Hamburg - kein Einzeilfall
Aus Buskeismus
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Bei Buskeismus-unerfahrenen Anwälten verbreiteter Irrglaube bzw. Selbstbetrug, die willkürliche, von den Vorgaben des äußerungsfreundlichen BGH und Bundesverfassungsgerichts abweichende Spruchpraxis der Zensurkammern in Hambuerg und Berlin seien Ausreißer, Einzelfälle.