Gefahrenquelle

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== Begriff == == Begriff ==
Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen. Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.
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== Anwendung auf User Generated Content == == Anwendung auf User Generated Content ==

Version vom 16:03, 9. Okt. 2008

Begriff

Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.

Anwendung auf User Generated Content

Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können (User Generated Content) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle.

Heise-Urteil

Kandgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise

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