Bildnis

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 +Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeine Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein.
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Version vom 14:02, 8. Okt. 2008

Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.

Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.

Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.

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