7 U 87/10 - 05.07.2011 - Sextourist in Thailand erhaelt 110.000 Euro Geldentschaedigung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Beklagte hat über den in Thailand lebenden Kläger berichtet, dass dieser dreizehn- bis fünfzehnjährige Jungs missbrauchte und Videoaufnahmen machte. Der Kläger wurde abgebildet mit zwei Jungs auf den Bett. Ein nackter fetter, alter unangenehmer Typ mit zwei jungen Thailändern.

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Pädophiler Lehrer aus Deutschland verhaftet

Von Lia | 14.Mai 2008: 717 - 16:13

In Pattaya ist letzte Nacht ein Deutscher Lehrer verhaftet worden unter dem Vorwurf des Sex mit minderjährigen Knaben! Der 67 jährige Xxxx Xxxxx Xxxxxx wurde letzte Nacht um 01:00 Uhr auf frischer Tat verhaftet. Die Polizei fand ihn, nach einer Information eines Unbekannten mit zwei minderjährigen Jungen im Bett vor. Bei den Jungen handelt es sich um einen 15 jährigen und einen 13 jährigen Thaijungen.
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Die beiden Jugendlichen gaben beim Verhör an, dass xxxx ihnen je 500.- Baht für den Sex versprochen hatte! Laut den Informationen der Polizei ist der verhaftete Deutsche ein Lehrer an der Universität von Phitsanulok.

Deutscher Kinderschänder wird nach langem Treiben im Dunkeln gefasst

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Boonlua Chatree
Wieder ist der Polizei ein Kinderschänder ins Netz gegangen. Diesmal handelt es sich um einen Deutschen, den 66-jährigen xxxx, der schon seit mehreren Jahren in Pattaya lebte. Er wurde in seinem Zimmer ertappt, als er mit zwei minderjährigen Jungs Sex hatte.
Xxxx Xxxxx Xxxxxx wurde in seinem Apartment gefasst, als er mit zwei Minderjährigen Sex hatte.
Generalmajor Panya Mamen, stellvertretender Kommandant der Zentralen Ermittlungsbehörde (CIB), Generalmajor Surasit Sangkhapong von der Abteilung zum Schutz von Kindern und Frauen, Generalmajor Choochat Suwannakom, Oberbefehlshaber der Touristenpolizei, und Oberst Nopadol Wongnorm, Chef der Polizei in Pattaya, gaben die Verhaftung am 14. Mai bekannt.
Seit einigen Tagen hatten Polizeibeamte xxxx beschattet. Als sie beobachteten, wie er mit zwei Minderjährigen auf sein Zimmer in der Soi Sunee Plaza in Südpattaya ging, schlugen sie zu. Mit einem Generalschlüssel verschafften sie sich Zugang und erwischten xxxx auf frischer Tat. Die Polizei hatte Reporter mit dabei, die den Einsatz live auf Kamera festhielten.
Bei der Befragung bestätigten die beiden Jungs im Alter von 13 und 15 Jahren, von xxxx jeweils 500 Baht für sexuelle Dienste erhalten zu haben. Xxxxx war seit acht Jahren als Lehrer in Pattaya angestellt und laut Bild-Zeitung der Polizei kein Unbekannter. Über den Vorfall wurde auch in den deutschen Medien ausführlich berichtet.
Die Polizei schätzt, dass noch mindestens 200 weitere Pädophile in Pattaya ihr Unwesen treiben. Sie ist guter Dinge, bald weitere Verhaftungen vermelden zu können. Den Tätern drohen langjährige Haftstrafen in Thailand, bevor sie in ihr Heimatland abgeschoben und auf die „schwarze Liste“ gesetzt werden. Derweil verkündete die Behörde, dass zukünftig auch die Besitzer von Unterkünften der Kinderschänder in die Ermittlungen einbezogen werden. Sollte sich herausstellen, dass sie von den schändlichen Taten ihrer Mieter wussten, blühen ihnen ebenfalls drakonische Strafen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] Schacht (Name geändert) vs. Axel Springer AG

7 U 87/10 und 7 U 88/10Schacht (Name geändert) vs. Axel Springer AG bzw. B.Z. Ullstein GmbH

Es ist das Berufungsverfahren zum Verfahren erster Instanz 324 O 734/09. Wie berichteten.. Der Kläger erhielt 30.000 Euro Geldentschädigung

Gleichzeitig wurde die Sache 7 U 8/10 gegen B.Z. Ullstein GmbH verhandelt. Auch ein Berufungsverfahren zum Verfahren erster Instanz 324 O 733/09. Wie berichteten.. Der Kläger erhielt 40.000 Euro Geldentschädigung.

Der gleiche klagte in Köln

gegen den Hessischer Rundfunk28 O 925/09. Wir berichteten. Nach der Berufung erhielt der Kläger 20.000,00 Euro Geldentschädigung.

und

RTL Television. 28 O 924/10. Auch in diesem Verfahren erhielt er Kläger nach der Berufung 20.000,00 Euro Geldentschädigung.

Insgesamt für die Persönlichkeitsrecht verletzenden Berichte über den Sext in Thailand mit Jungs 110.000,00 Euro.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch und Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Dr. Raben
Richter am Landgericht: Meyer
Richter am Landgericht: Dr. Weyhe

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir können vielleicht beider Verfahren parallel verhandeln. Es sind Berufungen nur von den Beklagten. Wir sprechen nur über die Höhe der Entschädigung. Es ist allen klar, das die Veröffentlichung nicht zulässig war. Wir können nur über die Höhe sprechen. Es geth auch über den Grund. Haben nicht vertüdelt. Es war nur ein verdacht. Es wurden weder die Regeln der Verdachtsberichterstattung noch … beachtet. Auch die Berufung ist vollumfänglich eingelegt. Es ist völlig klar unzulässig. Zur Strafbarkeit: Ob tatsächlich in Thailand eine Straftat begangen wurde ist offen. Es gab die Festnahme des Klägers am 13.05.2008. Zeitnah kam die Veröffentlichung in der B.Z. mit der Überschrift Professor Sexschwein, Kinderschänder. Sein Wohnort wurde genannt. Im Bild wurde nur sehr schwach an verschiedenen Stellen abgedeckt. Wo vier Tage nach der Festnahme, es nicht klar war … . Alles das begründet eine hohe Geldentschädigung. Dann die Hausdurchsuchung in Deutschland. Dann Freilassung in Thailand. Wurde veröffentlicht. Immerhin konnten die Thailänder nicht sagen, … Sie sagten, wie können nicht aufklären. Dann wurde dieses Photo veröffentlicht. Dann hieß es Kinderschänder. Schützt niemand unsere Kinder? Was soll das? Er überfällt ja meine Kinder auf der Straße. Dann noch das Bild mit den Jugendlichen. Jemand, dder ihn kennt, muss wissen. wer er ist. In der BILD-Zeitung ist es veröffentlicht worden, wo das Thailänder Gericht sagt, es ist unklar. Wir wollen trotzdem, weil der Antragsteller sich strafbar gemacht hat. Es ist ein Deutscher, ein deutshcer Beschuldigter. Nach deutschem Recht besteht Strafbarkeit bei Jugendlichen unter 16 Jahren.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Unter 18 Jahren.

Vorsitzende Dr. Raben: Entschuldigung, unter 18 Jahren. Sexueller Verkehr mit 18 Jahren nicht strafbar. Strafbar, nur wenn diese beiden, die wir zu sehen hatten, unter 16 sind. Wir haben den Arrestierungsbericht. Dort sagten sie 14 und 13 Jahre wären sie alt. Dann sind sie vom BKA vernommen worden. Wussten nicht, der eine war nicht unter 17 Jahre, der andere 20 Jahre alt. Es kann sein, dass man in Thailand viel erreichen kann durch Bestechung. … Aber es gelten hier nur die Beweise. Wir haben Beweise von …. Was das Alter betrifft, wäre nicht nötig, dieses von einem Sachverständigen bestimmen zu lassen. Dann haben wir noch die eine Sache … Die Kinder haben Geld bekommen. Das ist für uns unerheblich. Dann der Zeuge ….. Dieser kann nur sagender Bericht von Herrn Hoffmann ist richtig. So dass wir bei dem Alter der Jungs im Dunkeln tappen. Es ist nicht mehr aufklärbar. Was ist mit den Videoaufnahmen, die da beschlagnahmt wurden? Was soll das? Auch wenn das Pornos waren … mit Kinderporno … Die Polizei hat bestimmt, es sind Pornos, fallen aber nicht in den Schutz von Kinderpornos. … Der Bericht ist verletzt die Intimsphäre des Klägers sehr schwer. Bei beiden Beklagten greift der § 23, Abs.1 Ziff 1 nicht. Dieses Bild .. nackt, grauenhaft. Wir meinen, die Höhe der Geldentschädigung, die das Landgericht hat beschlossen hat,ist gerechtfertigt. O.k. Das ist das, was wir dazu überlegt haben. Sie, Dr. mann wollen auch was sagen?

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Es ist schwierig zu erreichen, dass wir keine Geldentschädigung zahlen. Möchte trotzdem darlegen, weshalb ich das was Sie sagten, für falsch halte. Sie haben alles Formale dargelegt, die Strafbarkeit, … Der BGH verlangt, dass die Gesamtsituation beachtet wird. Das haben Sie überhaupt nicht getan. … Es ist eine besondere Form der Sexualität. Es ist eine reine Privatsache. Aber ein Grenzfall. Zum Tatzeitpunkt war die Strafbarkeit unter 16 Jahren, nicht unter 18.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch versucht zu unterbrechen.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Entschuldigung. Sie dürfen nachher … . Dann darf man nicht sagen, dass die Hausdurchsuchung und das Material bestätig, dass es keine zufällige Razzia gegen Pädophile war. Der Kläger bewegt sich ganz bewusst in dieser Szene. Ihm war es egal, ob die Jungs dreizehn oder zwanzig waren. Hat sich mit den beiden Jungs in der Absteige getroffen. Wir haben es nicht mit einem Rentner zu tun, der zufällig in die Falle der Polizei geraten ist. Er bewegt sich in dieser Szene. …. Das Thema … Missbrauch von Kindern. Es ist ein Thema von ganz großem öffentlichen Interesse. Es wird thematisiert. Es ist besonders abstoßend, wenn Deutasche ins Ausland reisen, um das sich sexuell ausleben zu können, weil hier entweder teurer oder verboten. Was wollte der Mann nackt auf dem bett? Es ist deutlich ein alter Mann, der nach Thailand reiste, um mit Jungs seine Sexualität auszuleben. Das greift die Berichterstattung auf, nicht als Verdachtsberichterstattung. Das, worum es hier geht ist, ob der Kläger 30 plus 40 tausend und in Köln 2 mal 20.000 , insgesamt 110.000 tausend Euro erhält. Da bin ich einer anderen Meinung als der Senat. Angesichts dieses Umstandes, nur weil der Kläger in diese Situation gerät. … Wir finden es erheblich, scheinheilig. Er bewegt sich bewusst im Grenzbereich der Pädophilie. Ganz bewusst. Wir streiten +über das Alter der Jungs. Wir streuten nicht darüber, sind diese 26 oder 28 Jahre alt, sondern 13 oder 17. Dann ist der Vorwurf der Rechtsmäßigkeit berechtigt, aber dass dieser so schwer ist. Dass es eine Geldentschädigung gibt, ist gerechtfertigt. Aber es stellt sich die Frage des Verschuldens. Es war nicht nur der Bericht der Thailändischen Polizei, sondern auch des örtlichen BKA-Beamten. Er darf selbst nicht ermitteln. Er berichtet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte nicht ans Gericht weiter geleitet hat. In Deutschland wurde gesagt, wird ermittelt. Als es diese Informationen gab, war das ausreichend. Es kumuliert sich alles auf den Punkt, ob die Jungs 13, 17 oder 20 Jahre alt waren. In einem solchen Grenzbereich stellt sich die Frage, ob eine solche hohe Geldentschädigung gerechtfertigt ist.

Vorsitzende Dr. Raben: Das Plädoyer können wir nachvollziehen. Das basiert darauf, dass alle unter 18 waren. Ein deutscher Mann liebt 18jährige. Weshalb muss man unterstellen, dass jemand, der auf 18jährige steht, gleich … .Sie können schreiben Sauerei. Aber es ist die Privatsphäre.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Herr Höch, Sie sind ganz ruhig.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Nicht nur Eisenberg.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Neue Mischung. Sie können sich das heute lesiten. Ihr Mandant sucht Obdachlose, um seinesexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Dafür soll eine hohe Geldentschädigung gezahlt werden?

Vorsitzende Dr. Raben: Es ist ein weites Feld.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Darf ich auch mal was sagen? Muss zu Anfang in das gleiche Horn blasen, was Sie sagen. Ein deutscher alter Mann in Thailand. Das ist ein dicklicher, etwas alter Mann, fährt nach Thailand. Dann ist er ein Kinderschänder, ein Sexmonster. Ich habe versucht darzulegen in den Schriftsätzen wie es zu der Situation kam. Will das nicht wiederholen. … Dr. Mann Die seitliche Substitution belegt gerade, wie gefährlich solch eine Berichterstattung ist…. Zum Zeitpuinkt, wenn ich nicht weiß,, dann muss die B.Z. nicht … Sie muss besonders vorsichtig sein. Herr Professor Sexschwein. Dieser Fall ist gerade lehrbuchartig für eine Geldentschädigung. Das ist die schlimmste Behauptung, die einen treffen kann. Herr Professor, Entschuldigung Herr Dr. Mann .. wieder läuft er frei. Bezüglich des Berichts des BKA-Beamten. Dass das nicht geldentschädigungswürdig ist. Da fehlen mir die Worte. Es wurden nicht Jugendliche auf dem Bildmaterial gefunden., … Sex … , geschweige denn Kinderpornos. Die Äußerung des Beamten, … Das wissen wir nicht genau, wie alt sie sind. Dass Männer auf 18jährige stehen, die besonders jung aussehen, … . Das bedeutet überhaupt nichts. Sie behaupten, er bewegt sich in der pädophielen Szene.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Schauen Sie sich meine Schriftsätze an.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Habe ich.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: … Ihr völlig unbedeckter Mandant … .

Die Anwälte quatschen durcheinander.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Gegen diese Hohlheit. Es werden noch zwei Kondome vorgefunden.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Wenn es jemanden nicht passt, … .

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Mir passt es tatsächlich nicht, wenn jemand mit viel Geld …. Ich meinen Ihren Mandanten. Er ist ein widerlicher Sextourist.

Vorsitzende Dr. Raben: Darf ich als Frau sagen, für mich ist es nicht schön, wenn jemand auf der Reeperbahn … . Dort ist es schlimm, wenn einer … . Wenn hier, wie wir es haben, dann hat die Öffentlichkeit hier nichts zu suchen.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Mir geht es um die Höhe der Geldentschädigung. Diese Verharmlosung. Der Kläger bewegt sich ganz bewusst im Grenzbereich. CVD, Razzia, Absteige für Pädophile. Und wir streiten, ob 13, 14 und nicht 10.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Sie halten den moralischen Finger.

Vorsitzende Dr. Raben: Moralisch sind wir nicht so weit auseinander.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Doch.

Vorsitzende Dr. Raben: Es ist nicht erwiesen, dass Herr Dr. E. jemals mit einem Minderjährigem sexuellen Kontakt hatte. Es ist schlicht nicht bewiesen. Dann diese Bilder. Furchtbar. Auch wenn es Kinder gewesen wären. Nackt. In diesem fall ist es nicht erwiesen.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Können Sie verantworten, Herrn Prof. D. E. 30000 und 40.000 Euro zuzusprechen, weil wir nicht beweisen können, dass es 13 oder 14jährige waren oder 20jährige?

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Es hat keine strafrechtliche Relevanz.. Was die Wirkungsstätte … . Wir alles nur unterstellt. Sie haben diese Faktenlage überlesen.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann:' Es spricht hier keine Rolle, was ich … . Habe kein Mitleid mit Ihrem Mandanten. Wenn man überlegt, dass er 110.000 Euro Geldentschädigung in Thailand erhält.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Jetzt recht es..

Vorsitzende Dr. Raben: Für Deutschland ist der Mann unten durch. Alle Leute, die ihn kennen … Er kann umziehen in eine andere Stadt.

Justiziarin: Wohnt nicht mehr da.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: ….

Vorsitzende Dr. Raben: Müssen entscheiden. Vielleicht einigen sie sich, und fahren 10.000 runter?

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Entscheiden Sie.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann:' In Köln gab es ein Widerruf des Vergleichs durch den Kläger.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Nee. Haben … erhalten. Sie wissen es nicht, ich weiß es nicht, mit BGH Entscheidung. Ich darf nicht … .

Vorsitzende Dr. Raben: Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Bei welcher Sache sind wir jetzt?

Vorsitzende Dr. Raben: Bei beiden.

Sextouristen-Anwalt Dominik Höch: Sie sagten, 7 U … .

Vorsitzende Dr. Raben: Nein. Wir haben beide Sachen gleichzeitig behandelt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Der Streitwert ist auch klar.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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