Zensurkammern

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 10:58, 9. Okt. 2008

[bearbeiten] Begriff

Das Äußerungsrecht der Gegenwart wird nicht vom Gesetzgeber, sondern im wesentlichen von folgenden Zensurbehörden bestimmt:

[bearbeiten] Zensurkammern

  • Landgericht Hamburg (Zivilkammern 24 und 25)
  • Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (7. Zivilsenat)
  • Landgericht Berlin (Zivilkammer 27)
  • Kammergericht Berlin (9. und 10. Zivilsenate)
  • Landgericht Köln (Zivilkammer 28)

[bearbeiten] Weitere Gerichte

  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgerichts
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