Urheberrecht

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 14:40, 11. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Werke im Sinne von [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html § 2 UrhG] genießen Urheberrechte. Hierunter fallen auch [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 14:40, 11. Okt. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Weblinks)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 6: Zeile 6:
*[http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo ARD PlusMinus: Marions Kochbuch] *[http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo ARD PlusMinus: Marions Kochbuch]
 +
 +== Siehe auch ==
 +
 +*[[Abmahnwahn]]

Version vom 14:40, 11. Okt. 2008

Werke im Sinne von § 2 UrhG genießen Urheberrechte. Hierunter fallen auch Knippsbilder, die manche Leute ins Internet stellen und sich hinterher beschweren, dass andere sie "geklaut" haben.

Mit Urheberrechten im Wege der Lizenzvergabe im Internet Geld zu verdienen ist relativ schwierig. Mit entsprechenden Abmahnungen hingegen lohnt sich der Spaß.

Weblinks

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge