AG Ahrensburg

Aus Buskeismus

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 2 auf 13 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwäle/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel

strafrechtlich wg. Beleidigung (§ 185 ZPO) und Verleumdung (§ 187 ZPO) strafrechtlich zu belangen.


Wer ist Dzubilla?

Harald Dzubilla ist Hans Reimann-Erbe, Nachlassverwalter, könnte man sagen.

Wer ist Hans Reimann?

In Wikipedia finden wir: „Der Führer hat (…) entschieden, daß der Schriftsteller Hans Reimann in der Ausübung seines Berufes wie auch in der Verbreitung seiner in Ordnung gehenden Bücher in keiner Weise behindert werden dürfe.“

Mehr dazu.

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