Eindruck, zwingender

Aus Buskeismus

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Zensurregel


Zwingender Eindruck

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Zwingender Eindruck

Der Konstrukt des "zwindenden Eindrucks" eröffnet den kriminell anmutenden Juristen in Robe weite Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs, falls der nicht zwingende Eindruck nicht genügt.

Mit dem Konstrukt des zwingenden Eindrucks wird verhindert, dass bei mehrdeutiigen Äußerungen mit einer Klarstellung die Äußernden die Zahlung von Abmahnkosten vermeiden können.

Der "zwingende Eindruck" verlangt eine Richtigstellung. Erkennt der Äußernde nicht, dass der Eindrcuk zwingend ist, so könne die Zensoren diesen nzur Kasse bitten.

Urteile

Die in Rede stehenden Äußerungen erwecken aufgrund der Verwendung des Wortes „dürfen" zwingend das fragliche Verständnis. Im Kontext wird das „dürfen" dahingehend verstanden, dass der Antragsteller die Erlaubnis gebe, zu lügen, sogar eidesstattlich. Dies setzt indes ein Wissen voraus.

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