Sorgfaltspflicht

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Der Deutsche Presserat definiert setzt die gebotene [http://www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html Sorgfaltspflicht] der notwendigen [[Recherche]] gleich: Der Deutsche Presserat definiert setzt die gebotene [http://www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html Sorgfaltspflicht] der notwendigen [[Recherche]] gleich:
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 +Mit dieser Definition der Sorgfalt wird nichts zum Inhalt von Veröffentlichungen gesagt, sondern lediglich zur Prüfungspflicht aufgerufen. Es wird die Unabhängigkeit und Neutralität der journalistischen Tätigkeit suggeriert.
 +Der Justizzensur werden damit Tüt und Tor geöffnet.
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Version vom 18:08, 19. Nov. 2008

Der Deutsche Presserat definiert setzt die gebotene Sorgfaltspflicht der notwendigen Recherche gleich:

Die Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.


Kritik

Mit dieser Definition der Sorgfalt wird nichts zum Inhalt von Veröffentlichungen gesagt, sondern lediglich zur Prüfungspflicht aufgerufen. Es wird die Unabhängigkeit und Neutralität der journalistischen Tätigkeit suggeriert.

Der Justizzensur werden damit Tüt und Tor geöffnet.

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