Gefahrenquelle

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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-== Begriff ==+#redirect [[gefährliche Einrichtung]]
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-Im Offline-Recht wurde die Rechtsfigur der Gefahrenquelle geschaffen, über welche die Haftung für den Eingentümer bzw. Betreiber konstruiert wird. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, muss diese beherrschen und hat Dritten gegenüber für Schäden einzustehen.+
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-== Anwendung auf User Generated Content ==+
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-Wer eine Website bereithält, auf der Dritte Inhalte einstellen können ([[User Generated Content]]) wie Foren oder Wikis, eröffnet nach Hamburger Landrecht eine Gefahrenquelle.+
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-== Heise-Urteil ==+
-[http://www.buskeismus.de/urteile/324O72105_heise_ev_urteil.htm Kandgericht Hamburg 324 O 721/05 Dolzer ./. Heise]+
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-[[Kategorie:Glossar]]+

Aktuelle Version

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