Datenschutz

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

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-Informationen, die den Datenschuzugesetzen unterfallen, dürfen grundsätzlich nicht verbreitet werden. +Informationen, die den Datenschutzgesetzen unterfallen, dürfen grundsätzlich nicht verbreitet werden.
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 +Datenschutz ist zwar gesetzliche Pflicht, wird aber nur im Ausnahmefall praktiziert.
== Siehe auch == == Siehe auch ==
*[[Geheimsphäre]] *[[Geheimsphäre]]
 +*[[Aberglaube]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Informationen, die den Datenschutzgesetzen unterfallen, dürfen grundsätzlich nicht verbreitet werden.

Datenschutz ist zwar gesetzliche Pflicht, wird aber nur im Ausnahmefall praktiziert.

[bearbeiten] Siehe auch

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