Justizvollzugsbeamte beschimpfen - erlaubt

Aus Buskeismus

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Justoizvollzugsbeamte zu beschimpfen kann erlaubt sein. Aber Vorsicht.

[bearbeiten] Urteile

  • Amtsgericht Hamburg Urteil von 10.03.2009 Az. 256 Cs 160/08

Erlaubt:

"Ihr kommt ja auch noch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse!"
"Ja, dann bekommt ihr richtig auf die Fresse!"

Aus den Gründen:

Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.
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