03.05.2013 - Eindruck, schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung - frei nach Schnauze
Aus Buskeismus
03.05.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)
[bearbeiten] Was war heute los?
Ein Quereinsteiger-Anwalt, zwei Kaffeefahrten-Abzock-Gewinner, der NDR als GEZ-Unternehmen waren heute die Kläger. Von den führenden Lobbyisten der Medienunternehmen tanzten heute die Rechtsanwälte Dr. Holger Nieland und Michael Fricke an. Dr. Sven Krüger schickte seine Rechtsanwältin Dr. Osinski, welche lustlos aussah. Aus dem fernen Bochum kam die engagierte, allerdings unter den Lobbyisten noch nicht sehr bekannte Rechtsanwältin Britta Bullerkotte. Sie bemühten sich alle redlich für ihre Medienunternehmen und ihr Geschäft.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer achtete konsequent darauf, dass nur die Formalien eingehalten wurden. Mit den Konstrukts „schwere Persönlichkeitsverletzung“ und „Eindruck“ hatte sie allerdings ausreichend Möglichkeiten, frei und unabhängig zu entscheiden. Bei der schweren Persönlichkeitsverletzung, die sie nicht sah, zu Gunsten der Axel Springer AG. Beim falschen Eindruck einer Abzocke allerdings entschied Richterin Käfer gegen Springer AG zu Gunsten der Geschäftsführung eines Textil- und Hausgeräte-Unternehmens. Es ging um die Einschaltung von Inkassounternehmen für Waren, die bei Kaffeefahrten verkauft wurden. Bei der Kritik an der Aufteilung der GEZ-Gebühren hatte der die Zensurregeln gut beherrschende und diese durchsetzende Rechtsanwalt Michael Fricke keine Schwierigkeit, das Behörden-Persönlichkeitsrecht erfolgreich zu Gunsten des NDR ins Spiel zu bringen. |
[bearbeiten] VerkündungZur Verkündung saßen am Richtertisch die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link und Richter Linke. Die Anwälte Dr. Holger Nieland und Tobias Fritsch baten ergebens um Erlaubnis, sich schon während der Verkündung an den Richtertisch gegenüber den Richtern zu setzen. Die Vorsitzende erlaubte das großzügig. Die Kanzlei Prof. Prinz konnte für Prinzessin Madeleine von Schweden in der Sache 324 O 1193/07 für 80 Äußerungen und fast ebenso viele Fotos € 107.500,- Geldentschädigung und € 11.651,01 an Anwaltsgebühren sowie in der Sache 324 O 1192/07 € 92.500,- Geldentschädigung und € 7.907,31 an Anwaltsgebühren erreichen. Das meiste bleibt wahrscheinlich in dieser Kanzlei hängen, denn der Stundensatz des Professors liegt bei 700,.- €/h, die seiner Anwälte zwar signifikant drunter, aber immerhin noch sehr hoch. In der Größenordnng der Monatsgabe an die "Harz IV"-Empfänger. Angela Lanz, die Ehefrau von Markus Lanz muss noch eine Woche warten, um zu erfahren, ob die Kammer bei der geäußerten Meinung bleibt, die Klage wäre Rechtsmissbrauch. (Az. 324 O 502/12) Anders bei Herrn Schädel. Dieser musste heute in der Sache 324 O 361/11 erfahren, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde und die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, die Herr Schädel als befangen sieht, dem Herrn Harald Dzubilla erlaubt, bei ihm von einem „Schädel-Hirntrauma“ zu sprechen, wie das auf einer Seite seines Internet-Blogs geschah. Schröder-Osmani-Anwalt Michael Nesselhauf kann jubeln, denn dieser SPD-Rechtsanwalt vertritt den im Internet krankhaft pöbelnden Harald Dzubilla aus Ahrensburg. Auch Rechtsanwalt Johannes Eisenberg errang im Babyklappen-Prozess Erfolg für seine Mandantin, den Verein SterniPark e.V. (Az. 324 O 653/12) [bearbeiten] Was war heute sonst noch los?Vor der Verhandlung lasen wir zunächst mit Genugtuung im Abendblatt: Juso diffamiert FDP-Chef Philipp Rösler
Die Reaktion von Rösler hat uns erfreut und wir dachten, dass wäre doch eine nette Richtschnur für die Hamburger Zensoren/Innen, wie die Pressekammer Mimosen in die Schranken weisen könnte. Pustekuchen: Ein paar Zeilen weiter lasen wir ernüchternd:
Rösler ließ sich also provozieren: Die mimosenhaften Gründe könnten die folgenden gewesen sein:
Philipp Rösler zeigt uns damit die Grenzen seiner Liberalität, wie der Papst seinerzeit mit der Klage bei Simone Käfer die Grenzen seiner Gottverbundenheit offenbarte. |
10:00
[bearbeiten] E. Chaib vs. Axel Springer AG 324 S 8/12
Es ging um Geldentschädigung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer menschelt: Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Man mag moralisch anders urteilen als rechtlich. Deswegen würden wir der Berufung stattgeben. So schwer es auch ist. Vielleicht Anerkennung durch Springer? Rechtlich sind sie dazu nicht verpflichtet. Vielleicht ein Betrag an eine Stiftung. Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Betrag an einen Stiftung hin und her. Voraussetzungen für eine Geldentschädigung liegen nicht vor. Klägeranwalt Tobias Fritsch: ... Soll nicht auf Vergleichwege geschehen. Vorsitzende: Rechtlich besteht kein Anspruch Klägeranwalt Tobias Fritsch: Wieso? Vorsitzende: Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist abgegeben. Die Abmahnkosten sind bezahlt. Das Baby ist von sich aus überhaupt nicht erkennbar. Nur im Text. Klägeranwalt Tobias Fritsch: Es ist ein Foto aus der heimischen Wohnung Vorsitzende: War auf Facebook veröffentlicht. Klägeranwalt Tobias Fritsch: Das war der Beifahrer des getöteten Vaters. Facebookprofil ist was anderes als in der Bildzeitung. Wurde unbefugt veröffentlicht. |
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Unbefugt, ist nicht unstrittig
Vorsitzende: Bislang ist unstrittig, dass es mit Zustimmung auf Facebook veröffentlicht wurde. Sie haben nicht bestritten. Aber darauf kommt es nicht an. Es fehlt die schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Klägeranwalt Tobias Fritsch: Es ist der Intimbereich, die Intimsphäre.
Vorsitzende: Intimsphäre ist es nicht.
Klägeranwalt Tobias Fritsch entpuppt sich als Quereinsteiger: Die Wohnung.
Vorsitzende: Es ist Privatbereich, kein Intimbereich. Ist Ihr Mandant bereit zur Zahlung an eine Stifung? Der Name wird nicht genannt. Es ist keine Beeinträchtigung. Das Ganze Thema betrifft den Vater. Ist ein Reflex ... .
Klägeranwalt Tobias Fritsch: Aber wozu das Foto?
Vorsitzende: Deswegen besteht Unterlassungsanspruch.
Klägeranwalt Tobias Fritsch: Unterlassung tut nicht weh.
Vorsitzende: Wir haben oft Unterlassung, aber keine Geldentschädigung.
Klägeranwalt Tobias Fritsch: Die Beklagte sagt, machen wir wieder, bringt uns zwar eine Unterlassung ein, aber ....
Vorsitzende: 800,- €.
Klägeranwalt Tobias Fritsch: Das tut nicht weh.
Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Parteien erörtert. Anträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.05.13, 9:55, Saal B335.
Rechtsanwalt Tobias Fritsch verließ den Gerichtsaal rot im Kopf wie ein begossener Pudel.
31.05.13, Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf Berufung der Beklagten wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
10:15
[bearbeiten] Rita Hinners u.a., vs. Marcus Jansen 324 O 223/12
Das Konstrukt "Eindruck" wurde von der Kanzlei Schwenn & Krüger voll und erfolgreich ausgespielt. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger kam nicht selber. Die Kanzlei wurde vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Osinbski. Die Vositzende Richterin Simone Käfer durfte frei und unabhängig das wischi-waschi Konstrukt "Eindruck" für ihre "Rechtsprechung" benutzen.
[bearbeiten] Corpus DelictiDas dürfte der beanstandete Text gewesen sein, der den falschen Eindruck erzeugt, die Firma „Atlantik“ Textil- und Hausgeräte Vertriebsgesellschaft mbH wäre an der Abzocke beteiligt gewesen. BILD vom 28 02 2012:
| Ab 12:00 mim: Aufklärung von PK Bernhard Stitz (Polizei Flensburg) am 1.2.08 im Haus der katholischen Gemeinde St. Peter & Paul in Eckernfoerde nordwestlich Kiel. |
- Der Rentner soll sich wieder hinsetzen. Wenig später hält er dem Rentner einen Vertrag unter die Nase. K unterschreibt, weil er glaubt, er soll den Gewinner-Scheck quittieren. Glatter Betrug. Das Wort Kaufvertrag oben auf der Seite deckt der Verkäufer dabei mit der Hand ab. Angedreht wurden den Rentnern zwei nutzlose Plastikscheiben, die angeblich Heilkräfte haben, und 180 Flaschen einer Trinkemulsion. Der Vertrag läuft auf die Firma Gloria Vertrieb in Holland. Eine Rechnung bekommt der Rentner jedoch von der deutschen Vertriebsgesellschaft Atlantik aus Cloppenburg in Niedersachsen. Weil er keine 2000 Euro hat, vereinbart er Ratenzahlung und überweist jeden Monat 200 Euro. Als Enkeltochter Nadja M 21 das erfährt, schaltet sie BILD ein.Weil der Fall so ungeheuerlich ist, entscheidet BILD. Diese Betrüger müssen verklagt werden. BILD schaltet die Verbraucherschutz Anwälte Christian Wowra und Nilüfer Hobuß ein. Anwalt Wowra: Empörend, wie die Wehrlosigkeit der alten Leute schamlos ausgenutzt wurde. Wir werden Strafanzeige stellen und vor Gericht den Kaufpreis zurückfordern.
Ein gefundenes Fressen für Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und die Vors. Richterin Simone Käfer, den Begriff „Eindruck“ mit Unterstützung solcher umstrittener Mandanten weiter zu entwickeln, frei und unabhängig jede Aufklärung von Betrügereien und Abzocke in die von diesen Juristen gewünschte, einseitigen Bahnen zu lenken.
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Richter: Vors. Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richter Linke
Klägervertreter: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwältin Osinski
Beklagtenvertreter: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland'
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beklagtenvertreter überreicht Schriftsatz vom 02.05.2013 für Gericht und Gegner. Rechtsanwältin der Kläger überreicht Schriftsatz vom 02.05.2013 für Gericht und Gegner. Der beanstandete Text erschien in Print und Online. Wir haben eine einstweilige Verfügung erlassen, teilweise wurde zurückgenommnen. Jetzt geht es nur noch um wissentlich. Sie Herr Nieland sagen, der Eindruck sei nicht gegeben, dass die Kläger betrogen und getäuscht haben. Im Übrigen sagen Sie, das sei wahr. Sie haben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und eine Abschlusserklärung. Die Berechnung der Rechtsanwaltskosten sei falsch. Sie bezweifeln auch die Betroffenheit. Wir meinen, die Betroffenheit ist gegeben, sowie bei Klägerin zu 1 als auch beim Kläger zu 2. Der Eindruck ist zwingend. Wir haben nicht untersagt,.... Wir haben untersagt, dass Gloria wissend beim Betrug, bei der Täuschung eines Kaufvertrages beteiligt war. Bei Erledigung würden wir die Kosten der Beklagten auferlegen. Die Abschlusserklärung ist unzureichend, stimmt nicht überein mit den Anträgen. Die Abmahnkosten würden wir anders berechnen. Beim Streitwert ist der Gesamtstreitwert richtig festgesetzt. Die eine Sache von 30.000,- wurde vergessen.
Richter Dr. Philip Link: Der Gesamtstreitwert stimmt aber. Alles zusammen ergibt 177.500,- zusammen mit den vergessenen 30.000,- ergibt das 207.500,-. Dieser Wert stimmt. Es fehlt der Antrag 3 x 10.000,- Dass es diesen gibt, ist eindeutig. Ist im Tenor verboten worden. Es war mein Fehler, den muss ich korrigieren. Da kann man nicht ... .
Vorsitzende: Es ist eine Angelegenheit. 1.3—Dieses Verfahren ist geringer, weil Sie die Abschlusserklärung abgegeben haben. Haben hier 110.000,-
Richter Dr. Philip Link: Plus Hauptsacheaufschlag.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Aufschlag?
Vorsitzende: Wir haben eine Tabelle. 5.000,- Unterlassung, 1/4 bis 1/3 bei der Hauptsache höher.
Kommentar RS: Die Vorsitzende Richtierin Simone Käfer sagt an dieser Stelle die Unwahrheit. Meine Erfahrungen zu dieser Aussage der Vorsitzenden:
- AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Bereiber (Erzeugung eines falschen Verdachts):
- Einstsweilige Verfügung 324 O 487/11 vom 28.09.2011 - Streitwert € 10.000,-
- Hauptsache 324 O 616/11 Urtel Mai 2012 - Streitwert verdoppelt auf € 20.000,-
- Rechstsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz vs. Buskeismus-Betreiber ([buskeismus.de/images/Methode%20Schertz_kommentiert.pdf Methode Schertz]):
- Einstweilige Verfügung Kammergericht Berlin 9 W 1/09 vom 13.01.2009 - Steitwert € 10.000,-
- Hautsache Streitwert 325 O 217/10 vom 25.01.2011 - Streitwert verdreifacht auf € 30.000,-
Gewinnt der Buskeimsus-Betreiber, dann sieht es ganz anders aus:
- Barbara Deuling vs. Buskeismuzs-Betreiber (Verdacht aus Stasi-IM-Tätigkeit)
- Einstweiliege Verfügung Barbara Deuling vs. Buskeimsus-Betreiber 325 O 186/08 vc. 26.08.2008 - Streitwert € 7.500,-
- Gewonnene Hauptsache 324 287/11 am 17.08.2012 - Streitwert nur um 1/4 erhöht auf € 10.000,-
Ähnliche Erfahrungen werden auch andere der Vorsitzenden Richterin und anderen Richtern nicht genehme Parteien gemacht haben. Wir empfinden das als Willkür, obwohl nicht justiziabel. Für uns ausreichend, die Vorsitzende Richbterin Simone Käfer als befangen zu empfinden. Das deutsche Rechtssystem sieht das und unteilt anders.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Dass man nicht taktisch einen Teil im einstweiligen Verfügungsverfahren und den anderen Teil im Hauptsacheverfahren unterbringt. Zum zwingenden Eindruck die Frage, ob Sie die Buskelinie weiter fahren? Als Geschäftsführer, als Hintermann. Die Hintermänner sind die, die profitieren. Es ist eine Forderung, die von einer anderen Gesellschaft verwertet wird. Dass die deutsche Inkasso von allen Betrugshandlungen weiß, drängt sich nicht auf.
Vorsitzende:Abzocker, Kaffeefahrten-Betrüger ... werden von Gloria ... .,.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Kaffeefahrt .... Inkassounternehmen ...
Richter Dr. Philip Link: Sie machen die Augen zu.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Habe geschaut, was Abzocke heißt. Über den Tisch ziehen, Geld abnehmen. Die „Atlantik“ nimmt Geld ab.
Richter Dr. Philip Link: Heiß aber betrügt, bei der Polizei bekannt.
Vorsitzende: Die Firma weiß nicht, was da geschehen ist.
Klägeranwältin Osinski: Die „Atlantik“ Textil- und Hausgeräte ....
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Es ist eine Ketten-Berichterstattung. Es gibt Hintermänner, die profitieren. Das heißt nicht, dass sie es wissen und wollen.
Vorsitzende: Wissen und Wollen heißt nicht, ... . Wir werden ein Urteil machen.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Müsste jetzt ... das mit Wissen und Wollen.
Richter Dr. Philip Link: Wenn sie eine Firma so in den Fordergrund rücken bei ihrem Bericht ... .
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Sie profitieren.
Richter Dr. Philip Link: Ihre Argumentation passt nicht.
Springer-Anwalt Dr. Holger Nieland: Doch.. Es gibt die Teilaufhebung. Abgezockt heißt Geld wurde abgenommen. Sie nehmen die Forderungen ein.
Klägeranwältin Osinski: Abgezockt .. Wenn eine Ware bezahlt wird, d.h. Geld eingenommen wird, dann ist das nicht abgezockt.
Vorsitzende: Wir sind theoretisch in der Güteverhandlung. Sie (Nieland) wollen es wissen.. ..... Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Mit Maßgabe
Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.06.2013, 9:55, Saal B335.
10:30
[bearbeiten] M. Fromm vs. Verlag BVZ Anzeigenzeitungen GmbH 324 O 27/13
Richter: Vors. Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richter Linke
Klägervertreterin: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwältin Osinski
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Trotz ordnungsgemäßer Ladung zum heutigen Termin, erscheint von der Beklagtenseite niemand. Wir halten für schlüssig, was Sie vortragen. Wir werden ein Versäumnisurteil erlassen.
Richter Dr. Philip Link schaut in den Flur: Niemand da.
Vorsitzende: Dien nächste Sache hätten wir auch vorziehen können. Bis 10:45 erscheint von der Beklagtenseite niemand. Antragsgemäß ergeht ein Versäumnisurteil.
Die Klägervertreterin durfte schweigen.
11:30
[bearbeiten] NDR Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts vs. Gong Verlag GmbH 324 O 712/12
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Gong Verlag schreibt so allerhand gegen die GEZ-Praktiken. Im Internet finden wir zum Beispiel:.
AbGEZockt
- Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber
- GEZ-Fahnder schleichen in Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Diese gebrechlichen Senioren bekommen kurz darauf Zahlungsaufforderungen - rückwirkend für mehrere Jahre. Die Gebühren-Sheriffs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spekulieren offenbar darauf, dass geschwächte und betagte Menschen sich schwer gegen 17,03 Euro (für TV und Radio pro Monat) wehren können.
- Die Fernseh-Zeitschrift "Gong" enthüllt in ihrer jüngsten Ausgabe die dreisten Methoden, dubiosen Praktiken und üblen Tricks der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), des Inkasso-Unternehmens von ARD, ZDF und DeutschlandRadio. "Kohle abzocken - am liebsten bei denen, die sich nicht wehren können", packt ein ehemaliger GEZ-Beauftragter aus. "Bluffen und Einschüchtern" seien die gängigen Mittel, um auf einen ordentlichen Verdienst zu kommen.
- Wahnsinn GEZ. Auch wer nicht fernsehen kann, wird zur Kasse gebeten. Wie Daniel Rottmann aus Kiel. Er klagt: "Die GEZ fordert Gebühren, obwohl ich kein TV-Programm empfangen kann". Der Grund: Im März 2005 wurde Kiel auf digitales Fernsehen (DVB-T) umgestellt. Ohne Decoder (Set-Top-Box) bleibt der Bildschirm schwarz. "Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob ein Gerät überhaupt genutzt wird", heißt es in dem Antwortschreiben der GEZ. Die Geldeintreiber fordern von Daniel Rottmann in Kiel: "Eine Werkstatt hat schriftlich zu bestätigen, dass das Gerät irreparabel ist".
- GEZ steht auch für Geldgier, Einschüchterung und Zwangsanmeldung. Rund tausend Rundfunk-Beauftragte arbeiten auf Provisionsbasis für die Gebühreneinzugszentrale (Hauptsitz: Köln). Lukrativ sind für die Jäger von Radios und TV-Apparaten vor allem die Nachzahlungen, die so genannte Gebührennacherhebung. Die Schnüffler kassieren dabei 40 Prozent der Nachforderung. "Man muss wie ein Polizist auftreten. Dann bekommt die Leute Angst", schildert der ehemalige GEZ-Beauftragte.
- Edelgard Becker (77) aus der niedersächsischen Gemeinde Meinersen spielt gelegentlich im Gottesdienst die Orgel. Deshalb wird die Freizeit-Musikerin von der GEZ als "selbständige Unternehmerin" eingestuft, die wie Anwälte. Ärzte und Firmeninhaber zusätzlich 5,52 Euro für das Autoradio zahlen muss. "Als ich mich weigerte, die Anmeldung zu unterschreiben, drohte mir die Frau von der GEZ mit einem Verfahren, das teuer werden könne", sagt Edelgard Becker in der "Gong".
- Lothar Streller aus Berlin ist wegen seiner niedrigen Rente von der Gebührenpflicht befreit. "Im Juli suchten mich zwei Herren von der GEZ in meiner Gartenlaube auf und baten mich, ein Formular zu unterschreiben - angeblich zur weiteren Befreiung. In Wahrheit haben sie mir eine rückwirkende Anmeldung untergejubelt", empört sich der Rentner.
- Absurd: Weil eine Familie den Namen ihres Hundes Geisha auf dem Türschild verewigt hat, kam Post von der GEZ. Darin ein Anmeldeformular für Hundedame Geisha.
- Die GEZ wurde von der Fernseh-Zeitschrift "Gong" mit diesen Fällen und der Vorgehensweise ihrer Fahnder konfrontiert und um eine Stellungsnahme gebeten. Sie hat sich bis heute zu den Vorwürfen nicht geäußert.
- "Die Rechte des Bürgers zählen offenbar wenig. Wer mit dem System GEZ in Berührung kommt, lernt schnell: Eine Unschuldsvermutung mag es vor Gericht geben. Wenn es aber um die TV-Gebühren geht, sind wir anscheinend in den Augen der GEZ alle potenzielle Kriminelle", meint "Gong"-Chefredakteur Carsten Pfefferkorn.
- Pressemitteilung von: Gong Verlag GmbH & Co. KG, Chefredaktion Gong, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Heute ging es wohl darum, dass in der Gong-Zeitschrift behauptet wurde:
- Beruhigend einzig, dass immerhin 10% der GEZ-Gelder ins Programm fließen. Der Rest geht für die Verwaltung drauf. (Laut Einschätzung von Insidern) Und da die Öffentlich-Rechtlichen so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, werden viele Programme nicht mehr selbst produziert, sondern von privaten Firmen hergestellt und für teures Geld eingekauft.
Richter: Vors. Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richter Linke
Klägervertreter: Kanzlei SMS Hasche; Rechtsanwältin Michael Fricke Beklagtenvertreter: Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte; Rechtsanwältin [www.sb-rechtsanwaelte.de/bullerkotte/ Britta Bullerkotte] [bearbeiten] Notizen der PseudoöffentlichkeitBerichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die einstweilige Verfügung, die die Kammer erlassen hat wegen der Tatsachenbehauptung, dass ein Drittel der Gelder ins Programm und zwei Drittel in die Verwaltung fließen. Sie (Bullerkotte) machen geltend, dass diese Äußerung nicht gefallen ist. Außerdem sei das eine Meinungsäußerung, es gebe einen Tatsachenkern. Außerdem sei das wahr. Die Betroffenheit würden wir bejahen. Es geht nicht konkret um den Antragsteller, sagen Sie, sondern um den ARD. Es hätte heißen müssen NDR sc. ARD. Beim Erlass sind wir davon ausgegangen, dass es eine Tatsachenbehauptung ist. Selbst wenn es eine Meinungsäußerung ist, sind Sie beweispflichtig, weil diese Meinungsäußerung ehrverletzend ist. Die Verwaltungskosten betragen beim ARD weniger als vier Prozent. Es heißt, Personalaufwendungen werden nicht berücksichtigt. ... Trennung ... . Beim Programm fließen nicht die Mitarbeiterkosten. Wir haben überlegt. Die ARD ist eine öffentliche Körperschaft und besitzt einen begrenzten Ehrenschutz. Sie muss in ihrer Funktionsfähigkeit gestört sein. Wir würden das bejahen, weil es von Bedeutung ist, was geschieht mit meinen Gebühren. Deswegen würden wir die einstweilige Verfügung bestätigen. |
Kommentar RS: Diese Logik folgend darf keine fehlerhafte Kritik an den Steuergesetzen und –praktiken der Bundesregierung sowie an der Politik gegenüber den Banken erfolgen. Es geht ja um die Steuereinnahmen, von denen die Funktionsfähigkeit der Regierung abhängt.
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: Diese Grafiken hat die ARD selbst erstellt. Daraus kann man nicht ableiten, wie die Rechtsfolge ... . NDR ist nicht erwähnt worden. Erwähnt wurden nur ARD und ZDF.
Vorsitzende: Das ist das, was ich sage. Es geht um die Gebühren des NDR, deswegen sc. ARD.
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: Dann in Bezug auf die Antragstellerin zu behaupten ...
Vorsitzende: Das soll die Betroffenheit darlegen.
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: Das wäre eine Klageänderung.
Vorsitzende: Nein.
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: Dann müssen aber alle kommen.
Richter Dr. Philip Link: Das wäre für Sie misslich.
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: .... das vielleicht. Doch alle sollen kommen.
Vorsitzende: Wir gehen davon aus, es besteht die Betroffenheit. Das ist nicht die Prozesslandschaft.
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: Ich brauche eine Entscheidung.
Vorsitzende: wollen sie sich kostenmäßig einigen?
NDR-Anwalt Michael Fricke: Nein.
Richter Dr. Philip Link: Hier wäre es kein Selbstgänger.
NDR-Anwalt Michael Fricke: ... Es geht um den Kern ..
Gong-Anwältin Britta Bullerkotte: 2. Instanz. Es gibt ein gewisses Interesse, dass entschieden wird.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Beide Parteien haben Interesse, dass entschieden wird.
Vorsitzende: Dann in Bezug auf ARD. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. ... Anträge mit der Maßgabe ... dass es nicht heißen soll, in Bezug auf den Antragsteller, sondern in Bezug auf den ARD. Das, um das Verbot noch deutlicher darzustellen.
Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Vorsitzende diktiert ins Diktiergerät: Bitte vor den Anträgen einfügen. Der Antragstellervertreter überreicht die eidesstattliche Versicherung von Frank ... .
Am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung vom 22.02.2013 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es heißt in Bezug auf "ARD" und nicht im Bezug auf die Antragstellerin. Urteil
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.