Datenspeicherung

Aus Buskeismus

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 16:10, 22. Mär. 2009

De facto ist den Mensch in Deutscland gläsern.

Versicherungen, Krankenkassen, Callcenter, Adressenverlage, Telkom, Deutsche Bahn, Telefonbücher, die Gelben Seiten, DNA-Datenbanken etc. sammeln und speichern persönliche Daten

Bei den Behörden sind es die Meldeämter, der BKA, der VS, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und viele Behörden mehr.

Im Internet kann zu den meisten Menschen umfangfreiche Informationen finden. Siuchmaschinen, allen voran Google denunziert gesetzwidrig millionefach.

Das Selbstbestimungrecht über das Sammeln und den Umgang mit den persönlichen Daten ind eien Farce.

Die Gesetze sind in skich so widersprüchlich, dass diese durch die Besitzenden leich missbrauch werden können, um die Schere zwischen reich und arm zu vergrößwern und die Spannungen in der Gesellschaft zu vertiefen

[bearbeiten] Paragrafen zum Umgang mit den persönlichen Daten

BDSG § 33 BDSG §S 34 TKG § 3 http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__38.html BKAG] § 38 http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__28.html BKAG] § 28 http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__20l.html BKAG] § 201 http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__20m.html BKAG] § 20

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