Selbstbestimmung, Recht auf

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 11:03, 1. Okt. 2012 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Das '''Recht auf Selbstbestimmung''' ist geschützt bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich zur Sozial- und Privatsphäre gehören. Ä...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 11:03, 1. Okt. 2012 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Recht auf Selbstbestimmung''' ist geschützt bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich zur Sozial- und Privatsphäre gehören. Das '''Recht auf Selbstbestimmung''' ist geschützt bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich zur Sozial- und Privatsphäre gehören.
-Äußerungen im Rahmen dr Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn die Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist (BGH, NJW 2012, 771 m.n.W.+Äußerungen im Rahmen dr Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn die Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist (BGH, NJW 2012, 771 m.n.W.)
[[Kategorie:Sphärentheorie]] [[Kategorie:Sphärentheorie]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 11:03, 1. Okt. 2012

Das Recht auf Selbstbestimmung ist geschützt bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich zur Sozial- und Privatsphäre gehören.

Äußerungen im Rahmen dr Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa, wenn die Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist (BGH, NJW 2012, 771 m.n.W.)

Persönliche Werkzeuge