Werturteil

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Ein Werturteil ist die subjektive Qualifizierung eines Sachverhalts. Werturteile sind geprägt von Merkmalen des Dafürhaltens oder Ablehnens, Einschätzens, Glaubens, Präferierens etc.. Ein Werturteil ist die subjektive Qualifizierung eines Sachverhalts. Werturteile sind geprägt von Merkmalen des Dafürhaltens oder Ablehnens, Einschätzens, Glaubens, Präferierens etc..
-Werturteile sind [[Meinungsäußerung]]en und genießen den originären Schutz des [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Art. 5 Abs. GG].+Werturteile sind [[Meinungsäußerung]]en bzw. deren Bestandteil und genießen den originären Schutz des [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Art. 5 Abs. GG].
== Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung == == Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung ==
-Gegenbegriff ist die [[Tatsachenbehauptung]]. Da zur Bewertung einer [[Tatsache]] die Tatsache selbst mitgeteilt oder auf sie Bezug genommen werden muss, kommt es bei Meinungsäußerungen häufig zu Mischformen. Aus diesem Grunde ist daher auch die Äußerung über Tatsachen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit umfasst. Soweit sich eine Äußerung in eine zutreffende Tatsachenbehauptung und ein subjektives Werturteil aufspalten lässt, ist die Äußerung grundsätzlich erlaubt, sofern nicht ein falscher [[Eindruck]] einer Tatsachenbehauptung entsteht, über [[Sphärentheorie|unzulässige Themen]] berichtet wird oder eine [[Formalbeleidigung]] oder [[Schmähkritik]] vorliegt.+Gegenbegriff zum Werturteil ist die [[Tatsachenbehauptung]]. Da zur Bewertung einer [[Tatsache]] die Tatsache selbst mitgeteilt oder auf sie Bezug genommen werden muss, kommt es bei Meinungsäußerungen häufig zu Mischformen. Aus diesem Grunde ist daher auch die Äußerung über Tatsachen grundsätzlich ebenfalls von der Meinungsfreiheit umfasst.
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 +*[[Verdachtsberichterstattung]]
 +*[[mehrdeutige Äußerungen]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Ein Werturteil ist die subjektive Qualifizierung eines Sachverhalts. Werturteile sind geprägt von Merkmalen des Dafürhaltens oder Ablehnens, Einschätzens, Glaubens, Präferierens etc..

Werturteile sind Meinungsäußerungen bzw. deren Bestandteil und genießen den originären Schutz des Art. 5 Abs. GG.

[bearbeiten] Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung

Gegenbegriff zum Werturteil ist die Tatsachenbehauptung. Da zur Bewertung einer Tatsache die Tatsache selbst mitgeteilt oder auf sie Bezug genommen werden muss, kommt es bei Meinungsäußerungen häufig zu Mischformen. Aus diesem Grunde ist daher auch die Äußerung über Tatsachen grundsätzlich ebenfalls von der Meinungsfreiheit umfasst.

[bearbeiten] Siehe auch

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