Eindruck

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-Nach gegenwärtiger Unrechtsprechung genügt bereits der Eindruck, welche eine Meinung erzeugen kann, um die Meinungsäußerung als Verletzung des [[Persönlichkeitsrecht]]s zu sehen und zu verbieten. Diese Problematik überschneidet sich mit der bzgl. [[mehrdeutige Äußerungen|mehrdeutiger Äußerungen]].+Nach gegenwärtiger Unrechtsprechung genügt bereits der Eindruck, welche eine Meinung erzeugen kann, um die Meinungsäußerung als Verletzung des [[Persönlichkeitsrecht]]s zu sehen und zu verbieten.
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 +Die Zensurregel mit dem '''Eindruck''' bildet zusammen mit der '''[[mehrdeutige Äußerungen|mehrdeutigen Äußerungen]]''' siehe - [[Stolpe-Entscheidung]] die Grundlage, alles verbieten zu können und den freien und unabhängigen Richtern Enscheidugnsfreiheit zu gewähren.
== Praktische Bedeutung == == Praktische Bedeutung ==
-Früher musste man nur dafür haften, was man tatsächlich geschrieben hatte. Man brauchte sich nicht darum zu scheren, ob der Leser weiterdenkt.+Früher musste haftete man lediglich für das, was man tatsächlich mente. Man brauchte sich nicht darum zu scheren, ob der Betroffene eine Mimose, verdorben oder hinterhältig ist.
-Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] versuchen kreative [[Medienanwälte]], in unerwünschten Texten so lange zwischen den Zeilen zu lesen, bis sie irgendetwas hineindeuteln können, was zwar gar nicht gesagt wurde, aber in der kranken Fantasie eines angeblichen Durchschnittslesers das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] betuchter Klientel düpieren könnte.+Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] versuchen kreative [[Medienanwälte]], in unerwünschten Texten so lange zwischen den Zeilen zu lesen, bis sie irgendetwas hineindeuteln können, was zwar gar nicht gesagt wurde, aber in der kranken Phantasie eines angeblichen Durchschnittslesers das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] betuchter Klientel düpieren könnte.
-Ob dies vom Autor so tatsächlich gemeint oder eine solche Interpretation auch nur in Betracht gezogen wurde, ist unerheblich. Entscheidend ist die kranke Fantasie des Zensuranwalts.+Ob dies vom Autor so tatsächlich gemeint oder eine solche Interpretation auch nur in Betracht gezogen wurde, ist unerheblich. Entscheidend ist die kranke Phantasie des Zensuranwalts, welche seine Mandanten aufhetzt.
== Kritik == == Kritik ==
-Eine Rechtspraxis, in der man bereits für nicht gesagte Äußerungen haftet und dafür mit [[Streitwert|unverhältnismäßigen Kosten]] belastet wird, ist mit der [[Meinungsfreiheit]] nicht zu vereinbaren.+Eine Rechtspraxis, in der man bereits für nicht gesagte Äußerungen und auch nicht gemeknte Äußerungen haftet und dafür mit [[Streitwert|unverhältnismäßigen Kosten]] belastet wird, ist mit der [[Meinungsfreiheit]] nicht zu vereinbaren.
[[Verdachtsberichterstattung]] ist praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden. [[Verdachtsberichterstattung]] ist praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden.
-Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die [[Zensurkammer]]n durch die Ausdehnung ihres Machtbereiches auf die Fantasie der Leser die [[Meinungsfreiheit]] beseitigen will.+Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die [[Zensurkammer]]n durch die Ausdehnung ihres Machtbereiches auf die Phantasie krankhafter Anwälte und Kläger die [[Meinungsfreiheit]] beseitigen will.
== Weblinks == == Weblinks ==
*[http://www.youtube.com/watch?v=eVOW3nfNF5I George Orwell: "1984"] über "Gedankenverbrecher" *[http://www.youtube.com/watch?v=eVOW3nfNF5I George Orwell: "1984"] über "Gedankenverbrecher"
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*[http://vodpod.com/watch/574403-gedankenverbrecher Von der einstweiligen Verfügung zur einstweiligen Erschießung] *[http://vodpod.com/watch/574403-gedankenverbrecher Von der einstweiligen Verfügung zur einstweiligen Erschießung]
-[[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Irrlehre]]+[[Kategorie:Glossar]]
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 +[[Kategorie:Irrlehre]]

Version vom 06:16, 16. Jun. 2009

Nach gegenwärtiger Unrechtsprechung genügt bereits der Eindruck, welche eine Meinung erzeugen kann, um die Meinungsäußerung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu sehen und zu verbieten.

Die Zensurregel mit dem Eindruck bildet zusammen mit der mehrdeutigen Äußerungen siehe - Stolpe-Entscheidung die Grundlage, alles verbieten zu können und den freien und unabhängigen Richtern Enscheidugnsfreiheit zu gewähren.

Praktische Bedeutung

Früher musste haftete man lediglich für das, was man tatsächlich mente. Man brauchte sich nicht darum zu scheren, ob der Betroffene eine Mimose, verdorben oder hinterhältig ist.

Seit der Stolpe-Entscheidung versuchen kreative Medienanwälte, in unerwünschten Texten so lange zwischen den Zeilen zu lesen, bis sie irgendetwas hineindeuteln können, was zwar gar nicht gesagt wurde, aber in der kranken Phantasie eines angeblichen Durchschnittslesers das allgemeine Persönlichkeitsrecht betuchter Klientel düpieren könnte.

Ob dies vom Autor so tatsächlich gemeint oder eine solche Interpretation auch nur in Betracht gezogen wurde, ist unerheblich. Entscheidend ist die kranke Phantasie des Zensuranwalts, welche seine Mandanten aufhetzt.

Kritik

Eine Rechtspraxis, in der man bereits für nicht gesagte Äußerungen und auch nicht gemeknte Äußerungen haftet und dafür mit unverhältnismäßigen Kosten belastet wird, ist mit der Meinungsfreiheit nicht zu vereinbaren.

Verdachtsberichterstattung ist praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden.

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Zensurkammern durch die Ausdehnung ihres Machtbereiches auf die Phantasie krankhafter Anwälte und Kläger die Meinungsfreiheit beseitigen will.

Weblinks

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