Wichtig - erlaubt

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-'''Wichtig''' in einem Pressebericht iost eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung.+'''Wichtig''' in einem Pressebericht ist eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung.
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"Auch ist die Einschätzung, ob ein Zeuge eine '''wichtige''' oder eine '''unwichtige''' Rolle spielt, eine Wertung, so dass ein Unterlassungsanspruch insoweit schon deswegen nicht besteht." "Auch ist die Einschätzung, ob ein Zeuge eine '''wichtige''' oder eine '''unwichtige''' Rolle spielt, eine Wertung, so dass ein Unterlassungsanspruch insoweit schon deswegen nicht besteht."
 +[[Kategorie:erlaubt verboten]]
-[[Kategorie:verbotener Ausdruck]]+[[Kategorie:Erlaubt]]

Aktuelle Version

Wichtig in einem Pressebericht ist eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung.


[bearbeiten] Urteile

Das Landgericht München I hat in seinem Urteil 9 O 22152/03 vom 07.04.2004 entschieden:
"Auch ist die Einschätzung, ob ein Zeuge eine wichtige oder eine unwichtige Rolle spielt, eine Wertung, so dass ein Unterlassungsanspruch insoweit schon deswegen nicht besteht."

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