 7 Jahre Haft verurteilt wegen der Verbreitung von Büchern, die die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der DDR, Polens und der Sowjetunion zum Inhalt hatten. Verurteilt wurde ich auch wegen meiner Begründung des Ausreiseantrages:„Wegen jahrzehntelanger persönlicher, beruflicher und politischer Entwürdigung.“. Im Urteil hieß es dazu: „In diesem behauptete er wahrheitswidrig, in der DDR jahrzehntelang persönlich, beruflich und politisch entwürdigt worden zu sein, weshalb er sich zu diesem Antrag entschieden habe.
Ich sehe keinen Unterscheid bei Buske. Es geht nicht um die Beseitigung der vermeintlichen oder tatsächliche Fehldeutung des streitgegenständlichen Satzes. Um das aus der Welt zu schaffen, hätte ein klares Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Krüger genügt, und der Satz wäre umformuliert worden, auch mit der Überschrift einer Klarstellung, Richtigstellung oder Widerruf, so wie es dem hiesigen Kläger gefallen hätte.
Nein, es wurde Unklares verlangt, das Gericht wurde eingeschaltet, Kosten wurden generiert. So geht man in einem Rechtsaat meiner Vorstellung mit vermeintliche oder tatsächlichen, unvermeidbaren Fehlern nicht um.
Nur Kriminelle handeln anders. Nutzen die kleinste Gelegenheit, die kleinsten Fehler der Bürger aus, um sich zu bereichern, zu befriedigen und Macht auszuüben. Nicht anders das Zensur-Trio „Krüger-Käfer-Buske“.
[bearbeiten] Was hat Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger erreicht?
Rechtsanwälte agieren wie die Stasimitarbeiter
Mein Forschungsergebnis im Projekt „Buskeismus“ ergab die Erkenntnis, dass die Rolle, die die Stasileute in der DDR spielten, in Deutschland Heute den Rechtsanwälten objektiv aufgetragen ist.
Was ist bei denen gleich?
- Es sind Kollegen in einem in sich mehr oder weniger geschlossenem Kreis, die zueinander als Kollegen gegenüber dem anderen Teil der Bevölkerung hakten
- Sie fühlen sich elitär, mit Sonderwissen, wie die Gesellschaft, das Leben der Menschen zu funktionieren haben, ausgestattet.
- Sie besitzen Sonderrechte.
- Sie sind Vermittler zwischen den Herrschenden und der Bevölkerung und versuchen die den Staat gefährdenden Fehler der Herrschenden zu korrigieren.
- Sie haben direkten Kontakt zu jedem aus der Bevölkerung, sogar zu den unten Angekommenen, dem Pöbel, den Asozialen aber auch zu den erfolgreiche höchst kriminellen Typen.
In Deutschland heute haben die Rechtsanwälte außerdem im Unterschied zu den Richtern geschäfliche, finanzielle Interessen, Gerichtsverfahren zu führen, Zensur auszuüben. Das entspricht der neoliberal ausgerichteten Gesellschaft.
Das Interesse der Richter besteht weniger in deren geschäftlichen Interesse als in Karriere oder einem ruhigen sicheren Leben.
Ich habe mich deswegen in meiner Kritik mehr aus die Rechtsanwälte konzentriert. Die Richter tun mir manchmal sogar leid.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hat es nun erreicht, dass Käfer und Buske für mich inzwischen die Schlimmeren sind als dieser kriminell anmutende Hamburger Rechtsanwalt.
[bearbeiten] Von wegen Abwägung
Bei Richterin Käfer und Richter Buske finde ich von einer Abwägung der berechtigten Interessen der Kläger und Beklagten in meinem Fall keine Spur. Für die bin ich ein Krimineller, der immer zu verurteilen ist, wenn er erwischt wird. Aufs Zensurrecht übertragen, bedeutet das, wenn jemand gegen Schälike klagt, muss verurteilt werden, denn die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sind - für dieses Zensur-Triade ein Geschenk des Himmels.