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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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Die Zensurrichter [[Honig saugen|saugen aus dem Gesetz jedoch keinen Honig]], sondern wenden § 10 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche an. Damit kann also weiter fröhlich [[Abmahnung|abgemahnt]] werden. Die Rechtsprechung ist derzeit uneinheitlich. Die Zensurrichter [[Honig saugen|saugen aus dem Gesetz jedoch keinen Honig]], sondern wenden § 10 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche an. Damit kann also weiter fröhlich [[Abmahnung|abgemahnt]] werden. Die Rechtsprechung ist derzeit uneinheitlich.
 +== Urteile ==
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/324O72105_heise_ev_urteil.htm Landgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise]: Volle Haftung für Einträge in Foren.
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/I-15U2106_060607_olg_dues.htm Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2005, Az. 12 O 546/05]: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/12O54605_060125_lg_dues.htm Urteil OLG Düsseldorf Az.: I-15 U 21/06 v. 07.06.2006]: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar.
== Linkhaftung in Foren == == Linkhaftung in Foren ==

Aktuelle Version

Bei User Generated Content (Vom Nutzer erzeugter Inhalt) handelt es sich um Internetinhalte, die von Dritten eingestellt werden. Dies sind meistens Beiträge in Foren, offenen Blogs und Wikis.

[bearbeiten] Haftung

Grundsätzlich haftet der Betreiber eines entsprechenden Angebots. Für strafrechtlich relevante Inhalte hat der vernünftige Gesetzgeber mit § 10 TMG die Haftung entschärft. Insoweit haftet man nur ab Kenntnis.

Die Zensurrichter saugen aus dem Gesetz jedoch keinen Honig, sondern wenden § 10 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche an. Damit kann also weiter fröhlich abgemahnt werden. Die Rechtsprechung ist derzeit uneinheitlich.

[bearbeiten] Urteile

[bearbeiten] Linkhaftung in Foren

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