Vergleich

Aus Buskeismus

Version vom 09:40, 22. Nov. 2008 von Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Ein Vergleich ist ein ausgehandelter Vertrag zwischen den Parteien, mit denen ein Rechtsstreit rechtsgültig und mit Ordnungsmitteln durchsetzbar beendet wird.

Hintergrund

Da der Ausgang von Rechtsstreiten häufig unsicher ist und von den subjektiven Empfindungen der Richter abhängen kann, ziehen Parteien oft die Notbremse und handeln selber eine Regelung aus, wobei die Richter moderierend mitwirken können.

In Vergleichen werden häufig die Kosten gegeneinander aufgehoben, jedenfalls wird immer um die Kosten gefeilscht.

Bei Vergleichen können beide Parteien das Gesicht nach außen hin wahren, während bei Urteilen meistens ein klarer Verlierer feststeht.

Gerichte lieben Vergleiche, weil sie dann kein Urteil schreiben müssen.

Anwälte mögen Vergleiche, weil sie in der mündlichen Verhandlung an diesen genauso viel verdienen wie an Urteilen. Seltsamerweise schließen sie erst vor Gericht Vergleiche, die eigentlich schon vorher auf der Hand gelegen haben.

Bedeutung im Zensurrecht

Medienrechtliche Verfahren enden sehr häufig in Vergleichen, die anders als Urteile und Beschlüsse nicht veröffentlicht werden. Hierdurch können "Präzedenzfälle" vermieden und die Transparenz der Justiz unterlaufen werden (Geheimjustiz).

Da sich eine vermögende Partei im Verlaufe eines Verfahrens immer noch auf einen Vergleich einlassen kann, können unsichere Ansprüche gestellt und der Gegner zu einem Vergleich gedrängt werden.

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