Kachelmann-Verfahren

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'''Landgericht Köln''' '''Landgericht Köln'''
-*16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 215/10+*16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 215/10 Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
-*16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 216/10+*16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 216/10 Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
*15.05.2010 - Urteil, Aktenzeichen 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. *15.05.2010 - Urteil, Aktenzeichen 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.
-*02.06.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 318/10; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag+*02.06.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 318/10; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag)

Version vom 05:37, 7. Aug. 2010

Bekannte äußerungsrechtlichen Klagen von Jörg Kachelmann

Landgericht Köln

  • 16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 215/10 Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 16.04.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 216/10 Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 15.05.2010 - Urteil, Aktenzeichen 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall J&örg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei.
  • 02.06.2010 - Beschluss, Aktenzeichen 28 O 318/10; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag)
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