Presseerklärung 019 - Dr. Nikolaus Klehr war am Galavit-Betrug beteiligt

Aus Buskeismus

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Kommt und schaut zu, wie Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger am Mittwoch, den 30.10.13 eine Klatsche für seinen Mandanten verpasst bekommt. Vielleicht entsendet er aber seine Kollegin, welche die Klatsche dann stellvertretend empfangen darf.

Sache 36a C 557/11 Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike, Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 30.10.13, Saal A005, 10:20

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Vielleicht war das ein Fehler, gegen den Buskeismus-Betreiber zu klagen, erklärte Klehr-Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger am 22.10.13 in der Amtsgerichts-Verhandlung.

Wir können das leider nur bestätigen. Inzwischen raten wir nicht nur Dr. Nikolaus Klehr, sondern auch dem Dr. Sven Krüger-Mandanten Ulrich Marseille, wechseln sie ihren Anwalt.

Für Ulrich Marseille hat dieser an und für sich sehr gute, witzige, an den Grenzen der Zensur sich bewegende Anwalt schon jämmerlich verloren. Siehe dazu das Urteil 324 S 2/13 v. 13.09.13.

Auch in eigener Sache 18b C 352/12 zeichnet sich für diesen exzellenten Anwalt eine Schlappe ab. Seine Hoffnung auf die Sprachaufseherin, die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, dürfte sich nicht erfüllen. Trotzdem hat RA Dr. Sven Krüger am 22.10.13 in der Verhandlung beim Amtsgericht Hamburg beantragt, den Streitwert auf € 601,- zu erhöhen, damit eine Berufung zulässig wäre. Einfach Klasse.

Am nächsten Mittwoch, den 30.10.13 erhält RA Dr. Sven Krüger entsprechend dem Hinweis des Richters mit aller Wahrscheinlichkeit seine nächste Klatsche. Diesmal in der Sache 36a 557/11 Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike.

30.10.13: Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Saal A005, 10:20.

Es geht darum, dass Dr. Nikolaus Klehr am Galavit-Betrug beteiligt war.

Rolf Schälike

24.10.2013

30.10.2013: Nachtrag

RA Dr. Sven Krüger entsandte zur Verhandlung tatsächlich seine Kollegin Dr. Katrin Osinski.

In der heutigen Verhandlung 36a C 557/11 Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike kündigte AG-Richter Dr. Johannes Hewicker die Absicht an, die Klage aus zwei Gründen zurückzuweisen:

- der Kläger klagt lediglich die Abmahnkosten ein, wissend, dass der Beklagte keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat, und weiterhin bereit ist zu äußern, der Kläger war am Galavit-Betrug beteiligt. Der Kläger verfolgt sein Verbot weder über ein Verfügungsverfahren noch über eine Klage;
- Beteiligung am Galavit-Betrug bedeutet nicht automatisch eine Persönlichkleitsrechtsverletzung.

Rolf Schälike erklärte, dass Dr. Nikolaus Klehr am Galavit-Betrug beteiligt war: am medizinischen - obwohl von manchem Patienten bewusst in Kauf genommen - als auch am finanziellen. An den Straftaten der wegen Galavit-Betrug rechtskräftig verurteilter Personen war Dr. Nikolaus Klehr ebenfalls beteiligt, obwohl dafür selbst nicht strafrechtlich verurteilt.

Das Galavit-Betrugssystem wurde in der Privatklinik von Dr. Nikolaus Klehr aufgebaut, getestet und erfolgreich angewendet. Das Galavit-Betrugssystem wurde nach ca. einem halben Jahr aus der Klinik von Dr. Nikolaus Klehr in eine andere Klinik übertragen. Deren Besitzer war allerdings - anders als Dr. Nikolaus Klehr - am Galavit-Betrug nicht direkt beteiligt. Er spritze Galavit weder selbst, noch warb dieser Klinikbesitzer für Galavit. Im Gegensatz zu Dr. Nikolaus Klehr partizipierte der betrogene Klinikbesitzer nicht von den überhöhten betrügerischen Galavit-Preisen.

Ich empfehle Dr. Nikolaus Klehr eindringlich, seinen Hamburger Anwalt, den Herrn Dr. Sven Krüger von der Kanzlei Schwenn & Krüger, zu wechseln und seine Klagen gegen mich zurückzuziehen. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mischt die Karten falsch und und lässt sich mit den falschen Spielern ein.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 29.11.2013, 14:00, Saal A128

Rolf Schälike

30.10.2013

Verhandlungsbericht

Urteil 36a C 557/11 vom 29.11.2013; Die Klage wurde abgewiesen.

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