Kachelmann-Verfahren

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*16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 215/10'''</font>, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen. *16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 215/10'''</font>, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
-*16.04.2010 - <font color="#800000">28 O 216/10'''</font>; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.+*16.04.2010 - <font color="#800000">'''28 O 216/10'''</font>; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
-*15.05.2010 - <font color="#800000">28 O 175/10'''</font>; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu ber&#252;cksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.+*15.05.2010 - <font color="#800000">'''28 O 175/10'''</font>; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu ber&#252;cksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.
-*02.06.2010 - <font color="#800000">28 O 318/10'''</font>, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag)+*02.06.2010 - <font color="#800000">'''28 O 318/10'''</font>, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag)

Version vom 05:49, 7. Aug. 2010

Bekannte äußerungsrechtlichen Klagen von Jörg Kachelmann

Landgericht Köln

  • 16.04.2010 - 28 O 215/10, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 16.04.2010 - 28 O 216/10; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 15.05.2010 - 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.
  • 02.06.2010 - 28 O 318/10, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag)
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